Kein Problem! Wenn man über 27.405MHz Betrieb macht, ist das Betriebsfunk und somit zulässig.Funkfeuer hat geschrieben: .........Okay,okay Zivil und Militärisch und wo ist jetzt dein Problem ? genau in dieser Art hatte ich das Geschrieben ....
Funkamateur im "CB-Band" erwischt
- hotelsierra1
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Re: Funkamateur im
-hs1
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(13)HS1 - Op: Holger - Heimat-QTH: Bad Kreuznach, im Tal, selten QRV - ansonsten auf dem Hügel oder im Hobbykeller.
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- grinsekater
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Re: Funkamateur im
Gewisse Dinge hat er aber anscheinend wunderbar geregelt.....roter-baron hat geschrieben:Ja ,ja der Michel Riedel das ist schon so ein Schlingel
Gerade gefunden:
Quelle: http://www.lawfactory.org/html/news.html24. 04.2011: § 145 StGB - § 148 TKG - § 149 Abs. 1 Nr. 10 TKG - CB Funk mit Amateurfunkgerät
Kurz nachdem ein CB Funker im Sommer 2008 mit einem Amateurfunkgerät auf dem Köterberg den Funkbetrieb auf einer für den CB Funk zugewiesenen Frequenz mit dem selbstgewählten Rufzeichen “ROTER BARON” aufgenommen hatte, erschien ein Polizeibeamter und beschlagnahmte das Funkgerät. Er soll die auf dem Köterberg befindliche BOS Funkstelle gestört und dadurch den Tatbestand des Missbrauchs von Notrufen und des Abhörens von Nachrichten verwirklicht haben. Das Amtsgericht Detmold bestätigte die Beschlagnahme wegen des Verdachts des Abhörens von Nachrichten. Das Ermittlungsverfahren wurde im Januar 2009 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt und an die Zweig- und Bußgeldstelle Mülheim der Bundesnetzagentur zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit abgegeben. Der erfahrene Sachbearbeiter der Bundesnetzagentur erkannte bei dem Sachverhalt kein ordnungswidriges Verhalten und gab das Amateurfunkgerät an den betroffenen “Roten Baron” heraus .
AG Detmold - 2 Gs 1122/08 - Beschluss vom 20.08.2008 (RR).
Wie der Polizist oder die StA (und dann auch noch das Gericht... ) allerdings darauf kommt, dass ein (mutmassliches?) Stören einer Frequenz (durch Ober-/Neben-/Sonstwas-Wellen o. ä., wovon ja bei Betrieb auf CB-Frequenzen eher auszugehen ist) gleichzeitig auch Abhören dieser Frequenz bedeutet, ist mir schleierhaft. Was sind das denn da für technische Pfeifen?
Wenn ein Gerät auf CB eingestellt ist, kann man damit ja wohl unmöglich den Polizeifunk abhören, oder?
73, Andy
PS: Dazu würde mich ja wirklich mal der Schriftsatz von Riedel interessieren....
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Re: Funkamateur im
Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit kann an einem solchen Standort ein Mischprodukt des "CB-Senders" die "BOS-Funkstelle" stören, gerade wenn wie hier ein Funkgerät "vergewaltigt" wurde.grinsekater hat geschrieben:Wie der Polizist oder die StA (und dann auch noch das Gericht... ) allerdings darauf kommt, dass ein (mutmassliches?) Stören einer Frequenz (durch Ober-/Neben-/Sonstwas-Wellen o. ä., wovon ja bei Betrieb auf CB-Frequenzen eher auszugehen ist) gleichzeitig auch Abhören dieser Frequenz bedeutet, ist mir schleierhaft. Was sind das denn da für technische
Ich kann nachvollziehen, dass die ersten Instanzen dann auch ein Abhören der BOS-Frequenzen annehmen, denn dies ist unbestritten der weitaus häufigere Fall. Sie haben sich aber offenbar als technische Laien vom Sachverstand der BNetzA korrekt aufklären lassen. In diesem Sinne also nichts ungewöhnliches!
