Hausdurchsuchung bei Anfangsverdacht

Benutzeravatar
88MR717
Santiago 7
Beiträge: 545
Registriert: Mi 1. Jul 2015, 22:45
Standort in der Userkarte: 20535 Hamburg - zukünftig Liberland

Hausdurchsuchung bei Anfangsverdacht

#1

Beitrag von 88MR717 »

Habe vor ein paar Tagen dieses Dokument zu Lesen bekommen:
https://www.dropbox.com/s/5dq9b4s5briv3 ... %2Bweb.pdf
Dort ist auf Seite 7 ein Fall geschildert, wo es Funkstörungen auf Mittelwelle gab und dann bei einem AFu eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Für eine Hausdurchsuchung müssen sich die Leute natürlich ersteinmal einen "Anfangsverdacht" ausdenken, spätestens im Nachhinein. In diesem Falle waren die wohl besonders kreativ. Es steht da:
Auch habe sich ein Anfangs-
verdacht bereits alleine daraus ergeben, dass der
Betroffene lizenzierter Funkamateur sei(!)
Sind das seriöse Informationen? Hat jemand von soetwas schon gehört? Oder ist das eine Ente? Wir leben hier zwar in DL, aber trotzdem kann ich das irgendwie schwer schlucken...
.
TEAM TeCom Duo-c - Früher: HF13/22 DNT 22-Kanal Handfunke - Auf allen Kanälen nur simloses Gequatsche
--> Ein instinktloser Verlierer weiß mehr über das Gewinnen als ein instinktiver Gewinner <--
Arco-Express
Santiago 9+15
Beiträge: 1829
Registriert: Mo 12. Mai 2014, 15:29
Standort in der Userkarte: 88512 Mengen, Württ.
Wohnort: 88512 Mengen

Re: Hausdurchsuchung bei Anfangsverdacht

#2

Beitrag von Arco-Express »

Schlichtweg eine lupenreine Diskriminierung :grrr:

73/55 vom Rolli-Opa aka Arco-Express oder auch 13 DB 03 in der Donau-Bussen-Runde :wave:
QRV … : ☀️ CH 78 FM / 🌙 CH 01 FM
Alles klar ? :mrgreen:


…über die große Boomerang erreichbar
Benutzeravatar
DocEmmettBrown
Santiago 9+30
Beiträge: 7611
Registriert: Sa 3. Jan 2015, 02:37
Standort in der Userkarte: nein

Re: Hausdurchsuchung bei Anfangsverdacht

#3

Beitrag von DocEmmettBrown »

Wir leben zwar prinzipiell in einem Rechtsstaat, das bedeutet aber nicht, daß nicht hier und da das Recht auch behördlicherseits mit Füßen getreten wird. Der letzte, wirklich berühmte Fall war ja der von Jörg Kachelmann, bei dem wirklich jeder wußte, daß er unschuldig war (bzw. ist), dennoch haben sie ihn ein Jahr in den Bau gesteckt. Ich halte es daher durchaus für denkbar, daß irgendwelche Leute, die von nichts eine Ahnung haben, mal schnell einen Funkamateur oder eine andere unbescholtene Person mit einer Hausdurchsuchung drangsalieren.

73 de Daniel
Wolf
Santiago 9
Beiträge: 1446
Registriert: Sa 10. Dez 2005, 21:33
Standort in der Userkarte: Duisburg Rheinhausen
Kontaktdaten:

Re: Hausdurchsuchung bei Anfangsverdacht

#4

Beitrag von Wolf »

88MR717 hat geschrieben:Habe vor ein paar Tagen dieses Dokument zu Lesen bekommen:
https://www.dropbox.com/s/5dq9b4s5briv3 ... %2Bweb.pdf
Dort ist auf Seite 7 ein Fall geschildert, wo es Funkstörungen auf Mittelwelle gab und dann bei einem AFu eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde.
(...)
Sind das seriöse Informationen? Hat jemand von soetwas schon gehört? Oder ist das eine Ente? Wir leben hier zwar in DL, aber trotzdem kann ich das irgendwie schwer schlucken...
.
Der Dropbox-Link geht auf die Ausgabe Juli/2014 des "Funk-Telegramms", das damals einen Beitrag von mir veröffentlicht hatte:
http://www.funkmagazin.de/090514.htm

Quelle ist ein Newsletter von Rechtsanwalt Michael Riedel vom Mai 2014. Das Original ist im Netz nicht mehr abrufbar, weil RA Riedel seine Seiten inzwischen umgestaltet hat.

