Frequenznutzungsgebühr Verweigerer

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Charly Alfa
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Frequenznutzungsgebühr Verweigerer

#1

Beitrag von Charly Alfa »

GEZ Verweigerer hat man schon von gelesen/gehört , aber von einem Funkamateur noch nicht oder selten.

Kenne einem OM (persönlich) der seine Lizenz schon viele Jahrzehnte hat und noch aktive am Afu teil nimmt.
Durch mehrere Umzüge hat er es immer verpasst sich bei der BNA umzumelden.
Seit ca 4 Jahren ist sein Call nicht mehr bei der Regulierungsbehörde in der Rufzeichenliste zu finden.
Bei QRZ .com ist es noch ein sichtbar.

Er gibt auch zu, wenn er angesprochen wird das er es verweigert zu zahlen !

Der Fall ist eigentlich klar, er dürfte NICHT am Afu teilnehmen laut BNA !
Aber vor Gericht würde er (meine Meinung) den Prozess garantiert Gewinnen, weil
er ist im Besitz aller Dokumente das für eine bestandene Afu Prüfung mit einer rechtlich
ausgeschriebene und abgestempelte Lizenz.

Und bei NICHT Zahlung darf man einem die Dokumente NICHT entziehen !!!!!!!!!

Feuer frei zur Diskussion ! :wave:


73 de Charly
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DocEmmettBrown
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Re: Frequenznutzungsgebühr Verweigerer

#2

Beitrag von DocEmmettBrown »

Charly Alfa hat geschrieben: Mi 6. Okt 2021, 15:25Kenne einem OM (persönlich) der seine Lizenz schon viele Jahrzehnte hat und noch aktive am Afu teil nimmt.
Durch mehrere Umzüge hat er es immer verpasst sich bei der BNA umzumelden.
Seit ca 4 Jahren ist sein Call nicht mehr bei der Regulierungsbehörde in der Rufzeichenliste zu finden.
Bei QRZ .com ist es noch ein sichtbar.
qrz.com ist ein privatgeführtes Rufzeichenregister (und noch etwas mehr), was mit einer offiziellen Behörde wie der BNetzA rein gar nicht vergleichbar ist. Wenn dem OM die Rufzeichenzuteilung entzogen wurde, darf er auch nimmer am AFu-Dienst teilnehmen, ansonsten ist er Schwarzfunker.
(Ist Schwarzfunker neuerdings eigentlich rassistisch?)
Charly Alfa hat geschrieben: Mi 6. Okt 2021, 15:25Aber vor Gericht würde er (meine Meinung) den Prozess garantiert Gewinnen, weil er ist im Besitz aller Dokumente das für eine bestandene Afu Prüfung mit einer rechtlich ausgeschriebene und abgestempelte Lizenz.
So einfach ist das nicht. Das Prüfungzeugnis an sich besagt nur, daß er FA ist, nicht aber, daß er auch ein Rufzeichen hat. Das Prüfungszeugnis ist in etwa vergleichbar mit dem Führerschein, das Rufzeichen mit dem Nummernschild Deines Autos. Wenn Du die Karre abmeldest, wird die Zulassungsplakette normalerweise (!) entstempelt. Falls nicht aus irgendwelchen Gründen (Schilder nicht mehr auffindbar oder sonstiger Verlust), wird das Fahrzeug (also das Kennzeichen) dennoch in der KFZ-Zulassungsstelle gelöscht. Du darfst beim Auto dann aber, wenn Du der Schilder noch habhaft bist, dennoch nicht auf der Straße herumfahren. Also der pure Besitz der (inzwischen ausgelaufenen) Rufzeichenzuteilung auf Papier sagt in diesem Fall eigentlich rein gar nichts aus ganz im Gegensatz zur Datenbank der BNetzA.
Charly Alfa hat geschrieben: Mi 6. Okt 2021, 15:25Und bei NICHT Zahlung darf man einem die Dokumente NICHT entziehen !!!!!!!!!
Wenn es nur die Zahlungsverweigerung wäre, dann würde einfach nur das gesetzliche Mahnverfahren in Gang gesetzt werden. Hier allerdings wurde beim Zustellungsversuch die Post an die BNetzA zurückgesandt. Für die BNetzA ist der Rufzeicheninhaber damit nicht mehr da, verstorben, ins Ausland verzogen, was auch immer. Und dabei wird das Rufzeichen ganz korrekt entzogen. Der OM würde vor Gericht mit dem Blödsinn mit Pauken und Trompeten verlieren.

