Legales "Export"-Gerät
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Legales "Export"-Gerät
Liebe Funkfreunde,
mich würde einmal etwas interessieren:
Es gibt ja verschiedene Umbauten von ehemaligen 12-Kanalgeräten auf 40AM/40FM-Kanäle.
Zunächst verlieren diese Geräte ja durch den Umbau ihre Zulassung. Hat schon einmal jemand versucht eine neue Genehmigung zu erhalten?
Wo müsste man so etwas beantragen? Früher gab es ja hierfür das FTZ. Macht das jetzt die BNetza?
Und könnte man so etwas auch mit einem US-Gerät machen? 40 AM (4 Watt) und 40 SSB (12 Watt) hätten die ja auch.
In Kombination mit einem 80 FM-Gerät hätte man dann eine schöne Station.
Die Frage mag dumm klingen und vielleicht gibt es ja heute kaum noch Kontrollen, aber es würde mich eben schon einmal prinzipiell interessieren.
73 de DJ1SAM, Stefan
mich würde einmal etwas interessieren:
Es gibt ja verschiedene Umbauten von ehemaligen 12-Kanalgeräten auf 40AM/40FM-Kanäle.
Zunächst verlieren diese Geräte ja durch den Umbau ihre Zulassung. Hat schon einmal jemand versucht eine neue Genehmigung zu erhalten?
Wo müsste man so etwas beantragen? Früher gab es ja hierfür das FTZ. Macht das jetzt die BNetza?
Und könnte man so etwas auch mit einem US-Gerät machen? 40 AM (4 Watt) und 40 SSB (12 Watt) hätten die ja auch.
In Kombination mit einem 80 FM-Gerät hätte man dann eine schöne Station.
Die Frage mag dumm klingen und vielleicht gibt es ja heute kaum noch Kontrollen, aber es würde mich eben schon einmal prinzipiell interessieren.
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Re: Legales "Export"-Gerät
Hallo Stefan,DL6SEX hat geschrieben: Wo müsste man so etwas beantragen? Früher gab es ja hierfür das FTZ. Macht das jetzt die BNetza?
die Prüfung von Funkanlagen dürfte nun bei der BNetzA liegen:
QuelleDie Richtlinie 2014/53/EU des europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt legt den neuen Regelungsrahmen für das Inverkehrbringen von Funkanlagen fest. Es dürfen ausschließlich Geräte in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden, wenn sie den grundlegenden Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen. Diese Richtlinie wird im üblichen Sprachgebrauch als RE-Richtlinie (Radio Equipment Direktive) bezeichnet.
[...]
In Deutschland wird die RE-Richtlinie in das Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Funkanlagengesetz - FuAG) umgesetzt. Hierbei wird der Gesetzgeber die Bundesnetzagentur mit der Ausführung des Gesetzes beauftragen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten ist die Bundesnetzagentur befugt in Verkehr zu bringende oder in Verkehr gebrachte Geräte auf Einhaltung der grundlegenden sowie aller weiteren Anforderungen zu prüfen und bei Nichteinhaltung geeignete Maßnahmen zu veranlassen um den Mangel zu beheben.
Ich vermute mal, dass das Prüfen einer Funkanlage mit dem Ziel eine Genehmigung zu erhalten, nicht ganz billig sein wird. Wobei hier noch der Passus "in Verkehr zu bringen" interessant ist. Ich bin kein Jurist, aber ich glaube mich daran zu erinnern, dass damit das Bereithalten einer Ware am Markt zu verstehen ist, als der potentielle Verkauf. Ob es also möglich ist, sich ein einzelnes Gerät für den "Eigenbedarf" zertifizieren zu lassen, könnte auch noch fraglich sein.
73 de Peter
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Re: Legales "Export"-Gerät
Hallo Peter und Peter,
ich habe einmal bei der BNetzA angefragt. Nun warte ich auf eine entsprechend Antwort
Bei der Gelegenheit habe ich gleich auch noch angefragt, ob US-Amerikanische und dort von der FCC geprüfte Geräte mit 40 Kanälen AM (4 Watt) und SSB (12 Watt) in DL prinzipiell durch eine Einzelgenehmigung zugelassen werden könnten.
