Hallo Leute.
Muss eine CB-Funk Gateway oder Freenet Gateway bei der BNetzA angemeldet werden?
Gruss
Muss ein CB oder Freenet Gateway angemeldet werden?
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- Santiago 2
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Muss ein CB oder Freenet Gateway angemeldet werden?
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Re: Muss ein CB oder Freenet Gateway angemeldet werden?
Hallo du aus Meiningen , willst du Fakten oder Meinungen?
Laut Verfügung Vfg Nr. 11 / 2016 der BNetzA zum CB-Funk auf ihrer Web-Seite
https://www.bundesnetzagentur.de/Shared ... onFile&v=2
als PDF-Datei, sagt der § 3 "Nebenbestimmungen" in Absatz 2 eindeutig JA !
Inwieweit jetzt Gesetze und Verordnungen , Ordnungswidrigkeiten oder Bußgeld-Bewehrung oder gar Knast, relevant sind, kann ich als juristischer Laie nicht sagen. Ich gehe davon aus , daß diese Verfügung Nr.11/2016 der BNetzA für uns umfassend relevant ist.
Man müßte herausfinden in welchen Gesetzen - z.B. :
Das mache ich jetzt aber nicht.
Laut Verfügung Vfg Nr. 11 / 2016 der BNetzA zum CB-Funk auf ihrer Web-Seite
https://www.bundesnetzagentur.de/Shared ... onFile&v=2
als PDF-Datei, sagt der § 3 "Nebenbestimmungen" in Absatz 2 eindeutig JA !
Ich denke , daß das so gemeint sein soll mit der Registrierung der "autom.Funkanlage", daß , falls ein Fehler durch die Anlage verursacht wird , die BNetzA direkt auf einen potentiellen Verursacher aus einer Liste zugreifen und abfragen kann. Der Vorteil , wenn man wirkllich eine störende Anlage betreibt, hat man selbst die Möglichkeit , den Schaden zu beheben/begrenzen/Anlage auszuschalten, bevor die Maschinerie der Störer-Ermittlung und damit verbundener Kosten in Gang kommt.§3
Nebenbestimmungen
(1) Diese Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2025 befristet.
(2) Während des Betriebs einer unbemannten automatisch arbeitenden CB-Funkanlage ist die telefonische oder sonstige Erreichbarkeit des für diese Funkanlage Verantwortlichen zu gewährleisten. Vor der Aufnahme des Betriebs der unbemannten CB-Funkanlage ist die Registrierung des Namens und der Wohnanschrift des Verantwortlichen, der Angaben über dessen Erreichbarkeit während des unbemannten Betriebs sowie des Standorts der unbemannten CB-Funkanlage mittels des amtlichen Formulars bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Das Formular ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur (http://www.bundesnetzagentur.de/cln_143 ... -node.html)
als Datei erhältlich oder kann postalisch bei der Bundesnetzagentur abgefordert werden.
Bei der Registrierung wird eine Kennung zugeteilt, die bei Beginn jeder Aussendung der unbemannten CB-Funkanlage sowie mindestens alle 10 Minuten während des übertragenen Funkverkehrs zu übermitteln ist. Jede Änderung bei den registrierten Daten ist der Bundesnetzagentur unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Inwieweit jetzt Gesetze und Verordnungen , Ordnungswidrigkeiten oder Bußgeld-Bewehrung oder gar Knast, relevant sind, kann ich als juristischer Laie nicht sagen. Ich gehe davon aus , daß diese Verfügung Nr.11/2016 der BNetzA für uns umfassend relevant ist.
Man müßte herausfinden in welchen Gesetzen - z.B. :
- Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Funkanlagengesetz (FuAG)
das wohl nicht private CB-Funk-Akteure direkt betrifft , aber die Aufgaben & Befugnisse der BNetzA als Behörde(?) darstellt
Das mache ich jetzt aber nicht.
SAARLAND
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Re: Muss ein CB oder Freenet Gateway angemeldet werden?
Und wie wird da unbemannt definiert? Ein Relais oder Repeater ähnlich? Oder ein Gateway ist ja quasi auch unbemannt
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Re: Muss ein CB oder Freenet Gateway angemeldet werden?
Frag mal eine Frau, wie sie "unbemannt" definiert. Dann weisst Du auch, ob es Unterschiede bei Repeatern oder Relais gibt.
-hs1
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(13)HS1 - Op: Holger - Heimat-QTH: Bad Kreuznach, im Tal, selten QRV - ansonsten auf dem Hügel oder im Hobbykeller.
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