73 de Daniel
Wellenangler
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Re: Frequenznutzungsgebühr Verweigerer

#3

Beitrag von Wellenangler »

Charly Alfa hat geschrieben: Mi 6. Okt 2021, 15:25 Und bei NICHT Zahlung darf man einem die Dokumente NICHT entziehen !!!!!!!!!
Das Prüfungszeugnis kann in der Tat auch bei Nichtzahlung nicht entzogen werden, denn es bescheinigt lediglich eine tatsächlich erbrachte Prüfungsleistung. Zumindest für "neuzeitliche" Zulassungen zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist die im Ursprungsposting stehende Aussage allerdings nicht korrekt, denn die enthalten alle den Passus "Widerrufsvorbehalt: Diese Zulassung kann widerrufen werden, wenn der Zulassungsinhaber die fälligen Beiträge gemäß den einschlägigen Rechtsverordnungen nicht entrichtet" (ein Scan einer solchen aktuellen Zulassung steht in der Wikipedia unter https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:AFu-Lizenz-A.jpg). Ob "alte" Zulassungen zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ebenfalls einen entsprechenden Passus enthalten, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.
73,
Wellenangler
Nosensus
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Re: Frequenznutzungsgebühr Verweigerer

#4

Beitrag von Nosensus »

Charly Alfa hat geschrieben: Mi 6. Okt 2021, 15:25 Und bei NICHT Zahlung darf man einem die Dokumente NICHT entziehen !!!!!!!!!
73 de Charly
Charly,
die Dokumente (AFU-Prüfung) werden nicht entzogen!
Nur die eigentliche AFU-Genehmigung, wird bei Nichtzahlung der Frequenznutzungsgebühr und EMV-Gebühr, aus der Datenbank der BnetzA gelöscht!
Die dazu erlassenen Gesetze und Verordnungen, kann man in den Beitragsbescheiden nachlesen.

Nur nach Bezahlung und Neuantrag auf Zulassung zum Amateurfunkdienst, bekommt man diese zurück....
So ist das mir bekannt.
noone
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Re: Frequenznutzungsgebühr Verweigerer

#5

Beitrag von noone »

Nosensus hat geschrieben: Mi 6. Okt 2021, 17:26
Charly Alfa hat geschrieben: Mi 6. Okt 2021, 15:25 Und bei NICHT Zahlung darf man einem die Dokumente NICHT entziehen !!!!!!!!!
73 de Charly
Charly,
die Dokumente (AFU-Prüfung) werden nicht entzogen!
Nur die eigentliche AFU-Genehmigung, wird bei Nichtzahlung der Frequenznutzungsgebühr und EMV-Gebühr, aus der Datenbank der BnetzA gelöscht!
Die dazu erlassenen Gesetze und Verordnungen, kann man in den Beitragsbescheiden nachlesen.

Nur nach Bezahlung und Neuantrag auf Zulassung zum Amateurfunkdienst, bekommt man diese zurück....
So ist das mir bekannt.
Wenn du Auto nutzt wird von dir auch Steuern, eine Pflichtversicherung und eine verpflichtende technische Abnahme bei einem zugelassenen Betrieb verlangt. Wenn nicht wird deine Zulassung zur Teilnahme am Straßenverkehr mit diesem Fahrzeug durch Einzug des Nummernschildes veranlasst , das ist erst mal eine Bringschuld wenn du es nicht vorbeibringst kommen dann folgt Ungültigkeit der Nummer und Zulasung, etliche Strafen und Pauschalen .... wobei auch Punkte in Flensburg zusammenkommen, was dann zum Entzug der Fahrgenehmigung (ungültigkeit) aus Ordnungswidrigkeit wird Staftat und so wird aus Führerschein der immer neu zu erwerbende Fahrschein im Bus, wenn du das verweigerst.....

