Legal oder illegal? (President George)

Kanalratte I
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Re: Legal oder illegal? (President George)

#46

Beitrag von Kanalratte I »

Also die Gesetze zum Afu geben nichts her, daß man sich für DMR registrieren müsse. Es gibt auch keine staatliche Stelle die diese Registrierungen machen würde.
Die Sache mit der ID-Nummer kommt aus dem DMR-Protokoll, daß eine Nummer aus technischen Gründen zwingen nötig macht. DMR wurde ursprünglich für Betriebsfunk entwickelt, da ist es sinnvoll wenn jeder Nutzer eindeutig identifizierbar ist.
Beim Afu ist es nötig sich mit Rufzeichen zu melden, das ist aber auch erfüllt wenn man das Rufzeichen beim Gesprächsbeginn nennt. also kann man rein rechtlich auch eine selbst ausgedachte Nummer, oder einfach 12345 eintragen. Niemand wird Dir da rechtlich ans Bein pi... können.
Die Nummern werden von einem Funkamateur rein privat vergeben, einfach weil es Praktisch ist, wenn jeder da seine Eindeutige Nummer hat, und das ganze koordiniert abläuft, und die Nummern nicht doppelt vergeben werden. Einen Rechtsanspruch hat aber keiner deswegen. Und vorallem derjenige der die Nummern vergibt, hat auch keine besondere Bevollmächtigung oder sonstwas.
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DocEmmettBrown
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Re: Legal oder illegal? (President George)

#47

Beitrag von DocEmmettBrown »

Nosensus hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 16:15Aber selbst du als FA kannst eine Straftat im Zusammenhang mit deiner Funktätigkeit begehen.
Geschah bei einem FA in HH vor ein paar Jahren, als der fortgesetzt die AFU-Relais in HH und Umgebung gestört hatte.
Dem hat die BnetzA nach mehreren (erfolglosen) Warnungen die AFU-Genehmigung entzogen und eine Geldstrafe verhängt.
War das eine Geldstrafe oder ein Bußgeld? :wall:
Die BNetzA kann keine Geldstrafe verhängen. Strafen kommen immer von einem Gericht. Die BNetzA verhängt im Bedarfsfall nur Bußgelder.

73 de Daniel
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Re: Legal oder illegal? (President George)

#48

Beitrag von 13DS29 »

Natürlich kann ich auch als FA Straftaten begehen. Sogar mit UBI und SRC. In diesem thread ging es aber ursprünglich darum, die George illegal nach Anwendung des Affengriffs zu betreiben, was wohl nur im 10 und 11m-Band möglich wäre. Und das ist nur eine Owi. Und das Gerät kann deshalb nicht eingezogen werden.

Ich liebe es, wie in diesem Forum jede Aussage dahingehend zerpflückt wird, dass jeder noch ein bisschen rechter haben könnte, weil der Unterunterpunkt 3b Absatz 4, 6. Halbsatz nicht beachtet wurde.

Strafen gehen erstmal von der Staatsanwaltschaft aus, genannt Strafbefehl. Bist Du nicht damit einverstanden, wird vor Gericht verhandelt. Bußgelder für OWi'n kann die jeweilige Behörde verhängen.

Du brauchst beim DMR die ID, damit Du am Host weitervermittelt wirst. Vom Gesetz her ist das nicht nötig, für C4FM brauchst Du auch keine ID.
Es war wohl anfangs möglich, mit Fantasie-IDs durchzukommen, wie es jetzt ist, weiß ich nicht.
Für Hotspots und Apps wird ab 1.3. im Brandmeister-Netz die sog. Hotspot-Security mit Passwort verpflichtend, weil da wohl Schindluder getrieben wird.

War da noch was mit der George?

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Re: Legal oder illegal? (President George)

#49

Beitrag von DocEmmettBrown »

13DS29 hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 17:56War da noch was mit der George?
Ja! Wie modifiziert man die George, daß sie DMR kann (und das mindestens auch noch auf VHF/UHF)? :dlol: :dlol: :dlol:

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Re: Legal oder illegal? (President George)

#50

Beitrag von Nosensus »

