Elo hat geschrieben:...
Gibt wohl kaum eine Freizeit Aktivität wo Leute so früh abtreten wie im Hobbyfunk ...
Dann scheinen ja unsere Antennen doch nicht so ungefährlich zu sein, wie wir immer denken.
Die Angst der Nachbarn vor den Antennen und deren Strahlung scheint wohl berechtigt zu sein.
Elo hat geschrieben:>>> Abwarten, bis die Biologie den Rest (Nachbarn) erledigt
...
Gibt wohl kaum eine Freizeit Aktivität wo Leute so früh abtreten wie im Hobbyfunk ...
Gibts da eine belastbare Quelle oder Belege zu der Aussage? Oder liegt die hohe Mortalität an den Militanten alkoholisierten Nachbarn?
Aber wenn ich mir die Altersstruktur in manchen Ortsverbänden so ansehe, scheint Funk eher das Leben zu verlängern...
Elo hat geschrieben:>>> Abwarten, bis die Biologie den Rest (Nachbarn) erledigt
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Gibt wohl kaum eine Freizeit Aktivität wo Leute so früh abtreten wie im Hobbyfunk ...
Gibts da eine belastbare Quelle oder Belege zu der Aussage? Oder liegt die hohe Mortalität an den Militanten alkoholisierten Nachbarn?
Aber wenn ich mir die Altersstruktur in manchen Ortsverbänden so ansehe, scheint Funk eher das Leben zu verlängern...
Yaesu FT847 hat geschrieben:Dazu der Spruch:
"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt."
Nachfolgendes ist KEINE Rechtsberatung, nur Hinweise, wie sie mir bekannt wurden u.a. http://www.finanztip.de/parabolantenne/
Beispiel im Link bezieht sich auf Parabolantennen (Satellitenschüsseln), dürfte aber auch auf andere Antennen anwendbar sein....:
Der Nachbar hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass du deine Antennenanlage abbaust, bloss weil von der Antennenanlage eine Einschlaggefahr eines Blitzes ausgeht.
Vorausgesetzt, du hast alles nach den Vorschriften und Normen getan, um Schäden an deinen Mitbewohnern und Nachbarn zu minimieren.....
Etwas anderes wäre es, deine Antennenanlage "verschandelt" die Ansicht des Hauses in dem du wohnst (dann ist es Sache deines Vermieters/des Besitzers dir die Genehmigung zum Aufbau nicht zu geben)
und die Ansicht des Hauses in dem der Nachbar wohnt (dann müsste der sich an seinen Vermieter/Besitzer wenden und der dann an den Besitzer deines Hauses).
Wenn du aber eine Genehmigung des Hausbesitzers/Vermieters hast, der dir den Aufbau von Antennen auf/am Haus erlaubt, dürfte sich der Nachbar bei Gericht warmlaufen dürfen...
Sollte es von dir so gemacht sein, wie vorher beschrieben, dann lehne dich beruhigt zurück, harre der Dinge die da kommen und funke weiter!
Das erinnert mich an diese Antennenverbote in den 80/90ern zur Förderung der Kabel-TV-Verbreitung
Ein Bekannter aus HN hat daraufhin, weil seine neu aufgebaute Antenne bemeckert wurde angerufen "beim Amt" und gesagt er werde die Antennen nicht abbauen, weil er sie brauche und zwar für Kurzwelle und UKW, worauf er die Auskunft bekam man könne so wörtlich .." auch Kurzwelle und UKW darüber machen"
... die ganze Straße war...der IQ das Sozialverhalten und das Freizeitverhalten in dieser Straße hat sich in den kommenden 2 Wochen sprunghaft zum besseren geändert, das ist dann mehrfach in diesem Jahr geschehen, bei dieser unzuverlässigen Technik ... war das Verbot dann kein Thema mehr, viele sind abgesprungen!