Ich lass mich nicht weiter aus siehe
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Re: Frequenznutzungsgebühr Verweigerer

#6

Beitrag von Der Dude »

Das Prüfungzeignis kann nicht eingezogen werden. Dafür gäbe es auch überhaupt keine rechtliche Grundlage.
Die Pappe, also die Zulassungs zum Amateurfunkdienst, natürlich schon. Und dann ist auch das Rufzeichen weg und man darf nicht mehr am Amateurfunkdienst teilnehmen.

So einfach ist das. ¯\_(ツ)_/¯
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DF5WW
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Re: Frequenznutzungsgebühr Verweigerer

#7

Beitrag von DF5WW »

Um das Durcheinander mal ein wenig aufzulösen:

Es gibt heute 2 Scheine (früher zu meiner Zeit gab es noch keine Prüfbescheinigung)

1.) Die Prüfbescheinigung nach bestandener AFu Prüfung. Diese kann nicht entzogen werden denn die Prüfung ist ja abgelegt und bestanden.

2) Die Zuteilung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst (incl. zugeteiltes Call). Kann bei notorischer Nichtzahlung entzogen werden mit Verbot
der Teilnahme am Amateurfunkdienst. Das ganze ruht dann erstmal um ggf. das zugeteilte Rufzeichen nach Zahlung wieder aktivieren zu können
aber nach spätestens 1 Jahr ist das Rufzeichen frei und wird anderweitig vergeben. Nach Zahlung kann derjenige dann via Prüfbescheinigung ein
neues Rufzeichen beantragen aber erhält nur mit viel Glück das ehemals eigene wieder.

Waren meine Gründe, trotz 16 Jahren pausieren, mein Call zu behalten und lieber die Gebühren weiter zu zahlen. Warum der Kollege
sich weigert erschliesst sich mir im übrigen nicht wirklich. Die DBP verlangte damals 3.- DM/mtl. und damit 36.- DM/jährlich. Heute
wird für 2 Jahre abgerechnet, die Gebühr heisst etwas anders ist aber im gesamten nicht wirklich teurer.

Meine letzte Abrechnung für 2017 und 2018 (die hinken etwa 3 Jahre hinterher) betrug gerade mal 34,52 € und lag damit noch unter den
damaligen 72.- DM bei der Bundespost. Bei einem Faktor von 1:2 wären die 34,52 € nämlich 69,04 DM und damit 2,96 DM oder 1,48 € weniger
als damals.

Der notorische Nichtzahler ist in meinen Augen einfach Dumm wie Brot ... :clue: :clue:
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:tup: :tup:
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lonee
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Re: Frequenznutzungsgebühr Verweigerer

#8

Beitrag von lonee »

Man kann wohl mittlerweile auch sein Rufzeichen "ruhen" lassen. Dann wird es wohl zunächst nicht erneut vergeben.
Zumindest ist das meine letzte Info von einem Funkfreund, dessen Frau eigentlich nicht/kaum noch funkt.
Da sie keinen Funkbetrieb macht, ist es natürlich unsinnig die Gebühren dafür zu zahlen.

Eigentlich ist das eh unfair. Egal wieviel man funkt, alle zahlen das Gleiche! ;-)

Aber ich bin auch der Meinung, die sich hier gerade herauskristallisiert.
Ich habe eh kein Prüfungszeugnis, weil es das zu meiner Prüfungszeit nicht gab.
Dennoch ist es so, dass ich ein Call für den Amateurfunkdienst benötige und wenn die BNA mir dieses entzogen hat, bin faktisch Schwarzfunker.
Ich weiß gerade nicht, wie das aktuell geahndet wird, aber straflos wir das nicht ablaufen. Egal ob "nur" OWI oder bei Wiederholung ggf. Straftat.
Für die paar Kröten für die Frequenznutzungsgebühr, lohnt sich der "Aufstand" , und das Theater mit den Beamten des Staates nicht.
Da kostet die regelmäßige Currywurst in der Woche an der Bude mehr.

