Tommi94 hat geschrieben:Also, wer dem Wiki kram mehr glaubt, als hunderten/tausenden von Ausgebildeten, dem ist leider nicht merh zu helfen.
Das was dort steht ist völliger blödsinn.
Und wenn Du in der Feuerwehr bist, müsstest Du eigentlich die Feuerwehrdienstvorschrift 2 kennen.
In dieser FwDV wird explizit zwischen der „Rettung“ von Lebewesen und „Bergung“ von Gegenständen bzw. Toten unterschieden.
Und danach richtet sich auch der RD.
Das gilt nur für die Feuerwehr. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist die Definition wie folgt (und die kann für entstehende Folgekosten entscheidend sein):
Bergung oder Rettung
Kann ein Verunfallter nur mit dem Hubschrauber und nicht mit dem Rettungswagen transportiert werden, um seine Gesundheit nicht weiter zu gefährden, ist dies eine Rettung. Die anfallenden Rettungskosten werden normalerweise von der GKV übernommen.
Anders verhält es sich, wenn sich der Verunglückte in einem unwegsamen Gelände befindet, das nicht mit dem Rettungswagen angefahren werden kann. Wird der Hubschrauber nur infolge des schwer zugänglichen Geländes benötigt, um den Verletzten beispielsweise zur nächsten Talstation abzutransportieren, obwohl medizinisch auch ein Rettungswagen ausgereicht hätte, handelt es sich hier um eine Bergung
https://www.geldtipps.de/gesundheit-kra ... ergrettung
https://blog.ergodirekt.de/einfachleben ... sicherung/
Und beim Katastrophenschutz ist es so:
Die DIN 13050, Ausgabe:2002-09 Rettungswesen - Begriffe, wurde von der Projektarbeitsgruppe 5 "Einheitlicher Sprachgebrauch", der ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz, in ihrem Wörterbuch für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als Grundlage verwendet.
Darin werden die Begriffe wie folgt definiert:
"Bergung umfasst Maßnahmen zur Befreiung von Menschen oder Tieren, die durch äußere Einwirkungen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind." [Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz 2006: 7]
"Retten bedeutet das Abwenden eines lebensbedrohlichen Zustandes durch lebensrettende Maßnahmen und/oder durch Befreien aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage (DIN 13050:2002-09)." [Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz 2006: 55]
und Österreicher sagen sowieso grundsätzlich "bergen" zu allem.
Damit auch ja keiner mehr durchblickt