Langsam kriege ich hier die Panik. Je mehr ich darüber nachdenke, desto irrwitziger wird die neue DSGVO.
Folgender Gedanke:
Ein Kunde bestellt etwas bei einem Händler und gibt dazu die Lieferanschrift an, die natürlich u.a. PLZ und Wohnort enthält. Der Händler packt das Paket, will die Anschrift draufkritzeln und stutzt: Bei der PLZ fehlt ja eine Ziffer. Bisher war so etwas ganz einfach: Da gurgelte man einfach die falsche PLZ und den richtigen Wohnort und Google war so freundlich, beides korrigiert auszugeben. Wenn der Händler das aber heute macht, dann hat er ja schon einen Teil der Bestellerdaten an Google weitergegeben, nämlich den Wohnort. Google sitzt in den USA und die USA sind noch kein EU-Land, ja noch nicht einmal Beitrittskandidat. Das heißt, eigentlich ist das unzulässig. (Bevor jemand meckert: Dieses Beispiel mit der Anschrift habe ich selber schon erlebt.)
Nächster Gedanke:
Der o.g. Händler will es, nachdem er wegen des o.g. Falls schon 2 Millionen € Strafe gezahlt hat, das nächste Mal besser machen. Zum Glück hat er ja die Rufnummer des Bestellers. Da die Wählscheibe schon etwas ausgeleiert, der Gichtfinger zu wurstig oder er beim Wählen einfach vor lauter DSGVO unkonzentriert ist, vertippt er sich bei der Rufnummer. Jemand geht ran und meldet sich mit "Hallo?". Was tut der Händler nun? Soll er fragen: "Ist dort der Herr Müller?" Geht nicht, dann würde er schon wieder personenbezogene Daten an eine fremde Person weitergeben. Bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich mit dem Namen der Firma zu melden und zu sagen, daß es da eine Unstimmigkeit mit einer Bestellung eines Kunden, den er nicht nennen darf, gibt. Bevor der Angerufene den Hörer auf die Gabel knallt, wird er vermutlich noch "Verarschen kann ich mich auch alleine." murmeln. Was der Angerufene nicht weiß: Die Rufnummer war sogar korrekt, aber es war halt der Sohnemann gewesen, der den dicken TRX bestellt hatte. Nur hat der Herr Papa davon natürlich keine Ahnung.
Es ist das Natürlichste der Welt, daß man bei einem Anruf sagt: "Firma
ACME GmbH, könnten Sie mich bitte verbinden mit..." Tja, und weiter darf es eigentlich nimmer gehen, weil dann bereits personenbezogene Daten übermittelt werden.
Kinners, ich bin mir nicht sicher, ob das mit dem DSGVO nicht vielleicht eine Nummer zu viel war.
73 de Daniel