Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

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doeskopp
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#61

Beitrag von doeskopp »

grinsekater hat geschrieben: Sollte irgendwer Probleme bei Kontrollen haben, kann man die Controllettis übrigens gern an die BNetzA Dortmund verweisen, Rufnummer 0231-99550 :) Dort ist man jetzt auf die "Aufklärungsarbeit" bestens vorbereitet. :holy:
Und da die Polizei für eine Nachfrage mindestens zwei Tage benötigt wird das Opfer für diese Zeit in Haft genommen und nur notdürftig verpflegt. Zu Rauchen gibts da auch nix....:dlol:
In anderen Ländern würden sich die Leute um solche Probleme reissen.

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doeskopp
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#62

Beitrag von doeskopp »

gernstel hat geschrieben: Ist das vom Polizeibeamten verhängte Betriebsverbot (mündlich? schriftlich?) eigentlich rechtlich bindend, auch wenn
1) Gesetz und Verordnungen den Betrieb erlauben und
2) das Verbot ohne etwaig notwendige Abwehr von Gefahren durch den Betrieb ausgesprochen worden ist?
Nö. Übertrag das mal auf andere Bereiche und Du wirst sehen das man sowas dann Polizeistaat nennt. Wenn überhaupt geht hier nichts ohne triftigen Grund und richterliche Anordnung. Beispiele für Ausnahmen hast Du ja bereits indirekt genannt.

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forstmeister
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#63

Beitrag von forstmeister »

Falls es jemanden interessiert, scheinbar hat das ja noch keiner in echt gesehen:

Eine Urkunde für eine Relaisfunkstelle oder Klubstation bzw. Sonderfunkstellen allgemein sieht völlig anders aus und hat nichts mit der "Pappe" zu tun. Das ist lediglich ein bläuliches A4 Papier mit den Daten der Sonderfunkstelle, des Betreibers und (falls erforderlich) der Gültigkeit. Sowas hat normalerweise nie jemand dabei, wozu auch, das gehört zur Funkstelle oder sonstigen Dokumenten.

73
Bernd
http://www.qrz.com/db/dk5bm
QO-100: 10489880,00kHz
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DO2ESB
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#64

Beitrag von DO2ESB »

Moin

Also ich will auch mal mein Zeug dazu ablassen.Kann doch nicht sein das Leute ihre Papieren nicht lesen und kennen ?!?
Wenn man den "Lappen" mal liest dann findet sich eigentlich immer diese Text dabei:
afu.jpg
Und der Teil mit dem Ortsfesten-Anlage ist nach meinem Empfinden nur die Adresse an dem man "Fest" funken darf....Spass bei Seite,da könnte auch Rechnungsadresse stehen.Mehr bedeutung hat das nicht.

Also wenn einem sowas mal passiert,einfach mal in den Lappen gucken.Bei mir steht das auf der letzten Seite.Und wie ich beim schreiben so feststelle ist in dem Bild von ROMEO 1 der selbe Text zu finden,steht es auf der rechten Seite der Urkunde/Dokument
http://www.funkbasis.de/viewtopic.php?p=426783#p426783

Das hätte viel ärger vor Ort gespart...

73 Alex
In der Regel schreib ich "Alex" drunter.Keine Angst,das bin dann immer noch ICH.Wer es verstehen will soll mal Sascha wikipidieren,nur so als Info,nicht erschrecken.
DE6PET

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#65

Beitrag von DE6PET »

grinsekater hat geschrieben: Sich schleichen und weiterfahren und dem Funkamateur nicht auf den Sack gehen, wenn sonst am Auto alles ok ist. :cry: Für Amateurfunk (im Auto) sind sie doch gar nicht die zuständige Behörde.
Das ist ein guter Tipp für all jene Funkmateure, welche gern
kostenpflichtig in einem Streifenwagen mitfahren möchten.

Ich kann Dir also nur dringend raten, bei einer Polizeikontrolle
Deine "Zulassung zum Amateurfunkdienst" vorzulegen, fall Du
eine hast.

Anders als im CB-Funk (den jedermann machen darf) ist eine
Amateurfunklizenz amtlich und muß bei möglichen Kontrollen
auf Verlangen vorgezeigt werden.

Deine Amateurfunklizenz (falls Du eine hast) ist ein amtlich
ausgestelltes Dokument und die Polizei hat das Recht es zu
kontrollieren, genau so wie einen KFZ-Führerschein, einen
Bootsführerschein, einen Gewerbeschein oder irgend welche
anderen behördlich ausgestellten Dokumente.

