Das wäre doch langweilig, ich hätte keinen Spass mehr und könnte über deine Beiträge nicht mehr lachen...DE6PET hat geschrieben: Wenn Dir meine Beiträge nicht gefallen:
Hier im Forum gibt es doch gewiß eine "Ignore Funktion" oder
eine entsprechende Liste, auf die Du mich setzten kannst ...
Verwendung von Sprachpapagei (Simplex Repeater) erlaubt?
Re: Verwendung von Sprachpapagei (Simplex Repeater) erlaubt?
Re: Verwendung von Sprachpapagei (Simplex Repeater) erlaubt?
Das mache ich, denn letztenendes muß jeder selbst abwägen, wasDH1FAD hat geschrieben:Leute, jetzt macht mal einen " . "
er / oder sie im Internet für "bare Münze" nimmt oder nicht ...
Ich erkenne zwar, daß "Specky" eine sehr große Abneigung gegen
mich hat, weiß aber leider nicht, woher die ursprünglich kommt.
Gruß
DE6PET
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Re: Verwendung von Sprachpapagei (Simplex Repeater) erlaubt?
...ist nur der blanke NeidDE6PET hat geschrieben:...Ich erkenne zwar, daß "Specky" eine sehr große Abneigung gegen
mich hat, weiß aber leider nicht, woher die ursprünglich kommt....
...wenn 10 deziBel ein Bel sind, sind dann 20dB nicht ein ZwieBel? :O))
Re: Verwendung von Sprachpapagei (Simplex Repeater) erlaubt?
die Aktivitäten im CB-Bereich gehen immer weiter zurück, und es macht keinen Sinn, wenn sich die letzten Verbliebenen hier die Köppe einschlagen....also locker bleiben und durchatmen....
Hier in MZ/WI und Umkreis nur noch ein paar Rentner auf K25, die sich "Guten Abend" wünschen, mehr ist hier nicht mehr los. Der Repeater auf dem Donnersberg hat´s auch nicht herausgerissen, ich hatte das ja bereits beschrieben.
Im Amateurbereich ist die Situation nicht sehr viel besser...ich empfange 16 2m-Repeater zwischen Koblenz und Stuttgart, aber mehr als 3 zur gleichen Zeit sind so gut wie nie aktiviert. Aber immerhin ist da noch "Rest-Aktivität".
Das Internet und das smartphone zwingen die Funkerei in ein Nischendasein, da geht leider kein Weg mehr retour.....
also nochmal....locker bleiben....
vy73, Detlef
Hier in MZ/WI und Umkreis nur noch ein paar Rentner auf K25, die sich "Guten Abend" wünschen, mehr ist hier nicht mehr los. Der Repeater auf dem Donnersberg hat´s auch nicht herausgerissen, ich hatte das ja bereits beschrieben.
Im Amateurbereich ist die Situation nicht sehr viel besser...ich empfange 16 2m-Repeater zwischen Koblenz und Stuttgart, aber mehr als 3 zur gleichen Zeit sind so gut wie nie aktiviert. Aber immerhin ist da noch "Rest-Aktivität".
Das Internet und das smartphone zwingen die Funkerei in ein Nischendasein, da geht leider kein Weg mehr retour.....
also nochmal....locker bleiben....
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Re: Verwendung von Sprachpapagei (Simplex Repeater) erlaubt?
Jesses…… Leute…!!!! Die Linke Hand am rechten Ohr, die Rechte Hand zwischen Hust…..
Hust…. Hust…… Spürt man da was….??? Alles wird Gut…..
Gruß Rainer
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Re: Verwendung von Sprachpapagei (Simplex Repeater) erlaubt?
Das steht da oben. So ungern ich das mache, aber so formulierte Gesetzestexte muss man immer schrittweise auseinander nehmen.Specky hat geschrieben:___________________________________________________________
(2) Die Sprachübertragung zwischen CB-Funkgeräten über unbemannte
automatisch betriebene Stationen ist ausschließlich auf den Kanälen
11, 29, 34, 39, 61, 71 und 80 während der Zusammenschaltung von
CB-Funkanlagen mit dem Internet gestattet.
___________________________________________________________
a) Die Sprachübertragung zwischen CB-Funkgeräten
b) über unbemannte, automatisch betriebene Stationen
c) ist ausschliesslich auf den Kanälen (Liste)
d) während der Zusammenschaltung von CB-Funkanlagen mit dem Internet
gestattet
Also es müssen Punkte a-d erfüllt sein. Eine Zusammenschaltung von CB-Geräten ist nach dieser Formulierung ausschliesslich via Internet gestattet. Nicht über ein NF-Kabel.
Bei dieser Art der Formulierung kann nur ein Punkt wegfallen: b) - ist die Station bemannt und nicht automatisch, dann könnte man auch zwei CB-Geräte per NF verknoten. Es muss aber jemand manuell TX/RX umschalten
d) kann man im Logik-Aufbau nicht weg lassen, da c) und d) zwingend durch das "während" verbunden sind. Sonst müsste da statt dessen ein "oder" hin.
Ergo: Simplex-Sprachrepeater sind per Definition nicht gestattet.
-h
(der sich beruflich mit solchen Formulierungen seid Jahren rumschlägt, im Bereich technischer Auditierungsdokumente in der Pharma-Branche. Da geht das noch härter ab. Besonders auf Englisch)
-hs1
---
(13)HS1 - Op: Holger - Heimat-QTH: Bad Kreuznach, im Tal, selten QRV - ansonsten auf dem Hügel oder im Hobbykeller.
---
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-
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Re: Verwendung von Sprachpapagei (Simplex Repeater) erlaubt?
Danke, hotelsierra1 Ich sehe das ebenso.
Der zitierte Passus aus der CB-Funk-Frequenzzuteilung nennt die Bedingungen, unter denen Sprachübertragung über unbemannte automatisch betriebene Stationen gestattet ist, nämlich dass der Betrieb
- ausschließlich auf den Kanälen 11, 29 ...
- während der Zusammenschaltung mit dem Internet
erfolgt.
Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, ist Sprachübertragung über unbemannte automatisch betriebene Stationen halt nicht gestattet.
Man kann über den Sinn oder Unsinn dieser Beschränkung streiten (insbesondere darüber, was eine Regelung zur Internet-Nutzung in einer Frequenzzuteilung zu suchen hat), aber der Text als solcher ist klar.
Gruß
Wolf
Der zitierte Passus aus der CB-Funk-Frequenzzuteilung nennt die Bedingungen, unter denen Sprachübertragung über unbemannte automatisch betriebene Stationen gestattet ist, nämlich dass der Betrieb
- ausschließlich auf den Kanälen 11, 29 ...
- während der Zusammenschaltung mit dem Internet
erfolgt.
Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, ist Sprachübertragung über unbemannte automatisch betriebene Stationen halt nicht gestattet.
Man kann über den Sinn oder Unsinn dieser Beschränkung streiten (insbesondere darüber, was eine Regelung zur Internet-Nutzung in einer Frequenzzuteilung zu suchen hat), aber der Text als solcher ist klar.
Gruß
Wolf
Re: Verwendung von Sprachpapagei (Simplex Repeater) erlaubt?
bleibt noch die Frage, gibt es einen Schriftverkehr zw. BNetzA und den Landauern als Betreiber des Donnersbergrepeaters? Wenn nein, dann ist der Repeater eh illegal...wenn ja, da könnte durchaus ein weiterer Repeater analog zum ersten Fall ebenfalls genehmigt werden (auch wenn der Sinn und der Nutzungsgrad noch eines weiteren Exemplars genauso zweifelhaft ist)....
Auch im 10m-Band (und zwar auf 29.610MHz), gibt es die Möglichkeit eines Simplex-Repeaters....im Gegensatz zur Vielzahl der Duplex-Repeater auf 10m ist mir aber kein einziger Simplex-Repeater bekannt. Der wahrscheinlichste Grund ist, das es für den Ablauf eines QSOs sehr störend ist, wenn erst die Aufnahmezeit abgewartet werden muss, bevor die Antwort wiedergegeben wird.