Gruß,
André
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DF5WW
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Re: Frequenznutzungsgebühr Verweigerer

#9

Beitrag von DF5WW »

lonee hat geschrieben: Do 7. Okt 2021, 17:39 Eigentlich ist das eh unfair. Egal wieviel man funkt, alle zahlen das Gleiche! ;-)
Keine Panik ich habe den Zwinkermann gesehen, HI.

War aber schon immer egal ob einer viel oder wenig funkt. Hat damals 3.- DM/mtl. gekostet für jeden FA
und die CB-Leute mit KF mussten damals sogar 5.- DM/mtl. zahlen. Da haben die CB´er wenigstens die
Kosten für den Gilb noch mitgetragen, HI.

:wink: :wink:

Mal ohne Gezwinker, würde ich gerne sehen das CB & Co. auch Gebühr berappen müsste, dafür sollte man
dann aber auch beanspruchen können das Störungen im gesamten Bereich bearbeitet werden und nicht
nur auf 1 - 40 ...

:tup: :tup:
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Re: Frequenznutzungsgebühr Verweigerer

#10

Beitrag von lonee »

Das Problem wird darin liegen, dass international ja der Bereich um 26.965-27.405Mhz als "CB" geregelt ist. Und selbst da hat man noch ISM-Anwendugen auf den sogenannten "A-Kanälen".
Im Prinzip, wie es im AFU mit dem 70cm-Band gehandhabt wird.
Ist auch nicht exklusiv und es muss im LPD-Bereich mit Störungen gerechnet werden.

Der Bereich K41-80 (so absurd diese auch angeordnet sind) ist ja wohl wieder ein deutscher Alleingang.
D.h. es kann im blödesten Fall auch widerrufen werden. was ich im Bereich 1-40 so jedenfalls nicht erwarten wollen würde.
(Abgesehen davon, dass es dann einen mittleren Aufstand gäbe.)

Ich bin aber auch der Meinung, dass PLC-Störungen bzw. Störsignale von anderen E-Geräten dort auch beanstandet können werden sollten.
PLC nimmt Überhand und die CE (ChinaExport) ist das Papier nicht wert, auf dem es steht.
Insofern sollte man Importeuren dahingehend auch "auf die Finger klopfen"!
Leider passiert das viel zu selten und die Sanktionen bei Vorsatz sind einfach viel zu lasch.

Andererseits sind es "wir" alle, die immer mehr Konsumergeräte im Haushalt haben. OK, die etwas jüngeren in der Regel mehr, weil es ohne App nicht mehr geht. Dabei ist ein vernünftiges W-Lan ebenso schnell und weniger störanfällig. Und wenn man dafür vernünftige Hardware einsetzt, hat man auch keine Funkstörungen. Besser ist natürlich das Cat-7 Kabel (oder besser).

Naja, ich bin mal gespannt, wie das ausgehen wird.
Hoffentlich hält Charly uns auf dem Laufenden.

Oder haben wir zufällig einen Juristen, der sich im "Funkrecht" auskennt? :-)
Würde mich schon interessieren, ob ich mit meiner These richtig liege.

Gruß,
André
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DF5WW
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Re: Frequenznutzungsgebühr Verweigerer

#11

Beitrag von DF5WW »

Wenn Du damit meinst das mehr passieren könnte als OWi würde ich durchaus ja sagen. In dem Fall könnte man
die abgelegte Prüfung als Gegenstandslos erklären und sagen Du bekommst nie wieder ein Call.

Dieses rumgeeiere wegen weniger Kohle als die welche man damals über die Telefonrechnung mit eingezogen
bekam solche Sachen zu riskieren ist mir iwo Schleierhaft.

