Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?
Bei mir sieht es so aus wie in dem Foto von DE6PET.
Auch mit so einer tollen Buchhalternase und dem Hinweis mit den Gebühren.
Also kein Hinweis auf ortsfeste oder sonstige Stationen.
Auch mit so einer tollen Buchhalternase und dem Hinweis mit den Gebühren.
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73 de Lars - DK5KM
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?
Du meinst sicherlich die Fotos vom Grinsekater, das von DE6PET eingestellte Foto sagt so gar nichts aus, noch nicht einmal, um was für eine Genehmigung es sich handelt. Aus diese "entsprechenden Seite" kann man ausser Ort, Datum und ausstellender Behörde nicht das Geringste ableiten und ist nicht dienlich.DK5KM hat geschrieben:Bei mir sieht es so aus wie in dem Foto von DE6PET.
73, Horst
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?
Nein, ich meine das auf Seite 2 von DE6PET gepostete Bild.
Ist eine "ganz normale" Zulassung zum Amateurfunk Klasse A.
Nicht für eine Relaistation oder sonstiges, sondern der ganz normale Schein.
So siehts bei mir aus:
Prüfung in Köln, ausgestellt in Dortmund.
Das Original kann gerne bei einem persönlichen Gespräch beim OV-Abend des G24 vorgezeigt werden.
Ist eine "ganz normale" Zulassung zum Amateurfunk Klasse A.
Nicht für eine Relaistation oder sonstiges, sondern der ganz normale Schein.
So siehts bei mir aus:
Prüfung in Köln, ausgestellt in Dortmund.
Das Original kann gerne bei einem persönlichen Gespräch beim OV-Abend des G24 vorgezeigt werden.
73 de Lars - DK5KM
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?
Wir sind uns wohl mittlerweile einig, dass in der Genehmigung aus purer Platznot gar nicht alles drin stehen KANN.der_Kölner hat geschrieben:Wenn das mit den Beiträgen da so explizit drinsteht würde das doch im Umkehrschluss bedeuten, daß die Zulassung nur entzogen werden darf wenn die Beitrage nicht gezahlt werden. Und eben nur dann! Nicht aus irgendwelchen anderen Gründen.
Die "Pappe" ist ja auch nur dafür da, dass man was vorzeigen kann.
Genausowenig, wie im Führerschein die gesamte StVO und die StVZO drinsteht, steht in dem Amateurfunkzeignis (vulgo Lizenz) auch nicht drin, was ich auf welchen Frequenzen mit wem tun darf. Sonst müsste man für beides ein Buch mitführen.
Und: Wir sind noch nicht an dem Punkt angelangt, dass alles, was so nicht aufm Papier als erlaubt steht, automatisch verboten ist.
Also dieser "Kölner Be-Sch(l)uss" war nix...
73 Mikado
...wenn 10 deziBel ein Bel sind, sind dann 20dB nicht ein ZwieBel? :O))
- der_Kölner
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?
Aber sagt man nicht: Alles was nicht explizit verboten ist ist erlaubt?
Warum also dann der Hinweis mit den Gebühren?
Wäre ja völlig unnötig da drauf hinzuweisen wenn es irgendwo anders geregelt ist.
Welche Möglichkeiten des Lizenzentzuges gäbe es denn noch? Also abgesehen davon die Gebühren nicht zu zahlen?
Und sind die rechtmäßig? Also in Gesetzen oder Verordnungen irgendwo aufgeführt?
Falls ja, was soll also der Hinweis auf der Pappe der eben nur diesen einen Fall beinhaltet?
Warum also dann der Hinweis mit den Gebühren?
Wäre ja völlig unnötig da drauf hinzuweisen wenn es irgendwo anders geregelt ist.
Welche Möglichkeiten des Lizenzentzuges gäbe es denn noch? Also abgesehen davon die Gebühren nicht zu zahlen?
Und sind die rechtmäßig? Also in Gesetzen oder Verordnungen irgendwo aufgeführt?
Falls ja, was soll also der Hinweis auf der Pappe der eben nur diesen einen Fall beinhaltet?
- David
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?
Da mein letzter Beitrag etwas unpassend war, habe ich nochmal Einsicht in die Stiftungsunterlagen genommen.Maulwurf hat geschrieben:Hallo,
das steht ja "Standort für eine ortsfeste Amateurfunkstelle" und nicht "Sendestandort", man kann also noch andere haben.
Auf der ersten Seite des Dokumentes steht ja auch, dass Betrieb auch in anderen Ländern die CEPT umgesetzt haben erlaubt ist. Da stimmt ja die genannte Adresse auch nicht.
