Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

DE6PET

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#46

Beitrag von DE6PET »

der_Kölner hat geschrieben:Aber sagt man nicht: Alles was nicht explizit verboten ist ist erlaubt?
Im Schein um den es geht, ist extra eine ortsfeste Anlage
angegeben. Also wird die Polizei erstmal davon ausgehen,
daß der Schein auch nur für die ortsfeste Anlage gilt und
nicht allgemein.

Daß die Angabe mißverständlich sein kann, muß man dann
eben hinterher aufklären. Möglicherweise hat die Bundes-
netzagentur deshalb die Angabe bei neueren Scheinen auch
weggelassen.
der_Kölner hat geschrieben:Warum also dann der Hinweis mit den Gebühren?
Weil die Bundesnetzagentur den Schein rausschickt und die
Gebühr dafür erst hinterher bezahlt werden muss. Rechnung
mit 6 Wochen Zahlungsziel, soweit ich mich noch erinnere.

Wenn die Gebühr nicht bezahlt wird, ist der Schein ungültig.

DE6PET
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David
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#47

Beitrag von David »

Weiter (neue) Informationen gibt es erst ab 7 Januar 2015!

Ich habe nun mit einer Polizeizentrale und einigen Mitarbeiter der Bundesnetzagentur telefonisch gesprochen.
Meiner Meinung nach hat der Polizeibeamte zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht zwingend falsch gehandelt. Bei aktuellen Dokumenten steht kein Hinweis: Standort eine ortsfeste Amateurfunkanalage.

Die einfachste Lösung wird die Beantragung eines neuen Dokuments sein. Jedoch wäre eine Lösung in Form einer Zusatzinformation von der Bundesnetzagentur angebracht.

Auch auf die Frage, ob ich überhaupt eine Amateurfunkanlage im Fahrzeug betreiben darf, konnte noch keine eindeutige Antwort gegeben werden. Ein Mitarbeiter sagte mich noch, dass Amateurfunk nicht im Zusammenhang mit anderen Verordnungen gesehen werden kann.

Wie ich schon in meinem letzten Beitrag geschrieben habe, sagt das Dokument vom DARC als Anhang nichts aus.

55 & 73 David
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grinsekater
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#48

Beitrag von grinsekater »

David hat geschrieben:Ein Mitarbeiter sagte mich noch, dass Amateurfunk nicht im Zusammenhang mit anderen Verordnungen gesehen werden kann.

Hä? :think:

73, Andy
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#49

Beitrag von Wolf »

grinsekater hat geschrieben:(...) Wer die -öffentliche- Diskussion in dem Facebook-Link lesen und verfolgen kann (wenn man einen Facebook-Account hat), kann sich selbst ein Bild über die obrigkeitshörige, duckmäuserische (Lebens-)Einstellung einiger Diskutanten da machen.
Einige scheinen da wirklich zu glauben, dass Kontrollbeamte alles, was nicht ausdrücklich erlaubt (und entsprechend dokumentiert) ist, erst mal so auslegen können, als sei es verboten. :angry: (...)
Ja, das ist zum Teil grausig, nicht nur auf Facebook. Diese Mentalität ist noch weit verbreitet: Der Staat ist so eine Art Übervater und der Bürger ist das kleine Kind, das den Vati vorher für jede Kleinigkeit erstmal um Erlaubnis fragen muss.

Im Funkbereich gab es dieses Prinzip noch bis Mitte der Neunziger Jahre. Das Fernmeldeanlagengesetz (das im Kern noch aus der Kaiserzeit stammte) bestimmte, dass der Staat das alleinige Recht hat, Fernmeldeanlagen zu betreiben, und dieses Recht seinen (in dieser Hinsicht rechtlosen) Untertanen gnädigerweise "verleihen" darf.

Von dieser Denkweise haben sich offenbar einige Funkfreunde bis heute noch nicht trennen können...

Gruß
Wolf :-)
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#50

Beitrag von DE6PET »

grinsekater hat geschrieben:Da gibt es wirklich gestandene Funkamateure, die seit Jahrzehnten im Besitz der (A-)Lizenz sind, (hab mal etwas recherchiert), die sogar noch versuchen, das Handeln der Beamten zu "verteidigen".
Ist doch klar, denn wenn extra eine ortsfeste Anlage eingetragen ist,
müssen die Beamten erstmal davon ausgehen, daß der Schein dafür
ausgestellt ist und für nichts anderes.

Sie haben also nichts falsch gemacht, sondern sie waren sogar sehr
aufmerksam und haben wirklich genau hingeschaut!

Der Fall hat sogar den angenehmen Nebeneffekt, daß wir mal unsere
Ausweise rausholen und nachschauen, was wirklich drin steht ... :wink:

Gruß
DE6PET
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#51

Beitrag von ROMEO 1 »

DE6PET hat geschrieben:
grinsekater hat geschrieben:Da gibt es wirklich gestandene Funkamateure, die seit Jahrzehnten im Besitz der (A-)Lizenz sind, (hab mal etwas recherchiert), die sogar noch versuchen, das Handeln der Beamten zu "verteidigen".
Ist doch klar, denn wenn extra eine ortsfeste Anlage eingetragen ist,
müssen die Beamten erstmal davon ausgehen, daß der Schein dafür
ausgestellt ist und für nichts anderes.

Sie haben also nichts falsch gemacht, sondern sie waren sogar sehr
aufmerksam und haben wirklich genau hingeschaut!

Der Fall hat sogar den angenehmen Nebeneffekt, daß wir mal unsere
Ausweise rausholen und nachschauen, was wirklich drin steht ... :wink:

Gruß
DE6PET
Also mir macht diese Betrachtungsweise so langsam Angst...
Wenn doch da steht: Standort für eine ortsfeste Anlage ist: Straße, Ort; dann heißt das doch nur, dass die Genehmigung für eine ortsfeste Anlage nur unter der angegebenen Adresse gilt.
Da steht aber nicht, dass die Genehmigung nur für eine ortsfeste Anlage gilt. Das müsste aber da stehen, wenn alles andere ausgeschlossen sein soll!

73, Horst
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#52

Beitrag von DE6PET »

@ grinsekater

Was steht denn in Deinem persönlichen Schein als
"Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst"?

Ist dort auch eine ortsfeste Anlage eingetragen,
so daß Du möglicherweise davon betroffen bist?

Gruß
DE6PET
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#53

Beitrag von doeskopp »

Wie wärs wenn Ihr mal auf den ganzen Paragraphenmüll verzichten würdet und endlich damit beginnt zu leben? Man lebt nur einmal.
Ich bin vor einiger Zeit des Nachts in eine Routinekontrolle geraten. Ich kam gerade vom Berg und aus der Kenwood, die ich vergessen hatte abzuschalten, brabbelte es laut vor sich hin. Ich reichte die Papiere durchs Fenster. "Interessantes Radio" meinte der Typ. "Nee CB-Funk, dafür habe ich auch den etwas längeren Pin auf dem Dach". "Wie, CB-Funk gibts auch noch?" Ich musste lachen. "Jau, er wird aber nur noch von ein paar Nostalgikern betrieben, die es nicht schaffen sich von den Alten Zeiten zu verabschieden. Ausserdem kann man mit den Geräten auch gut Kurzwellenradio hören." "Dann werden sie mal allmählich erwachsen, gute Fahrt." Er grinste und suchte sich das nächste Opfer.

Das kommt davon wenn man nett und freundlich ist. :lol:

Grüße from Doeskopp
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grinsekater
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#54

Beitrag von grinsekater »

So, hab dann gerade eine Rückruf der BNetzA Dortmund erhalten, wo ich heute morgen angerufen und die "Problematik" geschildert hatte. :D

Also: die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erlaubt grundsätzlich jeglichen Amateurfunkbetrieb, egal, ob ortsfest, im Auto oder mit der Handpuste. Es ist einfach so.

