EMUV&PLC?- Nee !! Frommer Wunsch oder wahr ?

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KLC
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EMUV&PLC?- Nee !! Frommer Wunsch oder wahr ?

#1

Beitrag von KLC »

Ich setz das Thema mal hierher , scheint mir am passendsten.

Prost Neujahr und alles Gute im neuen Jahr !
Habe ich hier schon ein paar mal dies Jahr geäußert, aber unsere Lizenzierten scheinen diesem Wunsch noch einen draufzusetzen.
Auf einigen Amateur- + OV-Seiten sowie den Rundsprüchen wird frohe Botschaft kundgetan:
z.B. auf http://www.vfdb.net (bißchen runterscrollen) :
„EMV-Störungen müssen nicht hingenommen werden.
Text: DB6NX;Online gestellt durch OM Bernd, DK1HI am Donnerstag, den 11. Dezember 2014 um 18:53 Uhr“. Andere haben die gleiche Meldung schon weitergetragen , Club-Zeitschriften und Fakebook-Seiten.


Hat da jemand den Wunschzettel für den Weihnachtsmann durch den „News-Ticker“ laufen gelassen, oder hat die Nachricht Hand & Fuß?

Grüße :wave: Rolf
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DK5KM
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Re: EMUV&PLC?- Nee !! Frommer Wunsch oder wahr ?

#2

Beitrag von DK5KM »

Was hat sich gegenüber den Vorjahren geändert?
Das war letztes Jahr und das Jahr davor doch auch schon so.
Das EMVG gibt es doch nicht erst seit 2015.
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KLC
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Re: EMUV&PLC?- Nee !! Frommer Wunsch oder wahr ?

#3

Beitrag von KLC »

DK5KM hat geschrieben:Was ... ? ....
In etwa das habe ich mir auch gedacht, weil von großartiger Gesetzesänderung oder einer anderen Novellierung habe ich auf die Schnelle nix gefunden. Die letzten so von 2013. Also eher der Aufruf , sich zu auf die Hinterbeine zu stellen oder zu wehren.

Na dann in diesem Sinne :tup:
:wave: Rolf
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Re: EMUV&PLC?- Nee !! Frommer Wunsch oder wahr ?

#4

Beitrag von Wolf »

KLC hat geschrieben:(...) Also eher der Aufruf , sich zu auf die Hinterbeine zu stellen oder zu wehren.
So isses. In letzter Zeit hat es keine Änderung des EMVG gegeben. Die Meldung im VFDB-Rundspruch bezieht sich auf das bestehende EMVG aus dem Jahre 2008, das zuletzt im Jahre 2013 geändert wurde (wobei sich an den Regelungen zur Störungsbeseitigung nichts geändert hatte).

In der VFDB-Meldung heißt es u.a.:
  • Gemäß § 14, Abs. 6, EMVG wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) Abhilfemaßnahmen unterbreiten, die den Betreiber des elektrischen Betriebsmittels (z.B. den Nachbarn) in diesem sachlichen Sinne überzeugen werden.
Schön wär's: Wenn der "Nachbar" die Zusammenarbeit verweigert, sind der Behörde weitgehend die Hände gebunden - wie die hier schon an anderer Stelle ausführlich geschilderten Fälle zeigen.

Gruß
Wolf :-)
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