Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

Wolf
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

#31

Beitrag von Wolf »

Nö, der Hinweis ist eine Standardformulierung, die so z.B. auch schon in der alten "Freenet"-Zuteilung stand und auch in der PMR446-Zuteilung steht.

Aus § 64 TKG geht auch nirgendwo hervor, dass der Betreiber irgendwelche Aufzeichnungen über den Funkbetrieb machen muss.

Gruß
Wolf :-)
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13DL04
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

#32

Beitrag von 13DL04 »

Aha, dann erklär mir doch bitte mal, wie man(n) den "...Ablauf und Umfang des Funkverkehrs..." der Behörde auf Anfrage mitteilen kann?
73' de "HORNSBY" (Wer Klartext redet, riskiert verstanden zu werden.)
Man kann alle Leute einige Zeit zum Narren halten und einige Leute allezeit;
aber alle Leute allezeit zum Narren halten kann man nicht. (Abraham Lincoln)
hf-doktor

Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

#33

Beitrag von hf-doktor »

Lies dir mal § 64 TKG durch.

Eine Angabe wäre aber evtl. möglich. Z.B. Kaufdatum und Inbetriebnahme. Soweit das noch bekannt ist.

Ansonsten steht dort sinngemäss, das die BNA dort "mithören" darf.

Hat keine Relevanz für den Anwender. Steht formell bei fast jeder Allgemeinzulassung für Funkanwender, auch bei Anwendung im ISM Bereich. Der Nutzer einer Babyüberwachungsanlage wird wohl kaum dokumentieren können, wann sein Baby mal geschrien hat...
13HN516

Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

#34

Beitrag von 13HN516 »

13DL04 hat geschrieben:Aha, dann erklär mir doch bitte mal, wie man(n) den "...Ablauf und Umfang des Funkverkehrs..." der Behörde auf Anfrage mitteilen kann?
Streng genommen könnte nach dieser Aussage des Paragraph 64 TKG, eine Aufzeichnung verlangt werden, wenn es hart auf hart kommt bei Störungen insbesondere.
Nun ist es ja so, das dieser Pasus schon immer sowohl, bei Freenet, PMR446, dPMR446 in der Allgemeinenzuteilung zu finden war. Dann soll mir mal jemand sagen, wie Speziell im PMR446, bei Babyphone, Spielende Kinder und anderem Schrott, eine Aufzeichnung verlangt werden kann Bzw. Realistisch sein soll.
Da Kräht kein Hahn danach, interessant wird es nur für die BNetza, wenn man Störungen bei anderen Funkdiensten wie z.B BOS verursacht, oder zufällig bei Messungen mit zu viel Leistung, Hub usw. auffällt.
Also eine Aufzeichnung Logbuch bei keines der genannten Bereiche Realistisch.
Abgesehen von der ganzen Haarspalterei,
Digitales Freenet ist lt. Zuteilng, nur im 6,25 kHz Raster erlaubt. Optimal ist es zwar auch nicht, aber immerhin hat man bei der rein Deutschen Frequenzzuteilung, etwas mehr nachgedacht als auf EU Ebene im d und Pmr446.

Grüße

73&55 Peter
hf-doktor

Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

#35

Beitrag von hf-doktor »

13HN516 hat geschrieben:
13DL04 hat geschrieben:Aha, dann erklär mir doch bitte mal, wie man(n) den "...Ablauf und Umfang des Funkverkehrs..." der Behörde auf Anfrage mitteilen kann?
Streng genommen könnte nach dieser Aussage des Paragraph 64 TKG, eine Aufzeichnung verlangt werden, wenn es hart auf hart kommt bei Störungen insbesondere.

Ja ...im Störungsfall.
Aber auch die BNA wäre dazu verpflichtet oder könnte dazu verpflichtet werden, wenn sich daraus rechtliche Konsequenzen gegenüber des Anwendungsnutzers ergeben würden.

Trotzdem wird dieser Passus seit zig Jahren verwendet, mind. seit 10 Jahren.
Verstehe nicht, warum sich aktuell an alten Kamellen hochgezogen/hochgeschaukelt wird.
hf-doktor

Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

#36

Beitrag von hf-doktor »

wasserbueffel hat geschrieben:
Toni P. hat geschrieben:

Einzig Geräte mit 12,5 Khz Raster im DMR Bereich sind einigermassen verständlich.

Walter
12,5 Khz haben die neuen DMR Geräte doch auf den regulären (Analog-)Kanälen.
Warum sollten die Hersteller den gesetzlichen Rahmen nicht ausschöpfen, und nicht nur ausschliesslich die Frequenzen für das 6,25 Khz Raster nutzen?
hf-doktor

Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

#37

Beitrag von hf-doktor »

hf-doktor hat geschrieben:
wasserbueffel hat geschrieben:
Toni P. hat geschrieben:

Einzig Geräte mit 12,5 Khz Raster im DMR Bereich sind einigermassen verständlich.

Walter
12,5 Khz haben die neuen DMR Geräte doch auf den regulären (Analog-)Kanälen.
Warum sollten die Hersteller den gesetzlichen Rahmen nicht ausschöpfen, und nicht nur ausschliesslich die Frequenzen für das 6,25 Khz Raster digital nutzen?
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wasserbueffel
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

#38

Beitrag von wasserbueffel »

hf-doktor hat geschrieben:
12,5 Khz haben die neuen DMR Geräte doch auf den regulären (Analog-)Kanälen.
Warum sollten die Hersteller den gesetzlichen Rahmen nicht ausschöpfen, und nicht nur ausschliesslich die Frequenzen für das 6,25 Khz Raster nutzen?
Ja aber nicht alles durcheinander.
Gibt (noch) kaum ein Gerät was das 3,125 Khz Raster auf Freenet einstellen kann.

Auch auf PMR ist das nicht anders
Von 20 Geräten (DPMR und DMR) die ich schon hier hatte konnte das nur eins(Zastone 9908).

Dann hätte man ja 12 Kanäle auf Freenet,wenn auch noch 149.050 bis 149.0875 benutzt wird,sogar noch mehr.

Erst mal warten was auf den Markt kommt(wenn überhaupt),Geräte dürfen ja nur in DL benutzt werden...

Walter
hf-doktor

Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

#39

Beitrag von hf-doktor »

wasserbueffel hat geschrieben: Gibt (noch) kaum ein Gerät was das 3,125 Khz Raster auf Freenet einstellen kann.
Das hat nix mit 3,125 Geräte Raster zu tun, sondern mit Mittenfrequenz Abstand. Das sind 2 paar Schuhe.
Wolf
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

#40

Beitrag von Wolf »

13DL04 hat geschrieben:Aha, dann erklär mir doch bitte mal, wie man(n) den "...Ablauf und Umfang des Funkverkehrs..." der Behörde auf Anfrage mitteilen kann?
Der besagte Punkt 6 in der Frequenzzuteilung ist lediglich ein "Hinweis". Solche "Hinweise" haben, wie der Name sagt, hinweisenden Charakter (meist auf andere gesetzliche Regelungen). Sie entwickeln für sich allein keine Rechtswirkung für den Nutzer.

Abgesehen davon ist der Hinweis der BNetzA, dass gemäß § 64 TKG Auskünfte u.a. über den Funkbetrieb zu "erteilen" sind, nur eine reichlich gewagte Auslegung der Behörde. Tatsächlich enthält § 64 TKG schlichtweg überhaupt keine Auskunftspflichten für den Senderbetreiber.

Gruß
Wolf :-)
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wasserbueffel
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

#41

Beitrag von wasserbueffel »

hf-doktor hat geschrieben: Das hat nix mit 3,125 Geräte Raster zu tun, sondern mit Mittenfrequenz Abstand. Das sind 2 paar Schuhe.
Boah manchmal seid Ihr echt schwierig.....
Versuch mal an deinen Funkgeräten 446.03125 Mhz einzustellen.
Oder eben für Freenet 149.03125 Mhz etc.
Das geht nicht mit dem 6,25 Khz Raster!!!

Jetzt Licht etwas heller???

Walter
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Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

#42

Beitrag von Wolf »

13HN516 hat geschrieben:(...)
Digitales Freenet ist lt. Zuteilng, nur im 6,25 kHz Raster erlaubt (...)
Nö, auf den bisherigen sechs Analog-Kanälen ist jetzt auch digitales "Freenet" im 12,5-kHz-Raster zulässig.

Gruß
Wolf :-)
hf-doktor

Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

#43

Beitrag von hf-doktor »

wasserbueffel hat geschrieben: Versuch mal an deinen Funkgeräten 446.03125 Mhz einzustellen.
Oder eben für Freenet 149.03125 Mhz etc.
Das geht nicht mit dem 6,25 Khz Raster!!!

Jetzt Licht etwas heller???

Walter
Nur mal zu deiner Erleuchtung :wink: An einem Freenetgerät werden fest vorgegebene Kanäle bzw. feste Kanalmittenfrequenzen eingestellt, keine Frequenzen i.e.S. Daher ergibt sich der Kanalmittenabstand.
Das Einstellen eines Rasters ist somit nicht erforderlich, ware auch nicht konform zu den geforderten techn. Voraussetzungen für den bestimmungsgemässen Einsatz.
hf-doktor

Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

#44

Beitrag von hf-doktor »

hf-doktor hat geschrieben:
wasserbueffel hat geschrieben: Versuch mal an deinen Funkgeräten 446.03125 Mhz einzustellen.
Oder eben für Freenet 149.03125 Mhz etc.
Das geht nicht mit dem 6,25 Khz Raster!!!

Jetzt Licht etwas heller???

Walter
Nur mal zu deiner Erleuchtung :wink: An einem Freenetgerät werden fest vorgegebene Kanäle bzw. feste Kanalmittenfrequenzen eingestellt, keine Frequenzen i.e.S. Daher ergibt sich der Kanalmittenabstand.
Das Einstellen eines Rasters ist somit nicht erforderlich, wäre auch nicht konform zu den geforderten techn. Voraussetzungen für den bestimmungsgemässen. Einsatz. Einstellbares Raster bei Freenetgeräten gab es noch nie und wird es auch nie geben
13HN516

Re: Neue Allgemeinzuteilung für "Freenet"

#45

Beitrag von 13HN516 »

Wolf hat geschrieben:
13HN516 hat geschrieben:(...)
Digitales Freenet ist lt. Zuteilng, nur im 6,25 kHz Raster erlaubt (...)
Nö, auf den bisherigen sechs Analog-Kanälen ist jetzt auch digitales "Freenet" im 12,5-kHz-Raster zulässig.

Gruß
Wolf :-)
Hallo Wolf du hast recht habe das wohl überlesen.

73&55 Peter
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