13DS29 hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 17:56 Natürlich kann ich auch als FA Straftaten begehen. Sogar mit UBI und SRC. In diesem thread ging es aber ursprünglich darum, die George illegal nach Anwendung des Affengriffs zu betreiben, was wohl nur im 10 und 11m-Band möglich wäre. Und das ist nur eine Owi. Und das Gerät kann deshalb nicht eingezogen werden.
Also doch nicht TKG und AfuV durchgelesen und (wichtig!) verstanden ?
TKG § 54 Frequenznutzung, § 55 Frequenzzuteilung...
Darin wird u.a. beschrieben wo das steht (Frequenznutzungsplan) und wer bestimmte Frequenzen (Funkamateure oder die Allgemeinheit) benutzen darf.
Das 11m Band zählt zu dem Frequenzbereich, der für die Allgemeinheit ist. Das 10m Band ist FA vorbehalten. Punkt, Ende, Aus....
Das bedeutet in dem vorliegenden Fall, dass eine frequenzerweiterte President George,
offiziell nur von einem FA auf dem 10m Band benutzt/betrieben werden darf. (Exportversion)
Lohnt sich praktisch aber nur für den Anfang des 10m Bandes (CW und SSB). Zwischen CW-Bereich und dem Bakenbereich liegt der digitalen Betriebsarten wie PSK31 ect. und dafür hat die George keinen passenden schmalbandigen Filter....
Zwischen 28,190 und 28,300 Mhz sind Baken und die George schneidet kurz vor dem interessanten Teil des 10m Bandes ab (Bandpassfilter).

Ein allgemeiner Nutzer als 11m Funkgerät begeht eine Owi, sobald diese (CE hin oder her) geöffnet (erweitert) wurde
und damit auf nicht dem 11m CB-Funk zugewiesenen Frequenzen auf Sendung geht..
Kann übrigens jeder gut informierte BnetzA Mitarbeiter vor Ort nachvollziehen. Wie genau das geht, wurde schon beschrieben.....
13DS29 hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 17:56 Strafen gehen erstmal von der Staatsanwaltschaft aus, genannt Strafbefehl. Bist Du nicht damit einverstanden, wird vor Gericht verhandelt. Bußgelder für OWi'n kann die jeweilige Behörde verhängen.
Soweit so richtig. Nur: Du als FA wirst vom Richter vor dem Verwaltungsgericht darauf hingewiesen,
dass du das mit der gesetzlichen Lage hättest wissen müssen....(gelernt in Vorschriften und Gesetze bei der Prüfung)

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Re: Legal oder illegal? (President George)

#51

Beitrag von Nosensus »

DocEmmettBrown hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 16:58
Nosensus hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 16:15Aber selbst du als FA kannst eine Straftat im Zusammenhang mit deiner Funktätigkeit begehen.
Geschah bei einem FA in HH vor ein paar Jahren, als der fortgesetzt die AFU-Relais in HH und Umgebung gestört hatte.
Dem hat die BnetzA nach mehreren (erfolglosen) Warnungen die AFU-Genehmigung entzogen und eine Geldstrafe verhängt.
War das eine Geldstrafe oder ein Bußgeld? :wall:
Die BNetzA kann keine Geldstrafe verhängen. Strafen kommen immer von einem Gericht. Die BNetzA verhängt im Bedarfsfall nur Bußgelder.

73 de Daniel
Ja hatte vergessen zu erwähnen, dass die Geldstrafe vom Verwaltungsgericht kam, die AFU-Genehmigung von der BnetzA entzogen wurde.
Kurz danach wurde viele der Relais in und um HH, auf C4FM und DMR umgestellt und der Spuk fand ein wenig ein Ende....
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Re: Legal oder illegal? (President George)

#52

Beitrag von DocEmmettBrown »

Nosensus hat geschrieben: Do 28. Jan 2021, 15:32Das bedeutet in dem vorliegenden Fall, dass eine frequenzerweiterte President George, offiziell nur von einem FA auf dem 10m Band benutzt/betrieben werden darf. (Exportversion)
Lohnt sich praktisch aber nur für den Anfang des 10m Bandes (CW und SSB). Zwischen CW-Bereich und dem Bakenbereich liegt der digitalen Betriebsarten wie PSK31 ect. und dafür hat die George keinen passenden schmalbandigen Filter....
Natürlich nicht, weil die George gar kein CW unterstützt. Das heißt, alle Sendearten sind vor 28.225 kHz für die George sendemäßig nicht erreichbar (und ein Umbau der George wäre völliger Unsinn).
Nosensus hat geschrieben: Do 28. Jan 2021, 15:32Zwischen 28,190 und 28,300 Mhz sind Baken und die George schneidet kurz vor dem interessanten Teil des 10m Bandes ab (Bandpassfilter).
(Sehr) theoretisch wäre die George ab 28.225 kHz nutzbar, effektiv aber eigentlich erst zwischen 28.360 und 28.680 kHz (SSB QRP-Aktivitätszentrum) und dahinter bis 28.755 kHz (Bandende des Bands F der George) für SSTV.

