Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
-
- Santiago 7
- Beiträge: 624
- Registriert: Di 27. Jan 2009, 00:58
- Wohnort: Wird ab sofort nicht mehr genannt.
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
[quote="7598";p="225104"]ich dachte immer es sind nur 4 watt erlaubt.....
Afu Geräte machen aber in den meisten fällen mehr oder??[/quote]
Für nur Empfang ist das egal wieviel Watt dort erlaubt sind!
Und wie er schrieb, wollte er nur hören und nicht senden.
73 de Gerd
Afu Geräte machen aber in den meisten fällen mehr oder??[/quote]
Für nur Empfang ist das egal wieviel Watt dort erlaubt sind!
Und wie er schrieb, wollte er nur hören und nicht senden.
73 de Gerd
73
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
[quote="7598";p="225104"]ich dachte immer es sind nur 4 watt erlaubt.....
Afu Geräte machen aber in den meisten fällen mehr oder??[/quote]
Unter anderem deshalb und auch wegen anderer Werte (z.B. FM-Hub) sind solche Geräte ja dort schlichtweg verboten ...... ob mit oder ohne CE-Zeichen
Wenn ein Gerät modifiziert werden muss um auf CB, Freenet oder PMR senden zu können (egal ob der Händler modifiziert oder man selbst) ist das CE ad acta und nicht mehr gültig ..
cu .....
Afu Geräte machen aber in den meisten fällen mehr oder??[/quote]
Unter anderem deshalb und auch wegen anderer Werte (z.B. FM-Hub) sind solche Geräte ja dort schlichtweg verboten ...... ob mit oder ohne CE-Zeichen
Wenn ein Gerät modifiziert werden muss um auf CB, Freenet oder PMR senden zu können (egal ob der Händler modifiziert oder man selbst) ist das CE ad acta und nicht mehr gültig ..
Genau deshalb springt hier auch so mancher von einer hohen Brückt bloss weil andere das vormachenOWL-Talk.net schrieb:
RICHTIG.
Genauso wie alle Anderen es auch machen
cu .....
-
- Santiago 3
- Beiträge: 129
- Registriert: So 10. Mai 2009, 23:55
- Wohnort: Düsseldorf
- Kontaktdaten:
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
Bundesnetzagentur zum Thema "CB-Funk mit Amateurfunkgeräten"
Die Bundesnetzagentur vertritt die Auffassung, dass Amateurfunkgeräte grundsätzlich auch im CB-Funk verwendet werden dürfen. Voraussetzung ist, dass es sich um im Handel erhältliche Amateurfunkgeräte handelt (keine Eigenbauten oder Umbauten), die ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wurden und mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind.
Dies geht aus einer Auskunft hervor, die ein Berliner Funkfreund von der Bundesnetzagentur erhielt. Aufgrund einer Diskussion im Internet-Forum funkbasis.de hatte der Funker bei der Behörde angefragt, inwieweit ein Funkbetrieb mit Amateurfunkgeräten im CB-Funk zulässig sei, sofern die Geräte die für den CB-Funk festgelegten technischen Parameter einhalten.
Die Bundesnetzagentur antwortete wie folgt (Zitat):
Sehr geehrter Herr .....,
gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) darf eine Nutzung zugeteilter Frequenzen, also z.B. im CB-Funk, nur mit Funkanlagen erfolgen, die für den Betrieb in Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet sind. Dies ist als Hinweis auf § 11 Abs. 1 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) zu verstehen.
In der "Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für den CB-Funk" ist daher der Hinweis enthalten, dass die Bundesnetzagentur davon ausgeht, dass die in § 2 der Allgemeinzuteilung festgelegten Nutzungsbestimmungen eingehalten werden, wenn die Frequenznutzung mit einem bestimmungsgemäßen Gebrauch von ordnungsgemäß unterhaltenen Funkgeräten erfolgt,
a) deren Konformität mit den grundlegenden Anforderungen nach Richtlinie 1999/5/EG erklärt wurde und mit einer entsprechenden CE-Kennzeichnung versehen sind, oder
b) die nach einer früheren Vorschrift in Deutschland zugelassen wurden und mit entsprechenden Kennzeichnung versehen sind, oder
c) die durch dazu autorisierte Stellen in anderen europäischen Ländern zugelassen wurden.
Davon ausgenommen sind lediglich Funkgeräte, die von Funkamateuren im Sinne des Amateurfunkgesetzes (AFuG) verwendet werden und die nicht im Handel erhältlich sind. Als nicht im Handel erhältliche Funkanlagen gelten auch aus Einzelteilen bestehende Bausätze, die von Funkamateuren zusammengesetzt werden sowie handelsübliche Anlagen, die von Funkamateuren für ihre Zwecke umgebaut wurden (§ 1 Abs. 3 FTEG). Derartige Funkgeräte dürfen jedoch ausschließlich auf Frequenzen des Amateurfunkdienstes betrieben werden (§ 5 Abs. 3 AFuG).
Für "fertige" Amateurfunkgeräte, die im Handel erhältlich sind, wie die klassischen 10/11 m Transceiver, gilt das FTEG uneingeschränkt. Diese dürfen, sofern sie nach dem FTEG ordnungsgemäß in Verkehr gebracht wurden und gekennzeichnet sind, unter Beachtung der entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinzuteilung auch auf CB-Funkfrequenzen senden.
Mit freundlichen Grüßen
.....
----------------------
Soweit die Auskunft der Bundesnetzagentur.
Das FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) bestimmt in § 11 Absatz 1, dass Funkanlagen "zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck" in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie die grundlegenden Anforderungen des Gesetzes erfüllen und mit dem CE-Kennzeichen versehen sind. Der Hersteller bzw. Importeur muss jedem Funkgerät u.a. "Informationen über die bestimmungsgemäße Verwendung"(§ 10 Absatz 3 FTEG). des Gerätes beilegen
Der technische Leiter eines großen deutschen CB-Funk-Anbieters teilte uns dazu auf Anfrage mit, dass die BNetzA in ihrer Auskunft den bestimmungsgemäßen Verwendungszweck von Funkgeräten etwas deutlicher hätte herausstellen können. Es sei unstrittig, dass ein Amateurfunkgerät einen Frequenzbereich haben dürfe, der über die Amateurfunkbänder hinausgeht. Man dürfe ein Amateurfunkgerät aber nur für den vom Hersteller vorgeschriebenen Verwendungszweck - d. h. den Amateurfunk - benutzen.
Quelle: FM-FUNKMAGAZIN
Die Bundesnetzagentur vertritt die Auffassung, dass Amateurfunkgeräte grundsätzlich auch im CB-Funk verwendet werden dürfen. Voraussetzung ist, dass es sich um im Handel erhältliche Amateurfunkgeräte handelt (keine Eigenbauten oder Umbauten), die ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wurden und mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind.
Dies geht aus einer Auskunft hervor, die ein Berliner Funkfreund von der Bundesnetzagentur erhielt. Aufgrund einer Diskussion im Internet-Forum funkbasis.de hatte der Funker bei der Behörde angefragt, inwieweit ein Funkbetrieb mit Amateurfunkgeräten im CB-Funk zulässig sei, sofern die Geräte die für den CB-Funk festgelegten technischen Parameter einhalten.
Die Bundesnetzagentur antwortete wie folgt (Zitat):
Sehr geehrter Herr .....,
gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) darf eine Nutzung zugeteilter Frequenzen, also z.B. im CB-Funk, nur mit Funkanlagen erfolgen, die für den Betrieb in Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet sind. Dies ist als Hinweis auf § 11 Abs. 1 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) zu verstehen.
