Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet

DK3NH
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Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet

#16

Beitrag von DK3NH »

Diesen Abschnitt gibt es auch in der PMR-Vfg.42/2016 und vermutlich fast überall. Den § 64 TKG gibt es hier: https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__64.html

Also gaaanz ruhig bleiben.

73, Werner
Orion252
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Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet

#17

Beitrag von Orion252 »

Ulrichstein1 hat geschrieben: Mi 22. Mai 2019, 20:15 ...
Erstmal eine coole Neuigkeit! Dabei ist mir folgender Abschnitt aufgefallen. War der vorher schon da? Und was bedeutet der konkret. Logbuch führen? :think:
Der Bundesnetzagentur sind gemäß § 64 TKG auf Anfrage alle zur Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung erforderlichen Auskünfte über das Funknetz, die Funkanlagen und den Funkbetrieb, insbesondere Ablauf und Umfang des Funkverkehrs, zu erteilen. Erforderliche Unterlagen sind bereitzustellen.
Diese Textpassage wurde bereits im Thread viewtopic.php?f=45&t=43702&p=477274&hil ... rs#p477274 ausdiskutiert.
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64Digger295
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Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet

#18

Beitrag von 64Digger295 »

Was nutzt das eine Watt Sendeleistung, wenn du eine Antenne mit 3 dB Gewinn auf dem Dach hast? :think:
Dann mußt du die Sendeleistung wieder reduzieren, es sei denn du hat ein 0 dB Pimmelchen als Antenne montiert.
Handgurken mal außen vor gelassen.
Tradition bedeutet nicht das Bewahren der Asche, sondern das Weitergeben des Feuers

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Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet

#19

Beitrag von Jack4300 »


64Digger295 hat geschrieben:Was nutzt das eine Watt Sendeleistung, wenn du eine Antenne mit 3 dB Gewinn auf dem Dach hast? :think:
Dann mußt du die Sendeleistung wieder reduzieren, es sei denn du hat ein 0 dB Pimmelchen als Antenne montiert.
Handgurken mal außen vor gelassen.
Ist doch auch völlig egal was du rein steckst. Wichtig ist nur was raus kommt. Und wenn die Antenne Gewinn hat, musst du weniger Leistung rein gehen. Völlig normal. Mehr erlaubte Watt ERP sind immer von Vorteil, auch wenn du bei Antennen mit Gewinn betragsmäßig weniger Leistung rein gibst.
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Re: Freigabe 1W ERP gemäß BNetzA Vfg. 60/2019 für Freenet

#20

Beitrag von BWO »

Jack4300 hat geschrieben: Do 20. Jun 2019, 19:01Mehr erlaubte Watt ERP sind immer von Vorteil, auch wenn du bei Antennen mit Gewinn betragsmäßig weniger Leistung rein gibst.
Das Problem ist halt, dass keiner die (negativen) Gewinne der Gummiwürste dieser Freenet-Handsprechfunkgeräte genau kennt. Und die Hersteller liefern höchstens Phantasiewerte. Somit lässt sich da auch nicht wirklich ausrechnen, was letztlich an ERP in die Luft geht. :(
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