73, 13kr
- grinsekater
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Re: Funkamateur im
Ja, das sehe ich ähnlich, mit den Mischprodukten. "Echte" Oberwellen werden es kaum gewesen sein, denn die fallen aus dem CB-Frequenzbereich ja nicht in den BOS-Bereich.
Interessant ist an diesem Fall allerdings auch, dass die BNetzA in der Nutzung eines Amateurfunkgerätes auf den CB-Frequenzen kein "ordnungswidriges Verhalten" sah. Das kann(?) aber möglicherweise auch daran liegen, dass es hier ja keine gerichtsfesten Messprotokolle (zu der Ausgangsleistung usw.) gab, die ein Bussgeld evtl. gerechtfertigt hätten. Wer weiss....
73, Andy
Interessant ist an diesem Fall allerdings auch, dass die BNetzA in der Nutzung eines Amateurfunkgerätes auf den CB-Frequenzen kein "ordnungswidriges Verhalten" sah. Das kann(?) aber möglicherweise auch daran liegen, dass es hier ja keine gerichtsfesten Messprotokolle (zu der Ausgangsleistung usw.) gab, die ein Bussgeld evtl. gerechtfertigt hätten. Wer weiss....
73, Andy
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Re: Funkamateur im
Andy, lese Dir den Bericht nochmals aufmerksam durch. Davon steht dort jedenfalls NICHTS !Interessant ist an diesem Fall allerdings auch, dass die BNetzA in der Nutzung eines Amateurfunkgerätes auf den CB-Frequenzen kein "ordnungswidriges Verhalten" sah.
73&55
Joachim
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Re: Funkamateur im
Hm.....Romeo Oscar ( 13RO763) hat geschrieben:
Andy, lese Dir den Bericht nochmals aufmerksam durch. Davon steht dort jedenfalls NICHTS !
In der Überschrift des Berichtes ganz oben ist doch u. a. auch § 149 Abs. 1 Nr. 10 TKG erwähnt, und genau diese Bestimmung betrifft doch die Owi "Nutzung einer Frequenz ohne Zuteilung".
Daraus hatte ich das jetzt geschlossen. Für die strafrechtlichen Punkte wäre doch die Bussgeldstelle der BNetzA gar nicht zuständig. Oder bezog sich das etwa darauf, dass Diddi nicht im 4-Meter-Band gefunkt hatte bzw. haben konnte, weil das besagte Gerät technisch gar nicht dazu geeignet war?
73, Andy
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Re: Funkamateur im
Also, ich habe das mit meinem beschränkten juristischen Sachverstand so interpretiert:
- Ermittlungsverfahren wurde wegen des vermeintlichen Straftatbestandes des Missbrauchs von Notrufen und des Abhörens von Nachrichten eingeleitet ---> KEINE Ordnungswidrigkeit
- die Beschlagnahme des Funkgerätes erfolgte im Rahmen dieses Straftatbestandes
- nach Prüfung durch die BNA wurde dieser Straftatbestand verworfen und damit war die Beschlagnahme des Gerätes in diesem Fall hinfällig
- das Amtsgericht Detmold hat dann die Erkenntnisse an die BNA abgegeben, und diese hat aufgrund der Beweislage KEINE Ordnungswidrigkeit erkennen können
Jetzt könnte man nur "spekulieren", dass der BNA die nötigen Beweise zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit gefehlt haben. D.h. aber nicht, dass keine
Ordnungswidrigkeit vorgelegen hat. Weitere Spekulationen lassen wir dann lieber
73&55
Joachim
- Ermittlungsverfahren wurde wegen des vermeintlichen Straftatbestandes des Missbrauchs von Notrufen und des Abhörens von Nachrichten eingeleitet ---> KEINE Ordnungswidrigkeit
- die Beschlagnahme des Funkgerätes erfolgte im Rahmen dieses Straftatbestandes
- nach Prüfung durch die BNA wurde dieser Straftatbestand verworfen und damit war die Beschlagnahme des Gerätes in diesem Fall hinfällig
- das Amtsgericht Detmold hat dann die Erkenntnisse an die BNA abgegeben, und diese hat aufgrund der Beweislage KEINE Ordnungswidrigkeit erkennen können
Jetzt könnte man nur "spekulieren", dass der BNA die nötigen Beweise zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit gefehlt haben. D.h. aber nicht, dass keine
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Re: Funkamateur im
Ok, ok...., oder so. Passt schon.Romeo Oscar ( 13RO763) hat geschrieben:
Jetzt könnte man nur "spekulieren", dass der BNA die nötigen Beweise zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit gefehlt haben. D.h. aber nicht, dass keine
Ordnungswidrigkeit vorgelegen hat.
