Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Nö, der Hinweis ist eine Standardformulierung, die so z.B. auch schon in der alten "Freenet"-Zuteilung stand und auch in der PMR446-Zuteilung steht.
Aus § 64 TKG geht auch nirgendwo hervor, dass der Betreiber irgendwelche Aufzeichnungen über den Funkbetrieb machen muss.
Gruß
Wolf
Aus § 64 TKG geht auch nirgendwo hervor, dass der Betreiber irgendwelche Aufzeichnungen über den Funkbetrieb machen muss.
Gruß
Wolf
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Aha, dann erklär mir doch bitte mal, wie man(n) den "...Ablauf und Umfang des Funkverkehrs..." der Behörde auf Anfrage mitteilen kann?
73' de "HORNSBY" (Wer Klartext redet, riskiert verstanden zu werden.)
Man kann alle Leute einige Zeit zum Narren halten und einige Leute allezeit;
aber alle Leute allezeit zum Narren halten kann man nicht. (Abraham Lincoln)
Man kann alle Leute einige Zeit zum Narren halten und einige Leute allezeit;
aber alle Leute allezeit zum Narren halten kann man nicht. (Abraham Lincoln)
Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Lies dir mal § 64 TKG durch.
Eine Angabe wäre aber evtl. möglich. Z.B. Kaufdatum und Inbetriebnahme. Soweit das noch bekannt ist.
Ansonsten steht dort sinngemäss, das die BNA dort "mithören" darf.
Hat keine Relevanz für den Anwender. Steht formell bei fast jeder Allgemeinzulassung für Funkanwender, auch bei Anwendung im ISM Bereich. Der Nutzer einer Babyüberwachungsanlage wird wohl kaum dokumentieren können, wann sein Baby mal geschrien hat...
Eine Angabe wäre aber evtl. möglich. Z.B. Kaufdatum und Inbetriebnahme. Soweit das noch bekannt ist.
Ansonsten steht dort sinngemäss, das die BNA dort "mithören" darf.
Hat keine Relevanz für den Anwender. Steht formell bei fast jeder Allgemeinzulassung für Funkanwender, auch bei Anwendung im ISM Bereich. Der Nutzer einer Babyüberwachungsanlage wird wohl kaum dokumentieren können, wann sein Baby mal geschrien hat...
Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Streng genommen könnte nach dieser Aussage des Paragraph 64 TKG, eine Aufzeichnung verlangt werden, wenn es hart auf hart kommt bei Störungen insbesondere.13DL04 hat geschrieben:Aha, dann erklär mir doch bitte mal, wie man(n) den "...Ablauf und Umfang des Funkverkehrs..." der Behörde auf Anfrage mitteilen kann?
Nun ist es ja so, das dieser Pasus schon immer sowohl, bei Freenet, PMR446, dPMR446 in der Allgemeinenzuteilung zu finden war. Dann soll mir mal jemand sagen, wie Speziell im PMR446, bei Babyphone, Spielende Kinder und anderem Schrott, eine Aufzeichnung verlangt werden kann Bzw. Realistisch sein soll.
Da Kräht kein Hahn danach, interessant wird es nur für die BNetza, wenn man Störungen bei anderen Funkdiensten wie z.B BOS verursacht, oder zufällig bei Messungen mit zu viel Leistung, Hub usw. auffällt.
Also eine Aufzeichnung Logbuch bei keines der genannten Bereiche Realistisch.
Abgesehen von der ganzen Haarspalterei,
Digitales Freenet ist lt. Zuteilng, nur im 6,25 kHz Raster erlaubt. Optimal ist es zwar auch nicht, aber immerhin hat man bei der rein Deutschen Frequenzzuteilung, etwas mehr nachgedacht als auf EU Ebene im d und Pmr446.
Grüße
73&55 Peter
Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
13HN516 hat geschrieben:Streng genommen könnte nach dieser Aussage des Paragraph 64 TKG, eine Aufzeichnung verlangt werden, wenn es hart auf hart kommt bei Störungen insbesondere.13DL04 hat geschrieben:Aha, dann erklär mir doch bitte mal, wie man(n) den "...Ablauf und Umfang des Funkverkehrs..." der Behörde auf Anfrage mitteilen kann?
Ja ...im Störungsfall.
Aber auch die BNA wäre dazu verpflichtet oder könnte dazu verpflichtet werden, wenn sich daraus rechtliche Konsequenzen gegenüber des Anwendungsnutzers ergeben würden.
Trotzdem wird dieser Passus seit zig Jahren verwendet, mind. seit 10 Jahren.
Verstehe nicht, warum sich aktuell an alten Kamellen hochgezogen/hochgeschaukelt wird.
Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
12,5 Khz haben die neuen DMR Geräte doch auf den regulären (Analog-)Kanälen.wasserbueffel hat geschrieben:Toni P. hat geschrieben:
Einzig Geräte mit 12,5 Khz Raster im DMR Bereich sind einigermassen verständlich.
Walter
Warum sollten die Hersteller den gesetzlichen Rahmen nicht ausschöpfen, und nicht nur ausschliesslich die Frequenzen für das 6,25 Khz Raster nutzen?
Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
12,5 Khz haben die neuen DMR Geräte doch auf den regulären (Analog-)Kanälen.hf-doktor hat geschrieben:wasserbueffel hat geschrieben:Toni P. hat geschrieben:
Einzig Geräte mit 12,5 Khz Raster im DMR Bereich sind einigermassen verständlich.
