Viel zu geringe Strafe !

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DHC117
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Viel zu geringe Strafe !

#1

Beitrag von DHC117 »

Hallo !

Das habe ich eben gefunden. Ich finde die Starfe etwas zu gering bemessen, da der Funkpirat billigend in Kauf nimt, dass durch sein Treiben Menschenleben gefährdet werden.

Was meint ihr dazu ?

Hier die Meldung :


FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News

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14. 08. 2005

Funkpirat mit 400 Watt im Flugfunk...

Die niederländische Frequenzbehörde "Agentschap Telecom" hat am 07.08.2005 einen Funkpiraten ausgehoben, der mit ca. 400 Watt im Flugfunkbereich sendete.

Die Aktion wurde ausgelöst von der Flugverkehrsleitung Krefeld. Dort war der Flugfunk mehrfach durch Musikaussendungen gestört worden. Die Krefelder wandten sich an den Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur (früher: RegTP), der seine niederländischen Kollegen um Hilfe bat.

Die niederländischen Beamten konnten den Störer in der Ortschaft Deurningen (Nähe Enschede) ausfindig machen. Mit Hilfe der Polizei beschlagnahmten sie bei dem Funkpiraten eine Sendeanlage mit einer Leistung von ca. 400 Watt. Neben dem Einzug der Anlage erwartet den Schwarzfunker eine Geldbuße von mindestens 1100 Euro.

- wolf -



© FUNKMAGAZIN
http://www.funkmagazin.de

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dkt235
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Re: Viel zu geringe Strafe !

#2

Beitrag von dkt235 »

Eindeutig zu gering...

Bild
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grinsekater
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Re: Viel zu geringe Strafe !

#3

Beitrag von grinsekater »

Wirklich krass.

Das ist ja praktisch nicht viel mehr, als jemand, der mit einem Brenner auf den lustigen 40 oder mit nem Exportgerät auf der DW erwischt wird, zu erwarten hat. Obwohl er dort wohl eher niemanden wirklich "stört", zumindest nicht mit solchen möglichen Folgen.

Die Relationen passen jedenfalls überhaupt nicht.

Es wäre noch interessant, auf welchen Frequenzen er denn gefunkt hat.

Auf 118-136 MHz AM -also dem "üblichen" Flugfunkbereich- kann ich mir 400 Watt-Anlagen nur schwer vorstellen.

Oder war er etwa im 45-Meter-Band aktiv? So um 6.670 Mhz? Diese "Priatenfrequenzen" sind nämlich auch offiziell dem Flugfunk zugewiesen, obwohl sich da auch -europaweit- so mancher tummelt, der das eigentlich nicht dürfte. Dann wären die 400 Watt auch eher nachvollziehbar.

73, Andy
Zuletzt geändert von grinsekater am Mo 15. Aug 2005, 16:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Malta-Main-Taunus

Re: Viel zu geringe Strafe !

#4

Beitrag von Malta-Main-Taunus »

Da ich an das Gute im Menschen glaube und noch ein (wenig begründetes) Restvertrauen in unsere Justiz habe, nehme ich mal an, dass die 1.100 Euro die Geldbusse wegen Verstoss gegen die Funkvorschriften sind und beim Strafprozess wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr in die Gesamtstrafe mit einfließen, die bei einer Verurteilung zu 3 Jahren Haft vielleicht noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann....
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Rossi
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Re: Viel zu geringe Strafe !

#5

Beitrag von Rossi »

na aber hallo jemand der jemanden anderes umbringt kommt mit unzurechnungfähigkeit davon oder hat ne schwere kindheit gehabt da ist diese schrottfunken doch ein scheißdreck dagegen Bild

ich glaube erst wenn kinderschänder und mörder härter bestraft werden ist diese kleine ordnungswiedrigkeit disskutabel Bild
ich habe fertig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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grinsekater
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Re: Viel zu geringe Strafe !

#6

Beitrag von grinsekater »

Malta-Main-Taunus schrieb am 15.08.2005 16:37 Uhr:
........, die bei einer Verurteilung zu 3 Jahren Haft vielleicht noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann....
Nur Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden. Bild

Die Hintergründe in diesem Fall wären aber trotzdem mal interessant. Wo hat er genau gesendet, und welcher Funkverkehr ist konkret gestört(!) worden?
Daß es im VHF-Bereich war, bezweifle ich mal nach wie vor.....