Ich habe die Original-Meldung von RA Riedel mal aus meinen Unterlagen rausgefischt. Sie lautet:
  • 07.05.2014: § 149 TKG
    PIRATE RADIO
    FREQUENZNUTZUNGSERLAUBNIS
    BUSSGELD

    Nachdem der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur im April 2012 rundfunkähnliche Aussendungen im Frequenzbereich 1640 kHz bis 1665 kHz bemerkte, machte er sich mit einem Peilwagen und einem Peilgerät nebst Antenne auf den Weg, den im Raum Gronau vermuteten Sender ausfindig zu machen.

    Bald darauf wurde das Haus eines lizenzierten Funkamateurs und auf dem Grundstück errichtete Antennen für die Kurzwelle entdeckt. Man befand darauf, dass die
    Aussendungen von dem Grundstück herrühren.

    Auf den Antrag der Aussenstelle Karlsruhe hin, erließ das Amtsgericht Karlsruhe eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung wurden ein Amateurfunkgerät, Netzteile und eine Endstufe mitgenommen und
    sichergestellt.

    Nachdem das Amtsgericht Karlsruhe die Beschlagnahme bestätigte, legte der Betroffene Beschwerde gegen diese Bestätigung und gegen die Durchsuchungsanordnung ein. Er rügte die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts, das Verfahren der Messungen und Peilungen und führte aus, dass die sichergestellten Sachen und seine Antennen für einen Sendebetrieb in dem Frequenzbereich nicht geeignet und nicht funktionsfähig seien und
    deswegen auch kein Anfangsverdacht bestanden habe.

    Die Beschwerden des Betoffenen wurden vom Landgericht Karlsruhe verworfen. Das Gericht hielt das Amtsgericht Karlsruhe für zuständig, weil die Bußgeldstelle
    Karlsruhe eine Zweigstelle der Bundesnetzagentur sei.

    Nach Auffassung des Gerichts hätten die durchgeführten Messungen und Peilungen einen Anfangsverdacht ergeben.

    Auch habe sich ein Anfangsverdacht bereits alleine daraus ergeben, weil der Betroffene lizenzierter Funkamateur sei.

    AG Karlsruhe - 31 Gs 1213/12 und 31 Gs 3265/12 -
    Beschlüsse vom 03.05.2012 und 25.04.2012; LG
    Karlsruhe - 6 Qs 19/13 und 6 Qs 20/13 - Beschlüsse vom 05.03.2014 (RR)
Gruß
Wolf :-)

Nachtrag:
Ups, eben gesehen: Rechtsanwalt Riedel hat im Dezember 2014 eine leicht ergänzte Fassung der Meldung unter http://www.lawfactory.de/news04.html veröffentlicht.
Maulwurf
Santiago 9+15
Beiträge: 2433
Registriert: Mi 5. Okt 2005, 22:13
Standort in der Userkarte: 67433 Neustadt
Wohnort: Neustadt a.d. Weinstr.

Re: Hausdurchsuchung bei Anfangsverdacht

#5

Beitrag von Maulwurf »

Hallo,
habe ich das jetzt richtig verstanden?

Wegen Verdachts auf Sendebetrieb im Bereich 1640 kHz bis 1665 kHz wurde eine Maas DX 5000 beschlagnahmt? Spricht ja für die Fachkompetenz. :lol:
Wolf hat geschrieben:Auch habe sich ein Anfangsverdacht bereits alleine daraus ergeben, weil der Betroffene lizenzierter Funkamateur sei.
Ist ja auch interessant: Da hat einer einen Autoführerschein, der wird bestimmt auch schwarz Motorrad fahren.
Na dann hoffen wir mal, dass im weiteren Umkreis keine Vergew... passiert. Ich glaube bei mind. 35% der Bevölkerung wäre etwas zu finden, was einen Anfangsverdacht erhärtet.

Nachdenkliche Grüße
Benutzeravatar
wasserbueffel
Santiago 9+30
Beiträge: 6254
Registriert: Di 26. Sep 2006, 19:43
Wohnort: JO30BT

Re: Hausdurchsuchung bei Anfangsverdacht

#6

Beitrag von wasserbueffel »

Hier mal eine Ausführung dazu......
Zum ausdrucken oder für die Pinnwand.

