Hallo Freunde.
Wie es für einen Newcomer üblich ist habe ich wieder zu allem was zu sagen.
Das Thema CE Kennzeichnung hat mich jetzt etwas unterhalten. Und der Tastatur war langweilig.
Zu dem Thema CE Zuteilung jetzt mal 2 Std. geschmökert.
Das scheint mir alles ganz schön windig was speziell den FM Hub betrifft.
So wie ich das jetzt gelesen habe ist es doch so.
Inverkehrbringer/Marktteilnehmer ausserhalb EU lässt sich CE Kennzeichen
ausstellen durch besondere dafür ausgewiesene Stellen
Die alten Kennzeichen bleiben gültig werden aber nicht mehr vergeben.
Das war der schwierigste Text welche Anforderungen diese CE
Erteilungsstellen erfüllen müssen.
Kunde in der EU kauft Gerät mit dem CE Aufkleber. Noch ist alles gut
Kunde verwendet zweckbestimmt das Funkgerät und es funktioniert. Naja alles gut.
Kunde / jetzt Funker erzeugt Störungen und BNetzA kommt. Und jetzt wird es spannend.
BNetzA identifiziert Gerät als Auslöser und prüft das Gerät
nach den Normen der ETZI durch und entscheidet gut oder nicht gut.
Kann der Mangel behoben werden ist Funker verpflichtet das zu tun und so
lange das Gerät nicht zu verwenden.
Im letzteren Fall gibt die BNetzA eine Löschung der Betriebserlaubnis der
Geräteklasse an die entsprechenden Stellen
und leitet die Entziehung der CE Kennzeichnung ein.
ABER: Die Prüfung des Funkgerätes muss einer speziellen Prozedur erfolgen
und zum Thema FM Hub habe ich da etwas seltsames gelesen.
Die CB Allgemeinzulassung hier in Deuschland sagt in den ersten drei Paragrafen
nichts über einen FM Hub aus.
Sie definiert nur ein Kanalraster von 10 KHz. Unter Hinweise ist ein
2KHz Frequenzhub zu lesen der sich aus dieser Betrachtung Kanalraster/5 ergibt.
Aber das ist ein Hinweis kein Paragraph. Ein Hinweis ist auch bei
Rot an der Fussgänger -Ampel stehen zu bleiben.
Erst weiter bei Hinweise der Allgemeinzulassung wird auf die zugrunde
liegende technische Prüfordnung die ETZI verwiesen.
Eine ETZI die laut Allgemeinzulassung nur im Störungsfall
zum tragen kommt.
Und diese ETZI die für CB Funk gültig (Also nicht Radar bla bla)
sagt unter Punkt 7.3 etwas über den FM Hub.
Und ganz speziell unter Punkt 7.3.3 etwas über Limits also Toleranzen.
Da steht doch tatsächlich Toleranz +-2KHz.
(das hat nichts mit der Frequenztoleranz des Trägers 0,6KHz zu tun.
Diese ist auch unter Hinweise in der Allgemeinzulassung vermerkt. )
Wenn ich das richtig lese ist mir jetzt klar warum einige
Hersteller einen FM Hub von 3.2 KHz angeben ohne Probleme
für ihre CE.
Die ETZI Testfrequenz ist wohl 1,2kHz bis 1,25khz
plus 2kHz Toleranz (laut ETZI 7.3.3) ist 3.25 KHz.
Na dann gute Nacht Gesetz und Richtlinien.
Alle Angaben ohne Gewähr und keine rechtlichen Ableitungen zulässig
Newcomer