Kann man die George auf 10 m nutzen? "Im Prinzip, ja", aber für Freudensprünge wird sie nicht sorgen. :sdown:

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Re: Fingerabdruck

#53

Beitrag von criticalcore5711 »

Freiburger hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 22:21
DocEmmettBrown hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 18:24
Freiburger hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 08:21Da hilft dann selbst ein Oberwellenfilter nicht, da die meistens erst ab der 2. Harmonischen effektiv dämpfen.
Ehrlich? Oberwellenfilter filtern erst ab der zweiten Harmonischen? :dlol:

73 de Daniel
Ich hab hier nicht die ordentlichen gemeint, sondern das "CB" Zeugs aka TVI Filter. Hab hier auch so ein Teil rumliegen. Effektiv erst ab 90 MHz.

73, Kai
Also einen TVI/BCI Filter und keinen Tiefpassfilter.
Ja da gibt es welche die explizit als TVI/BCI filter beworben werden. Die sind allerdings schon dann nutzlos wenn man einfach einen Tiefpassfilter verwendet.

Einen guten Tiefpassfilter bekommt man meist gebraucht recht günstig auf eBay.
So ein Auth oder Kenwood sind schon mehr als nur ausreichend für CB.
"Und als Buße Zehn Bloody Marry und ein F***" :dlol:
--... ...-- -.. . .---- ...-- -.- ... -.-. .--
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Re: Legal oder illegal? (President George)

#54

Beitrag von Nosensus »

Daniel so ist es mit den "Freudensprüngen" auf dem 10m Band mit der George....
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Re: Legal oder illegal? (President George)

#55

Beitrag von 13DS29 »

Nosensus hat geschrieben: Do 28. Jan 2021, 15:32
13DS29 hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 17:56 Natürlich kann ich auch als FA Straftaten begehen. Sogar mit UBI und SRC. In diesem thread ging es aber ursprünglich darum, die George illegal nach Anwendung des Affengriffs zu betreiben, was wohl nur im 10 und 11m-Band möglich wäre. Und das ist nur eine Owi. Und das Gerät kann deshalb nicht eingezogen werden.
Also doch nicht TKG und AfuV durchgelesen und (wichtig!) verstanden ?
TKG § 54 Frequenznutzung, § 55 Frequenzzuteilung...
Darin wird u.a. beschrieben wo das steht (Frequenznutzungsplan) und wer bestimmte Frequenzen (Funkamateure oder die Allgemeinheit) benutzen darf.
Ja, und? Wie kommst Du drauf, dass ich das nicht wüßte?
Nosensus hat geschrieben: Do 28. Jan 2021, 15:32 Das 11m Band zählt zu dem Frequenzbereich, der für die Allgemeinheit ist. Das 10m Band ist FA vorbehalten. Punkt, Ende, Aus....
Ja, und? Ich funke im 10m-Band mit der George weiß und der CB-Funker schwarz. Es ist trotzdem nur eine Owi.
Nosensus hat geschrieben: Do 28. Jan 2021, 15:32 Das bedeutet in dem vorliegenden Fall, dass eine frequenzerweiterte President George,
offiziell nur von einem FA auf dem 10m Band benutzt/betrieben werden darf. (Exportversion)
Ja, und?
Nosensus hat geschrieben: Do 28. Jan 2021, 15:32 Ein allgemeiner Nutzer als 11m Funkgerät begeht eine Owi, sobald diese (CE hin oder her) geöffnet (erweitert) wurde
und damit auf nicht dem 11m CB-Funk zugewiesenen Frequenzen auf Sendung geht..
Ja, und?
13DS29 hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 17:56 Strafen gehen erstmal von der Staatsanwaltschaft aus, genannt Strafbefehl. Bist Du nicht damit einverstanden, wird vor Gericht verhandelt. Bußgelder für OWi'n kann die jeweilige Behörde verhängen.
Nosensus hat geschrieben: Do 28. Jan 2021, 15:32 Soweit so richtig. Nur: Du als FA wirst vom Richter vor dem Verwaltungsgericht darauf hingewiesen,
dass du das mit der gesetzlichen Lage hättest wissen müssen....(gelernt in Vorschriften und Gesetze bei der Prüfung)
Ja, und? Und wieso ich? Ich darf mit der George auf 10m. Und der CB-ler darf nicht, muss das aber auch wissen. Zur Verhandlung muss es aber erstmal kommen. Und das tut es auch vor dem VerwG nicht automatisch in jeder Sache.
Nosensus hat geschrieben: Do 28. Jan 2021, 15:32 "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Welche Unwissenheit? Ich hatte nix Gegenteiliges zu Deinen Ergüssen geschrieben. Wenn Du meintest, widersprechen oder belehren zu müssen, hast Du nicht richtig gelesen oder verstanden.