Zum Verhalten bei Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen durch die Polizei und die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
von Rechtsanwalt Michael Riedel, DG2KAR, Köln

Nicht nur CB-Funkfreunde, sondern auch Teilnehmer am Amateurfunkdienst (früher: "lizenzierte Funkamateure") sind zunehmend von Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen betroffen. In der Regel wird dieser Personenkreis von der zuständigen Ermittlungsbehörde - Staatsanwaltschaft oder Regulierungsbehörde - beschuldigt, z.B. eine Frequenz ohne Frequenzzuteilung genutzt zu haben (§ 96 Nr. 10 TKG), den Polizeifunk, Flugfunk oder sonstige Nachrichten, die nicht für sein Gerät bestimmt sind, abgehört zu haben (§ 86 TKG), Software-Raubkopien rechtswidrig vervielfältigt oder verbreitet zu haben (§ 106 UrhG), pornographisches Material verbreitet zu haben (§ 184 StGB), oder Dritte beleidigt oder verleumdet zu haben (§§ 185 ff. StGB).

Die Anlässe für die Ermittlungen und sich daran anschließende gerichtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen durch die Amtsgerichte sind vielfältig. Oft genügen bereits Zeugenaussagen, die einen Tatverdacht begründen und zu dem ungebetenen Besuch und den Maßnahmen führen. Nicht selten werden bei dem Personenkreis auch betriebsbereite, jedoch ausgeschaltete Funkgeräte und Scanner beschlagnahmt, weil so mancher Ermittlungsrichter bereits durch den bloßen Besitz eines solchen Gerätes einen Tatverdacht wegen § 86 TKG annimmt und die Beschlagnahme zum Zweck der weiteren Überprüfung des Gerätes auf eingespeicherte Frequenzen anordnet. Ebenfalls nicht selten sind die Fälle, in denen ohne richterliche Anordnung Wohnungen und Fahrzeuge durchsucht und Funkgeräte und Scanner beschlagnahmt werden.

Der von der Polizei beobachtete Spaziergang des Funkfreundes mit dem Handfunkgerät oder einem Scanner, oder die im Rahmen einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle im Fahrzeug vorgefundenen Funkgeräte und Scanner entwickeln sich schnell zu einem Abenteuer eigener Art und einer unvergesslichen Konfrontation mit der Staatsgewalt. In den aufgezeigten Situationen lassen sich die meisten Beamten auch nicht durch das Vorzeigen der Genehmigungsurkunde zur Teilnahme am Amateurfunkdienst (früher: "Lizenzurkunde") von ihrem Entschluss abbringen. Im Gegenteil, gelegentlich wird zusätzlich sogar eine Durchsuchung der heimischen Funkbude vorgenommen, diese geräumt und alle verdächtigen Geräte sichergestellt.

Alle beschriebenen Maßnahmen der Ermittlungsbehörden unterliegen der gerichtlichen Kontrolle und die Rechtssprechung setzt strenge Maßstäbe an deren Rechtmäßigkeit. Stellt sich vor Gericht die Rechtswidrigkeit der Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme heraus, so sind die Geräte wieder herauszugeben. In der Praxis hat sich gezeigt, dass viele Betroffene im Vertrauen auf die netten Worte der Beamten oder weil sie sich völlig unschuldig fühlen, der Durchsuchung und der Beschlagnahme der geliebten Geräte zustimmen und so auf ihre Rechte verzichten. Dies geschieht meist auch in der - leider - falschen Annahme, dass sich die Sache schnell aufklärt und man die Geräte bald wieder zurück erhält. Der Betroffene verkennt dabei, dass oft erst die freiwillig ermöglichte weitere Prüfung der Geräte Erkenntnisse zu Tage bringt, die einen Tatverdacht erhärten. Doch auch wenn keine weiteren Erkenntnisse gewonnen werden, unterliegen die Geräte im Regelfall der Einziehung, jedenfalls solange, bis das Verfahren in letzter Instanz abgeschlossen ist. Und das kann Jahre dauern.

Dem Beschuldigten ist bei einer Durchsuchung seiner Wohnung oder seines Fahrzeuges aufgrund eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses der Beschluss in Schriftform auszuhändigen, und zwar bereits an der Wohnungstür. Er sollte von seinem Recht Gebrauch machen, diesen Beschluss in Ruhe zu lesen, einen Zeugen hinzuzuziehen oder hinzuziehen zu lassen und den Rechtsanwalt seines Vertrauens sofort zu informieren. Dies darf im Einzelfall etwa 10 bis 15 Minuten in Anspruch nehmen. Bereits in diesem Moment sollte klar und deutlich erklärt werden, dass man mit der Durchsuchung nicht einverstanden ist. Danach müssen die Beamten in die Wohnung gelassen werden.