Moin, die Leute bei uns im Haus wissen, das der Taxi Nachbar ein Alko Problem hat und reden auch nicht mit dem, meine Mutter ein anderer Nachbar und unser Hausmeister haben sich halb schlapp gelacht und gesagt, der soll mal schön kommen, da wird wohl eher nix passieren, ich haber aber gehört, das der mal mit nen Plattmann im Auto gesehen wurde, aber ich habe den schon länger nicht mehr mit einem KFZ gesehen.
Meine Antenne ist von Vermieter und Hausverwaltung (ist 2 Häuser weiter) genehmigt, darf halt nur nicht aufs Dach und auf die andere Seite vom Haus will ich nicht, weil dort die ganzen Wohnzimmer mit den TV Geräten + Satschüsseln sind, da hat man aus dem Auto schon S3 Müll und ich müsste zuviel Kabel verlegen und jeder kann in den Garten rein.
Gruß 13DL7 (DO4MJ)
CB:13DL7, Osna Radio 50, DK965, QRV:12,29,32 FM, 7, 15 USB.HAM:DO4MJ, DOK I38 (144.775 Mhz).Engagiert bei Entstörung von PLC Adaptern.FCK DSGVO !!!
Wenn der liebe Nachbar mal 'nen lichten Moment haben sollte und tatsächlich den Prüf- und Messdienst alarmiert und die Jungs sich bei Dir melden, dann solltest Du vorsichtshalber darauf achten, dass Du für Deine Afu-Anlage entweder eine Selbsterklärung abgegeben hast oder die Anlage so einrichtest, dass Du mit weniger als 10 Watt EIRP funken kannst.
Ach ja: und klemm alle Antennen ab, die Du für CB nutzt. Für CB- und Afu-Antennen am selben Standort immer eine Standortbescheinigung erforderlich
Wolf hat geschrieben:Für CB- und Afu-Antennen am selben Standort immer eine Standortbescheinigung erforderlich
Vor dem Problem steh ich am neuen QTH dann auch bald.
Nach meine Interpretation ist der gleichzeitige Betrieb gemeint, jetzt hab ich zwar zwei Ohren, spreche aber ja nur mit einem Mund - hat da schonmal jemand bei den Offiziellen nachgefragt ob Betriebsbereit aber nacheinander benutzt auch Pfui ist?
13PR87 - Wellenfilet, der hochfränkische Milliwattfunker
Wolf hat geschrieben:
Ach ja: und klemm alle Antennen ab, die Du für CB nutzt. Für CB- und Afu-Antennen am selben Standort immer eine Standortbescheinigung erforderlich
Mal gut, dass CB-Antennen auch für 10mtr nutzbar sind.
Foliant hat geschrieben:(...)
Nach meine Interpretation ist der gleichzeitige Betrieb gemeint, jetzt hab ich zwar zwei Ohren, spreche aber ja nur mit einem Mund - hat da schonmal jemand bei den Offiziellen nachgefragt ob Betriebsbereit aber nacheinander benutzt auch Pfui ist?
Die Murks-BEMFV ist da zweideutig. Allgemein ist zwar von "Betreiben" die Rede ("...darf nur betrieben werden, wenn..."), § 6 (Standortmitbenutzung) bezieht sich jedoch auf "vorhandene" bzw. "zu errichtende" Funkanlagen. Auch die "Selbsterklärung" muss vor der Aufnahme des Betriebs, also zum Zeitpunkt des Errichtens, abgegeben werden.
Drei Dinge sind m. E. wichtig:
- Genehmigung des Vermieters, sofern es einen gibt, im Zweifelsfall ein erlaubendes Gerichtsurteil (selber möglichst nicht klagen)
- Einhaltung der Bauordnung in Bezug auf die Errichtung von Antennenanlagen
- Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (Blitzschutz, VDE-Vorschriften, Personenschutz/mechanische Stabilität der Anlage)
Ruhig bleiben, wohl überlegten Satz immer wieder vortragen, der die Forderungen des Nachbarn zurück weist... an die Bundesnetzagentur verweisen, wer beauftragt, zahlt in der Regel auch...