Der thread bezieht sich auf einen CB-ler, der die George erweitern will. Hier geht es um keine Funkamateure.
Funkamateure haben es nicht nötig, sich mit einer George mit dem 10m-Band abzuquälen. Es gibt bessere Ausprägungen des Funkmasochismus.

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Re: Legal oder illegal? (President George)

#56

Beitrag von DF5WW »

Nur mal zur Kenntnisnahme. Weiter oben stand das ein FA "verurteilt" wurde. Ist schlichtweg falsch .... aaaber
im Gegensatz zum AFu hat er was zu verlieren, nämlich seine Zugangsberechtigung zum AFu. Meint die Behörde
jemandem die Lizenz entziehen zu müssen ist das zwar rechtlich abgesichert aber eine Straftat ist das
keinesfalls.

Auch da gilt OWI und Bussgeld aber auch eben Lizenzverlust. Was da jemand wegen eines Urteils
eines Verwaltungsgerichtes bezahlen musste macht aus ihm lange noch keinen Straftäter.

Bak to the Roots. Das alte FAG wieder her, jeder Händler und Käufer von illegalem Equipement
kann "ausgehoben" werden (Einsatzeinheit mit Haussuchungsbefehl rückt an) und dann sehen
wir weiter. Die RegTP und auch die BNetzA haben sich mit dem TKG selbst ausgehebelt-
73´s, Jürgen.
2 x G90, 1 x ALT-512, 1 x TS790E. 50m Endgespeist, 4-Ele. Logperiodic 2m/70 cm, Duoband Moxon 50/70 MHz,
Diamond X30 2m/70 cm, HF-P1 + 5,6m Teleskop für draußen + 3 x EREMIT 18 AH LiFePo4.

:tup: :tup:
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Re: Legal oder illegal? (President George)

#57

Beitrag von Alpha Wolf »

DF5WW hat geschrieben: Fr 29. Jan 2021, 19:22 Bak to the Roots. Das alte FAG wieder her, jeder Händler und Käufer von illegalem Equipement
kann "ausgehoben" werden (Einsatzeinheit mit Haussuchungsbefehl rückt an) und dann sehen
wir weiter. Die RegTP und auch die BNetzA haben sich mit dem TKG selbst ausgehebelt-
Seit wann erlassen Bundesbehörden Gesetze?

Und was ist für Dich illegales Equipment? Exportkisten mit CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung?
VG
gesendet mit DHL

Alles lief nach Plan, nur der Plan war Kacke.
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Re: Legal oder illegal? (President George)

#58

Beitrag von DocEmmettBrown »

Alpha Wolf hat geschrieben: Fr 29. Jan 2021, 22:36
DF5WW hat geschrieben: Fr 29. Jan 2021, 19:22Bak to the Roots. Das alte FAG wieder her, jeder Händler und Käufer von illegalem Equipement
kann "ausgehoben" werden (Einsatzeinheit mit Haussuchungsbefehl rückt an) und dann sehen
wir weiter. Die RegTP und auch die BNetzA haben sich mit dem TKG selbst ausgehebelt-
Seit wann erlassen Bundesbehörden Gesetze?

Und was ist für Dich illegales Equipment? Exportkisten mit CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung?
Mich dünkt, Jürgen hat nur einen Scherz gemacht. Du weißt doch: Früher war alles besser. Das Gras war grüner, der Himmel blauer und die grünen Gummibärchen hatten damals noch nach Waldmeister geschmeckt. :lol:

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Re: Legal oder illegal? (President George)

#59

Beitrag von Nosensus »