Zwar muss man alle Maßnahmen erdulden, man sollte jedoch jeder einzelnen Durchsuchungshandlung stets widersprechen. Sollen Geräte (Funkgeräte, Empfänger, Computer, etc.) eingeschaltet oder überprüft werden, sollte eindringlich dagegen protestiert werden. Schon gar nicht sollte den Beamten dabei geholfen werden, denn dies schützt nicht vor der Beschlagnahme durch den pflichtbewussten Beamten. Besonders zu beachten ist das Protokoll der Hausdurchsuchung und Sicherstellung. Alle sichergestellten Geräte sind genau - und zwar mit exakter Bezeichnung und Seriennummer sowie des Fundortes - aufzulisten. Auf dem Protokoll ist durch Ankreuzen zu vermerken, dass der Hausdurchsuchung und der Sicherstellung der Geräte widersprochen wird. Geschieht dies nicht, oder wurde von den Beamten eigenmächtig angekreuzt, dass der Beschuldigte mit der Durchsuchung und der Beschlagnahme einverstanden war, sollte das Protokoll unter keinen Umständen unterschrieben werden. Eine Kopie des Protokolls ist dem Betroffenen zwingend auszuhändigen.

Während der Maßnahmen sollte man unbedingt von seinem Recht Gebrauch machen, die Aussage zu verweigern. Die Beamten sind geschult in der Befragung von Beschuldigten, so dass auch eine scheinbar nebensächliche Bemerkung des Beschuldigten ungeahnte Folgen auslösen kann.

Bei einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Geräten aufgrund richterlicher Anordnung in Abwesenheit des Beschuldigten und auch anderer Wohnungsinhaber wird dieser eine Nachricht an der Haustür vorfinden, auf welcher Polizeidienststelle er seinen neuen Haustürschlüssel abholen kann. Auch hier sollte der Betroffene von seinem Recht Gebrauch machen, die Aussage zu verweigern und sich auch nicht auf Gespräche zum Tatvorwurf einlassen. Den Durchsuchungsbeschluss und das Protokoll wird er in seiner Wohnung finden.

Bei einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme ohne richterliche Anordnung, die nur bei unmittelbarer "Gefahr im Verzuge" zulässig ist, sind die Beamten verpflichtet, den Tatvorwurf und die Gründe für die Annahme eines Tatverdachts vor dem Betreten der Wohnung oder der Durchsuchung des Fahrzeugs mündlich bekannt zu geben. Auch hier sollte man ausdrücklich widersprechen, einen Zeugen hinzuziehen und den Anwalt seines Vertrauens umgehend informieren. Hinsichtlich des Protokolls und des Rechts, die Aussage zu verweigern, gelten die obigen Ausführungen. Wird von den Beamten nicht "Gefahr im Verzuge" festgestellt, so ist ohne die Vorlage einer richterlichen Anordnung die Hausdurchsuchung mangels Rechtsgrundlage zu verweigern.

Walter
Benutzeravatar
88MR717
Santiago 7
Beiträge: 545
Registriert: Mi 1. Jul 2015, 22:45
Standort in der Userkarte: 20535 Hamburg - zukünftig Liberland

Re: Hausdurchsuchung bei Anfangsverdacht

#7

Beitrag von 88MR717 »

Ist doch schön, daß wie in einem sogenannten "Rechtsstaat" leben. Da macht man seine Lizenz, um alles legal zu haben, und darf sich dann mit den Repressalien der schwarzen Gesellschaft rumärgern...
TEAM TeCom Duo-c - Früher: HF13/22 DNT 22-Kanal Handfunke - Auf allen Kanälen nur simloses Gequatsche
--> Ein instinktloser Verlierer weiß mehr über das Gewinnen als ein instinktiver Gewinner <--
Yaesu FT857D

Re: Hausdurchsuchung bei Anfangsverdacht

#8

Beitrag von Yaesu FT857D »

88MR717 hat geschrieben:Ist doch schön, daß wie in einem sogenannten "Rechtsstaat" leben. Da macht man seine Lizenz, um alles legal zu haben, und darf sich dann mit den Repressalien der schwarzen Gesellschaft rumärgern...
Hast du jetzt Angst bekommen?
Wenn du dich so verhälst, wie es Walter von RA Riedel kopiert hat, dürfte das von dir Eingangs erwähnte, die Ausnahme bleiben.
Auch und gerade als Funkamateur, bist zwar du der erste "Verdächtige" für Nachbarn ect. (die dir böses wollen) und eben für Beamte die Staatsgewalt ausüben.
Nur: Du hast vor Gericht die besseren Karten beim Richter, wenn du die Genehmigung zum Betreiben von Funkgeräten usw. vorlegen kannst.
Die "Lizenz" dient als Nachweis, dass du berechtigt bist (wie beim PKW-Führerschein) alles zu besitzen und zu betreiben, um als Funkamateur tätig zu sein.
Ein Richter ist eine andere Person, als wie ein Polizeibeamter und an Recht und Gesetz gebunden.

