Auch Funkgeräte können unter das Handyverbot fallen
Hallo User!
Habe unter http://www.straffrei-mobil.de/index.php ... bot-fallen
folgendes Urteil gefunden, was im Nachrichtenticker veröffentlich wurde.
Die Webseite sollte man sich mal anschauen, und Stellung beziehen. M.f.G. Comander 1
Auch Funkgeräte können unter das Handyverbot fallen
- Comander 1
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Auch Funkgeräte können unter das Handyverbot fallen
Wer"Rechtschreibfehler"findet, darf sie für immer behalten.
Comander von der Ammerseerunde 23
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Re: Auch Funkgeräte können unter das Handyverbot fallen
Mit Verlaub, wenn ich als Betroffener sogar einräume, dass das Gerät an einer Freisprechanlage nutzbar ist, frägt sich natürlich jederNach den getroffenen Feststellungen, die auf der glaubhaften geständigen Einlassung des Betroffenen beruhen, hielt sich der Mann während der Fahrt ein Mobil-Funkgerät an das rechte Ohr und kommunizierte damit. Dieses unterschied sich weder nach der Größe, noch nach den Bedienungsfunktionen oder dem äußeren Anschein nach von einem herkömmlichen Handy und war nach Angaben des Betroffenen für den Gebrauch an einer Freisprechanlage nutzbar.
Quelle: http://www.straffrei-mobil.de
technisch Unkundige, warum das nicht gemacht wurde ...
Hätte er ein Mikrofon in der Hand gehabt, bräuchte er jetzt nicht alle Instanzen zu durchgehen
73&55
Joachim
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"der Schwarzwälder" QTH: Nordschwarzwald ( 720 m.ü.N.N. ) QRV auf 26.975 MHz USB
https://live.dobel.de/player.html
Joachim
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Re: Auch Funkgeräte können unter das Handyverbot fallen
Hallo,
nach der derzeitigen Rechtsprechung wird zwischen Handybetrieb und Funkbetrieb klar unterschieden.
nach der derzeitigen Rechtsprechung wird zwischen Handybetrieb und Funkbetrieb klar unterschieden.
Im herkömmlichen Sprachgebrauch wird aber zwischen Telefon und Funkgerät in der Form differenziert, dass Telefone ein Fernsprechnetz benötigen, während Funkgeräte außerhalb desselben genutzt werden können. Da der Wortsinn des Gesetzes nach dem allgemeinen Sprachgebrauch der Gegenwart zu bestimmen ist und auch der Verordnungsgeber die Nutzung zur Führung von Gesprächen nur „im öffentlichen Fernsprechnetz“ bei Schaffung der Verbotsnorm im Auge hatte, sind Funkgeräte grundsätzlich nicht als Auto- oder Mobiltelefone zu qualifizieren.
Quelle: http://www.straffrei-mobil.de