13DS29 hat geschrieben: Fr 29. Jan 2021, 18:11
Ja, und? Wie kommst Du drauf, dass ich das nicht wüßte?
Das was du hier dazu schreibst, lässt das so durchblicken.
13DS29 hat geschrieben: Fr 29. Jan 2021, 18:11
Nosensus hat geschrieben: Do 28. Jan 2021, 15:32 Das 11m Band zählt zu dem Frequenzbereich, der für die Allgemeinheit ist. Das 10m Band ist FA vorbehalten. Punkt, Ende, Aus....
Ja, und? Ich funke im 10m-Band mit der George weiß und der CB-Funker schwarz. Es ist trotzdem nur eine Owi.
Ja für den CB-Funker ist es eine Owi, wenn er damit auf 10m funkt. Nichts anderes habe ich gesagt.
13DS29 hat geschrieben: Fr 29. Jan 2021, 18:11
Nosensus hat geschrieben: Do 28. Jan 2021, 15:32 Das bedeutet in dem vorliegenden Fall, dass eine frequenzerweiterte President George,
offiziell nur von einem FA auf dem 10m Band benutzt/betrieben werden darf. (Exportversion)
Ja, und?
Also doch verstanden, worauf ich mit meinem Verweis auf das TKG, sagen will?
13DS29 hat geschrieben: Fr 29. Jan 2021, 18:11
Nosensus hat geschrieben: Do 28. Jan 2021, 15:32 Ein allgemeiner Nutzer als 11m Funkgerät begeht eine Owi, sobald diese (CE hin oder her) geöffnet (erweitert) wurde
und damit auf nicht dem 11m CB-Funk zugewiesenen Frequenzen auf Sendung geht..
Ja, und?
Siehe vorherige Anmerkung.
13DS29 hat geschrieben: Fr 29. Jan 2021, 18:11
13DS29 hat geschrieben: Mi 27. Jan 2021, 17:56 Strafen gehen erstmal von der Staatsanwaltschaft aus, genannt Strafbefehl. Bist Du nicht damit einverstanden, wird vor Gericht verhandelt. Bußgelder für OWi'n kann die jeweilige Behörde verhängen.
Nosensus hat geschrieben: Do 28. Jan 2021, 15:32 Soweit so richtig. Nur: Du als FA wirst vom Richter vor dem Verwaltungsgericht darauf hingewiesen,
dass du das mit der gesetzlichen Lage hättest wissen müssen....(gelernt in Vorschriften und Gesetze bei der Prüfung)
Ja, und? Und wieso ich? Ich darf mit der George auf 10m. Und der CB-ler darf nicht, muss das aber auch wissen. Zur Verhandlung muss es aber erstmal kommen. Und das tut es auch vor dem VerwG nicht automatisch in jeder Sache.
Doch, das ist der Unterschied, den viele (auch Funkamateure) nicht verstehen:
Ein Funkamateur hat das in den Vorschriften und z.T. betrieblichen Kenntnissen gelernt
und nachgewiesen gegenüber der Behörde (BnetzA) und damit dem Gesetzgeber.
Es kommt bei Verstössen gegen das TKG, dem AfuG und der AfuV nicht nur zu einem Owi-Verfahren seitens der BnetzA,
sondern in schweren Fällen (Straftatbestand der im jeweiligen Gesetz/Verordnung steht) zu einem Strafverfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Der Richter wird dich aufklären/belehren, wieso du vor Gericht stehst und was dir im Fall einer Verurteilung droht.
Das kann auch der Entzug der AFU-Genehmigung sein, sofern ein öffentliches Interesse besteht, indem du z.B. andere auf AFU beleidigt hast usw...

Einem CB-Funker passiert beim Senden mit einer erweiterten George auf dem 10m AFU-Band "nur" eine Owi-Geldbuße.
Das sollte und darf aber kein Freibrief für eine solche Tat sein! Früher wurde das Gerät gleich noch eingezogen....
13DS29 hat geschrieben: Fr 29. Jan 2021, 18:11
Nosensus hat geschrieben: Do 28. Jan 2021, 15:32 "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Welche Unwissenheit? Ich hatte nix Gegenteiliges zu Deinen Ergüssen geschrieben. Wenn Du meintest, widersprechen oder belehren zu müssen, hast Du nicht richtig gelesen oder verstanden.
Die angebliche Unwissenheit eines Funkamateurs bzw. gerade "weil er den Schein hat", hat so manchen vor den Richter gebracht......
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Re: Legal oder illegal? (President George)

#60

Beitrag von 13DS29 »

Hier ist nix mehr auszurichten, Bullshit bleibt Bullshit. Mehr kann ich dazu nimmer beitragen. Dein Nick ist Programm. Schon wieder.

Ich hoffe nur, dass die anderen Deine rechtlichen Ergüsse nicht für voll nehmen.
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