Legales "Export"-Gerät

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mauline
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Re: Legales "Export"-Gerät

#16

Beitrag von mauline »

DL6SEX hat geschrieben:Bei der Gelegenheit habe ich gleich auch noch angefragt, ob US-Amerikanische und dort von der FCC geprüfte Geräte mit 40 Kanälen AM (4 Watt) und SSB (12 Watt) in DL prinzipiell durch eine Einzelgenehmigung zugelassen werden könnten.
Den Vorschriften würden sie ja prinzipiell genügen. Zumindest von den Rahmendaten her.
Nope. Amerikanische, von der FCC zugelassene Geräte, genügen nicht den in Europa geltenden Vorschriften bzgl. Neben- und Oberwellenunterdrückung. Und zwar nicht nur ein bisschen, sondern ganz erheblich nicht.

Gruß, Mauline
DK7IH

Re: Legales "Export"-Gerät

#17

Beitrag von DK7IH »

KLC hat geschrieben:Der DK7IH schreibt das , was ich auch so denke.
Meine Absicht war eher, aufzuzeigen, dass die gemachte Aussage von 13SD29 so nicht stimmen kann. Man könnte nämlich demnach nun als Hersteller auftreten und damit würde das Selbstbauprivileg des Amateurfunk plötzlich nicht nur für CB sondern auch für alle anderen Funkanwendungen gelten. Hersteller sind eben nicht nur Großserienhersteller sondern auch Hersteller von Kleinserien oder Einzelstücken.
KLC hat geschrieben:Aber ich habe auch gedacht, ich mach ne Lizenz , damit ich keine teuere Antennengenehmigung für CB-Antennen am Standort brauch.
Das Problem der möglicherweise kostenpflichtigen Antennengenehmigung hat aber nichts mit der Frage zu tun, ob man AFU oder CB betreibt.

73 de Peter
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DocEmmettBrown
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Re: Legales "Export"-Gerät

#18

Beitrag von DocEmmettBrown »

DK7IH hat geschrieben:Hersteller sind eben nicht nur Großserienhersteller sondern auch Hersteller von Kleinserien oder Einzelstücken.
Das sehe ich genauso. Dennoch eine Nachfrage: Wenn ich als Hersteller die Konformität erkläre, reicht es da aus, einfach ein Stück bedrucktes Papier der Büchse beizulegen (wie bei CE) oder muß eine Erklärung noch einmal auf einem zweiten Weg an irgendeine wie auch immer geartete offizielle Stelle erfolgen?

73 de Daniel
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KLC
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Re: Legales "Export"-Gerät

#19

Beitrag von KLC »

DK7IH hat geschrieben: Meine Absicht war eher, aufzuzeigen, dass die gemachte Aussage von 13SD29 so nicht stimmen kann. Man könnte nämlich demnach nun als Hersteller auftreten und damit ...
Und meine Absicht war , dies so aufzugreifen , und mit anderen die Meinung zu vertreten, daß es jetzt in Zeiten €uropas ja endlich das Zeitalter der freien Produktschaffung, äääääh geschaffen wurde.
Jeder Nasenpopler in D und auf der Welt , auch wenn er Schlitzaugen oder besser Mandelaugen hat, darf ne Maschine bauen und nachbauen , ein CE-Zeichen draufbappen , und hier vertreiben. Latürnich schwört er auf den Bart der Schwiegermutter , daß die Brate in Hinblick auf die Werte absolut im zulässigen Bereich befindet. Und darf wohl neuerdings keine pöhse Pürf-Software einbauen, wenn die Breake bei der BNetzA auf dem Meßtiwch steht.

Im schlimmsten Fall muß er 2 Jahre (Neugeräte-)Garantie draufgeben, nen Taler auf die Altgeräte-Entsorgung/Kreislaufwirtschaft drauflegen, und die Breaken dürfen nicht so viele Schadstoffe oder gar ROHS-Conform sein.
Also wenn dieses "CE"-Zeichen jetzt nicht wirklich "China-Export" bedeutet, dürfte ein Peter DeKa-SiebenIHa, ein Projekt-4000 oder gar ein Ingenieur Maurer feine kleine Geräteserien herstellen.
:book: Diese ähnliche Aktion hatte damals wohl aus verschieden Gründen kein Happy-End:http://funkbasis.de/viewtopic.php?f=2&t=37940

Ich denke aber , das Innovation aus der Unter- ,oder wie aus den starken Wirtschaftszeiten, aus der "Mittelschicht" nicht gefragt sind.
Man fördert hier lieber seines Gleichen , und erstickt andere der allgemeine Interessen besser mal im Keim.
- - Hier mal überlegen , warum es keine (neuen) Kiosk mehr gibt , aber jeder Tankstellen-Konzern sich jetzt noch Lebensmittel rund um die Uhr ins Sortiment holt. - -
SAARLAND
Großes vergeht immer im Kleinen.
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DocEmmettBrown
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Re: Legales "Export"-Gerät