73, Andy
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klaus46

Re: Viel zu geringe Strafe !

#7

Beitrag von klaus46 »

OH HA, das ist ja krass, ein heikles Thema, es bleibt ja auch abzuwarten, ob gegen den Flugfunk TXer auch Strafanzeige gestellt wird, und ob ein entsprechendes Verfahren eröffnet wird, dann könnten durchaus hohe Geldstrafen, wenn nicht mehr im Raume stehen.

Aber es mag auch mal erlaubt sein, in diesem Zusammenhang zu provozieren:

Ein sehr guter Pilot sollte und muss stets in der Lage sein, auch bei Ausfall des Funkes (sei es durch Störung oder Defekt) sein Flugvehikel sicher zu landen, schliesslich gibt es auch noch Bodenkontrollen, die auf solche Fälle vorbereitet sein sollten.

73

Klaus
Kopernikus

Re: Viel zu geringe Strafe !

#8

Beitrag von Kopernikus »

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grinsekater
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Re: Viel zu geringe Strafe !

#9

Beitrag von grinsekater »

Das Ganze findet doch sowieso in den Niederlanden statt, da er ja vom dortigen Territorium gesendet hat. Also gilt dort auch niederländisches Recht.

Allerdings weiß ich nicht, wie dort "Schwarzfunken" gesetzlich geregelt ist. Straftat oder Owi (wie hier...)?

73, Andy
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stoppi
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Re: Viel zu geringe Strafe !

#10

Beitrag von stoppi »

grinsekater schrieb am 15.08.2005 20:25 Uhr:
Das Ganze findet doch sowieso in den Niederlanden statt, da er ja vom dortigen Territorium gesendet hat. Also gilt dort auch niederländisches Recht.

Allerdings weiß ich nicht, wie dort "Schwarzfunken" gesetzlich geregelt ist. Straftat oder Owi (wie hier...)?

73, Andy
Es war frueher in Holland eine Straftat(ich kann drueber mitreden,Autsch)gilt aber heutzutage als eine OWI,mit ca. 1100 euro Bussgeld behaftet.
Jetzt zum vorliegenden Fall:Ob der Schwarzfunker auch tatsaechlich mit einem dazu passenden Geraet auf der Flugfrequenz gesendet hat weiss ich nicht ich denke bei 400W eher an Spiegelfreq.
gruss Stoppi
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Malta-Main-Taunus

Re: Viel zu geringe Strafe !

#11

Beitrag von Malta-Main-Taunus »

@ grinsekater
Bewährung ist in besonderen Fällen auch bei Freiheitsstrafe bis 3 Jahr möglich.

@ klaus46
DUMMSCHWÄTZER !!
Nach dem Bericht wurde ja gerade der Funkverkehr mit der Bodenkontrolle - Flugüberwachung - Flugsicherungskontrolle gestört. Die regelt zum Beispiel Flughöhe und Flugrichtung. Landen kann er sicher noch, wenn es nicht vorher in der Luft geknallt hat (denk an den Bodensee).

@ stoppi
Die funkrechtlichen Strafen können nicht viel sein. Interessant wäre eine Anklage wegen gefährlichen Eingiffs in den Luftverkehr. Da spielt die "Strafen-Musik", da der § insbesondere für die Flugzeugentführer gemacht wurde...
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grinsekater
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Re: Viel zu geringe Strafe !

#12

Beitrag von grinsekater »

Malta-Main-Taunus schrieb am 16.08.2005 12:13 Uhr:
@ grinsekater
Bewährung ist in besonderen Fällen auch bei Freiheitsstrafe bis 3 Jahr möglich.
Das wäre mir neu. Welche §§ regeln das denn?

73, Andy
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klaus46

Re: Viel zu geringe Strafe !

#13

Beitrag von klaus46 »

@Malta-Main-Taunus

Hi, na klar, wenn die Piloten vom Bodensee auf das Flugzeugwarn-und Ausweichsystem gehört hätten, wäre nix passiert, so wurde später diskutiert.
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