Übrigens: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann man immer einlegen, erst recht wenn die Hausdurchsuchung sich als unbegründet herausstellt.
Dann geht der Schuss nach hinten los...Der Anzeigende kriegt noch ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung an den Hals....
Benutzeravatar
88MR717
Santiago 7
Beiträge: 545
Registriert: Mi 1. Jul 2015, 22:45
Standort in der Userkarte: 20535 Hamburg - zukünftig Liberland

Re: Hausdurchsuchung bei Anfangsverdacht

#9

Beitrag von 88MR717 »

Das hat mit Angst nichts zu tun. Es geht einfach darum, wenn die schon dasind und und überall herumwühlen, was die evtl. sonst noch alles finden. Keine Ahnung, wie die "Beifunde" handhaben, da kann sich schnell was draus entwickeln. Wenn einer eine "saubere" Bude hat ists natürlich kein wirkliches problem, aber das hat nicht jeder.
Ansonsten kann man natürlcih immer irgendwelche Verwaltungsanstrengungen im Nachhinein dagegen vornehmen, einen Rechtsanwalt beauftragen und vieles mehr. Natürlich sollte man sich auch sonst so verhalten, wie Walter es schon geschrieben hat. Letztendlich bedeutet das aber trotzdem zusätzlichen Streß, zusätzlichen Ärger und zusätzliches Risiko.
TEAM TeCom Duo-c - Früher: HF13/22 DNT 22-Kanal Handfunke - Auf allen Kanälen nur simloses Gequatsche
--> Ein instinktloser Verlierer weiß mehr über das Gewinnen als ein instinktiver Gewinner <--
Yaesu FT857D

Re: Hausdurchsuchung bei Anfangsverdacht

#10

Beitrag von Yaesu FT857D »

Ja ich verstehe dich schon.
Mir erging so ähnlich vor vielen Jahren mal.
Die haben eine Hausdurchsuchung wegen was anderem gemacht und ein Beamter hat meine Funkgeräte "begutachtet".
Der hat sie sogar eingeschaltet.
Der Hinweis auf unberechtigtes Einschalten eines Amateurfunkgerätes (stand damals nach altem FAG noch unter Strafe!),
kommentierte der mit "Ich als Untersuchungsbeamter darf alles!", den ich mit der Frage nach seinem Dienstausweis konterte.
Darauf las ich seinen Namen und Dienstgrad, die ich mir schön aufschrieb, meinem Zeugen (einem Nachbarn) zeigte
und später vor Gericht dem Richter als Willkür und Straftat sagte.
Tip: Versucht möglichst einen Rechtsanwalt (muss nicht gleich der Spitzenanwalt sein) hinzu zu bekommen
und möglichst mind. einen Augen und Ohrenzeugen, der später vor Gericht die Version von dir, der Durchsuchung bestätigt.
Benutzeravatar
Lattenzaun
Santiago 9+30
Beiträge: 2635
Registriert: Di 16. Nov 2010, 04:04
Standort in der Userkarte: Laatzen

Re: Hausdurchsuchung bei Anfangsverdacht

#11

Beitrag von Lattenzaun »

...irgendwelche Messprotokolle, welche den Anfangsverdacht untermauert hatten, sollten die Kollegen dort bei Gronau schon zur Hand gehabt haben. Wenn nicht, also keinerlei selektive Daten der ganzen Ortung gespeichert sind, so sehe ich hier dringenden Nachschulungsbedarf des verantwortlichen Gruppenleiters :wink:
Ich habe eine gespaltene Persönlichkeit, notfalls führe ich mit mir selbst ein QSO !!!
flatratte
Santiago 3
Beiträge: 160
Registriert: Fr 19. Jun 2015, 12:35
Standort in der Userkarte: 63263 Neu-Isenburg

Re: Hausdurchsuchung bei Anfangsverdacht

#12

Beitrag von flatratte »

Erwähnenswert ist, finde ich, daß so'ne Hausdurchsuchung, auch wenn sie nichts erbracht haben sollte, für die Betroffenen eine Katastrophe ist ... räumt keiner auf, repariert wird auch nix.