In der "Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für den CB-Funk" ist daher der Hinweis enthalten, dass die Bundesnetzagentur davon ausgeht, dass die in § 2 der Allgemeinzuteilung festgelegten Nutzungsbestimmungen eingehalten werden, wenn die Frequenznutzung mit einem bestimmungsgemäßen Gebrauch von ordnungsgemäß unterhaltenen Funkgeräten erfolgt,
a) deren Konformität mit den grundlegenden Anforderungen nach Richtlinie 1999/5/EG erklärt wurde und mit einer entsprechenden CE-Kennzeichnung versehen sind, oder
b) die nach einer früheren Vorschrift in Deutschland zugelassen wurden und mit entsprechenden Kennzeichnung versehen sind, oder
c) die durch dazu autorisierte Stellen in anderen europäischen Ländern zugelassen wurden.
Davon ausgenommen sind lediglich Funkgeräte, die von Funkamateuren im Sinne des Amateurfunkgesetzes (AFuG) verwendet werden und die nicht im Handel erhältlich sind. Als nicht im Handel erhältliche Funkanlagen gelten auch aus Einzelteilen bestehende Bausätze, die von Funkamateuren zusammengesetzt werden sowie handelsübliche Anlagen, die von Funkamateuren für ihre Zwecke umgebaut wurden (§ 1 Abs. 3 FTEG). Derartige Funkgeräte dürfen jedoch ausschließlich auf Frequenzen des Amateurfunkdienstes betrieben werden (§ 5 Abs. 3 AFuG).
Für "fertige" Amateurfunkgeräte, die im Handel erhältlich sind, wie die klassischen 10/11 m Transceiver, gilt das FTEG uneingeschränkt. Diese dürfen, sofern sie nach dem FTEG ordnungsgemäß in Verkehr gebracht wurden und gekennzeichnet sind, unter Beachtung der entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinzuteilung auch auf CB-Funkfrequenzen senden.
Mit freundlichen Grüßen
.....
----------------------
Soweit die Auskunft der Bundesnetzagentur.
Das FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) bestimmt in § 11 Absatz 1, dass Funkanlagen "zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck" in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie die grundlegenden Anforderungen des Gesetzes erfüllen und mit dem CE-Kennzeichen versehen sind. Der Hersteller bzw. Importeur muss jedem Funkgerät u.a. "Informationen über die bestimmungsgemäße Verwendung"(§ 10 Absatz 3 FTEG). des Gerätes beilegen
Der technische Leiter eines großen deutschen CB-Funk-Anbieters teilte uns dazu auf Anfrage mit, dass die BNetzA in ihrer Auskunft den bestimmungsgemäßen Verwendungszweck von Funkgeräten etwas deutlicher hätte herausstellen können. Es sei unstrittig, dass ein Amateurfunkgerät einen Frequenzbereich haben dürfe, der über die Amateurfunkbänder hinausgeht. Man dürfe ein Amateurfunkgerät aber nur für den vom Hersteller vorgeschriebenen Verwendungszweck - d. h. den Amateurfunk - benutzen.
Quelle: FM-FUNKMAGAZIN
***Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein! *** Fehlender Plan wird durch Wahnsinn ersetzt!***
Name: Dennis | Skip: Jogi79 | DX: 13TH2172 | Locator: JO31 | QRG: 10 FM /15 USB | http://www.fuchsjaeger.de
Name: Dennis | Skip: Jogi79 | DX: 13TH2172 | Locator: JO31 | QRG: 10 FM /15 USB | http://www.fuchsjaeger.de
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
Das ist die Steno Antwortmail, die jeder bei der Anfrage bekommt, die habe ich auch bekommen.
Diese Diskussion ist eh sinnlos, da hier wieder die Fetzen fliegen, weil einige den "bestimmungsmässigen Gebrauch" nicht verstehen.
Ganz einfach, Afu Sendeseitig auf AFU, und CB auf CB, wenn keine Konformitätserklärung des Herstellers (CE) nix CB, auch nicht hören.
Modifiziert man einen AFU TRX erlischt die CE, außer es wird explizit in der Bedienungsanleitung erwähnt, wie das Gerät zu erweitern oder Umzubauen ist. (macht keine Hersteller seit CE mehr, auch nicht ICOM, falls wieder einer mit nem E90 ankommt)
so nun könnt ihr weiter lamentieren....
und die BNA kann auch Tage zurück noch Bandaktivitäten nachweisen, SDR sei dank, und das schon seit X-Jahren, da Peilt keiner mehr Zeitnah...
Diese Diskussion ist eh sinnlos, da hier wieder die Fetzen fliegen, weil einige den "bestimmungsmässigen Gebrauch" nicht verstehen.
Ganz einfach, Afu Sendeseitig auf AFU, und CB auf CB, wenn keine Konformitätserklärung des Herstellers (CE) nix CB, auch nicht hören.
Modifiziert man einen AFU TRX erlischt die CE, außer es wird explizit in der Bedienungsanleitung erwähnt, wie das Gerät zu erweitern oder Umzubauen ist. (macht keine Hersteller seit CE mehr, auch nicht ICOM, falls wieder einer mit nem E90 ankommt)
so nun könnt ihr weiter lamentieren....
und die BNA kann auch Tage zurück noch Bandaktivitäten nachweisen, SDR sei dank, und das schon seit X-Jahren, da Peilt keiner mehr Zeitnah...
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
[quote="5829";p="225106"]
Nimm das hier, los gehts..gut DX
.....
bischen Leistung ist ein Muß...
.....
und meine Antenne kannst Du auch haben...
.....
Und schon hat man Spaß auf 11m, gelle?[/quote]
Aber dann bitteschön nur auf den für CB zugelassenen Frequenzen
und weil das bisschen Geräteleistung auch langweilig ist...
... sollte man auch nur richtige CB Antennen nutzen
(Ist auch überall das CE Zeichen drauf)
ich dachte immer es sind nur 4 watt erlaubt.....
Afu Geräte machen aber in den meisten fällen mehr oder??
Echt?Genauso wie alle Anderen es auch machen
Nimm das hier, los gehts..gut DX
.....
bischen Leistung ist ein Muß...
.....
und meine Antenne kannst Du auch haben...
.....
Und schon hat man Spaß auf 11m, gelle?[/quote]
Aber dann bitteschön nur auf den für CB zugelassenen Frequenzen
und weil das bisschen Geräteleistung auch langweilig ist...
... sollte man auch nur richtige CB Antennen nutzen
(Ist auch überall das CE Zeichen drauf)
- grinsekater
- Santiago 9+30
- Beiträge: 7102
- Registriert: Fr 8. Aug 2003, 16:31
- Standort in der Userkarte: Extertal
- Wohnort: JO42NB
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
[quote="1904";p="225125"]
und die BNA kann auch Tage zurück noch Bandaktivitäten nachweisen, SDR sei dank, und das schon seit X-Jahren, da Peilt keiner mehr Zeitnah...[/quote]
Und tun sie das denn auch ständig, im 27 MHz -Bereich?
73, Andy
und die BNA kann auch Tage zurück noch Bandaktivitäten nachweisen, SDR sei dank, und das schon seit X-Jahren, da Peilt keiner mehr Zeitnah...[/quote]
Und tun sie das denn auch ständig, im 27 MHz -Bereich?
73, Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
[quote="315";p="225134"][quote="1904";p="225125"]
und die BNA kann auch Tage zurück noch Bandaktivitäten nachweisen, SDR sei dank, und das schon seit X-Jahren, da Peilt keiner mehr Zeitnah...[/quote]
Und tun sie das denn auch ständig, im 27 MHz -Bereich?
73, Andy[/quote]
die scannen keinen kleinen Bandbereich sondern im Regefall von wenigen Mhz bis Ghz, wenn man weiß was mit SDR möglich ist, erübrigt sich eine sollche, in meinen Augen, sinnfreie Frage...
und die BNA kann auch Tage zurück noch Bandaktivitäten nachweisen, SDR sei dank, und das schon seit X-Jahren, da Peilt keiner mehr Zeitnah...[/quote]
Und tun sie das denn auch ständig, im 27 MHz -Bereich?
73, Andy[/quote]
die scannen keinen kleinen Bandbereich sondern im Regefall von wenigen Mhz bis Ghz, wenn man weiß was mit SDR möglich ist, erübrigt sich eine sollche, in meinen Augen, sinnfreie Frage...
- schweißfuß
- Santiago 9+30
- Beiträge: 2599
- Registriert: Do 23. Okt 2003, 10:50
- Standort in der Userkarte: Groß-Umstadt
- Kontaktdaten:
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
Brrr Schauder, diese Kisten sind doch nur noch Computer, wo versehentlich nen Mikrofonanschluß drangefrickelt ist ...
und weil das bisschen Geräteleistung auch langweilig ist...
Da lob ich mir doch die echten CB Kisten !
und statt dem brunzeligen AFU Endstüfchen lieber den echten CB Hammer !
Und dann hat man Spaß auf 11m, gelle?
10-4
Tom
Groß-Umstadt ** JN49KU ** ** TH548 ** 13GD007 ** http://www.sofafunker.de
- LordenGreen
- Santiago 9
- Beiträge: 1009
- Registriert: Fr 20. Feb 2004, 21:21
- Wohnort: Münsterland NRW
- Kontaktdaten:
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
Oder so : ........
.
.
73 Sebastian
.
.
73 Sebastian
GD / JD VIZE-Nordposten !! Sebastian DX-Crew Münsterland
16-Pill OP na und ? Ich hasse R1-2 !!!!
16-Pill OP na und ? Ich hasse R1-2 !!!!
-
- Santiago 8
- Beiträge: 853
- Registriert: So 26. Okt 2008, 14:34
- Standort in der Userkarte: Baden-Württemberg
- Wohnort: JN48MT
- Kontaktdaten:
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
Immer wieder Lustig zu lesen, was manche Pseudogscheitles, die sich andererseits die lizensierte Elitenkravatte an den Kragen pinnen wollen, zum Teil an gequirrlter ... von sich geben... - das lass ich einfach mal unkommentiert...
BNetzA und Personal:
Glaubt ihr wirklich, da sind noch 100 Leute nötig, die mit einer Meßausrüstung aufm Rücken durch die Botanik springen, oder mit dem gelben Busle über den Straßenatlas abfahren, und sobald bei einem das Zeigerle ausschlägt, schreit er ganz laut "Ich hab was"? - Jungs, willkommen im 21. Jahrhundert. Die BNetzA betreibt heute ein flächendeckendes Netz von - i.d.R. unbemannten - Meßstationen. Diese können zentral von einer Stelle angesteuert / gemessen werden. Im Extremfall genügt ein Mitarbeiter, um ganz Deutschland mal durchzuscannen, DFÜ machts möglich. Und erst, wenn dann diese Grobpeilung steht, fährt ein Busle der jeweiligen Regionalstelle dann mal gezielt diesen ausgepeilten Standort an, um die Messung nochmal vor Ort zu untermauern. Mit Glück kommen sie dann auch direkt zu Besuch, wenn auch nicht zu Kaffee und Kuchen...
BNetzA und Personal:
Glaubt ihr wirklich, da sind noch 100 Leute nötig, die mit einer Meßausrüstung aufm Rücken durch die Botanik springen, oder mit dem gelben Busle über den Straßenatlas abfahren, und sobald bei einem das Zeigerle ausschlägt, schreit er ganz laut "Ich hab was"? - Jungs, willkommen im 21. Jahrhundert. Die BNetzA betreibt heute ein flächendeckendes Netz von - i.d.R. unbemannten - Meßstationen. Diese können zentral von einer Stelle angesteuert / gemessen werden. Im Extremfall genügt ein Mitarbeiter, um ganz Deutschland mal durchzuscannen, DFÜ machts möglich. Und erst, wenn dann diese Grobpeilung steht, fährt ein Busle der jeweiligen Regionalstelle dann mal gezielt diesen ausgepeilten Standort an, um die Messung nochmal vor Ort zu untermauern. Mit Glück kommen sie dann auch direkt zu Besuch, wenn auch nicht zu Kaffee und Kuchen...