Man stelle sich mal ein Kneipengespräch vor, wenn der Gesprächspartner vor jeder Antwort erstmal einpennt. Da hätte man ja auch ganz schnell "keinen Bock" mehr auf weitere Unterhaltung....
Auch im 10m-Band (und zwar auf 29.610MHz), gibt es die Möglichkeit eines Simplex-Repeaters....im Gegensatz zur Vielzahl der Duplex-Repeater auf 10m ist mir aber kein einziger Simplex-Repeater bekannt. Der wahrscheinlichste Grund ist, das es für den Ablauf eines QSOs sehr störend ist, wenn erst die Aufnahmezeit abgewartet werden muss, bevor die Antwort wiedergegeben wird.
Man stelle sich mal ein Kneipengespräch vor, wenn der Gesprächspartner vor jeder Antwort erstmal einpennt. Da hätte man ja auch ganz schnell "keinen Bock" mehr auf weitere Unterhaltung....
Re: Verwendung von Sprachpapagei (Simplex Repeater) erlaubt?
... lohnt sich eh nicht, (an dieser Stelle) weiter über die aktuelle(n) Verordnung(en) zu reden resp. zu schreiben. Dieses Verordnung gilt eh nur noch bis morgen plus 1 Jahr.
Und schlafende Hunde wecken und entspr. mögliche Lücken und Hintertürchen aufzuzeigen ist aus Sicht der Nutzer doch eher kontraproduktiv, gelle ?
Weiterhin sollte man es grundsätzlich dem Gesetzgeber bzw. den Verwaltungsbehörden in solchen Fällen auch nicht zu einfach machen, sonst gibt es ab 01.01.2016 wieder neu formulierte "Spitzfindigkeiten".
Es wäre übrigens auch nicht die erste Verfügung, deren Gültigkeit durch eine übergeordnete Instanz wie z.B. das Bundesverwaltungsgericht durch eine abweichende Rechtsauffassung / Rechtsprechung in Frage gestellt wurde oder auch in Zukunft wird. Ausserdem: Wo kein Kläger... auch kein Richter. Es werden im Fall des Falles auch gerne mal (wegen Lapalie/Geringfügigkeit) Verfahren eingestellt, selbst bei "schwerwiegenden" Verstössen bzw. Ordnungswidrigkeiten.
Und schlafende Hunde wecken und entspr. mögliche Lücken und Hintertürchen aufzuzeigen ist aus Sicht der Nutzer doch eher kontraproduktiv, gelle ?
Weiterhin sollte man es grundsätzlich dem Gesetzgeber bzw. den Verwaltungsbehörden in solchen Fällen auch nicht zu einfach machen, sonst gibt es ab 01.01.2016 wieder neu formulierte "Spitzfindigkeiten".
Es wäre übrigens auch nicht die erste Verfügung, deren Gültigkeit durch eine übergeordnete Instanz wie z.B. das Bundesverwaltungsgericht durch eine abweichende Rechtsauffassung / Rechtsprechung in Frage gestellt wurde oder auch in Zukunft wird. Ausserdem: Wo kein Kläger... auch kein Richter. Es werden im Fall des Falles auch gerne mal (wegen Lapalie/Geringfügigkeit) Verfahren eingestellt, selbst bei "schwerwiegenden" Verstössen bzw. Ordnungswidrigkeiten.
Re: Verwendung von Sprachpapagei (Simplex Repeater) erlaubt?
Bin nicht ganz auf dem Laufenden weil es mich auch absolut nicht interessiert.... ist zwar etwas ot, aber gabs oder gibts nicht Einrichtungen (z.B. 2M), wo man via DTMF (öffentliche) Sprachnachrichten via Sprachbox unter Nennung Call und blabla hinterlegen kann / konnte ?DH1FAD hat geschrieben: Auch im 10m-Band (und zwar auf 29.610MHz), gibt es die Möglichkeit eines Simplex-Repeaters....im Gegensatz zur Vielzahl der Duplex-Repeater auf 10m ist mir aber kein einziger Simplex-Repeater bekannt.