Walter
Warum sollten die Hersteller den gesetzlichen Rahmen nicht ausschöpfen, und nicht nur ausschliesslich die Frequenzen für das 6,25 Khz Raster digital nutzen?
- wasserbueffel
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Ja aber nicht alles durcheinander.hf-doktor hat geschrieben:
12,5 Khz haben die neuen DMR Geräte doch auf den regulären (Analog-)Kanälen.
Warum sollten die Hersteller den gesetzlichen Rahmen nicht ausschöpfen, und nicht nur ausschliesslich die Frequenzen für das 6,25 Khz Raster nutzen?
Gibt (noch) kaum ein Gerät was das 3,125 Khz Raster auf Freenet einstellen kann.
Auch auf PMR ist das nicht anders
Von 20 Geräten (DPMR und DMR) die ich schon hier hatte konnte das nur eins(Zastone 9908).
Dann hätte man ja 12 Kanäle auf Freenet,wenn auch noch 149.050 bis 149.0875 benutzt wird,sogar noch mehr.
Erst mal warten was auf den Markt kommt(wenn überhaupt),Geräte dürfen ja nur in DL benutzt werden...
Walter
Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Das hat nix mit 3,125 Geräte Raster zu tun, sondern mit Mittenfrequenz Abstand. Das sind 2 paar Schuhe.wasserbueffel hat geschrieben: Gibt (noch) kaum ein Gerät was das 3,125 Khz Raster auf Freenet einstellen kann.
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Der besagte Punkt 6 in der Frequenzzuteilung ist lediglich ein "Hinweis". Solche "Hinweise" haben, wie der Name sagt, hinweisenden Charakter (meist auf andere gesetzliche Regelungen). Sie entwickeln für sich allein keine Rechtswirkung für den Nutzer.13DL04 hat geschrieben:Aha, dann erklär mir doch bitte mal, wie man(n) den "...Ablauf und Umfang des Funkverkehrs..." der Behörde auf Anfrage mitteilen kann?
Abgesehen davon ist der Hinweis der BNetzA, dass gemäß § 64 TKG Auskünfte u.a. über den Funkbetrieb zu "erteilen" sind, nur eine reichlich gewagte Auslegung der Behörde. Tatsächlich enthält § 64 TKG schlichtweg überhaupt keine Auskunftspflichten für den Senderbetreiber.
Gruß
Wolf
- wasserbueffel
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Boah manchmal seid Ihr echt schwierig.....hf-doktor hat geschrieben: Das hat nix mit 3,125 Geräte Raster zu tun, sondern mit Mittenfrequenz Abstand. Das sind 2 paar Schuhe.
Versuch mal an deinen Funkgeräten 446.03125 Mhz einzustellen.
Oder eben für Freenet 149.03125 Mhz etc.
Das geht nicht mit dem 6,25 Khz Raster!!!
Jetzt Licht etwas heller???
Walter
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Nö, auf den bisherigen sechs Analog-Kanälen ist jetzt auch digitales "Freenet" im 12,5-kHz-Raster zulässig.13HN516 hat geschrieben:(...)
Digitales Freenet ist lt. Zuteilng, nur im 6,25 kHz Raster erlaubt (...)
Gruß
Wolf
Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Nur mal zu deiner Erleuchtung An einem Freenetgerät werden fest vorgegebene Kanäle bzw. feste Kanalmittenfrequenzen eingestellt, keine Frequenzen i.e.S. Daher ergibt sich der Kanalmittenabstand.wasserbueffel hat geschrieben: Versuch mal an deinen Funkgeräten 446.03125 Mhz einzustellen.
Oder eben für Freenet 149.03125 Mhz etc.
Das geht nicht mit dem 6,25 Khz Raster!!!
Jetzt Licht etwas heller???
Walter
Das Einstellen eines Rasters ist somit nicht erforderlich, ware auch nicht konform zu den geforderten techn. Voraussetzungen für den bestimmungsgemässen Einsatz.
Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
hf-doktor hat geschrieben:Nur mal zu deiner Erleuchtung An einem Freenetgerät werden fest vorgegebene Kanäle bzw. feste Kanalmittenfrequenzen eingestellt, keine Frequenzen i.e.S. Daher ergibt sich der Kanalmittenabstand.wasserbueffel hat geschrieben: Versuch mal an deinen Funkgeräten 446.03125 Mhz einzustellen.
Oder eben für Freenet 149.03125 Mhz etc.
Das geht nicht mit dem 6,25 Khz Raster!!!
Jetzt Licht etwas heller???
Walter
Das Einstellen eines Rasters ist somit nicht erforderlich, wäre auch nicht konform zu den geforderten techn. Voraussetzungen für den bestimmungsgemässen. Einsatz. Einstellbares Raster bei Freenetgeräten gab es noch nie und wird es auch nie geben
Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"
Hallo Wolf du hast recht habe das wohl überlesen.Wolf hat geschrieben:Nö, auf den bisherigen sechs Analog-Kanälen ist jetzt auch digitales "Freenet" im 12,5-kHz-Raster zulässig.13HN516 hat geschrieben:(...)
Digitales Freenet ist lt. Zuteilng, nur im 6,25 kHz Raster erlaubt (...)
Gruß
Wolf
73&55 Peter