Wo steht daß man Flugfunk und Seefunk abhören dürfte? Das TKG gibt diesbezüglich jedenfalls nichts her.DF5WW hat geschrieben: ↑Di 26. Jan 2021, 14:05 Bei allem was Sicherheitsrelevant ist (dazu gehören auch BOS und Flugfunk) sind Sendetätigkeiten auch
heute noch Straftatbestand und bei BOS gilt dieser auch für unberechtigtes abhören. Flugfunk hören
darf man und den Seefunk auch bzw. schneidet Dir dafür niemand den Kopf ab. Was da übertragen wird
ist eher 08/15.
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/TKG.pdf§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von EmpfangsanlagenMit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne desGesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmtenPersonenkreis bestimmt sind, abgehört oder in vergleichbarer Weise zur Kenntnis genommen werden. Der Inhaltanderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfangunbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören oder die in vergleichbarerWeise erfolgende Kenntnisnahme und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicherErmächtigung bleiben unberührt.
Flugfunk erfüllt keine der genannten Bedingungen, ebenso wie Seefunk. Das ist ein spezieller Fall in DL, in vielen anderen Ländern ist es tatsächlich erlaubt Flugfunk zu hören. In DL allerdings nicht, weil hier das TKG die Regel vorgibt: du darfst nichts abhören, ausgenommen ... Da ist Flugfunk nicht genannt, darf also auch nicht gehört werden.