73, Andy
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Re: Funkamateur im
ich Verstehe es nicht erst macht er die Lizenz dann funkt er auf 27.555 Mhz. als wie man das als Funkamateur noch nötig hätte dort zu funken. Denn man hat doch genug Frequenzen zur auswall bzw. ganz andere Möglichkeiten um Funkbetrieb zu machen
- grinsekater
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Re: Funkamateur im
Häää???????????DO1MOX hat geschrieben:ich Verstehe es nicht erst macht er die Lizenz dann funkt er auf 27.555 Mhz. als wie man das als Funkamateur noch nötig hätte dort zu funken. Denn man hat doch genug Frequenzen zur auswall bzw. ganz andere Möglichkeiten um Funkbetrieb zu machen
73, Andy
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Re: Funkamateur im
von Lawfactory CGN » Di 26. Aug 2003, 14:01grinsekater hat geschrieben:Häää???????????DO1MOX hat geschrieben:ich Verstehe es nicht erst macht er die Lizenz dann funkt er auf 27.555 Mhz. als wie man das als Funkamateur noch nötig hätte dort zu funken. Denn man hat doch genug Frequenzen zur auswall bzw. ganz andere Möglichkeiten um Funkbetrieb zu machen
73, Andy
Die Außenstelle Bremen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post hat am 01.08.2003 ein Ermittlungsverfahren gegen einen Funkamateur aus
Ahrensburg ohne weitere Folgen eingestellt. Der Funkamateur hatte im März
2003 mit einem Amateurfunkgerät auf der Frequenz 27.555 MHz Sendebetrieb
durchgeführt. Daraufhin hat die Regulierungsbehörde im Mai des Jahres mit einem
Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Ahrensburg in den Händen die Wohnung des
Betroffenen durchsucht. Der Funkamateur, der am Vortag die Lizenzprüfung
abgelegt hatte, gab die Tat zu und versicherte, nicht mehr mit Amateurfunkgeräten im
CB-Band zu senden. Freiwillig gab er das Amateurfunkgerät für die Sicherstellung
heraus. Der Betroffene wurde von Rechtsanwalt Michael Riedel aus Köln vertreten.
Riedel begrüßte die Entscheidung und betonte, dass die Regulierungsbehörde
in diesem Fall eine bemerkenswerte und sehr gerechte Entscheidung
das ist der erste Beitrag zu dem Thema um das es in meinem Text geht so hoffe jetzt ist alles klar soweit ,
Re: Funkamateur im
Ich verstehe das schon. Merke: Nur auf dem 11m Band gibts auch 11m Funker und entsprechende Gepflogenheiten. Logisch oder? CB Funk ist halt unvergleichlich..........DO1MOX hat geschrieben:ich Verstehe es nicht erst macht er die Lizenz dann funkt er auf 27.555 Mhz. als wie man das als Funkamateur noch nötig hätte dort zu funken. Denn man hat doch genug Frequenzen zur auswall bzw. ganz andere Möglichkeiten um Funkbetrieb zu machen
Grüße from Doeskopp
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Re: Funkamateur im
warum keult man sich an einem 8 jahre alten thema hoch
Re: Funkamateur im
Das waren auch so meine Gedanken beim lesen.ornoeule hat geschrieben:warum keult man sich an einem 8 jahre alten thema hoch
Damit die bösen Funker an Ihre schlechten Gewohnheiten mal wieder erinnert werden. Aber man muss darüber reden...