Wie so'ne Wohnung nachher aussieht, hätte ich mir nicht vorstellen können, bevor ich's tatsächlich gesehen hatte.

Gruß
flatratte
Yaesu FT857D

Re: Hausdurchsuchung bei Anfangsverdacht

#13

Beitrag von Yaesu FT857D »

flatratte hat geschrieben:Erwähnenswert ist, finde ich, daß so'ne Hausdurchsuchung, auch wenn sie nichts erbracht haben sollte, für die Betroffenen eine Katastrophe ist ... räumt keiner auf, repariert wird auch nix.

Wie so'ne Wohnung nachher aussieht, hätte ich mir nicht vorstellen können, bevor ich's tatsächlich gesehen hatte.

Gruß
flatratte
Ich kann davon "ein Lied singen"....
So etwas hinterlässt Spuren (ob berechtigt oder nicht) und alles liegt verstreut herum.
Bei Beschädigungen kann man versuchen (erst recht wenn die Durchsuchung unberechtigt war) mit seinem Anwalt die Kosten dafür, vom Staat ersetzt zu bekommen.
Dazu habe ich keine Erfahrungen.
Probieren würde ich es auf jeden Fall, insbesondere wenn es z.B. ein seltenes, teueres Funkgerät (Amateurfunktransceiver) war.
Daher dieses Durchsuchungsprotokoll (da müssen auch Beschädigungen eingetragen werden) aushändigen lassen (auch wenn man es nicht unterschrieben haben sollte!) !
antares_micha
Santiago 1
Beiträge: 26
Registriert: So 3. Aug 2014, 21:37
Standort in der Userkarte: Berlin

Re: Hausdurchsuchung bei Anfangsverdacht

#14

Beitrag von antares_micha »

Wer es noch nicht kennt, nachfolgender link zeigt wie unsere Behörden ermitteln und Entscheidungen treffen.
Es geht zwar nicht um afu, ist aber trotzdem interessant.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Andrej_Holm
Benutzeravatar
KLC
Santiago 9+30
Beiträge: 4965
Registriert: Mi 16. Aug 2006, 23:08
Standort in der Userkarte: Saarbrücken
Wohnort: Dehemm/Saar

Re: Hausdurchsuchung bei Anfangsverdacht

#15

Beitrag von KLC »

antares_micha hat geschrieben:... :paper: ... /Andrej_Holm
Sehr interessant.
Da schließt sich wieder der Kreis
Vor allem für die hier einschlägigigen Funker & Mail-Verschlüssler. Hier wird u.a. ein Verhalten, das die Ermittler als "Konspirativ" erachten, als Begründung für solche Repressalien hergeleitet. Das "Verhindern eines NSA-Führungszeugnisses" so wie es sich manche hier wünschen , potenziert dann noch die Verdachtsmomente.

Das kann auch Auswirkung auf das Forum und uns User haben.
Tango-Hotel-Gruppe klingt von der Sprachmelodie her wie "Baader-Meinhof-Gruppe". Allein für die BLÖD-Zeitung mitunter ein Grund für einen Anfangs-Verdacht-Bericht.
(... denn 10 leere Flaschen Wein können schnell 10 Mollys sein ...)

:grrr: Für das 21 Jahrhundert bedeutet das: Wenn ich mich im WWW nicht exhebitionistisch verhalte (Fake-Book-Total + ready-steady-Smart-Hand(y)-Phon-Fessel usw. ) und weinen PC gegen Bundestrojaner u.Ä. schütze erfülle ich diese Verdachtskriterien ...

:book: Allein was man in den Prüfungsfragen über Gesetzesanwendungen deuten kann, ist das mit unserer Funker-Menthalität , von wegen "Bewahrer von Freude & Freiheit" , nicht weit her. Da brauch man keine Ermächtigungsgesetze, da muß man nur den/die Hebel entsprechend umlegen, und schon haben wir den Knebel im Maul oder beziehen ein gemütliches "Einzelzimmer"

Na dann Gute Nacht !!! :seufz: Rolf (ohne Goggel-Account)(verdächtig)
SAARLAND
Großes vergeht immer im Kleinen.
Antworten

Zurück zu „Recht - Allgemeines“