Vollepulle schreibt dazu:
Im Falle der Errichtung einer Funkantennenanlage schreibt das jeweilige Landesrecht vor, ob die Antennenanlage einer Baugenehmigung bedarf. In z.B. Sachsen-Anhalt sind genehmigungsfrei Antennenanlagen bis zu 10 m Höhe, ausgenommen Sendeanlagen ab 10 Watt.
Der Begriff Antennenanlage umfaßt den Antennenmast einschließlich Ausleger und Antennen. Die Höhe ist die Eigenhöhe der Antennenanlage, die ab dem Fußpunkt des Mastes zu berechnen ist. Dies gilt für die Anbringung an oder auf baulichen Anlagen. Die Höhe der baulichen Anlage (z.B. Gebäude) ist nicht zu messen. Bei selbständigen Antennenanlagen ist die Höhe von der Geländeoberfläche an zu messen.
Der Bauantrag ist schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. Auf die Erteilung einer Baugenehmigung besteht ein Anspruch, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
[Geändert von vollepulle, 26.02.2005 09:56]
Ab welcher Höhe ist eine Antenne genehmigungspflichtig ?
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