#20

Beitrag von DocEmmettBrown »

KLC hat geschrieben:Jeder Nasenpopler in D und auf der Welt , auch wenn er Schlitzaugen oder besser Mandelaugen hat, darf ne Maschine bauen und nachbauen , ein CE-Zeichen draufbappen , und hier vertreiben.
Wenn Du das CE-Zeichen draufklebst, garantierst Du, daß das Gerät die Norm erfüllt. Tut es das nicht, kann der Kunde oder der Wettbewerb Dich verklagen. Wenn Du Dich nicht traust, kannst Du auch einen Dienstleister damit beauftragen, das Gerät auf CE-Tauglichkeit zu prüfen. Das kostet einige hundert Euro und er gibt Dir dann schwarz auf weiß, daß die CE-Tauglichkeit erfüllt wird. (Das mit dem Dienstleister kam mal im TV. Der saß in Ungarn und hatte dafür 700 Hühner (keine Voxhühner) verlangt, was mir auch für ungarische Verhältnisse damals recht preiswert vorkam.)

Wie das aber bei der Konformität von Oberwellenschleudern aussieht, weiß ich nicht. Es kann sein, daß das das genauso gehandhabt wird, vielleicht aber auch anders. :clue:

73 de Daniel
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ax73
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Re: Legales "Export"-Gerät

#21

Beitrag von ax73 »

DK7IH hat geschrieben:
ax73 hat geschrieben:
DK7IH hat geschrieben:Wie erklärst Du den Widerspruch der oben von Dir gemachten Einlassung mit folgender rechtlicher Aussage?
Da ist kein Widerspruch.
Doch. Es sei denn man erkennt den grundlegenden Bedeutungsunterschied zwischen "kann maximal im Falle einer Störung eingreifen" und "ist befugt, in den Verkehr zu bringende Geräte auf Einhaltung der grundlegenden sowie aller weiteren Anforderungen zu prüfen." nicht.

Aber es ist nicht neu, dass viele Menschen gewisse Schwierigkeiten haben, Texte sinnverstehend zu deuten.
Kein Grund pampig zu werden.

Beides kann nebeneinander sein. Im Zweifel liest man einfach nochmal das Thema des TO und prüft dann die eigenen gefühlten
Widersprüche auf Relevanz ;)
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DK7IH

Re: Legales "Export"-Gerät

#22

Beitrag von DK7IH »

ax73 hat geschrieben: Kein Grund pampig zu werden.
Du verwechselst Kritik mit "pampig werden". Kann schon mal passieren.
ax73 hat geschrieben:Beides kann nebeneinander sein. Im Zweifel liest man einfach nochmal das Thema des TO und prüft dann die eigenen gefühlten Widersprüche auf Relevanz ;)
Natürlich kann nicht beides "nebeneinander sein", weil sich die Sätze logisch ausschließen. Da nutzt es auch nichts, herumzuschwurbeln und auf vermeintlich getätigte Einlassungen anderer zu verweisen. Deine Aussage ist unhaltbar, da in Widerspruch zu einer klar gesetzten gesetzlichen Regelung. Kann passieren, wenn man sich zu weit aus dem Fenster lehnt.
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ax73
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Re: Legales "Export"-Gerät

#23

Beitrag von ax73 »

DK7IH hat geschrieben:...
Natürlich kann nicht beides "nebeneinander sein", weil sich die Sätze logisch ausschließen. Da nutzt es auch nichts, herumzuschwurbeln und auf vermeintlich getätigte Einlassungen anderer zu verweisen. Deine Aussage ist unhaltbar, da in Widerspruch zu einer klar gesetzten gesetzlichen Regelung. Kann passieren, wenn man sich zu weit aus dem Fenster lehnt.
Schon wieder unsachlich. Aber wenn du dich weiter so hartnäckig gegen sinnentnehmendes Lesen wehrst...
DK7IH hat geschrieben:
ax73 hat geschrieben:Die Bundesnetzagentur heute hat nichts mehr mit der Post von damals zu tun und sie kann (könnte) im Störfall maximal feststellen daß ein zwar den Messwerten nach augenscheinlich konformes Gerät betrieben wurde (das sollte natürlich
auch so sein) aber eben die Konformitätserklärung fehlt. Wahrscheinlich würde ein weiterer Betrieb eines solchen Gerätes
untersagt. Kommt auf den Grund an aus dem heraus die Sache überhaupt thematisiert wird
.
Wie erklärst Du den Widerspruch der oben von Dir gemachten Einlassung mit folgender rechtlicher Aussage?
In Deutschland wird die RE-Richtlinie in das Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Funkanlagengesetz - FuAG) umgesetzt. Hierbei wird der Gesetzgeber die Bundesnetzagentur mit der Ausführung des Gesetzes beauftragen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten ist die Bundesnetzagentur befugt in Verkehr zu bringende oder in Verkehr gebrachte Geräte auf Einhaltung der grundlegenden sowie aller weiteren Anforderungen zu prüfen
...
Guckmal da habe ich sogar ein Beispiel in meinem ursprünglichen ersten Text für das was du da jetzt hochwichtig "kritisierst" bzw.
krampfhaft zum Widerspruch machen möchtest.
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DK7IH

