Dich ficht sowas nicht an, Rufzeicheninhaber genau wie AX73 und die Mehrheit derer, die dem TE geantwortet haben....Kanalratte I hat geschrieben: ↑Fr 18. Sep 2020, 11:35 Eine sehr "gewagte" um nicht zu sagen total unsinnige Auslegung des Gesetzes...
Ach und mal bei Law und Order Anwalt nachgesehen, der jetzt in LX wohnt und früher eine RA-Kanzlei in Köln hatte?
Der hatte viel mit Nicht-FA und FA zu tun, denen genau das auf die Füsse gefallen ist.
(§ 90 TKG; Vortäuschung eines Gegenstands des täglichen Gebrauchs, der nach Prüfung durch die BnetzA sich als Amateurfunkgerät herausstellte)
Nur weiter so....
Ich bin jetzt raus hier