Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich

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grinsekater
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Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich

#46

Beitrag von grinsekater »

[quote="6355";p="225253"]Aber auch im Funkbereich kann man jemanden behindern - indem man mit dem AFugerät und der entsprechenden Leistung eben die ganzen anderen Funkfreunde, die legal arbeiten, gnadenlos an die Wand drückt.[/quote]

Das ist aber schon sehr "konstruiert". :roll:

Im 27 MHz -Bereich muss man nun mal generell mit Störungen rechnen, man denke zum Beispiel nur mal an die Überreichweiten bei den entsprechenden Bedingungen. Und so viel Leistung , dass auf (allen) anderen Kanälen im Umkreis von ein paar Kilometern kein Betrieb mehr möglich ist, hat wohl niemand. Es sei denn, Du wohnst im gleichen Haus mit so einem, oder im Haus nebenan, der macht Dir aber auch alles dicht, wenn er sich an die 4 Watt hält.

Mich jedenfalls hat noch niemand gestört oder gar "gnadenlos an die Wand gedrückt", der mit 100 Watt in ein paar km Entfernung (mit einer vernünftigen Betriebstechnik!) gefunkt hat. Da finde ich so manchen "Legal-Leistungs"-Funker, der vorsätzlich stört und besoffen herumpöbelt, aber wesentlich schlimmer. Mit den Afu-Geräte-Betreibern kann man im Zweifelsfall jedenfalls noch reden und sich einigen, mit der anderen Sorte eher weniger. Die verstehen meist nur rohe Gewalt... :crazy:

Abgesehen davon: Wen stört, behindert oder gefährdet denn jemand, der auf 27.555 oder auf der DW Betrieb macht? :lol: Flugzeuge haben diese Funkfreunde jedenfalls noch nicht vom Himmel geholt. Sonst wäre das bestimmt dick und fett durch alle Medien gegangen und andere Gesetze hätten wir sicherlich auch.... :clue:

73, Andy
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Feuervogel
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Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich

#47

Beitrag von Feuervogel »

Hier wird ja immer von der Großen Voll Automatischen Peil und Ortungsanlage der BNetza geschrieben und berichtet .. Wo gibts denn diese wirklich ?? Eine Liste oder Karte und so wieter findet man ja im Netz . Aber nun doch mal Butter bei den fischen .. Wo läuft das Zeug und wo stehen die Dinger wirklich . Selbst die Dillberg - Messstelle , wo ich vor ein paar Wochen mal angefragt habe ist schon ein alter Hut . Wäre mal interessant wie das alles so im Jahre 2010 aussieht . In der Theorie steht ja vieles geschrieben . Aber wo und wie wird gepeilt ?? Ich habe leider zu Zeiten der BAPT das ganze sehen und erleben dürfen im Jahre 1993 .. Da wird sich einiges gewandelt haben ?
Einige Funkamateure sagen ja selbst , das ein sauberes AFU Gerät auf 11 Meter BESSER und SAUBERER ist wie alles mit irgendwelchen Brenner .
Und viel bekannte SAUBERMÄNNER die immer alles und jeden in Frage stellen nutzen diese Möglichkeit ...
Wie stehts eigentlich mit ner George und Transverter ?? Das wäre doch mal was ...
MIT CB Equipment unterwegs auf 80 Meter oder so .... Anders rum kanns ja jeder ...

73de
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yamseq

Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich

#48

Beitrag von yamseq »

in Leipzig steht so eine Anlage und in Berlin, von der Berliner war ja mal ein Artikel im Funkamateur, aber frage mich nicht welche ausgabe, ist schon ein paar Jährchen her.

Das AFU TRX sauberer sind, als CB Geräte mit Brenner ist ja wohl klar, da hinter diesen CB Brenner Müll kein TPF ist.
Im direkten Vergleich haben AFU TRX eine schlechtere OW Filterung als CB-Geräte, da es andere Grenzwerte gibt.
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gmti1004
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Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich

#49

Beitrag von gmti1004 »

LOL hab mal gelesen das die Maas Giant 6m machen soll ...
Yaesu FT857D

Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich

#50

Beitrag von Yaesu FT857D »