Vielleicht wollte da einer ein zweites Sternchen oder war eine hübsche Kollegin dabei, der man mit seiner Fachkenntnis zu imponieren versuchte?
Gibts was schriftliches? Ansonsten ignorieren.
Im Jahr 2010 gab es ein etwas abgeändertes Dokument. Von der Gestaltung jedoch völlig gleich.
Die Dokumente sind sehr auf die Bundesnetzagentur zugeschnitten. Der geschilderte Sachverhalt ist im Vergleich zu anderen Dokumenten nachvollziehbar.
Zumindest ist es in unserem Bereich so, dass der Polizeibeamte sonstige Verbote nur mit Rücksparache des Polizeireviers ausspricht.
Das war die letzte mir bekannte Aussage nach einer ehrenamtlichen Tätigkeit in unserem Bereich.
Die Frage ist jedoch, welche Aufgabe es ist, ein ausreichendes verständliches Dokument zu erstellen, was auch jeder deuten kann. Ich kann außer § als unwissender leider nichts erkennen. Der Hinweis: Standort einer ortsfesten Amateurfunkanlage ist wohl eher nicht für den beschrieben Zweck geeignet.
Bei der Empfehlung vom DARC fehlt mir der dazugehörige Stempel, bzw. Unterschrift der Bundesnetzagentur.
Auch kann ich nicht nachweisen, ob ich die Gebühren regelmäßig bezahlt habe. Diese Anmerkung wäre aus Sicht des Funkamateurs wesentlich sinnvoller.
Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?
13DL04 hat geschrieben:@grinsekater
Mitglied im DARC?
Wenn ja, den Vorfall der dortigen Rechtsabteilung übergeben.
Ein Rechtsschutz für diese Fälle ist im jährlichen Mitgliedsbeitrag enthalten.
Fertig!
Hat den klassischen Erfolg, dass der DARC die Behörde ERschreibt. Die musst Du dann erst mal entstauben
Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?
Der Kollege, der kontrolliert ist, sollte sich eine neue Pappe beantragen, Ende.
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?
OK. Bei mir zeigt dieses Foto nur die rechte Hälfte von dem, was du eingestellt hast. Mache ich da was falsch?DK5KM hat geschrieben:Nein, ich meine das auf Seite 2 von DE6PET gepostete Bild.
73, Horst
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?
Das weiß ich nicht ob du etwas falsch machst.
Das von DE6PET ist nur die rechte Seite seiner Zulassung.
Da meine Zulassung (wie erwähnt) auch so aussieht habe ich mal ein Foto davon gemacht.
Also in dem Post von DE6PET wir es sich um die rechte Seite seiner Zulassung handeln, in dem Post von mir ist es meine Zulassung.
Das von DE6PET ist nur die rechte Seite seiner Zulassung.
Da meine Zulassung (wie erwähnt) auch so aussieht habe ich mal ein Foto davon gemacht.
Also in dem Post von DE6PET wir es sich um die rechte Seite seiner Zulassung handeln, in dem Post von mir ist es meine Zulassung.
73 de Lars - DK5KM
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?
Hallo,
Hilf die Stellungnahme des DARC Juristen ?
http://z91.vfdb.org/wp-content/uploads/ ... verbot.pdf
Hier noch ein Link zu einer Nachricht:
http://www.focus.de/auto/ratgeber/auto- ... 39581.html
73's
Hilf die Stellungnahme des DARC Juristen ?
http://z91.vfdb.org/wp-content/uploads/ ... verbot.pdf
Hier noch ein Link zu einer Nachricht:
http://www.focus.de/auto/ratgeber/auto- ... 39581.html
73's
Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?
Genau so sieht mein Schein auch aus.DK5KM hat geschrieben:So siehts bei mir aus:
Ich habe auf meinem Bild nur die rechte Seite fotografiert,
weil es ja um den Eintrag oben rechts geht, wo auf anderen
Scheinen offensichtlich zusätzlich noch eine ortsfeste Anlage
angegeben ist.
Ich habe zwar eine ortsfeste Anlage, aber darüber gibt es nur
die übliche Selbsterklärung der Bundesnetzagentur. Im Schein
zur Lizenz steht die nicht drin.
Gruß
DE6PET
Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?
Was ist denn das bitte für eine Rechtsauffassung, dass alles, das nicht ausdrücklich erlaubt ist (Beispiel: Amateurfunk im Auto) verboten ist?
Hat der Polizist eine Erlaubnis zum Essen vorzuweisen? Nein? Hoffentlich isst er dann nichts, der Schlingel!