Aber wer will der hat und wer nicht will hat sie auch, aber eben nicht mehr alle ... :dlol: :dlol:
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Re: Frequenznutzungsgebühr Verweigerer

#12

Beitrag von DocEmmettBrown »

DF5WW hat geschrieben: Fr 8. Okt 2021, 18:47Aber wer will der hat und wer nicht will hat sie auch, aber eben nicht mehr alle ... :dlol: :dlol:
Für den Spruch schlage ich Dich jetzt für den Literaturnobelpreis vor! :dlol: :dlol: :dlol: :tup:

73 de Daniel
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Re: Frequenznutzungsgebühr Verweigerer

#13

Beitrag von Goldbroiler »

Ja, der ist TOP 👏.
Stehe fürs Vorschlagunterstützungskomitee zu Verfügung 😉
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Re: Frequenznutzungsgebühr Verweigerer

#14

Beitrag von Newcomer »

Meinung eines kein Plan Beobachter zum Thema.

Wie nennt sich dieser eine Funkdienst mit dieser Verpflichtung sich auf den zugelassenen Frequenzen regelmäßig im Gespräch zu authentifizieren.
Erlischt das Rufzeichen ist rechtlich genau dies nicht mehr möglich oder doch :?:

Das ist rechtlich interessant weil ja kein Dienst genutzt wird sondern ein Dienst betrieben wird ohne daß man sich daran bereichert. Auch wenn man diese Gebühr nicht bezahlt. :shock: Wie soll man da argumentieren um Forderungen durchzusetzen. :?:
Ein Verbot aussprechen :!: ja das geht ja auch im Straßenverkehr aber wirksam wird es nur durch Kontrolle.

Aktuell sind die Gerichte egal welcher Art- Verwaltung/Nachlaß und und und total ausgelastet und versuchen schon viel im Rahmen der Möglichkeiten an Notare / Verwalter und Pfleger... abarbeiten zu lassen. Da will keiner aus einer Mücke einen Elefanten machen wenn sich die Elektro Akten stapeln. Rechtspfleger sind genervt, Notare und Helfer arbeiten am Wochenenden. Es ist momentan echt ein Mangel in den Gerichten oder die Arbeit wurde mehr.

Da will keiner den Frequenznutzer,, also man lese nur mal die Berichte der BNetzA der letzten Jahre. Marktregulierung--- ja ja wir tun was und erwischen welche. Zum Thema Funk liest sich das für mich wie . Alle sind brav und ganz ganz selten ist ein so ein CB Funker ein Lausbubb.

Ich nutze aber die Gelegenheit auf etwas aufmerksam zu machen. :idea:
Die Gesetzesänderung im Strafgesetzbuch im April 2021 in seiner Tragweite fast bemerkt.
Gesetzespaket gegen Hass und Hetze tritt am 03.04.2021 in Kraft :nono:

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... l-in-kraft

Ganz klar ist . Der Funk ist kein unbeachteter Raum. :holy:


Grüße Newcomer / Norbert
Ganz nah am besten Funk-Ohr in Bayern / Nürnberg http://nbgsdr.ddns.net/index.htm
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Re: Frequenznutzungsgebühr Verweigerer

#15

Beitrag von DocEmmettBrown »

Newcomer hat geschrieben: Fr 8. Okt 2021, 21:45Aktuell sind die Gerichte egal welcher Art- Verwaltung/Nachlaß und und und total ausgelastet und versuchen schon viel im Rahmen der Möglichkeiten an Notare / Verwalter und Pfleger... abarbeiten zu lassen. Da will keiner aus einer Mücke einen Elefanten machen wenn sich die Elektro Akten stapeln. Rechtspfleger sind genervt, Notare und Helfer arbeiten am Wochenenden. Es ist momentan echt ein Mangel in den Gerichten oder die Arbeit wurde mehr.
Das sind Ordnungswidrigkeiten und keine Straftaten. Das geht nicht vor Gericht. Erst ab dem Mahnbescheid bist Du (in diesem Fall als BNetzA) vor Gericht und natürlich, wenn der Delinquent dann immer noch nicht zahlt und es weiter geht.

73 de Daniel
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