Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet
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Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet
Hallo zusammen,
wie ich soeben erfahren habe - wird derzeit in einem internationalen sozialen Netzwerk diskutiert -
wurde durch die Amtsblattverfügung Nr. 60/2019 in Deutschland bei Freenet die maximale äquivalente Strahlungsleistung auf 1W (ERP) erhöht.
Siehe dazu: https://www.bundesnetzagentur.de/Shared ... psTxm2XSfQ
wie ich soeben erfahren habe - wird derzeit in einem internationalen sozialen Netzwerk diskutiert -
wurde durch die Amtsblattverfügung Nr. 60/2019 in Deutschland bei Freenet die maximale äquivalente Strahlungsleistung auf 1W (ERP) erhöht.
Siehe dazu: https://www.bundesnetzagentur.de/Shared ... psTxm2XSfQ
Schimaere -- Sascha -- QRV: Kanal 1FM oder 145,3625 Mhz
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Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019
73 de Daniel
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Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet
Find ich cool!
Jetzt müssten noch mehr Mobilgeräte verfügbar sein und man hätte eine tolle Alternative mit kurzer Antenne für 11m
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forestradio.blog
|Norman | DO5DKL | 13HN457 | 13TH457 | QRV: 145.500 MHz |
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Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet
Aber auch die neue Allgemeinzuteilung gilt eben nur
Da könnte noch etwas "nachgebessert" werden.
73, Werner
.für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten
Da könnte noch etwas "nachgebessert" werden.
73, Werner
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Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet
Freenet Mobilfunkgeräte gibt es doch schon, die haben sogar die Zulassung dafür.......
https://www.pmr-funkgeraete.de/Funkgera ... 11434.html
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Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet
Steht natürlich jetzt eine Stellungnahme unserer Sporenfons.... , neee , Forensponsoren , Simon the Wizard, anderer Funkhändler , und ihren Zulieferern und Importeuren aus.
Ich gehe davon aus, daß innerhalb von einem Monat die Geräte ab ZengZeng versandfertig im Übersee-Container liegen, wenn sich ein Importeur EU-conformitätserklärbärt und bereiterklärt , bei Anytonebaofengbondpuxingquanzhouqixiangwouxonxiamenzhengzhoumaycom einen Bestellschein in Mandarin oder English abzugeben.
Die Geräte müssen dort nicht neu erfunden, sondern wohl nur in Norm nach Vfg.60/2019 geschraubt und gefläscht werden.
Zulassungsnummer unter das CE-Zeichen , Label-lo vornedrauf und fertig ist die Mühle.
Oder was weiß ich nicht .....
Rolf
Ich gehe davon aus, daß innerhalb von einem Monat die Geräte ab ZengZeng versandfertig im Übersee-Container liegen, wenn sich ein Importeur EU-conformitätserklärbärt und bereiterklärt , bei Anytonebaofengbondpuxingquanzhouqixiangwouxonxiamenzhengzhoumaycom einen Bestellschein in Mandarin oder English abzugeben.
Die Geräte müssen dort nicht neu erfunden, sondern wohl nur in Norm nach Vfg.60/2019 geschraubt und gefläscht werden.
Zulassungsnummer unter das CE-Zeichen , Label-lo vornedrauf und fertig ist die Mühle.
Oder was weiß ich nicht .....
Rolf
SAARLAND
Großes vergeht immer im Kleinen.
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Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet
Der BNetzA ist es sicherlich nicht entgangen, das viele Freenet-Funker gestockte Antennen 2m/70cm aus dem Amateurfunkbereich verwenden.
Manche davon mit erheblichem Gewinn, durch den die 0,5W ERP locker überschritten wurden. (Von den Betreibern illegal benutzter Amateurfunkgeräte [Quelle:Kid_Antrim ] mal ganz zu schweigen).
Durch die Anhebung auf 1W ERP wird es zumindest für die legalen Funker einfacher, zumindest mit kleineren Antennen (z.B. X-50/X-200) diese Grenze einzuhalten.
Auf folgender Seite kann man sich die ERP-Strahlungsleistung berechnen lassen:
https://www.dc4fs.de/eirp.htm
Man benötigt kein neues Freenet-Funkgerät mit 1W Ausgangsleistung. Es reicht, die passende Antenne auszuwählen.
Über Kabellänge und Antenne kann man dann festlegen, wieviel ERP man aus den 0,5W Ausgangsleistung machen möchte.
Gruß,
Lothar
Manche davon mit erheblichem Gewinn, durch den die 0,5W ERP locker überschritten wurden. (Von den Betreibern illegal benutzter Amateurfunkgeräte [Quelle:Kid_Antrim ] mal ganz zu schweigen).
Durch die Anhebung auf 1W ERP wird es zumindest für die legalen Funker einfacher, zumindest mit kleineren Antennen (z.B. X-50/X-200) diese Grenze einzuhalten.
Auf folgender Seite kann man sich die ERP-Strahlungsleistung berechnen lassen:
https://www.dc4fs.de/eirp.htm
Man benötigt kein neues Freenet-Funkgerät mit 1W Ausgangsleistung. Es reicht, die passende Antenne auszuwählen.
Über Kabellänge und Antenne kann man dann festlegen, wieviel ERP man aus den 0,5W Ausgangsleistung machen möchte.
Gruß,
Lothar
Zuletzt geändert von Nasa am So 19. Mai 2019, 17:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet
Ich würde sie Betreiber illegal benutzter Amateurfunkgeräte nennen
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Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet
Ja, schlecht ausgedrückt. Aber ihr wisst was ich meineKid_Antrim hat geschrieben: ↑So 19. Mai 2019, 17:27 Ich würde sie Betreiber illegal benutzter Amateurfunkgeräte nennen
Gruß,
Lothar
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Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet
Ich neige zur Korinthenkackerei, Lothar, nix für ungut
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Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet
Nein, passt schon.
Du hast absolut recht. Es gibt keine "illegalen Amateurfunkgeräte".
Das ist ja schon peinlich was ich hier schreibe.
Gruß,
Lothar
Du hast absolut recht. Es gibt keine "illegalen Amateurfunkgeräte".
Das ist ja schon peinlich was ich hier schreibe.
Gruß,
Lothar
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Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet
Erstmal eine coole Neuigkeit! Dabei ist mir folgender Abschnitt aufgefallen. War der vorher schon da? Und was bedeutet der konkret. Logbuch führen?Schimaere hat geschrieben: ↑Fr 17. Mai 2019, 23:42 Hallo zusammen,
wie ich soeben erfahren habe - wird derzeit in einem internationalen sozialen Netzwerk diskutiert -
wurde durch die Amtsblattverfügung Nr. 60/2019 in Deutschland bei Freenet die maximale äquivalente Strahlungsleistung auf 1W (ERP) erhöht.
Der Bundesnetzagentur sind gemäß § 64 TKG auf Anfrage alle zur Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung erforderlichen Auskünfte über das Funknetz, die Funkanlagen und den Funkbetrieb, insbesondere Ablauf und Umfang des Funkverkehrs, zu erteilen. Erforderliche Unterlagen sind bereitzustellen.
55 & 73 de Ulrichstein 1
Heimat-QTH:
35327 Ulrichstein, Vogelsberg, Hessen
Locator JO40ON, 570 m üNN
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Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet
Merkwürdig. Vielleicht ein übriggebliebener Textbaustein von anderen Funkdiensten?Ulrichstein1 hat geschrieben: ↑Mi 22. Mai 2019, 20:15Dabei ist mir folgender Abschnitt aufgefallen. War der vorher schon da? Und was bedeutet der konkret. Logbuch führen?Der Bundesnetzagentur sind gemäß § 64 TKG auf Anfrage alle zur Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung erforderlichen Auskünfte über das Funknetz, die Funkanlagen und den Funkbetrieb, insbesondere Ablauf und Umfang des Funkverkehrs, zu erteilen. Erforderliche Unterlagen sind bereitzustellen.
Ansonsten machst das halt. Mit eigenem und anderen Rufzeichen, RST-Rapport, Zeiten in UTC... na, den ganzen Käse halt...
73 de Daniel