Ping Anrufe (Rufnummernmissbrauch)
Verfasst: Do 20. Jul 2017, 15:57
Hallo Forengemeinde, sicherlich gibt es den ein oder anderen, der auch in der vergangenen Zeit komische Anrufnummern auf seinem Handy verzeichnen konnte.
Die Nummern um die es hier geht, sind eigentlich Satelitentelefonen vorbehalten.
Ruft man jetzt dort ahnungslos zurück, wird man dementsprechend abgezockt.
Wenn man nach den Nummern Googelt kommt man auch recht schnell auf ein Ergebnis, das hat mir nicht gereicht, da ich noch öfter diese Anrufe bekommen hatte.
So habe ich bei der BNA eine Beschwerde eingereicht, was man in diesen Fällen machen kann.
Die Mühlen mahlen zwar langsam aber heute hab ich Antwort auf mein Anliegen bekommen, demnach müsste man geforderte Zahlungen die durch diese Rufnummern entstanden sind nicht bezahlen.
Wenn man dennnoch schon gezahlt hat, wird es nicht so einfach, seht aber selbst, was die BNA dazu schreibt.
Gruß euer Rossi
Rechtswidrige Nummernnutzung aufgrund von sog. Ping-Anrufen
Sehr geehrter Herr *******,
in obiger Angelegenheit komme ich auf Ihre Beschwerde zu einem sog. Ping-Anruf von einer Rufnummer für Globale Mobile Satellitensysteme, die mit den Ziffern 00881 beginnt, zurück.
Die Bundesnetzagentur hat den zu Grunde liegenden Sachverhalt umfassend geprüft. In der Sache sind dabei noch weitere Hinweise eingegangen. Bei den gegenständlichen Rufnummern handelt es sich um Internationale Rufnummern für Globale Mobile Satellitensysteme, die nach den hier vorliegenden Erkenntnissen sehr hochpreisig zeitabhängig je Minute abgerechnet werden. Die Ping-Anrufe verfolgen den alleinigen Zweck, den Verbraucher zu einem Rückruf der in der Anruferliste hinterlassenen Rufnummern zu bewegen.
Aufgrund des Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat die Bundesnetzagentur gegenüber den Netzbetreibern mit Bescheid vom 09.06.2017 zu den Rufnummern
00881 9 21 210 514
00881 9 21 210 534
00881 9 21 210 547
für den Zeitraum vom 02.04.2017 bis einschließlich 09.06.2018 ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verfügt.
Das verfügte Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot hat zur Folge, dass den betroffenen Verbrauchern für den genannten Zeitraum die über diese Rufnummern zustande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Verbot der Inkassierung; die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden.
Die Maßnahmen der Bundesnetzagentur greifen jedoch nicht unmittelbar, wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte bereits bezahlt hat. In diesen Fällen sollten Sie dennoch versuchen, das Geld von Ihrem Netzbetreiber zurückzufordern. Die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes ermöglichen es der Bundesnetzagentur hierbei nicht, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Die Nummern um die es hier geht, sind eigentlich Satelitentelefonen vorbehalten.
Ruft man jetzt dort ahnungslos zurück, wird man dementsprechend abgezockt.
Wenn man nach den Nummern Googelt kommt man auch recht schnell auf ein Ergebnis, das hat mir nicht gereicht, da ich noch öfter diese Anrufe bekommen hatte.
So habe ich bei der BNA eine Beschwerde eingereicht, was man in diesen Fällen machen kann.
Die Mühlen mahlen zwar langsam aber heute hab ich Antwort auf mein Anliegen bekommen, demnach müsste man geforderte Zahlungen die durch diese Rufnummern entstanden sind nicht bezahlen.
Wenn man dennnoch schon gezahlt hat, wird es nicht so einfach, seht aber selbst, was die BNA dazu schreibt.
Gruß euer Rossi
Rechtswidrige Nummernnutzung aufgrund von sog. Ping-Anrufen
Sehr geehrter Herr *******,
in obiger Angelegenheit komme ich auf Ihre Beschwerde zu einem sog. Ping-Anruf von einer Rufnummer für Globale Mobile Satellitensysteme, die mit den Ziffern 00881 beginnt, zurück.
Die Bundesnetzagentur hat den zu Grunde liegenden Sachverhalt umfassend geprüft. In der Sache sind dabei noch weitere Hinweise eingegangen. Bei den gegenständlichen Rufnummern handelt es sich um Internationale Rufnummern für Globale Mobile Satellitensysteme, die nach den hier vorliegenden Erkenntnissen sehr hochpreisig zeitabhängig je Minute abgerechnet werden. Die Ping-Anrufe verfolgen den alleinigen Zweck, den Verbraucher zu einem Rückruf der in der Anruferliste hinterlassenen Rufnummern zu bewegen.
Aufgrund des Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat die Bundesnetzagentur gegenüber den Netzbetreibern mit Bescheid vom 09.06.2017 zu den Rufnummern
00881 9 21 210 514
00881 9 21 210 534
00881 9 21 210 547
für den Zeitraum vom 02.04.2017 bis einschließlich 09.06.2018 ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verfügt.
Das verfügte Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot hat zur Folge, dass den betroffenen Verbrauchern für den genannten Zeitraum die über diese Rufnummern zustande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Verbot der Inkassierung; die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden.
Die Maßnahmen der Bundesnetzagentur greifen jedoch nicht unmittelbar, wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte bereits bezahlt hat. In diesen Fällen sollten Sie dennoch versuchen, das Geld von Ihrem Netzbetreiber zurückzufordern. Die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes ermöglichen es der Bundesnetzagentur hierbei nicht, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen