Im Schein um den es geht, ist extra eine ortsfeste Anlageder_Kölner hat geschrieben:Aber sagt man nicht: Alles was nicht explizit verboten ist ist erlaubt?
angegeben. Also wird die Polizei erstmal davon ausgehen,
daß der Schein auch nur für die ortsfeste Anlage gilt und
nicht allgemein.
Daß die Angabe mißverständlich sein kann, muß man dann
eben hinterher aufklären. Möglicherweise hat die Bundes-
netzagentur deshalb die Angabe bei neueren Scheinen auch
weggelassen.
Weil die Bundesnetzagentur den Schein rausschickt und dieder_Kölner hat geschrieben:Warum also dann der Hinweis mit den Gebühren?
Gebühr dafür erst hinterher bezahlt werden muss. Rechnung
mit 6 Wochen Zahlungsziel, soweit ich mich noch erinnere.
Wenn die Gebühr nicht bezahlt wird, ist der Schein ungültig.
DE6PET