Gruß
DE6PET
Yaesu FT857D

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#66

Beitrag von Yaesu FT857D »

DO2ESB hat geschrieben:Moin

Also ich will auch mal mein Zeug dazu ablassen.Kann doch nicht sein das Leute ihre Papieren nicht lesen und kennen ?!?
Wenn man den "Lappen" mal liest dann findet sich eigentlich immer diese Text dabei:
afu.jpg
Und der Teil mit dem Ortsfesten-Anlage ist nach meinem Empfinden nur die Adresse an dem man "Fest" funken darf....Spass bei Seite,da könnte auch Rechnungsadresse stehen.Mehr bedeutung hat das nicht.

Also wenn einem sowas mal passiert,einfach mal in den Lappen gucken.Bei mir steht das auf der letzten Seite.Und wie ich beim schreiben so feststelle ist in dem Bild von ROMEO 1 der selbe Text zu finden,steht es auf der rechten Seite der Urkunde/Dokument
http://www.funkbasis.de/viewtopic.php?p=426783#p426783

Das hätte viel ärger vor Ort gespart...

73 Alex
Alex das ist die "alte" Version vor einem bestimmten Jahr. (ich glaube 2006?)
Meine "neue" Version (nach Umzug 2013) sieht so aus wie es z.B. DK5KM gezeigt hat.
DE6PET

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#67

Beitrag von DE6PET »

DO2ESB hat geschrieben: Also ich will auch mal mein Zeug dazu ablassen.Kann doch nicht sein das Leute ihre Papieren nicht lesen und kennen ?!?
Wenn man den "Lappen" mal liest dann findet sich eigentlich immer diese Text dabei:
afu.jpg
Dieser Text ist auf neueren Dokumenten offensichtlich
nicht mehr enthalten, auf meiner Lizenz auch nicht ...

Daher sage ich ja:

Nicht die Polizei ist schuld, weil sie es so genau nimmt,
sondern die Bundesnetzagentur, mit unterschiedlichen
Dokumenten die sie ausstellt.

Allein hier im Thread haben wir ja mittlerweile schon
fünf oder sechs unterschiedliche Ausweise gesehen ...

Gruß
DE6PET
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Mikado
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#68

Beitrag von Mikado »

grinsekater hat geschrieben:...Daher besteht auch keine Notwendigkeit, das noch mal extra in die Urkunden zu schreiben. Die Rahmenbedingungen ergeben sich aus Amateurfunkgesetz und Amateurfunkverordnung, und wenn irgendwas eingeschränkt oder verboten ist, dann steht das da drin....
Das genau schrub ich ja schon auf Seite 2 dieses Threads, am 04.01. 19:02
gernstel hat geschrieben:...
Ist das vom Polizeibeamten verhängte Betriebsverbot (mündlich? schriftlich?) eigentlich rechtlich bindend, auch wenn
1) Gesetz und Verordnungen den Betrieb erlauben und
2) das Verbot ohne etwaig notwendige Abwehr von Gefahren durch den Betrieb ausgesprochen worden ist?
1) Natürlich nicht. Die Pozzelei kann nicht verbieten, was ihr aus mangelndem Wissen nicht "geheuer" vorkommt. Das wäre mehr als Rechtsauslegung und das ist nicht ihre Befugnis. Wenn das "Fakt" wäre, dann bräuchten wir keine Rechtsgelehrten mehr sondern nur noch Gutsherren in Uniform.

2) Da es in Gesetz und zugehörigen Verordnungen steht (Mobilbetrieb, siehe oben), wie ja nun bestens bekannt sein dürfte, kann im normalen Fall auch keine generelle Gefahr davon ausgehen.
...wenn 10 deziBel ein Bel sind, sind dann 20dB nicht ein ZwieBel? :O))
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DO2ESB
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#69

Beitrag von DO2ESB »

Moin

Also meine ist von 4.2000 und sieht im ersten Augenblick genauso aus.Den Text hab ich auf der Aussenseite stehen.Aaaaaber,wenn da wirklich nix mehr draufsteht finde ich das grob fahrlässig.Und dann muss ich mich auch bei den beteiligten aufs aller schärfste entschuldigen.

Dann ist das wirklich ein Problem der BeNetza.Und dann sollte man das da auch mal zu einem Thema machen.Denn das schaft Probleme...

73 Alex
In der Regel schreib ich "Alex" drunter.Keine Angst,das bin dann immer noch ICH.Wer es verstehen will soll mal Sascha wikipidieren,nur so als Info,nicht erschrecken.
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doeskopp
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#70

Beitrag von doeskopp »

DE6PET hat geschrieben:
grinsekater hat geschrieben: Sich schleichen und weiterfahren und dem Funkamateur nicht auf den Sack gehen, wenn sonst am Auto alles ok ist. :cry: Für Amateurfunk (im Auto) sind sie doch gar nicht die zuständige Behörde.
Das ist ein guter Tipp für all jene Funkmateure, welche gern
kostenpflichtig in einem Streifenwagen mitfahren möchten.
Watten Blödsinn. :think:
Sowas gabs noch nichtmal früher als Schwarzfunken noch eine Straftat war. Seit wann wird man wegen der Vermutung einer OWI festgenommen? Schlimmstenfalls werden die Personalien notiert und irgendwann kriegt der Patient ein Schreiben, mit der Aufforderung sich zu äussern. Alles absolut undramatisch. In der Praxis wird der AFU seine Pappe hinhalten und falls nicht dabei, evtl. nachreichen müssen. Wahrscheinlich können die das aber auch per Funkabfrage an Ort und Stelle klären. Deren Datenbanken sind unerschöpflich.
Manchmal werde ich das Gefühl nicht los, das einige Leute die hier schreiben, bei einer Kontrolle am liebsten als erstes die Hände hinhalten und um eine Fesselung betteln würden. Geheime Vorlieben sozusagen, für die allerdings nicht die Polizei zuständig ist.

Grüße from Doeskopp
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#71

Beitrag von DK5KM »

@DO2ESB
In meiner alten Klasse E-Pappe stand das auch noch drin, aber nicht mehr in der Klasse A.
Die Formulare haben sich scheinbar Ende 2013 / Anfang 2014 geändert.
73 de Lars - DK5KM

Kenwood TS 430-S und Yaesu FT 7900 im Shack, FT 8800 mobil
DE6PET

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#72

Beitrag von DE6PET »

doeskopp hat geschrieben:Watten Blödsinn. :think:
Sowas gabs noch nichtmal früher als Schwarzfunken noch eine Straftat war.
Die Zeiten haben sich geändert ...

Selbst beim Schwarzfahren in der U-Bahn kommst Du zur
"Feststellung der Personalien" erstmal mit auf die Wache,
falls Du Dich widersetzt.

Also besser den Fahrschein vorzeigen ... :wink:

Gruß
DE6PET
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#73

Beitrag von Wolf »

DE6PET hat geschrieben:(...) Anders als im CB-Funk (den jedermann machen darf) ist eine
Amateurfunklizenz amtlich und muß bei möglichen Kontrollen
auf Verlangen vorgezeigt werden.

Deine Amateurfunklizenz (falls Du eine hast) ist ein amtlich
ausgestelltes Dokument und die Polizei hat das Recht es zu
kontrollieren, genau so wie einen KFZ-Führerschein, einen
Bootsführerschein, einen Gewerbeschein oder irgend welche
anderen behördlich ausgestellten Dokumente. (...)
Eine Pflicht, bestimmte Dokumente mitführen zu müssen, besteht nur dann, wenn dies in einem Gesetz oder einer Verordnung festgelegt ist. Das ist z.B. beim Führerschein (in der Fahrerlaubnis-Verordnung) oder der Kfz-Zulassung (in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fall.

Im Amateurfunkrecht gibt es eine solche Festlegung nicht, deshalb muss die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst auch nicht mitgeführt werden.

Gruß
Wolf :-)

Nebenbei: Die CB-Funk-Allgemeinzuteilung ist ebenso "amtlich" wie eine "Amateurfunklizenz". Der Unterschied besteht nur darin, dass die Allgemeinzuteilung, weil sie an einen allgemeinen Personenkreis gerichtet ist, nicht individuell ausgefertigt wird.
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#74

Beitrag von DBY656 »

Hallo zusammen,
die ganze Geschichte mit dem Funk im Auto hat noch eine Haken, die Angaben des Fahrzeugherstellers. Bekanntlich gibt es vielfach Schwierigkeiten von den Fahrzeugherstellern verlässliche Daten zu bekommen, ob und wie Funktechnik eingebaut werden darf. Evtl. ist dann mal eben die Straßenzulassung weg.

73' Markus
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#75

Beitrag von Wolf »

grinsekater hat geschrieben:So, hab dann gerade eine Rückruf der BNetzA Dortmund erhalten, wo ich heute morgen angerufen und die "Problematik" geschildert hatte. :D

Also: die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erlaubt grundsätzlich jeglichen Amateurfunkbetrieb, egal, ob ortsfest, im Auto oder mit der Handpuste. Es ist einfach so.

Daher besteht auch keine Notwendigkeit, das noch mal extra in die Urkunden zu schreiben. Die Rahmenbedingungen ergeben sich aus Amateurfunkgesetz und Amateurfunkverordnung, und wenn irgendwas eingeschränkt oder verboten ist, dann steht das da drin.
(...)
73, Andy
Danke, Andy, für Deine Mühe. Auch wenn das Ergebnis schon von vornherein klar war - was hätte die Behörde auch anderes antworten sollen...

[ironie]Halt stopp! Du solltest Dir die Auskunft unbedingt auch noch schriftlich geben lassen, natürlich auf amtlichem Behördenbriefpapier und - gaanz wichtig - mit STEMPEL(!). damit auch sichergestellt ist, dass es sich wirklich um eine hochoffizielle behördliche Auskunft handelt.[/ironie]

Gruß
Wolf :-)
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