Daher besteht auch keine Notwendigkeit, das noch mal extra in die Urkunden zu schreiben. Die Rahmenbedingungen ergeben sich aus Amateurfunkgesetz und Amateurfunkverordnung, und wenn irgendwas eingeschränkt oder verboten ist, dann steht das da drin.

Sollte irgendwer Probleme bei Kontrollen haben, kann man die Controllettis übrigens gern an die BNetzA Dortmund verweisen, Rufnummer 0231-99550 :) Dort ist man jetzt auf die "Aufklärungsarbeit" bestens vorbereitet. :holy:

Ach ja, eins noch: Auch in den Allgemeinzuteilungen für CB-Funk steht nichts davon, das man auch im Auto funken darf. Also macht Euch schon mal auf was gefasst, wenn Ihr in die nächste Kontrolle kommt und den Wisch vorzeigt. :lol:

73, Andy
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#55

Beitrag von DE6PET »

ROMEO 1 hat geschrieben: Also mir macht diese Betrachtungsweise so langsam Angst...
Wenn doch da steht: Standort für eine ortsfeste Anlage ist: Straße, Ort; dann heißt das doch nur, dass die Genehmigung für eine ortsfeste Anlage nur unter der angegebenen Adresse gilt.
Da steht aber nicht, dass die Genehmigung nur für eine ortsfeste Anlage gilt. Das müsste aber da stehen, wenn alles andere ausgeschlossen sein soll!
Die Formulierung im Dokument ist schwammig, doch wie sollen
die Beamten bei einer Kontrolle im Zweifelsfall handeln, wenn
eine ortsfeste Anlage eingetragen ist, der Funkamateur jedoch
mobil vom Auto aus Betrieb macht?

Auf lange Diskussionen lassen sich die Beamten vor Ort garantiert
nicht ein und rechtliche Mißverständnisse müssen eben hinterher
geklärt werden.

Bei einer Kontrolle interessiert die Beamten einfach nur das was
im Dokument steht. Ich würde ihnen also keinen Strick daraus
drehen wenn sie genau nach Vorschrift handeln, sondern das ist
ihr Job für den sie bezahlt werden.

Das eigentliche Problem hat die Bundesnetzagentur erzeugt, denn
sie hätte das Feld für den Eintrag zur ortsfesten Funkanlage auch
ganz einfach frei lassen können. Dann wären die Beamten vor Ort
bei der Kontrolle gar nicht erst darauf gekommen ...

Gruß
DE6PET
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#56

Beitrag von gernstel »

grinsekater hat geschrieben:So, hab dann gerade eine Rückruf der BNetzA Dortmund erhalten, wo ich heute morgen angerufen und die "Problematik" geschildert hatte. :D

Also: die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erlaubt grundsätzlich jeglichen Amateurfunkbetrieb, egal, ob ortsfest, im Auto oder mit der Handpuste. Es ist einfach so.

Daher besteht auch keine Notwendigkeit, das noch mal extra in die Urkunden zu schreiben. Die Rahmenbedingungen ergeben sich aus Amateurfunkgesetz und Amateurfunkverordnung, und wenn irgendwas eingeschränkt oder verboten ist, dann steht das da drin.
Dann ist dank Andy die Rechtslage ja eindeutig geklärt und der OM ab sofort wieder in der Lage, auch mobil am Amateurfunk teilzunehmen.

Ist das vom Polizeibeamten verhängte Betriebsverbot (mündlich? schriftlich?) eigentlich rechtlich bindend, auch wenn
1) Gesetz und Verordnungen den Betrieb erlauben und
2) das Verbot ohne etwaig notwendige Abwehr von Gefahren durch den Betrieb ausgesprochen worden ist?
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#57

Beitrag von grinsekater »

DE6PET hat geschrieben: .....doch wie sollen
die Beamten bei einer Kontrolle im Zweifelsfall handeln
, wenn
eine ortsfeste Anlage eingetragen ist, der Funkamateur jedoch
mobil vom Auto aus Betrieb macht?
Sich schleichen und weiterfahren und dem Funkamateur nicht auf den Sack gehen, wenn sonst am Auto alles ok ist. :cry: Für Amateurfunk (im Auto) sind sie doch gar nicht die zuständige Behörde.

