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Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

Verfasst: Mi 9. Aug 2017, 00:59
von DocEmmettBrown
wasserbueffel hat geschrieben:Hält einige KW aus;-)
Nur derjenige nicht, der ans Fallrohr dranlangt. :lol:

73 de Daniel

Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

Verfasst: Mi 9. Aug 2017, 11:36
von Yaesu FT857D
Walter und Daniel, das mit den Dachrinnen ist bzw. war nur ein Beispiel und habe die "Ich" Form gewählt. Hatte ich selbst wirklich (noch) nicht mitgemacht.
Habe in dem Beispiel die Dachrinnen gewählt, weil man daraus auch eine Antenne für Funk bauen kann :wink:

Re: Antennenverbot durchsetzbar über Eigentümergemeinschaft

Verfasst: Mi 9. Aug 2017, 12:59
von KLC
Also kann man zu dem Schluß kommen , daß man als Funker mit an ziemlicher Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit die goldene Arsch-Karte gezogen hat, wenn man sein Geld in eine selbst bewohnte EigenTumsWohnung investiert. Der Nachteil von einer ETW ist : Die ist dein , und wenn du die Schnauze von der Bude voll hast , mußt du schauen , daß du keinen finanziellen Verlust machst. (NOONE übernehmen Sie ! :sup: :wave: ) Eine olle Mietwohnung kannst du einfach kündigen , der Rest ist Problem deines Vermieters, wenn sie dir zum Hals raushängt und deine Nachbarn unerträglich sind, oder dir keine Antenne gönnen.
So gesehen, dann wahrscheinlich doch lieber der vom Bergfunker aus PS favorisierte ARGE-Bau.

Wobei sich hier wohl einige der ETW-Bewohner im Forum jetzt überlegen, in der nächsten Eigentümerversammlung Arbeiten an Kandel & Fallrohren anzustoßen.
Wie es zum BEISPIEL DC9ZP beschreibt :paper: :sup: könnte man sich vorstellen, QRV im Glück zu werden, nachdem einem die ganze Zeit in die Funk-Suppe gespuckt wurde.
Je nach Kapital-Lage sollte man sich aber im Vorfeld positiv in die Betriebsfeier des beauftragten Dachdecker- oder Klempner-Betriebes einbringen , denn HF-konforme "Isolierstücke" in der Entwässerung werden dort in der Berufsschule wohl nicht in der Art behandelt.... :mrgreen:

:tup: