Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

DE6PET

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#16

Beitrag von DE6PET »

@ Grinsekater

Der Ausweis auf dem Bild ist keine übliche "Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst",
sondern speziell auf eine ortsfeste Amateurfunkstelle (z.B. ein Relais eine Clubstation, ein
Sonderrufzeichen oder Ähnliches) von der Bundesnetzagentur ausgestellt.

Der betreffende Funkamateur sollte also unterwegs und für seine persönlichen Zwecke immer
seinen eigenen Ausweis mit sich führen. Nicht den Ausweis für die ortsfeste Anlage, um eben
solche Probleme bei Kontrollen zu vermeiden.

Der betreffende Funkamateur hatte also wohl nur versehentlich den falschen Ausweis für die
ortsfeste Anlage in der Tasche und sein persönlicher Ausweis liegt irgendwo zu Hause in der
Schublade.

Das Mißverständnis mit der Polizei wird sich sicher leicht aufklären lassen, aber es spricht
ja schon mal für sie, daß sie sich Ausweise ganz genau anschauen ...

Gruß
DE6PET
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Mikado
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#17

Beitrag von Mikado »

Halt... hab da was!

In der VFG 12/2005 ( https://www.darc.de/uploads/media/__AFuG___AFuV-s.pdf ) ab Seite 80 heisst es:
Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland
gemäß § 10 Abs. 3 der Amateurfunkverordnung vom 15. Februar 2005 (BGBl. I S. 242)
...
International gebräuchliche Rufzeichenzusätze im Sinne von § 11 Abs. 3 AFuV, die an das Rufzei-
chenende angehängt werden können, sind:
a) beim Betrieb einer beweglichen Amateurfunkstelle in einem Landfahrzeug oder an Bord eines
Wasserfahrzeugs auf Binnengewässern das Zeichen „/m“, bei Sprechfunkverkehr das Wort „mobil“,

b) beim Betrieb einer Amateurfunkstelle an Bord eines Wasserfahrzeuges, das sich auf See befindet,
das Zeichen „/mm“, bei Sprechfunkverkehr die Wörter „maritim mobil“,

c) beim Betrieb einer Amateurfunkstelle an Bord eines Luftfahrzeugs das Zeichen „/am“, bei Sprech-
funkverkehr die Wörter „aeronautisch mobil“,

d) beim Betrieb einer tragbaren oder vorübergehend ortsfest betriebenen Amateurfunkstelle das Zei-
chen „/p“, bei Sprechfunkverkehr das Wort „portabel“,

e) aus betrieblichen Gründen notwendige Zusätze, die vom Rufzeichen mit einem Bindestrich „-“ oder
einem Schrägstrich „/“ getrennt werden.
...
Damit dürfte der Drops gelutscht sein.

In dem "Ur-Gesetz" und DV-AFuG war es gleich und deutlicher enthalten.

73 Mikado / DL4OBG, seit '87 im DARC ;)
...wenn 10 deziBel ein Bel sind, sind dann 20dB nicht ein ZwieBel? :O))
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grinsekater
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#18

Beitrag von grinsekater »

DE6PET hat geschrieben:@ Grinsekater

Der Ausweis auf dem Bild ist keine übliche "Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst",
sondern speziell auf eine ortsfeste Amateurfunkstelle (z.B. ein Relais eine Clubstation, ein
Sonderrufzeichen oder Ähnliches) von der Bundesnetzagentur ausgestellt.
Nö, in meinem Zettel steht das auch so ähnlich.

Meine ist nur so extrem verwaschen (hat mal einen 60 Grad-Waschgang in der Geldbörse in der Jeanstasche mitgemacht :D ) und daher stellenweise nicht wirklich lesbar, dass es wenig Sinn machen würde, das Ding zu kopieren und auch hier zu posten.

Der Polizist wollte wohl sein mangelhaftes Wissen durch "bullenhaftes" Auftreten kompensieren... :dlol:

73, Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
13KR
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#19

Beitrag von 13KR »

DE6PET hat geschrieben:
Der Ausweis auf dem Bild ist keine übliche "Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst",
sondern speziell auf eine ortsfeste Amateurfunkstelle (z.B. ein Relais eine Clubstation, ein
Sonderrufzeichen oder Ähnliches) von der Bundesnetzagentur ausgestellt.
Du irrst!


Aber, fragt bei der Kontrolle doch die Polizisten, wie das Dokument aussehen muss, dass den Funk im Auto erlaubt.
Sie müssen so eines ja haben, für ihren "Funkstreifenwagen" :D

73!
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Holgi
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#20

Beitrag von Holgi »

Vielleicht kann mal einer der in den letzten 3-4 Jahren seinen Lappen erworben hat die letzte Seite einscannen und hier einstellen bevor die Diskussion wieder aus dem Ruder läuft.
Mein aktuellster Wisch ist von 2002. Da steht noch ausdrücklich drin das der Betrieb auch in Landfahrzeugen erlaubt ist. in meiner ersten Pappe von 1989 und noch zu seligen OPD-Zeiten stehts auch drin.

Ich weiß jetzt nicht wieso der Herr Beamte der Ansicht ist das eine explizite Erlaubnis vorliegen MUSS. Aber das sollte eigentlich mit einer Mail vom DARC an die Dienststelle zu regeln sein. Ansonsten geht das eh zur Staatsanwaltschaft und wird eingestellt.

Und: Diskussionen mit Polizeivollzugsbeamten sind in der Regel fruchtlos. Man spart sich seine Energie besser auf und regelt den Fall dann auf oben genannte Weise. Ihr solltet aber auch beachten das der Polizeivollzugsbeamte handeln MUSS wenn er einen Verdacht hat! Also spart euch das Beamtenbashing, so hat der Gesetzeshüter erstmal keinen Fehler gemacht, das sind keine Juristen!

73s Holgi
http://www.proamateurfunk.de
NEU: Jetzt NOCH freundlicher gegenüber beratungsresistenten Usern!
CWireless
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#21

Beitrag von CWireless »

@OWL-Lachmietze

Nabend Andy !

Da wo diese Kontrolle stattfand wundert mich das Verhalten des Kontrollierenden
nun garnicht. Die Uhren ( und Menschen ?) scheinen dort anders zu ticken....
Zuletzt geändert von CWireless am So 4. Jan 2015, 19:43, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist schön, mal nichts zu tun, um dann vom Nichtstun auszuruhen.
DE6PET

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#22

Beitrag von DE6PET »

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, die entsprechende Seite aus
einem aktuellen Amateurfunk - Ausweis zu kopieren und die sieht
ganz anders aus (siehe Bild).

Auch an keiner anderen Stelle des Ausweises wird eine ortsfeste
Anlage überhaupt nur erwähnt und schon gar nicht eingetragen ...

Gruß
DE6PET
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BNA.jpg
CWireless
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#23

Beitrag von CWireless »

@PET

Interessant ist der Zusatz bzgl der fälligen Beiträge.
Wäre doch nett zu wissen seit wann die BNETZA
darauf hinweist.
Und die nette "Buchhalternase"......
:tup: :tup: :tup:
Es ist schön, mal nichts zu tun, um dann vom Nichtstun auszuruhen.
Maulwurf
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#24

Beitrag von Maulwurf »

Hallo,
das der Polizeivollzugsbeamte handeln MUSS wenn er einen Verdacht hat!
halte ich für ein Gerücht.
Gehört zwar nicht zum Thema, kann ich aber widerlegen.
Mir ist ein Fall bekannt, da fuhren in einer Straße mit "Durchfahrt verboten, Anliegerfrei" die osteuropäischen Sperrmülldiebe im Konvoi und zwischendrin die Polizei. Die machten sich nicht mal die Mühe einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle.
Da war ja mehr als ein Verdacht:
  • -unnötiges hin- und herfahren
    -befahren einer Straße mit "Durchfahrt verboten"
    -Diebstahl (Besitz geht vom ehemaligen Besitzer auf Stadt bzw. beauftragte Firma über)
    -hatten alle Antennen drauf :P , könnte ja auch illegal sein (Polen-Raster)
Nach einem Gespräch mit mir sagten sie noch "Wir fahren noch ein wenig rum", was natürlich auch nicht bringt, was ich auch äußerte.

Die Schreiben sehen auch dauernd anders aus, bei mir steht "Standort für eine..." drauf, aber kein Datum der ursprünglichen Zuteilung mehr, sondern nur das der neuesten Version (nach Umzug).
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der_Kölner
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#25

Beitrag von der_Kölner »

Wenn das mit den Beiträgen da so explizit drinsteht würde das doch im Umkehrschluss bedeuten, daß die Zulassung nur entzogen werden darf wenn die Beitrage nicht gezahlt werden. Und eben nur dann! Nicht aus irgendwelchen anderen Gründen.
DE6PET

Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#26

Beitrag von DE6PET »

CWireless hat geschrieben:@PET

Interessant ist der Zusatz bzgl der fälligen Beiträge.
Wäre doch nett zu wissen seit wann die BNETZA
darauf hinweist.
Und die nette "Buchhalternase"......
:tup: :tup: :tup:
Seit wann genau der Hinweis drauf steht weiß ich nicht, aktuell ist es jedenfalls so ...

Gruß
DE6PET
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KLC
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#27

Beitrag von KLC »

Ich schätze auch , daß ein etwas jüngerer unbedarfter und forscher "neuer Sherriff in der Stadt" auf Nummer sicher gehen, und gleichzeitig nichts verkehrt machen wollte. Was soll er sagen?: Oh Entschudigung, ich komm grad von der Police-Academy und habe eigentlich keine Ahnung. Da würdet ihr auch lieber den Khorintenkacker mimen.

Außerdem sind die Definitionen über ortsfeste Anlagen in DV810 und AFuG o.Ä. nicht unbedingt gleich.
Ich denke , der Holgi hat am meisten Recht, noch mehr als DE6PET mit der Clubstations-Pappen-These.
Die einzigste Möglichkeit , "den Sherriff vom Pferd zu schubsen", sprich zu verunsichern, ist der Vorschlag von 13KR , mal wirklich nach den gleichen Schein für sein FuG und/oder TETRA-Pack zu fragen. So was habe ich auch noch nie gesehen oder was von gehört.
:mrgreen:
Das klärt sich die Woche bestimmt auf ....kein Grund zur Massenpanik.

:clue: Rolf

Nachtrag : man könnte auch die Polizei in den Focus der Nachwuchsgewinnung für Amateurfunk einbeziehen.
DAs würde zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen.
Zuletzt geändert von KLC am So 4. Jan 2015, 20:35, insgesamt 1-mal geändert.
SAARLAND
Großes vergeht immer im Kleinen.
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#28

Beitrag von Wolf »

Hmm, mir hatte die Behörde nach einem Umzug im Oktober 2010 eine neue Zulassung geschickt - da steht derselbe Passus wie auf dem von Grinsekater geposteten Bild (also nur "Standort für eine ortsfeste Amateurfunkstelle ...").

Natürlich schließt das nicht aus, dass der Inhaber auch andere Arten von Amateurfunkstellen an anderen Orten betreiben darf.

Nun, die Polizei ja eine "rechtliche Klärung" in Aussicht gestellt. Hoffentlich bringt ein Anruf bei der BNetzA dem übereifrigen Ordnungshüter den erforderlichen Wissensgewinn....

Gruß
Wolf :-)
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David
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#29

Beitrag von David »

Würde mich nicht wundern, nachdem was unsere Bundespolizei alles für bedenken haben. Besonders im Bereich Brandenburg-Sachsen.
Einige wissen sogar, dass CB-Funkgeräte vor 1995 (?) war das glaube, nicht im Fahrzeug betrieben werden dürfen.
Sehr respektabel!!!

Die Bescheinigung zur Teilnahme am Amateurfunk habe ich im Fahrzeug nie mitgeführt. Deswegen habe ich das ganze nun demontiert.
Sie wurde ständig verlangt und das war mir zu nervig. Mit einer Funkanlage biste bei Grenzkontrollen ein gern gesehener Gast. :D

55 &73 David
Zuletzt geändert von David am So 4. Jan 2015, 21:07, insgesamt 1-mal geändert.
http://www.funkbasis.de

Eisenbahn Funkamateure in der Stiftung BSW Region OST
ROMEO 1
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Re: Polizeikontrolle- Amateurfunk im Auto verboten?

#30

Beitrag von ROMEO 1 »

DE6PET hat geschrieben:@ Grinsekater

Der Ausweis auf dem Bild ist keine übliche "Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst",
sondern speziell auf eine ortsfeste Amateurfunkstelle (z.B. ein Relais eine Clubstation, ein
Sonderrufzeichen oder Ähnliches) von der Bundesnetzagentur ausgestellt.

...
Gruß
DE6PET
Die Aussage ist leider nicht richtig, s.a. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Amateurfun ... sse_E,.jpg

In meiner Pappe von 1990 steht das auch noch anders drin:
AFu-Genehmigung.JPG
73, Horst
Antworten

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