Den Vorschriften würden sie ja prinzipiell genügen. Zumindest von den Rahmendaten her.
Ich bin ja mal gespannt auf die Antwort von berufener Stelle
73 de DJ1SAM, Stefan
P.S.: Peter (DK7IH), deine Selbstbau-Geräte sind beeindruckend
ich habe einmal bei der BNetzA angefragt. Nun warte ich auf eine entsprechend Antwort
Bei der Gelegenheit habe ich gleich auch noch angefragt, ob US-Amerikanische und dort von der FCC geprüfte Geräte mit 40 Kanälen AM (4 Watt) und SSB (12 Watt) in DL prinzipiell durch eine Einzelgenehmigung zugelassen werden könnten.
Den Vorschriften würden sie ja prinzipiell genügen. Zumindest von den Rahmendaten her.
Ich bin ja mal gespannt auf die Antwort von berufener Stelle
73 de DJ1SAM, Stefan
P.S.: Peter (DK7IH), deine Selbstbau-Geräte sind beeindruckend
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Re: Legales "Export"-Gerät
Geräte werden nicht mehr geprüft, der Hersteller bescheinigt die Einhaltung der Bestimmungen.
Modifikationen an Geräten sind nicht erlaubt und nicht vorgesehen.
Fällst Du auf, wird nichtmal mehr Dein Gerät eingezogen, Du kriegst nur ein Betriebsverbot. Und ggf. ein Bußgeld. Owi.
Fällt der Hersteller auf, kriegt er ein Inverkehrbringungsverbot, bis Abhilfe geschaffen ist.
Für Bastler ist in dieser Konstellation kein Platz.
Dafür hast Du die lis und die Möglichkeit noch viel schönere Geräte legal zu betreiben. Halt net auf CB.
Modifikationen an Geräten sind nicht erlaubt und nicht vorgesehen.
Fällst Du auf, wird nichtmal mehr Dein Gerät eingezogen, Du kriegst nur ein Betriebsverbot. Und ggf. ein Bußgeld. Owi.
Fällt der Hersteller auf, kriegt er ein Inverkehrbringungsverbot, bis Abhilfe geschaffen ist.
Für Bastler ist in dieser Konstellation kein Platz.
Dafür hast Du die lis und die Möglichkeit noch viel schönere Geräte legal zu betreiben. Halt net auf CB.
Über 80 Millionen Menschen in Deutschland können nicht richtig funken - Schreib Dich nicht ab, mach die Amateurfunklizenz.
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Re: Legales "Export"-Gerät
Es handelt sich ja auch eher um eine prinzipielle Frage
Natürlich kann ich als lis-Inhaber tolle Geräte betreiben und brauche mich auch um die Sendeleistung relativ wenig Sorgen machen, aber ich fände die Vorstellung auf CB-Kanälen legal mit einer meiner alten Kisten (Grundig, Zodiac, Stabo, etc.) QRV zu sein, selbst wenn sie auf heutigen Standard umgebaut sind.
Warum man als Funkamateur auf 11-Meter QRV sein möchte, das ist eine andere Frage. Mir macht es einfach immer noch Spass
73 de DJ1SAM, Stefan
P.S.: 10 Meter mache ich unterwegs z.B. mit einer umgebauten Jackson1, einfach weil mir das Gerät so gut gefällt und ich es früher als CB-Funker nie benutzen durfte
Natürlich kann ich als lis-Inhaber tolle Geräte betreiben und brauche mich auch um die Sendeleistung relativ wenig Sorgen machen, aber ich fände die Vorstellung auf CB-Kanälen legal mit einer meiner alten Kisten (Grundig, Zodiac, Stabo, etc.) QRV zu sein, selbst wenn sie auf heutigen Standard umgebaut sind.