[quote="478";p="225279"]Hier wird ja immer von der Großen Voll Automatischen Peil und Ortungsanlage der BNetza geschrieben und berichtet .. Wo gibts denn diese wirklich ?? Eine Liste oder Karte und so wieter findet man ja im Netz . Aber nun doch mal Butter bei den fischen .. Wo läuft das Zeug und wo stehen die Dinger wirklich .
[/quote]
eine von vielen die in Konstanz steht und von denen gibt es noch 3 dort
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73de
UWE
Für was denn? Es gibt doch KW-Transceiver die ALLE Amateurfunkbänder auf Kurzwelle können und selbst wenn es diese nicht gäbe, einen Transverter von 11m auf 80m scheitert schon mal an der Genauigkeit der Frequenz schon allein für SSB, geschweige denn von den grossen Bauteilen die man dafür bauen müsste. (Spulen und Kondensatoren, nix SMD....)
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Holgi
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Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich

#51

Beitrag von Holgi »

[quote="4743";p="225291"]
... geschweige denn von den grossen Bauteilen die man dafür bauen müsste. (Spulen und Kondensatoren, nix SMD....)[/quote]

Bild

Stimmt! :dlol:

Helmut, das war der Brüller des Abends! Gratulation!

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grinsekater
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Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich

#52

Beitrag von grinsekater »

[quote="478";p="225279"] Ich habe leider zu Zeiten der BAPT das ganze sehen und erleben dürfen im Jahre 1993 .. [/quote]

Hattest Du da "Besuch"? Und hattest Du denn irgendwo Störungen gemacht? Oder hab ich da jetzt was missverstanden?

73, Andy
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Bundesnetzagentur zum Thema "CB-Funk mit Amateurfunkgeräten"

#53

Beitrag von 13RF231 »

Bundesnetzagentur zum Thema "CB-Funk mit Amateurfunkgeräten"

Die Bundesnetzagentur vertritt die Auffassung, dass Amateurfunkgeräte grundsätzlich auch im CB-Funk verwendet werden dürfen. Voraussetzung ist, dass es sich um im Handel erhältliche Amateurfunkgeräte handelt (keine Eigenbauten oder Umbauten), die ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wurden und mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind.

Dies geht aus einer Auskunft hervor, die ein Berliner Funkfreund von der Bundesnetzagentur erhielt. Aufgrund einer Diskussion im Internet-Forum funkbasis.de hatte der Funker bei der Behörde angefragt, inwieweit ein Funkbetrieb mit Amateurfunkgeräten im CB-Funk zulässig sei, sofern die Geräte die für den CB-Funk festgelegten technischen Parameter einhalten.

Die Bundesnetzagentur antwortete wie folgt (Zitat):

Sehr geehrter Herr .....,

gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) darf eine Nutzung zugeteilter Frequenzen, also z.B. im CB-Funk, nur mit Funkanlagen erfolgen, die für den Betrieb in Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet sind. Dies ist als Hinweis auf § 11 Abs. 1 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) zu verstehen.

In der "Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für den CB-Funk" ist daher der Hinweis enthalten, dass die Bundesnetzagentur davon ausgeht, dass die in § 2 der Allgemeinzuteilung festgelegten Nutzungsbestimmungen eingehalten werden, wenn die Frequenznutzung mit einem bestimmungsgemäßen Gebrauch von ordnungsgemäß unterhaltenen Funkgeräten erfolgt,

a) deren Konformität mit den grundlegenden Anforderungen nach Richtlinie 1999/5/EG erklärt wurde und mit einer entsprechenden CE-Kennzeichnung versehen sind, oder

b) die nach einer früheren Vorschrift in Deutschland zugelassen wurden und mit entsprechenden Kennzeichnung versehen sind, oder

c) die durch dazu autorisierte Stellen in anderen europäischen Ländern zugelassen wurden.

Davon ausgenommen sind lediglich Funkgeräte, die von Funkamateuren im Sinne des Amateurfunkgesetzes (AFuG) verwendet werden und die nicht im Handel erhältlich sind. Als nicht im Handel erhältliche Funkanlagen gelten auch aus Einzelteilen bestehende Bausätze, die von Funkamateuren zusammengesetzt werden sowie handelsübliche Anlagen, die von Funkamateuren für ihre Zwecke umgebaut wurden (§ 1 Abs. 3 FTEG). Derartige Funkgeräte dürfen jedoch ausschließlich auf Frequenzen des Amateurfunkdienstes betrieben werden (§ 5 Abs. 3 AFuG).