Als lizensierter Amateurfunker hast Du das Recht auf Deinem Grundstück eine Funkanlage zu errichten und zu betreiben. Wenn es sich um eine stationäre Anlage handelt und sie mit einer Ausgangsleistung von mehr als 10 Watt arbeitet, bist Du verpflichtet Sie bei der der Bundesnetzagentur anzuzeigen. Hierfür gibt es das kostenlose Programm "Wattwächter". Dieses führt die nötigen EMV Berechnungen durch und generiert automatisch die Papiere für die Anzeige.
1. Ist die Anlage ordnungsgemäß angemeldet?
2. Ist Sie auf dem Stand der Technik?
3. Gehen von Ihr keine Störungen aus, die angezeigt wurden?
4. Bist Du im Besitz einer gültigen Lizenz?
Wenn alle diese Punkte erfüllt sind, dann ist jede Beschwerde bei der Bundesnetzagentur völlig chancenlos.
Ich würde dem Nachbarn schriftlich mein Rufzeichen, sowie die Kontaktdaten für die Bundesnetzagentur geben, mit dem Rat sich dort zu beschweren. In allen solchen Fällen, die mir bislang bekannt geworden sind, sind solche Streithanseln auf wunderbare Weise dort abgeblitzt.
P.S. Der Blitzschutz ist eine Kunst für sich und sollte einem Fachbetrieb überlassen werden. Dies alleine aus rechtlichen und aus versicherungstechnischen Gründen. Ich selber trenne meine Gartenantenne von der Zuleitung grundsätzlich, wenn ich keinen Betrieb mache. Selbstverständlich sollte sein, das Du für alle Risiken die von Deiner Anlage ausgehen haftbar bist.
Radiofreund hat geschrieben:(...) an die Bundesnetzagentur verweisen, wer beauftragt, zahlt in der Regel auch...
Oh, das ist ein weitverbreiteter Irrtum.
Der Prüf- und Messdienst kann nicht "beauftregt" werden wie eine Dienstleistung. Man kann der BNetzA nur eine Störung melden. Wie die Behörde dann mit einer solchen Meldung verfährt, d.h. ob sie den Prüf- und Messdienst losschickt, liegt in ihrem Érmessen.
Wer was zahlen muss, ist in der EMV-FTE-Kostenverordnung geregelt. Danach werden demjenigen Gebühren für die Störungsbearbeitung in Rechnung gestellt, der Geräte betreibt, die nicht den Vorgaben des EMVG entsprechen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verstoß schuldhaft geschieht. Das setzt i.d.R. Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus.
Nachtrag zu meinem vorigen Beitrag. Ich habe erst jetzt realisiert, das D04MJ vermutlich kein gültiges Rufzeichen ist. Also muss ich von CB ausgehen, was ja in der Rubrik CB auch logisch ist. Hier ist es wichtig, um unangreifbar zu bleiben, das sämtliche Regeln für den CB-Funk eingehalten werden.
Das bedeutet konkret.
1. Nur zugelassene Geräte verwenden.
2. Keine HF Verstärker zusätzlich verwenden.
3. In grenznahen Gebieten die Anlage anmelden und ggf. Auflagen beachten.
4. Beim Betrieb die erlaubten Betriebsarten mit den zugelassenen Leistungen verwenden.
(Wahrscheinlich geht das mit den zugelassenen CB-Funkgeräten auch gar nicht anders.)
Wenn man nicht Eigentümer des Hauses und des Grundstücks ist, mit dem Eigentümer ins Benehmen setzen.
Nachbarn haben da sonst nichts weiter zu vermelden, solange von der Anlage keine akute Gefahr aus geht. Sollte jedoch durch die Anlage tatsächlich ein Schaden für Dritte entstehen ist man ihnen gegenüber in der Haftungspflicht.