Warum man als Funkamateur auf 11-Meter QRV sein möchte, das ist eine andere Frage. Mir macht es einfach immer noch Spass
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P.S.: 10 Meter mache ich unterwegs z.B. mit einer umgebauten Jackson1, einfach weil mir das Gerät so gut gefällt und ich es früher als CB-Funker nie benutzen durfte
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Re: Legales "Export"-Gerät
Schade daß Wolf gerade aus dem Verkehr gezogen ist. Er hat jeweils die aktuellsten und sachkundigsten Antworten auf
solche Fragen.
Nach Lage der Dinge müssen CB-Geräte also konform sein. Und eine entsprechende Bescheinigung besitzen.
Die Bundesnetzagentur heute hat nichts mehr mit der Post von damals zu tun und sie kann (könnte) im Störfall maximal
feststellen daß ein zwar den Messwerten nach augenscheinlich konformes Gerät betrieben wurde (das sollte natürlich
auch so sein) aber eben die Konformitätserklärung fehlt. Wahrscheinlich würde ein weiterer Betrieb eines solchen Gerätes
untersagt. Kommt auf den Grund an aus dem heraus die Sache überhaupt thematisiert wird.
Denn von allein oder aus heiterem Himmel interessiert es wirklich niemanden wo welches Funkgerät installiert ist,
rumfährt oder den shack ziert.
solche Fragen.
Nach Lage der Dinge müssen CB-Geräte also konform sein. Und eine entsprechende Bescheinigung besitzen.
Die Bundesnetzagentur heute hat nichts mehr mit der Post von damals zu tun und sie kann (könnte) im Störfall maximal
feststellen daß ein zwar den Messwerten nach augenscheinlich konformes Gerät betrieben wurde (das sollte natürlich
auch so sein) aber eben die Konformitätserklärung fehlt. Wahrscheinlich würde ein weiterer Betrieb eines solchen Gerätes
untersagt. Kommt auf den Grund an aus dem heraus die Sache überhaupt thematisiert wird.
Denn von allein oder aus heiterem Himmel interessiert es wirklich niemanden wo welches Funkgerät installiert ist,
rumfährt oder den shack ziert.
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
Re: Legales "Export"-Gerät
Wie erklärst Du den Widerspruch der oben von Dir gemachten Einlassung mit folgender rechtlicher Aussage?ax73 hat geschrieben:Die Bundesnetzagentur heute hat nichts mehr mit der Post von damals zu tun und sie kann (könnte) im Störfall maximal feststellen daß ein zwar den Messwerten nach augenscheinlich konformes Gerät betrieben wurde (das sollte natürlich
auch so sein) aber eben die Konformitätserklärung fehlt. Wahrscheinlich würde ein weiterer Betrieb eines solchen Gerätes
untersagt. Kommt auf den Grund an aus dem heraus die Sache überhaupt thematisiert wird.
(Quelle siehe mein Beitrag oben)In Deutschland wird die RE-Richtlinie in das Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Funkanlagengesetz - FuAG) umgesetzt. Hierbei wird der Gesetzgeber die Bundesnetzagentur mit der Ausführung des Gesetzes beauftragen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten ist die Bundesnetzagentur befugt in Verkehr zu bringende oder in Verkehr gebrachte Geräte auf Einhaltung der grundlegenden sowie aller weiteren Anforderungen zu prüfen
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Re: Legales "Export"-Gerät
Parallel würde ich noch einmal die Lektüre dieses Theads http://funkbasis.de/viewtopic.php?f=2&t ... ilit=mader empfehlen.
Hennig hatte hierzu auch mal was nettes geschrieben http://funkbasis.de/viewtopic.php?f=2&t ... 30#p339481.
Hennig hatte hierzu auch mal was nettes geschrieben http://funkbasis.de/viewtopic.php?f=2&t ... 30#p339481.
Schimaere -- Sascha -- QRV: Kanal 1FM oder 145,3625 Mhz
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Re: Legales "Export"-Gerät
Da ist kein Widerspruch.DK7IH hat geschrieben:Wie erklärst Du den Widerspruch der oben von Dir gemachten Einlassung mit folgender rechtlicher Aussage?
