Darf man funken mit nur einer Lizenz
Darf man funken mit nur einer Lizenz
Jetzt wollte ich euch mal was fragen. Ich besitze die 3er Lizenz. Habe eine Handgurke Yaesu FT-209 und eine Mobile Kiste zu HAuse. Wenn ich jetzt die Handgurke mitnehme und meine Frau zu Hause anfunke, ist das erlaubt? Sie hat keine Lizenz. Es geht mir nur darum, wenn ich mal was brauche oder so, dann funke ich sie an. Ist das rechtlich in Ordnung oder müsste sie auch ne Lizenz haben?
Habe schon viele Leute gefragt, viele sagen ja, andere wieder nein..... Würde mich schon interessieren, wie genau das jetzt ist..
Habe schon viele Leute gefragt, viele sagen ja, andere wieder nein..... Würde mich schon interessieren, wie genau das jetzt ist..
- benson04
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Re: Darf man funken mit nur einer Lizenz
definitiv nein !
wer etwas anderes behauptet , hat keine Ahnung
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DL8JRH JO53BF
Ein Kluger bemerkt alles. Ein Dummer macht über alles eine Bemerkung. Heinrich Heine (1797 – 1856)
http://www.Bensons-Funktechnik.de
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Re: Darf man funken mit nur einer Lizenz
OMG....
Ich hab nen LKW Führerschein, darf meine Freundin nun auch damit fahren....
Junge,Junge. Kann man die 3er Lizenzen neurerdings bei Ebay ersteigern oder hab ich was verpasst....
Bin schwer geschockt. Wer angesichts dieses Beitrags noch für eine liberalisierung der Lizenzklassen ist, der sollte seine Meinung nochmal überdenken.
Gute Nacht !
Ich hab nen LKW Führerschein, darf meine Freundin nun auch damit fahren....
Junge,Junge. Kann man die 3er Lizenzen neurerdings bei Ebay ersteigern oder hab ich was verpasst....
Bin schwer geschockt. Wer angesichts dieses Beitrags noch für eine liberalisierung der Lizenzklassen ist, der sollte seine Meinung nochmal überdenken.
Gute Nacht !
Zuletzt geändert von Welle01 am Di 30. Nov 2004, 23:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Darf man funken mit nur einer Lizenz
MOMENT, er hat nichts davon geschrieben, dass seine Frau auch antworten soll! In dem Fall darf er z.B. als Testdurchruf sagen" Test von DO2xx, wenn mein Schatz mich hört, kann sie ja schon mal das Essen aufwärmen"!
Dagegen kann man nicht wirklich was sagen, denn mithören des Amateurfunks ist ja definitiv erlaubt, und man darf als Funkamateur auch auf Sendung gehen, wenn man weiß, dass (vorraussichtlich) keiner antworten wird
Dagegen kann man nicht wirklich was sagen, denn mithören des Amateurfunks ist ja definitiv erlaubt, und man darf als Funkamateur auch auf Sendung gehen, wenn man weiß, dass (vorraussichtlich) keiner antworten wird
Zuletzt geändert von Brock am Mi 1. Dez 2004, 00:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Darf man funken mit nur einer Lizenz
Und was ist mit der nachricht an dritte, da war doch auch was ?
Ja, ist eigentlich kein dritter dazwischen....hmm
Naja, ich schaft das schon
Ja, ist eigentlich kein dritter dazwischen....hmm
Naja, ich schaft das schon
Name: Matthäus | Call: 13OT057 | QTH: Aachen | QRV: DB0WA: 145.7875 CTCSS: 94.8 Hz / DB0WA DMR TS2 Ref:4045 / CB: 12 USB
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Re: Darf man funken mit nur einer Lizenz
@Jürgen: Es hat sicherlich keiner was dagegen, wenn Dudas so machst!
Vorallem der Teil mit der Selbstvernichtung gefiel mir dabei!
Vorallem der Teil mit der Selbstvernichtung gefiel mir dabei!
Re: Darf man funken mit nur einer Lizenz
<hr>Zitat Anfang<hr>Jetzt wollte ich euch mal was fragen. Ich besitze die 3er Lizenz. Habe eine Handgurke Yaesu FT-209 und eine Mobile Kiste zu HAuse. Wenn ich jetzt die Handgurke mitnehme und meine Frau zu Hause anfunke, ist das erlaubt? Sie hat keine Lizenz. Es geht mir nur darum, wenn ich mal was brauche oder so, dann funke ich sie an. Ist das rechtlich in Ordnung oder müsste sie auch ne Lizenz haben?
Habe schon viele Leute gefragt, viele sagen ja, andere wieder nein..... Würde mich schon interessieren, wie genau das jetzt ist..
<hr>Zitat Ende -> Kommentar:<hr>Hi Ant.94!!
Wir haben doch gelernt beim Kurs oder auch im Fragenkatalog das die Lizens Personengebunden ist,d.h nur für DICH!!!
Anfunken darfst du deine xyl klar aber antworten darf sie nicht.Es sei den es liegt ein Notfall vor.Mit Notfall meine ich nicht dein Hunger sondern ,das Leib und Seele in Gefahr wäre.
AFuG: §4 Die Genehmigung ist nicht übertragbar.
Habe schon viele Leute gefragt, viele sagen ja, andere wieder nein..... Würde mich schon interessieren, wie genau das jetzt ist..
<hr>Zitat Ende -> Kommentar:<hr>Hi Ant.94!!
Wir haben doch gelernt beim Kurs oder auch im Fragenkatalog das die Lizens Personengebunden ist,d.h nur für DICH!!!
Anfunken darfst du deine xyl klar aber antworten darf sie nicht.Es sei den es liegt ein Notfall vor.Mit Notfall meine ich nicht dein Hunger sondern ,das Leib und Seele in Gefahr wäre.
AFuG: §4 Die Genehmigung ist nicht übertragbar.
- Brock
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Re: Darf man funken mit nur einer Lizenz
100% Korrekt!
Re: Darf man funken mit nur einer Lizenz
Unglaublich,
bisher konnte ich hier noch in jeder Frage von Klasse 3 Leuten was vernünftiges erkennen, aber ich denke hier versucht jemand bewußt Blödsinn zu schreiben. Um Klasse 3er als Dummköpfe hinzustellen.
Die Antwort mit was ist mit Test ist ok denke ich, aber die Frage war wohl nicht so gestellt.
Aber im ernst:
Wie war das mit den Familien Lizensen, so was muß es früher mal gegeben haben, da war dann der Mann (oder die Frau) verantwortlich in Sachen Technik und der andere durfte es mitnutzen, mit einer einfachen oder gar keiner Lizens. Muß aber frühe Steinzeit gewessen sein?
Gruß Knödel
bisher konnte ich hier noch in jeder Frage von Klasse 3 Leuten was vernünftiges erkennen, aber ich denke hier versucht jemand bewußt Blödsinn zu schreiben. Um Klasse 3er als Dummköpfe hinzustellen.
Die Antwort mit was ist mit Test ist ok denke ich, aber die Frage war wohl nicht so gestellt.
Aber im ernst:
Wie war das mit den Familien Lizensen, so was muß es früher mal gegeben haben, da war dann der Mann (oder die Frau) verantwortlich in Sachen Technik und der andere durfte es mitnutzen, mit einer einfachen oder gar keiner Lizens. Muß aber frühe Steinzeit gewessen sein?
Gruß Knödel
Zuletzt geändert von Knödel am Mi 1. Dez 2004, 19:40, insgesamt 1-mal geändert.
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