Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich jemand im Baurecht aus.
Ich habe einen Westower SP60 (18m, 3 Schüsse, teleskopier- und kippbar) angeboten bekommen und werde den auch kaufen.
Der Vorbesitzer hat den Mastfuß nicht direkt einbetoniert sondern quasi eine Hülse/Köcher einbetoniert in den das Fußteil eingelassen und wieder herausgezogen werden kann. Er sagt, das wäre in Niedersachsen genehmigungsfrei gewesen, da transportabel. Er hatte wohl einen Bekannten beim Bauamt der ihm dies so bestätigt hat.
Ich finde in der Landesbauordnung RLP aber nirgendwo so einen Passus.
Wer weiß hier mehr ?
Antennenmast Genehmigung
- DK5VQ
- Santiago 9+30
- Beiträge: 2639
- Registriert: Mo 9. Mai 2005, 22:01
- Standort in der Userkarte: Sankt Julian
- Kontaktdaten:
Antennenmast Genehmigung
vy 73 de Mario - http://www.dk5vq.de - und amateurfunk-westpfalz.de
Hermes SDR & BLF188XR LDMOS PA & EA59+ & Fullsize Dipole
Hermes SDR & BLF188XR LDMOS PA & EA59+ & Fullsize Dipole
-
- Santiago 9
- Beiträge: 1446
- Registriert: Sa 10. Dez 2005, 21:33
- Standort in der Userkarte: Duisburg Rheinhausen
- Kontaktdaten:
Re: Antennenmast Genehmigung
Hallo TS50,
die Auskunft des Vorbesitzers war vielleicht nicht ganz vollständig:
Laut Niedersächsischer Bauordnung sind "ortsveränderliche Antennenanlagen" (ohne 10m-Begrenzung) in Niedersachsen nur dann baugenehmigungsfrei, wenn sie "für längstens drei Monate aufgestellt werden".
-> http://www.bauordnungen.de/Niedersachsen (dort im PDF Seite 84, Punkt 4.7)
In der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz gibt es offenbar tatsächlich keinen derartigen Passus. Dort ist nur die übliche Regelung zu finden, dass Masten incl. Antenne bis zu 10 Metern Höhe baugenehmigungsfrei sind.
Gruß
Wolf
die Auskunft des Vorbesitzers war vielleicht nicht ganz vollständig:
Laut Niedersächsischer Bauordnung sind "ortsveränderliche Antennenanlagen" (ohne 10m-Begrenzung) in Niedersachsen nur dann baugenehmigungsfrei, wenn sie "für längstens drei Monate aufgestellt werden".
-> http://www.bauordnungen.de/Niedersachsen (dort im PDF Seite 84, Punkt 4.7)
In der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz gibt es offenbar tatsächlich keinen derartigen Passus. Dort ist nur die übliche Regelung zu finden, dass Masten incl. Antenne bis zu 10 Metern Höhe baugenehmigungsfrei sind.
Gruß
Wolf
- DK5VQ
- Santiago 9+30
- Beiträge: 2639
- Registriert: Mo 9. Mai 2005, 22:01
- Standort in der Userkarte: Sankt Julian
- Kontaktdaten:
Re: Antennenmast Genehmigung
So habe ich das auch interpretiert...
Gesendet als UHF Fax
Gesendet als UHF Fax
vy 73 de Mario - http://www.dk5vq.de - und amateurfunk-westpfalz.de
Hermes SDR & BLF188XR LDMOS PA & EA59+ & Fullsize Dipole
Hermes SDR & BLF188XR LDMOS PA & EA59+ & Fullsize Dipole
Re: Antennenmast Genehmigung
Nach drei Monaten umlegen und nach einem Tag wieder aufrichten. Dann läuft die Frist wieder drei Monate?
Also Verordnungen gibt es ...
Also Verordnungen gibt es ...