Hat der Polizist eine Erlaubnis zum Essen vorzuweisen? Nein? Hoffentlich isst er dann nichts, der Schlingel!
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?
Hallo,
offensichtlich hat die BNetzA eine Zeitlang noch alte Zulassungs-Vordrucke aufgebraucht.
Meine letzte Zulassung erhielt ich von der BNetzA nach einem Umzug im Oktober 2010. Der dazu verwendete Vordruck stammt (der Druckereisignatur zufolge) noch aus dem Jahre 2000 (also noch aus RegTP-Zeiten)
Auf den Genehmigungsumfang haben die verschiedenen Vordrucke keinen Einfluss. Entscheidend ist, dass die betreffende Person zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen ist. Der Umfang der Zulassung ergibt sich aus dem Amateurfunkgesetz und der zugehörigen Rechtsverordnung.
Gruß
Wolf
offensichtlich hat die BNetzA eine Zeitlang noch alte Zulassungs-Vordrucke aufgebraucht.
Meine letzte Zulassung erhielt ich von der BNetzA nach einem Umzug im Oktober 2010. Der dazu verwendete Vordruck stammt (der Druckereisignatur zufolge) noch aus dem Jahre 2000 (also noch aus RegTP-Zeiten)
Auf den Genehmigungsumfang haben die verschiedenen Vordrucke keinen Einfluss. Entscheidend ist, dass die betreffende Person zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen ist. Der Umfang der Zulassung ergibt sich aus dem Amateurfunkgesetz und der zugehörigen Rechtsverordnung.
Gruß
Wolf
- grinsekater
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?
@ gernstel:
Wer die -öffentliche- Diskussion in dem Facebook-Link lesen und verfolgen kann (wenn man einen Facebook-Account hat), kann sich selbst ein Bild über die obrigkeitshörige, duckmäuserische (Lebens-)Einstellung einiger Diskutanten da machen.
Einige scheinen da wirklich zu glauben, dass Kontrollbeamte alles, was nicht ausdrücklich erlaubt (und entsprechend dokumentiert) ist, erst mal so auslegen können, als sei es verboten.
Da gibt es wirklich gestandene Funkamateure, die seit Jahrzehnten im Besitz der (A-)Lizenz sind, (hab mal etwas recherchiert), die sogar noch versuchen, das Handeln der Beamten zu "verteidigen". Man muss es gelesen haben.
Aber das sind oft auch die Gleichen, die sich das FAG zurückwünschen, damit man "Funk-Gesetzesbrecher" wieder richtig "bestrafen" kann.
Ich hatte da dann spasseshalber mal einen Vergleich mit dem Personalausweis in den Raum gestellt, wo ja auch (nur) die Wohnanschrift vermerkt ist, und kein zusätzlicher Hinweis, das es auch erlaubt sei, woanders spazieren zu gehen...
Na, das hat aber böses Blut gegeben, da kam man mir gleich mit Freizügigkeit und Grundgesetz, und das wisse ja wohl jeder und so..... Aber beim Amateurfunk muss alles in der Lizenz stehen?
73, Andy
Wer die -öffentliche- Diskussion in dem Facebook-Link lesen und verfolgen kann (wenn man einen Facebook-Account hat), kann sich selbst ein Bild über die obrigkeitshörige, duckmäuserische (Lebens-)Einstellung einiger Diskutanten da machen.
Einige scheinen da wirklich zu glauben, dass Kontrollbeamte alles, was nicht ausdrücklich erlaubt (und entsprechend dokumentiert) ist, erst mal so auslegen können, als sei es verboten.
Da gibt es wirklich gestandene Funkamateure, die seit Jahrzehnten im Besitz der (A-)Lizenz sind, (hab mal etwas recherchiert), die sogar noch versuchen, das Handeln der Beamten zu "verteidigen". Man muss es gelesen haben.
Aber das sind oft auch die Gleichen, die sich das FAG zurückwünschen, damit man "Funk-Gesetzesbrecher" wieder richtig "bestrafen" kann.
Ich hatte da dann spasseshalber mal einen Vergleich mit dem Personalausweis in den Raum gestellt, wo ja auch (nur) die Wohnanschrift vermerkt ist, und kein zusätzlicher Hinweis, das es auch erlaubt sei, woanders spazieren zu gehen...
Na, das hat aber böses Blut gegeben, da kam man mir gleich mit Freizügigkeit und Grundgesetz, und das wisse ja wohl jeder und so..... Aber beim Amateurfunk muss alles in der Lizenz stehen?
73, Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.