Für "fertige" Amateurfunkgeräte, die im Handel erhältlich sind, wie die klassischen 10/11 m Transceiver, gilt das FTEG uneingeschränkt. Diese dürfen, sofern sie nach dem FTEG ordnungsgemäß in Verkehr gebracht wurden und gekennzeichnet sind, unter Beachtung der entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinzuteilung auch auf CB-Funkfrequenzen senden.

Mit freundlichen Grüßen
.....

(Ende des Zitats. Verlinkung und Hervorhebung durch uns.)

Soweit die Auskunft der Bundesnetzagentur.

Das FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) bestimmt in § 11 Absatz 1, dass Funkanlagen "zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck" in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie die grundlegenden Anforderungen des Gesetzes erfüllen und mit dem CE-Kennzeichen versehen sind. Der Hersteller bzw. Importeur muss jedem Funkgerät u.a. "Informationen über die bestimmungsgemäße Verwendung" des Gerätes beilegen (§ 10 Absatz 3 FTEG).

Der technische Leiter eines großen deutschen CB-Funk-Anbieters teilte uns dazu auf Anfrage mit, dass die BNetzA in ihrer Auskunft den bestimmungsgemäßen Verwendungszweck von Funkgeräten etwas deutlicher hätte herausstellen können. Es sei unstrittig, dass ein Amateurfunkgerät einen Frequenzbereich haben dürfe, der über die Amateurfunkbänder hinausgeht. Man dürfe ein Amateurfunkgerät aber nur für den vom Hersteller vorgeschriebenen Verwendungszweck - d. h. den Amateurfunk - benutzen.


Quelle:
© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de
Albrecht AE 2990AFS Antenne A99 /Siro-Dipol27 Siegen Kanal15 USB/9AM /5 Freenet (13RF231) Grizzly [i(13CT231,13IT010,13HN1958 13FB043 )[/i]
Immer schön Postalisch bleiben dann gibt es auch kein Ärger mit der Bundesnetzagentur!!!!
salat
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Re: Bundesnetzagentur zum Thema "CB-Funk mit Amateurfunkgerä

#54

Beitrag von salat »

Einen drei Jahre alten Thread hervorzuwühlen ist irgendwie Leichenfledderei :seufz:

Es gibt halt einfach keine AFU Geräte, welche vom Hersteller nach genannten Punkten (via CE) für CB freigegeben wurden - wird auch $Gründe haben..

Das hatten wir aber schon 2009 geklärt - aus dem Jahr stammt die Anfrage an die BNetzA: http://www.funkbasis.de/viewtopic.php?f ... 5&p=178074

73, Sascha
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David
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Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich

#55

Beitrag von David »

(keine Eigenbauten oder Umbauten)
Genau darum geht es ja in meinem aktuellen Fall, denn man hier in der Funkbasis nachlesen kann.
Der technische Leiter eines großen deutschen CB-Funk-Anbieters teilte uns dazu auf Anfrage mit, dass die BNetzA in ihrer Auskunft den bestimmungsgemäßen Verwendungszweck von Funkgeräten etwas deutlicher hätte herausstellen können. Es sei unstrittig, dass ein Amateurfunkgerät einen Frequenzbereich haben dürfe, der über die Amateurfunkbänder hinausgeht. Man dürfe ein Amateurfunkgerät aber nur für den vom Hersteller vorgeschriebenen Verwendungszweck - d. h. den Amateurfunk - benutzen.


Man verschafft sich damit, seitens der Behörde einen Handlungsspielraum (Handlungsfreiraum).
Und genau das führt meiner Meinung dazu, dass man zum Beispiel in Hamburg eine andere Entscheidungen trifft, als zum Beispiel in Berlin.

Wenn ich zahlen muss im Sinne einer Ordnungswiedrichkeit, heißt es nicht, dass man es in Berlin auch machen muss, wenn ich das System richtig verstanden habe.

Aber in den ersten Absätzen steht ja eindeutig drin keine Umbauten! Von da her fallen schon mal 45 Prozent( und mehr) aller Funkgeräte weg.

Wenn in meinem Zuständigkeitsbereich nachgefragt wird kommt die klare Antwort „Nein“.
Davon ausgenommen sind lediglich Funkgeräte, die von Funkamateuren im Sinne des Amateurfunkgesetzes (AFuG) verwendet werden und die nicht im Handel erhältlich sind. Als nicht im Handel erhältliche Funkanlagen gelten auch aus Einzelteilen bestehende Bausätze, die von Funkamateuren zusammengesetzt werden sowie handelsübliche Anlagen, die von Funkamateuren für ihre Zwecke umgebaut wurden (§ 1 Abs. 3 FTEG). Derartige Funkgeräte dürfen jedoch ausschließlich auf Frequenzen des Amateurfunkdienstes betrieben werden (§ 5 Abs. 3 AFuG).

