(das Einverständnis des dortigen TE, also des Betroffenen, seinen Beitrag hier in der Funkbasis zu posten und auch zur Diskussion zu stellen, habe ich mir selbstverständlich per PN eingeholt.. )
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Gestern um 13:46 ·Xxxxxx
Wo ist den Geschrieben so im Gesetz am besten , das ich auch Mobil oder Portable Funken darf? Hatte heute eine kleine Kontrolle durch die Polizei. Denen fiel mein Mobilgerät auf und stellten fest das ich das nicht darf! Ich erklärte denen das es Amateurfunk ist, zeigte meine Lizenzurkunde. Da war der Fehler. In der Urkunde steht nur das ich ortsfest Funken darf. Also haben sie mir den Betrieb mobil untersagt bis zur rechtlichen Klärung. Jetzt suche ich Informationen wo das genau Gesetzlich geregelt ist.
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Die meinen also allen Ernstes, weil in den neueren Urkunden nur noch der Standort der "ortsfesten Amateurfunkstelle" eingetragen ist, (und nichts extra von Mobil- oder Portabelbetrieb steht), daraus ableiten zu können, dass Amateurfunk NUR an dieser Adresse erlaubt und ansonsten verboten sei.
Hat sonst schon jemand mal solche Kapriolen erlebt? Oder ist das bislang einmalig?
Das wird, wie man nachlesen kann, auch bei FB heftig diskutiert. Allerdings fällt mir dort auf, dass es in dieser Gruppe so einige "Ritter der Vorschriften" gibt, die das Handeln des Polizisten sogar noch zu "rechtfertigen" versuchen...
Da packt man sich doch an den Kopf, oder?
73, Andy