CB Daktari, Op. Clerence, JN48MT
Infos zum Thema CB-Funk für Einsteiger und Neugierige:
http://clerenceshobbyfunkportal.npage.de
Infos zum Thema CB-Funk für Einsteiger und Neugierige:
http://clerenceshobbyfunkportal.npage.de
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
[quote="6355";p="225193"]... die lizensierte Elitenkravatte
...[/quote]
Junge, Dir läuft ja wieder der Geifer!
Hol Dir mal nen Tuch!
73s Holgi
...[/quote]
Junge, Dir läuft ja wieder der Geifer!
Hol Dir mal nen Tuch!
73s Holgi
http://www.proamateurfunk.de
NEU: Jetzt NOCH freundlicher gegenüber beratungsresistenten Usern!
NEU: Jetzt NOCH freundlicher gegenüber beratungsresistenten Usern!
- grinsekater
- Santiago 9+30
- Beiträge: 7102
- Registriert: Fr 8. Aug 2003, 16:31
- Standort in der Userkarte: Extertal
- Wohnort: JO42NB
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
[quote="6355";p="225193"]Und erst, wenn dann diese Grobpeilung steht, fährt ein Busle der jeweiligen Regionalstelle dann mal gezielt diesen ausgepeilten Standort an, um die Messung nochmal vor Ort zu untermauern. Mit Glück kommen sie dann auch direkt zu Besuch, wenn auch nicht zu Kaffee und Kuchen...[/quote]
Wow! Die betreiben da dann ja einen ganz schönen Aufwand, um ein paar Ordnungswidrigkeiten im 27 MHz-Bereich aufklären zu können..... Haben die denn wenigstens auch was Ähnliches für Straftaten, wie bspw. das Abhören des Polizeifunks?
73, Andy
Wow! Die betreiben da dann ja einen ganz schönen Aufwand, um ein paar Ordnungswidrigkeiten im 27 MHz-Bereich aufklären zu können..... Haben die denn wenigstens auch was Ähnliches für Straftaten, wie bspw. das Abhören des Polizeifunks?
73, Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
- David
- Santiago 9+30
- Beiträge: 2574
- Registriert: Mo 18. Sep 2006, 18:01
- Standort in der Userkarte: Berlin
- Wohnort: Berlin/ Potsdam
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
Ja, als ich gerade die Beiträge gelesen habe, ist mir auch einer Aufgefallen, der sich hier als unwissend darstellt und in Wirklichkeit mit einem AFU Gerät auf CB Funk sendet und ganz genau weiß, dass er eine Ordnungswidrigkeiten begeht. Somal er ganz genau die Bestimmungen im CB Funk kennt. Leider verstehe ich den Sinn nicht, was das bringen soll.
- grinsekater
- Santiago 9+30
- Beiträge: 7102
- Registriert: Fr 8. Aug 2003, 16:31
- Standort in der Userkarte: Extertal
- Wohnort: JO42NB
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
[quote="4676";p="225208"]Ja, als ich gerade die Beiträge gelesen habe, ist mir auch einer Aufgefallen, der sich hier als unwissend darstellt und in Wirklichkeit mit einem AFU Gerät auf CB Funk sendet und ganz genau weiß, dass er eine Ordnungswidrigkeiten begeht. [/quote]
Das wissen Falschparker meist auch, dass sie Owis begehen. Entscheidend dabei ist aber meiner Ansicht nach, ob man durch sein Handeln nachweislich irgendwen stört, behindert oder gefährdet. So lange das nicht der Fall ist, sehe ich das alles nicht als soooo dramatisch an.
73, Andy
Das wissen Falschparker meist auch, dass sie Owis begehen. Entscheidend dabei ist aber meiner Ansicht nach, ob man durch sein Handeln nachweislich irgendwen stört, behindert oder gefährdet. So lange das nicht der Fall ist, sehe ich das alles nicht als soooo dramatisch an.
73, Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
-
- Santiago 8
- Beiträge: 853
- Registriert: So 26. Okt 2008, 14:34
- Standort in der Userkarte: Baden-Württemberg
- Wohnort: JN48MT
- Kontaktdaten:
Re: Frage zu AFU-Geräten im CB Bereich
[quote="315";p="225214"][quote="4676";p="225208"]Ja, als ich gerade die Beiträge gelesen habe, ist mir auch einer Aufgefallen, der sich hier als unwissend darstellt und in Wirklichkeit mit einem AFU Gerät auf CB Funk sendet und ganz genau weiß, dass er eine Ordnungswidrigkeiten begeht. [/quote]
Das wissen Falschparker meist auch, dass sie Owis begehen. Entscheidend dabei ist aber meiner Ansicht nach, ob man durch sein Handeln nachweislich irgendwen stört, behindert oder gefährdet. So lange das nicht der Fall ist, sehe ich das alles nicht als soooo dramatisch an.
73, Andy[/quote]
Im Prinzip richtig. Nur - genau wie die Falschparker auch, MERKEN viele oft gar nicht, daß sie jemanden stören, behindern, oder u. U. sogar Menschenrettung massiv verzögern/unmöglich machen (nämlich der Falschparker, der meint "Da kommt ein anderes Auto ja noch durch..." - aber die große Drehleiter der Feuerwehr kommt eben NICHT mehr durch, und das Argument "Es wird ja nicht JETZT GERADE GENAU HIER zu brennen anfangen", ist eh banane, denn - a) woher will der Falschparker das mit 100%iger Sicherheit wissen, und b) selbst wenn es nicht HIER brennt, so muß die Feuerwehr, mitsamt Leiter, ja auch irgendwie an den Brandort HINKOMMEN), wobei das Beispiel "Falschparker" natürlich nicht 1 : 1 auf den Funkbereich übertragen werden kann, keine Frage. Aber auch im Funkbereich kann man jemanden behindern - indem man mit dem AFugerät und der entsprechenden Leistung eben die ganzen anderen Funkfreunde, die legal arbeiten, gnadenlos an die Wand drückt.
Das wissen Falschparker meist auch, dass sie Owis begehen. Entscheidend dabei ist aber meiner Ansicht nach, ob man durch sein Handeln nachweislich irgendwen stört, behindert oder gefährdet. So lange das nicht der Fall ist, sehe ich das alles nicht als soooo dramatisch an.
73, Andy[/quote]
Im Prinzip richtig. Nur - genau wie die Falschparker auch, MERKEN viele oft gar nicht, daß sie jemanden stören, behindern, oder u. U. sogar Menschenrettung massiv verzögern/unmöglich machen (nämlich der Falschparker, der meint "Da kommt ein anderes Auto ja noch durch..." - aber die große Drehleiter der Feuerwehr kommt eben NICHT mehr durch, und das Argument "Es wird ja nicht JETZT GERADE GENAU HIER zu brennen anfangen", ist eh banane, denn - a) woher will der Falschparker das mit 100%iger Sicherheit wissen, und b) selbst wenn es nicht HIER brennt, so muß die Feuerwehr, mitsamt Leiter, ja auch irgendwie an den Brandort HINKOMMEN), wobei das Beispiel "Falschparker" natürlich nicht 1 : 1 auf den Funkbereich übertragen werden kann, keine Frage. Aber auch im Funkbereich kann man jemanden behindern - indem man mit dem AFugerät und der entsprechenden Leistung eben die ganzen anderen Funkfreunde, die legal arbeiten, gnadenlos an die Wand drückt.
CB Daktari, Op. Clerence, JN48MT
Infos zum Thema CB-Funk für Einsteiger und Neugierige:
http://clerenceshobbyfunkportal.npage.de
Infos zum Thema CB-Funk für Einsteiger und Neugierige:
http://clerenceshobbyfunkportal.npage.de