Diese beschreibt für mich indirekt, wie schon beschrieben, dass man keine Mass DX 5000 oder Strato 1 80 CH. betreiben darf.
Das heißt also für mich, dass hier der Messdienst (Prüfdienst) in erster Linie richtig gehandelt hat.
Ein Funkamateur muss im CB-Funk die gleichen Bestimmungen einhalten wie ein CB-Funker.
Es gibt nur einen grundlegenden Unterschied. Ein Amateurfunker brauch nicht damit zu rechnen, dass sein Handeln nicht ohne Folgen seitens der Bundesnetzagentur bleibt.
http://www.funkbasis.de

Eisenbahn Funkamateure in der Stiftung BSW Region OST
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GrimmWolf
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Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich

#56

Beitrag von GrimmWolf »

Wiederbelebung 2.0 aber passt zum Threadtitel

Hallo zusammen
nachdem ich jetzt seit einem Jahr mit meinem HFG gute Erfahrungen gemacht habe habe ich hier im Forum nun eine für mich passende grössere Kiste gefunden, die dann auch SSB hat und mit den erlaubten 12W hoffentlich die erwünschte Reichweiten-Vergrösserung bringt.

Da man bei der Suche auch immer wieder auf diese AFU Kisten stösst die 10m und 11m können hätte ich jetzt dazu eine Frage.
Wie verhält sich das dort mit der Reichweite von den 2 Bändern ?? Also jetzt unabhängig davon das diese Geräte, da AFU, mehr Leistung haben ? Die Kiste hat ja dann gleichviel Leistung, egal ob man auf 10 oder 11m sendet ?

Die beiden Bänder liegen ja direkt nebeneinander ist da ein Signifikanter Reichweiten-Vorteil wenn man als AFU auf dem 10m Band senden darf ?

Und nein, ich will mir als CB Anfänger kein solches Gerät zulegen, evtl. nächstes Jahr falls ich die kleine Lizenz dafür habe. Interessiert mich einfach da ich dazu noch nichts gelesen habe. Kenne die Bakom Bestimmungen und will mich daran halten. Frage dient also nur zum besseren Verständnis.

Brauche keine wissenschaftliche Abhandlung, ( hoffe das kann ich im Moltrecht nachlesen ) sondern nur so eine Handgelenk mal Pi Auskunft ob ja oder nein und wenn ja warum und in etwa um wieviel mehr.

Vielen Dank

LG
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ax73
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Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich

#57

Beitrag von ax73 »

Die meisten Amateurfunkgeräte erreichen auf Kurzwelle eine Ausgangsleistung von um die 100Watt.
Rechnerisch sind damit etwa 1,5 S-Stufen mehr Signal bei der Gegenstation drin als mit einem CB-Gerät.
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
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GrimmWolf
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Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich

#58

Beitrag von GrimmWolf »

Oki, Danke schon mal für die Infos.
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Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich

#59

Beitrag von Clerence »

Versteh bis heute den Sinn dieses Threads net. Die Gesetzeslage is eindeutig, sowohl für Afu als au für CB. Man muß sich einfach mal die Mühe machen, die entsprechenden Unterlagen nicht nur zu LESEN, sondern MITDENKEND auch zu VERSTEHEN. Dann is alles klar. Warum Afu-Kisten auf CB nix verloren haben? Wieder hilft MITDENKEN: Leistung Afu-Kiste <-> Leistung CB?? Das Afu Gerät macht doch jeden Legalen CB-Funker platt - so, und nu kommt mir nich mit "mußt halt au mit mehr Leistung fahren". Meint wirklich auch nur einer, verlangen zu können, alle anderen hätten sich nach IHM zu richten, alle andern hätten au illegal zu werden, nur weils er tut?? So, und nu BEGRABT diesen Endlos-Thread endlich.
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Hornisse

Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich

#60

Beitrag von Hornisse »

Dann halt nur 'nen FT-817 nehmen, dann ist man auf SSB den CBlern sogar "unterlegen" :dlol:
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