Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

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grinsekater
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#76

Beitrag von grinsekater »

DO2ESB hat geschrieben:Moin

Also ich will auch mal mein Zeug dazu ablassen.Kann doch nicht sein das Leute ihre Papieren nicht lesen und kennen ?!?
Wenn man den "Lappen" mal liest dann findet sich eigentlich immer diese Text dabei:
Jau, Du Spezialist.... :roll:

Wo Du gerade das Stichwort "Lesen" in den Raum stellst...., hättest Du diesen Thread von Anfang an richtig gelesen, dann wäre Dir auf der ersten Seite vielleicht sogar das hier aufgefallen...

http://funkbasis.de/viewtopic.php?f=42&t=39574#p426743

Also, nicht immer den Hals gleich so weit aufreissen, wenn man das, was man Anderen vorwirft, nicht mal selbst im Griff hat. :x
forstmeister hat geschrieben:Falls es jemanden interessiert, scheinbar hat das ja noch keiner in echt gesehen:

Eine Urkunde für eine Relaisfunkstelle oder Klubstation bzw. Sonderfunkstellen allgemein sieht völlig anders aus und hat nichts mit der "Pappe" zu tun.
Ja, auf dieser Seite hier von einer Relaisstation aus der hiesigen Region ist zum Beipiel ein solches Dokument abgebildet. :tup:

http://db0sa.dtdns.net/index.php/aktuelles

73, Andy
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grinsekater
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#77

Beitrag von grinsekater »

Wolf hat geschrieben:
[ironie]Halt stopp! Du solltest Dir die Auskunft unbedingt auch noch schriftlich geben lassen, natürlich auf amtlichem Behördenbriefpapier und - gaanz wichtig - mit STEMPEL(!). damit auch sichergestellt ist, dass es sich wirklich um eine hochoffizielle behördliche Auskunft handelt.[/ironie]
Nee, das mache ich sicher nicht, :lol: , ich weiss ja (schon immer), dass ich vom Auto aus funken darf, und jeder, der das nicht weiss oder nicht glaubt, kann da ja jetzt selbst anrufen. Ich muss bestimmt keinem unkundigen Beamten erklären, was ich mit meinem Afu-Schein alles darf und was nicht. :)
Es reicht, darauf hinzuweisen, dass man Amateurfunk (oder CB-Funk oder was auch immer) betreibt. Wenn ihnen was komisch vorkommt, können sie es ja immer noch an die zuständige Behörde melden.

73, Andy
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#78

Beitrag von DO2ESB »

Wolf hat geschrieben:
DE6PET hat geschrieben:(...) Anders als im CB-Funk (den jedermann machen darf) ist eine
Amateurfunklizenz amtlich und muß bei möglichen Kontrollen
auf Verlangen vorgezeigt werden.

Deine Amateurfunklizenz (falls Du eine hast) ist ein amtlich
ausgestelltes Dokument und die Polizei hat das Recht es zu
kontrollieren, genau so wie einen KFZ-Führerschein, einen
Bootsführerschein, einen Gewerbeschein oder irgend welche
anderen behördlich ausgestellten Dokumente. (...)
Eine Pflicht, bestimmte Dokumente mitführen zu müssen, besteht nur dann, wenn dies in einem Gesetz oder einer Verordnung festgelegt ist. Das ist z.B. beim Führerschein (in der Fahrerlaubnis-Verordnung) oder der Kfz-Zulassung (in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fall.

Im Amateurfunkrecht gibt es eine solche Festlegung nicht, deshalb muss die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst auch nicht mitgeführt werden.

Gruß
Wolf :-)

Nebenbei: Die CB-Funk-Allgemeinzuteilung ist ebenso "amtlich" wie eine "Amateurfunklizenz". Der Unterschied besteht nur darin, dass die Allgemeinzuteilung, weil sie an einen allgemeinen Personenkreis gerichtet ist, nicht individuell ausgefertigt wird.

Ööööh,Nö

Wenn du ein Gerät dabei hast und dich ein Polizist/Weisungsbefugten danach fragt hast du die Lizenz mitzuhaben und vorzulegen.Steht in dem "Lappen" drin oder drauf.Ist bestandteil des AfuG.Haste kein Gerät dabei und machst kein Betrieb musste natürlich auch nix vorlegen.Und der Amateurfunk ist ein Dienst und CB ist eine Anwendung für jederman(n),daher brauchste das beim CB nicht.


73 Alex
In der Regel schreib ich "Alex" drunter.Keine Angst,das bin dann immer noch ICH.Wer es verstehen will soll mal Sascha wikipidieren,nur so als Info,nicht erschrecken.
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#79

Beitrag von doeskopp »

DE6PET hat geschrieben:
doeskopp hat geschrieben:Watten Blödsinn. :think:
Sowas gabs noch nichtmal früher als Schwarzfunken noch eine Straftat war.
Die Zeiten haben sich geändert ...

Selbst beim Schwarzfahren in der U-Bahn kommst Du zur
"Feststellung der Personalien" erstmal mit auf die Wache,
falls Du Dich widersetzt.
Ja genau, die Zeiten haben sich in der Tat geändert. Um das alles zu überblicken muss man es aber auch erlebt haben.....
Ich fahre mit Auto nicht in der U-Bahn, in der andere gesetzlich festgelegte Regeln gelten, sondern auf der Strasse. Auch wegen einem vergessenen Führerschein oder Fahrzeugschein wird niemand verhaftet. Da greift der Polizist zum Tetrapack und schon ist die Sache geritzt. Wie ich bereits schrieb. Man kann es auch eskalieren lassen oder um eine Fesselung betteln. Oft kennen die Polizisten auch entsprechende Adressen. Einfaches Fragen ist gebührenfrei.

Grüße from Doeskopp
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#80

Beitrag von DO2ESB »

Mässige mal dein Ton lieber OM

Ich hab nur nochmal drauf hingewiesen,und das auch auf eine nette Art und ich hab mich entschuldigt.Echt benehmen ist Glücksache oder ?

73
In der Regel schreib ich "Alex" drunter.Keine Angst,das bin dann immer noch ICH.Wer es verstehen will soll mal Sascha wikipidieren,nur so als Info,nicht erschrecken.
DE6PET

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#81

Beitrag von DE6PET »

grinsekater hat geschrieben:Also, nicht immer den Hals gleich so weit aufreissen, wenn man das, was man Anderen vorwirft, nicht mal selbst im Griff hat. :x
Dazu fällt mir ein:

Viele Funkamateure haben hier ihre Lizenz gepostet um etwas Klarheit zu
schaffen, aber nur Du reißt den Hals weit auf, ohne selbst was zu bringen.

Du bist also offensichtlich nur eine armes Würstchen, das sich im CB-Funk
benachteiligt fühlt und daher anderweitig etwas Aufsehen erregen möchte.

Das ist Dir zwar gelungen, reicht aber nur für "wenige Tage des Ruhmes".

Der Amateurfunk geht ohne Dich weiter, selbst wenn Dir als CB-Funker die
Formalitäten nicht passen ...

Gruß
DE6PET
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#82

Beitrag von DO2ESB »

Leute,kommt....

Nich kloppen.Is ok ich habs geschluckt und Schwamm drüber.Nicht Persönlich werden.Das ist unschön sowas.....

Ich entschuldige mich nochmal dafür abei allen beteiligten und gut ist.

Alex
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#83

Beitrag von grinsekater »

DO2ESB hat geschrieben:Ich hab nur nochmal drauf hingewiesen,und das auch auf eine nette Art und ich hab mich entschuldigt.Echt benehmen ist Glücksache oder ?

73
Ok, Deinen zweiten Beitrag dazu hab ich jetzt erst gesehen, tut mir leid, dass ich Dich so angefahren habe. :)

73, Andy
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#84

Beitrag von DO2ESB »

Schwamm drüber und weiter gehts ;)

Alex
In der Regel schreib ich "Alex" drunter.Keine Angst,das bin dann immer noch ICH.Wer es verstehen will soll mal Sascha wikipidieren,nur so als Info,nicht erschrecken.
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#85

Beitrag von doeskopp »

DE6PET hat geschrieben:
grinsekater hat geschrieben:Also, nicht immer den Hals gleich so weit aufreissen, wenn man das, was man Anderen vorwirft, nicht mal selbst im Griff hat. :x
Dazu fällt mir ein:

Viele Funkamateure haben hier ihre Lizenz gepostet um etwas Klarheit zu
schaffen, aber nur Du reißt den Hals weit auf, ohne selbst was zu bringen.

Du bist also offensichtlich nur eine armes Würstchen, das sich im CB-Funk
benachteiligt fühlt und daher anderweitig etwas Aufsehen erregen möchte.

Das ist Dir zwar gelungen, reicht aber nur für "wenige Tage des Ruhmes".

Der Amateurfunk geht ohne Dich weiter, selbst wenn Dir als CB-Funker die
Formalitäten nicht passen ...

Gruß
DE6PET
Der tut wenigstens was. Fakt ist Fakt.

http://www.funkbasis.de/viewtopic.php?f ... 45#p426874

Das hättest Du Genie eigentlich auch tun können anstatt ein totes Thema künstlich zu beatmen.

Grüße from Doeskopp
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#86

Beitrag von grinsekater »

DE6PET hat geschrieben: Dazu fällt mir ein:

Viele Funkamateure haben hier ihre Lizenz gepostet um etwas Klarheit zu
schaffen, aber nur Du reißt den Hals weit auf, ohne selbst was zu bringen.
Stimmt, hast mich erwischt, Ich hab nicht mal die CB-Prüfung bestanden. :lol:

73, Andy

PS: Was hätte ich denn "bringen" sollen? :shock: Das hier vielleicht? http://funkbasis.de/viewtopic.php?f=42& ... 15#p426755

Dann kannst Du ja anscheinend auch nicht richtig lesen, ausser irgendwelche Vorschriften vielleicht, scheinbar das Einzige, was Dir im Leben noch was bedeutet..., hahahaaaa :lol:
Zuletzt geändert von grinsekater am Mo 5. Jan 2015, 20:10, insgesamt 1-mal geändert.
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
DE6PET

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#87

Beitrag von DE6PET »

DO2ESB hat geschrieben:Mässige mal dein Ton lieber OM

Ich hab nur nochmal drauf hingewiesen,und das auch auf eine nette Art und ich hab mich entschuldigt.Echt benehmen ist Glücksache oder ?
Bleib locker Sascha, denn der "grinsekater" ist kein OM ...

Vielleicht würde er es mit anständigem Benehmen bis zum
OM schaffen, aber ich glaube das ist gar nicht sein Ziel ...

Gruß
DE6PET
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#88

Beitrag von grinsekater »

DE6PET hat geschrieben: Bleib locker Sascha, denn der "grinsekater" ist kein OM ...

Vielleicht würde er es mit anständigem Benehmen bis zum
OM schaffen, aber ich glaube das ist gar nicht sein Ziel ...

Gruß
DE6PET
Alter, was bist Du denn für ein Opfer? :dlol: :dlol: :dlol:
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#89

Beitrag von doeskopp »

DE6PET hat geschrieben: Bleib locker Sascha, denn der "grinsekater" ist kein OM ...

Vielleicht würde er es mit anständigem Benehmen bis zum
OM schaffen, aber ich glaube das ist gar nicht sein Ziel ...

Gruß
DE6PET
Welchen Grinsekater meinst Du? Der hier aus dem Forum ist ein OM im wahrsten Sinne des Wortes. Ich kanns bezeugen denn ich bin mit dem im letzten Jahrtausend auf der CB-Funkschule gewesen. Später hat der sich dann herunter gearbeitet und liess sich per Pappe für alt erklären. Machste nix dran. Deine hellseherischen Fähigkeiten sind nichts auf das Du dir was einbilden solltest. Üben sach ich, oder mal oben ankloppen und um Erleuchtung betteln. Vielleicht haben die noch ein Flämmchen im Schrank.

Grüße from Doeskopp
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#90

Beitrag von ROMEO 1 »

DE6PET hat geschrieben:Daher sage ich ja:

Nicht die Polizei ist schuld, weil sie es so genau nimmt,
sondern die Bundesnetzagentur, mit unterschiedlichen
Dokumenten die sie ausstellt.
Der Polizist interpretiert den Text definitiv falsch. Die BNetzA ist auch nicht Schuld. Die Rechtsgrundlagen haben sich im Laufe der Zeit geändert und die Genehmigungsurkunden wurden nach den jeweils geltenden Rechtsgrundlagen ausgestellt. Daher sind auch unterschiedliche Dokumente im Umlauf.
DO2ESB hat geschrieben:
Wolf hat geschrieben:
DE6PET hat geschrieben:(...) Anders als im CB-Funk (den jedermann machen darf) ist eine
Amateurfunklizenz amtlich und muß bei möglichen Kontrollen
auf Verlangen vorgezeigt werden.

Deine Amateurfunklizenz (falls Du eine hast) ist ein amtlich
ausgestelltes Dokument und die Polizei hat das Recht es zu
kontrollieren, genau so wie einen KFZ-Führerschein, einen
Bootsführerschein, einen Gewerbeschein oder irgend welche
anderen behördlich ausgestellten Dokumente. (...)
Eine Pflicht, bestimmte Dokumente mitführen zu müssen, besteht nur dann, wenn dies in einem Gesetz oder einer Verordnung festgelegt ist. Das ist z.B. beim Führerschein (in der Fahrerlaubnis-Verordnung) oder der Kfz-Zulassung (in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fall.

Im Amateurfunkrecht gibt es eine solche Festlegung nicht, deshalb muss die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst auch nicht mitgeführt werden.
Ööööh,Nö

Wenn du ein Gerät dabei hast und dich ein Polizist/Weisungsbefugten danach fragt hast du die Lizenz mitzuhaben und vorzulegen.Steht in dem "Lappen" drin oder drauf.Ist bestandteil des AfuG.Haste kein Gerät dabei und machst kein Betrieb musste natürlich auch nix vorlegen.Und der Amateurfunk ist ein Dienst und CB ist eine Anwendung für jederman(n),daher brauchste das beim CB nicht.
Steht zwar in vielen alten Genehmigungen so drin (in meiner auch), hat aber wohl keine rechtliche Grundlage mehr. Jedenfall habe ich keinen Hinweis auf eine Mitführungs- oder Ausweisungspflicht gefunden, weder im AFuG noch in der AFuV. Daher gebe ich Wolf Recht.

Im Übrigen habe auch keine Stelle gefunden, die den Betrieb in Kraftfahrzeugen oder Portalbetrieb ausdrücklich erlaubt. Daher bin ich jetzt mal gespannt, wer die richtige Stelle findet...? :book: :wave: :banane:
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