- Mikado
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Re: Verwendung von Sprachpapagei (Simplex Repeater) erlaubt?
Hi Klaus!Specky hat geschrieben:...Bin nicht ganz auf dem Laufenden weil es mich auch absolut nicht interessiert.... ist zwar etwas ot, aber gabs oder gibts nicht Einrichtungen (z.B. 2M), wo man via DTMF (öffentliche) Sprachnachrichten via Sprachbox unter Nennung Call und blabla hinterlegen kann / konnte ?
Wir hatten hier einige Jahre am Standort von DB0TVH auch einen Sprachrepeater auf 439.2375, der über DTMF entweder als Papagei fungierte oder auch Sprachnachrichten für Usernummer/Call speichern konnte. War ne nette Spielerei, wurde aber überwiegend nicht ernsthaft genutzt und ist nun schon länger als analog/digital-Repeater in DB0TVH "aufgegangen". Die Genehmigung war damals kein grosses Problem, ging den üblichen Weg über die Koordinationsstelle.
Aber so manchmal wünscht man sich einen "Papagei", speziell bei Modulationsproblemen. Dass die auf CB wegen, ähm, mangelnder Betriebstechnik und teils wirklich nicht erwünschten Überreichweiten (und natürlich der Kombination beider Fakten) nicht sehr viel Nutzwert haben, ist relativ klar. Selbst wenn man DTMF, DCS und/oder CTCSS "verbaut" dann -helfen- immer noch Trägerdrücker etc. einen halbwegs brauchbaren Betrieb zu torpedieren. Aber das ist ja auch nix neues für dich...
73 Mikado
...wenn 10 deziBel ein Bel sind, sind dann 20dB nicht ein ZwieBel? :O))
Re: Verwendung von Sprachpapagei (Simplex Repeater) erlaubt?
Hi Lutz,Mikado hat geschrieben:
Aber so manchmal wünscht man sich einen "Papagei", speziell bei Modulationsproblemen. Dass die auf CB wegen, ähm, mangelnder Betriebstechnik und teils wirklich nicht erwünschten Überreichweiten (und natürlich der Kombination beider Fakten) nicht sehr viel Nutzwert haben,
Kann mich schwach erinnern, das es sowas hier in der Region mal auf 2M gab. Ist aber schon gefühlte 100 Jahre her.
Für grobe Modulationstests auf CB nutze ich manchmal Zweckentfremdet als Sprachrepeater/Simplexrepeater den WebSDR in Sibirien (5200Km /NO65IX/mit 4Watt) oder einen in Südspanien (da reichen auch manchmal 500mW). Das war die letzten Tage fast täglich möglich... Dort hört man auch ganz normale CB Ortsrunden, teilweise rauschfrei auf FM. Die bösen Deutschen CB Funker stören dort in Russland heftig den Taxifunk...
Darüber kann man ja auch CB Geräte indirekt über HF Schnittstelle verbinden, oder ist das auch (auf beliebigen CB Kanälen) nicht gestattet?
Re: Verwendung von Sprachpapagei (Simplex Repeater) erlaubt?
Specky hat geschrieben:___________________________________________________________
(2) Die Sprachübertragung zwischen CB-Funkgeräten über unbemannte
automatisch betriebene Stationen ist ausschließlich auf den Kanälen
11, 29, 34, 39, 61, 71 und 80 während der Zusammenschaltung von
CB-Funkanlagen mit dem Internet gestattet.
___________________________________________________________
Man kann das auch anders interpretieren. Ich übersetze mal neu:Wolf hat geschrieben:
Man kann über den Sinn oder Unsinn dieser Beschränkung streiten (insbesondere darüber, was eine Regelung zur Internet-Nutzung in einer Frequenzzuteilung zu suchen hat), aber der Text als solcher ist klar.