Re: Legales "Export"-Gerät

#24

Beitrag von DK7IH »

ax73 hat geschrieben:
DK7IH hat geschrieben:
Du schwurbelst schon wieder und bringst keine neuen Fakten. Ergo: Es wird langweilig.
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ax73
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Re: Legales "Export"-Gerät

#25

Beitrag von ax73 »

DK7IH hat geschrieben:
ax73 hat geschrieben:
DK7IH hat geschrieben:
Du schwurbelst schon wieder und bringst keine neuen Fakten. Ergo: Es wird langweilig.
So ist das dann wenn einem nichts mehr einfällt.
Schlechter Stil, Kollege.
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DK7IH

Re: Legales "Export"-Gerät

#26

Beitrag von DK7IH »

ax73 hat geschrieben:Schlechter Stil, Kollege.
Yep. Ist klar. Du schreibst Unsinn, wirst darauf hingewiesen und nun ist der, der Deinen Unsinn aufdeckt, der Böse. Übrigens nicht gerade neu, dieses Verhalten. Und es erfordert keine weitere Diskussion. Außer der Frage, warum Leute, die sich zu weit aus dem Fenster lehnen, damit ein Problem haben, auch mal zurückzurudern. Tipp: Einfach vor dem Posten mal nachdenken oder Fakten recherchieren, dann passiert so ein Lapsus mit einer wesentlich geringeren Wahrscheinlichkeit.
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ax73
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Re: Legales "Export"-Gerät

#27

Beitrag von ax73 »

Ja, toll beschrieben! :D
Jetzt musst du die Punkte nur noch in der Selbstreflektion umsetzen.
Aber merke: dazu brauchst du kein Forum.
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
DK7IH

Re: Legales "Export"-Gerät

#28

Beitrag von DK7IH »

ax73 hat geschrieben:Ja, toll beschrieben! :D
Jetzt musst du die Punkte nur noch in der Selbstreflektion umsetzen.
Aber merke: dazu brauchst du kein Forum.
Du schwurbelst schon wieder.
hf-doktor

Re: Legales "Export"-Gerät

#29

Beitrag von hf-doktor »

Im Rahmen dieser Tätigkeiten ist die Bundesnetzagentur befugt in Verkehr zu bringende oder in Verkehr gebrachte Geräte auf Einhaltung der grundlegenden sowie aller weiteren Anforderungen zu prüfen[/color]
...
Jo, grundsätzlich könnten und dürfen sie das. Ist ja einer deren Haupt-Jobs.
Wird auch i.R. der Marktüberwachung gemacht.
Aber nur Stichprobenartig und eher selten. Bei der Flut an Geräten wären sie allerdings hoffnungslos überfordert, das bei jedem zu tun.

Aber ein olles, gepimtes CB Gerät "verkehrssicher" in den Markt zu bringen, wird an vielen Punkten scheitern.

Aber eher weniger an der Einhaltung grundlegender technischer Anforderungen wie z.B. einhalten der EU Grenzwerte nach ETSI bzw. der EN-Normen wie RX+TX Nebenaussendungen, Nachbarkanalleistung, RX-Empfindlichkeit sowie Selektivität etc.
Das hätte eine Grundig CBM/CBH nach den Kriterien der neuen, aktuellen EU-Richtlinien schon vor über 40 Jahren locker geschafft...
hf-doktor

Re: Legales "Export"-Gerät

#30

Beitrag von hf-doktor »

DL6SEX hat geschrieben:...

P.S.: 10 Meter mache ich unterwegs z.B. mit einer umgebauten Jackson1, einfach weil mir das Gerät so gut gefällt und ich es früher als CB-Funker nie benutzen durfte :paper:
Und wenn du eine Jackson I für CB nutzen willst, dann halt einfach die Augen auf und nach einer deutschen, "zugelassenen" CB Version Ausschau.
Die kannst du uneingeschränkt legal nutzen.

Soweit ich das erinnere gab es die Jackson auch mit der alten französischen Zulassung aus den 90er Jahren (grün-türkise, aufgenietete "Agree" Plakette). Auch diese 40Kan. 4/4/4 Watt SSB/AM/FM Version darfst du konform und legal zur aktuellen CB Verfügung (weiter-)nutzen.
agree.jpg
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