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Re: Legales "Export"-Gerät
In diesen Beiträgen wurde schon sehr viel beantwortet.Schimaere hat geschrieben:Parallel würde ich noch einmal die Lektüre dieses Theads http://funkbasis.de/viewtopic.php?f=2&t ... ilit=mader empfehlen.
Hennig hatte hierzu auch mal was nettes geschrieben http://funkbasis.de/viewtopic.php?f=2&t ... 30#p339481.
Trotzdem würde ich gerne wissen, welche Kosten auf mich zukommen, wenn ich eine Einzelzulassung haben möchte.
Ich bin einmal gespannt auf die Einlassungen der BNetzA. Vielleicht stellt es sich ja nur als ein unverwirklichbares Hirngespinst heraus
Also abwarten, mehr als eine Absage kann nicht passieren
73 de DJ1SAM, Stefan
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Re: Legales "Export"-Gerät
Jede Konformitätserklärung trägt die Unterschrift des zertifizierten Unternehmens das sie ausgestellt hat. Einfach mal anrufen oder anmailen.DL6SEX hat geschrieben:Trotzdem würde ich gerne wissen, welche Kosten auf mich zukommen, wenn ich eine Einzelzulassung haben möchte.
Von der Netzagentur würde ich in der Hinsicht nicht viel erwarten.
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Re: Legales "Export"-Gerät
Doch. Es sei denn man erkennt den grundlegenden Bedeutungsunterschied zwischen "kann maximal im Falle einer Störung eingreifen" und "ist befugt, in den Verkehr zu bringende Geräte auf Einhaltung der grundlegenden sowie aller weiteren Anforderungen zu prüfen." nicht.ax73 hat geschrieben:Da ist kein Widerspruch.DK7IH hat geschrieben:Wie erklärst Du den Widerspruch der oben von Dir gemachten Einlassung mit folgender rechtlicher Aussage?
Aber es ist nicht neu, dass viele Menschen gewisse Schwierigkeiten haben, Texte sinnverstehend zu deuten.
- DocEmmettBrown
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Re: Legales "Export"-Gerät
Die Höhe der Kosten kenne ich nicht, aber ich rate einfach mal, daß mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Kosten so hoch sein werden, daß Dir dabei die Lust vergeht. (Also mit 'nem Zehner wird's nicht getan sein.)DL6SEX hat geschrieben:Trotzdem würde ich gerne wissen, welche Kosten auf mich zukommen, wenn ich eine Einzelzulassung haben möchte.
73 de Daniel
Re: Legales "Export"-Gerät
Also konstruieren wir mal folgenden Fall:13DS29 hat geschrieben:Geräte werden nicht mehr geprüft, der Hersteller bescheinigt die Einhaltung der Bestimmungen.
Ich, DK7IH, baue einen CB-Transceiver. Ziehen wir die Definition von §4 Abs. 1 Satz 1 ProdHaftG heran, bin ich Hersteller.
Als Hersteller i. S. d. vorgenannten Norm bescheinige ich, dass mein Gerät sämtliche Spezifikationen einhält. Dann dürfte man sich folglich selbst einen CB-Transceiver bauen und in Betrieb nehmen.
Und wenn der Bastler das Gerät hergestellt und die Normkonformität bescheinigt hat?13DS29 hat geschrieben:Für Bastler ist in dieser Konstellation kein Platz.
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Re: Legales "Export"-Gerät
Der DK7IH schreibt das , was ich auch so denke.
Aber ich habe auch gedacht, ich mach ne Lizenz , damit ich keine teuere Antennengenehmigung für CB-Antennen am Standort brauch.
Da hätte ich aber auch schon falsch gedacht.
Rolf
Aber ich habe auch gedacht, ich mach ne Lizenz , damit ich keine teuere Antennengenehmigung für CB-Antennen am Standort brauch.
Da hätte ich aber auch schon falsch gedacht.
Rolf
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Großes vergeht immer im Kleinen.
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