Allenfalls können sie den "Tatbestand" dokumentieren und an die BNetzA weiterpetzen, damit von dort aus dann das Donnerwetter über den mobilen Funkamateur hereinbrechen kann.

Aber diese Sichtweise ist Dir wahrscheinlich nicht obrigkeitshörig genug, oder?

73, Andy
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#58

Beitrag von ROMEO 1 »

grinsekater hat geschrieben:So, hab dann gerade eine Rückruf der BNetzA Dortmund erhalten, wo ich heute morgen angerufen und die "Problematik" geschildert hatte. :D

Also: die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erlaubt grundsätzlich jeglichen Amateurfunkbetrieb, egal, ob ortsfest, im Auto oder mit der Handpuste. Es ist einfach so.

Daher besteht auch keine Notwendigkeit, das noch mal extra in die Urkunden zu schreiben. Die Rahmenbedingungen ergeben sich aus Amateurfunkgesetz und Amateurfunkverordnung, und wenn irgendwas eingeschränkt oder verboten ist, dann steht das da drin.
Eine andere Antwort konnte ich mir auch nicht vorstellen. Damit wird genau das bestätigt, was ich zuvor geschrieben habe.
DE6PET hat geschrieben: Die Formulierung im Dokument ist schwammig, doch wie sollen
die Beamten bei einer Kontrolle im Zweifelsfall handeln, wenn
eine ortsfeste Anlage eingetragen ist, der Funkamateur jedoch
mobil vom Auto aus Betrieb macht?

Auf lange Diskussionen lassen sich die Beamten vor Ort garantiert
nicht ein und rechtliche Mißverständnisse müssen eben hinterher
geklärt werden.

Bei einer Kontrolle interessiert die Beamten einfach nur das was
im Dokument steht. Ich würde ihnen also keinen Strick daraus
drehen wenn sie genau nach Vorschrift handeln, sondern das ist
ihr Job für den sie bezahlt werden.

Das eigentliche Problem hat die Bundesnetzagentur erzeugt, denn
sie hätte das Feld für den Eintrag zur ortsfesten Funkanlage auch
ganz einfach frei lassen können. Dann wären die Beamten vor Ort
bei der Kontrolle gar nicht erst darauf gekommen ...

Gruß
DE6PET
Da ist überhaupt nichts schwammig, jeder Beamte, Verwaltungsangestellte , sogar Polizist hat in seiner Ausbildung auch Rechtskunde gehabt und sollte dadurch in der Lage sein, solche Texte zu verstehen und richtig auszulegen.
Was hätten die wohl gemacht, wenn der Betroffene sich nicht an das "Betriebsverbot" gehalten und einfach weitergefunkt hätte?

73, Horst
DE6PET

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#59

Beitrag von DE6PET »

gernstel hat geschrieben: Dann ist dank Andy die Rechtslage ja eindeutig geklärt und der OM ab sofort wieder in der Lage, auch mobil am Amateurfunk teilzunehmen.
Der Witz war gut, you made my day ... :lol:

Gruß
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#60

Beitrag von grinsekater »

gernstel hat geschrieben:
Ist das vom Polizeibeamten verhängte Betriebsverbot (mündlich? schriftlich?) eigentlich rechtlich bindend, auch wenn
1) Gesetz und Verordnungen den Betrieb erlauben und
2) das Verbot ohne etwaig notwendige Abwehr von Gefahren durch den Betrieb ausgesprochen worden ist?
Das weiss ich nicht, dazu besser einen Anwalt befragen. :clue:

Falls mir sowas passieren sollte, würde ich auf etwas Schriftlichem bestehen, damit ich dagegen Rechtsmittel einlegen könnte.

73, Andy
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