Gruß
Wolf
(2) Die Sprachübertragung zwischen CB-Funkgeräten über unbemannte
automatisch betriebene Stationen ist erlaubt. Das dürfte soweit unbestritten sein.
Sind die Stationen dabei über das Internet verbunden dürfen lediglich die Kanäle 11, 29, 34, 39, 61, 71 und 80 genutzt werden.
Das steht zwar "Internet", was aber in dieser Form die Nutzung eines Lan oder des Localhost nicht ausschliesst. Diese beiden Möglichkeiten finden überhaupt keine Erwähnung. In diesem Zusammenhang wäre es auch mal interessant zu betrachten, wie es sich mit einem VPN verhält.
Ist es nicht so das zunächst alles erlaubt ist (sog. Gesetzeslücke) was nicht ausdrücklich verboten ist? Ich kann nicht erkennen warum eine Verknüpfung per tcp/udp innerhalb eines Rechners oder Lans verboten sein sollte. Zumindest habe ich noch nirgens den Text gefunden der das ausdrücklich verbietet.
Grüße from Doeskopp
Re: Verwendung von Sprachpapagei (Simplex Repeater) erlaubt?
ja, da steht definitiv und allgemein Zusammenschaltung von...über "Netz/Netze". Das Internet wird nur als (ein) Beispiel genannt.
Und an anderer Stelle steht dann wieder (nur) Internet ?!
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btw... Manchmal können auch (fehlende) Begriffsbedeutungen oder fehlende, unzureichende oder unzutreffende Definitionen ganze Paragraphen aushebeln....
_____________________________________________________________________________________________
Aber teilweise gibts im Afu Bereich noch hirnrissigere und ebenso sinnfreie Verordnungen, die stammen teilweise noch aus 1948.
Beispiel Übermittung von (Sprach-)Nachrichten (von Dritten) an Dritte. Wenn die YL des einen OM bzw. über ihn schöne Grüsse oder einen Termin zum nächsten Kaffeeklatsch an die YL des anderen OM ausrichten lässt... böse, böse, böse. Das gibt bestimmt Mecker von den Erbsenzählern und Meldung an die BnetzA. Im Wiederholungsfall droht der Entzug der Lizenz
[/Ironie aus]
Und an anderer Stelle steht dann wieder (nur) Internet ?!
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btw... Manchmal können auch (fehlende) Begriffsbedeutungen oder fehlende, unzureichende oder unzutreffende Definitionen ganze Paragraphen aushebeln....
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Aber teilweise gibts im Afu Bereich noch hirnrissigere und ebenso sinnfreie Verordnungen, die stammen teilweise noch aus 1948.
Beispiel Übermittung von (Sprach-)Nachrichten (von Dritten) an Dritte. Wenn die YL des einen OM bzw. über ihn schöne Grüsse oder einen Termin zum nächsten Kaffeeklatsch an die YL des anderen OM ausrichten lässt... böse, böse, böse. Das gibt bestimmt Mecker von den Erbsenzählern und Meldung an die BnetzA. Im Wiederholungsfall droht der Entzug der Lizenz
[/Ironie aus]
-
- Santiago 2
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Re: Verwendung von Sprachpapagei (Simplex Repeater) erlaubt?
Hier wird eine fertige Lösung für einen Gateway angeboten.
http://www.gateway-deutschland.eu/Gatew ... chner.html
Demnach ist ja die einzige Besonderheit an dem Client das Sander Interface
http://www.sec-digital.de/
Ok, da würde ich mir ein paar Gedanken über das anlöten der richtigen Kabel machen, aber ansonsten scheint da nicht viel drin zu sein!?
http://www.gateway-deutschland.eu/Gatew ... chner.html
Demnach ist ja die einzige Besonderheit an dem Client das Sander Interface
http://www.sec-digital.de/
Ok, da würde ich mir ein paar Gedanken über das anlöten der richtigen Kabel machen, aber ansonsten scheint da nicht viel drin zu sein!?