Sorry, ich will mich nicht in Euren Streit einmischen, aber eine Konformitätserklärung eines Funkgeräts bezieht sich nur auf die Konformität des Geräts mit den
"grundlegenden Anforderungen" des FTEG, sonst nichts. Und das sind in erster Linie Anforderungen an die aktive und passive elektromagnetische Verträglichkeit.
Normalerweise verweisen die Hersteller dabei auf "harmonisierte Normen". (Sie müssen das nicht, aber es ist der einfachste Weg.)
Spezielle Normen für nationale Anwendungen wie z.B. "Freenet" gibts nicht. Die Hersteller behelfen sich damit, dass sie dafür "allgemeine" Normen heranziehen, wie z.B. die EN 300296, die für alle möglichen (analogen) Funkgeräte von 30 MHz bis 1 GHz gilt (darunter auch für PMR446-Geräte).
Es gibt also keine nur auf enge Frequenzbereiche bezogene Konformitätserklärungen. Wenn also ein Hersteller bescheinigt, dass sein "Freenet"- oder PMR446-Gerät die Norm EN 300296 einhält, dann umfasst den gesamten von der Norm umfassten Rahmen.
Im Grunde sind diese Überlegungen überflüssig, denn die Inhalte von Konformitätserklärungen haben für die Benutzer rechtlich keine Bedeutung.
Was die rechtlichen Folgen von angeblichen "Verstößen" angeht, die bei diesem Thema manchmal unheilvoll an die Wand gemalt werden, könnte man die Diskussion abkürzen, indem man fragt:
Auf welcher Rechtsgrundlage könnte die BNetzA z.B. ein OWi-Verfahren einleiten gegen den Besitzer eines (beliebigen) UHF-Funkgeräts, das vom Hersteller nicht als PMR446-Gerät beworben wird, das vom Benutzer aber auf die PMR446-Frequenzen programmiert wurde?
(Einhaltung der in der Allgemeinzuteilung vorgegebenen Parameter und CE-Kennzeichnung vorausgesetzt.)
Die Antwort ist einfach: Es gibt keine.
Friede den Hütten
Wolf