Hausdurchsuchung auch bei Ordnungswidrigkeit ?

Benutzeravatar
grinsekater
Santiago 9+30
Beiträge: 7102
Registriert: Fr 8. Aug 2003, 16:31
Standort in der Userkarte: Extertal
Wohnort: JO42NB

Re: Hausdurchsuchung auch bei Ordnungswidrigkeit ?

#16

Beitrag von grinsekater »

[quote="2543";p="225653"]

Das ist ja auch ein "schmachvolles" Kapitel mit dem man nicht so gerne hausieren geht.
[/quote]

Nein, das sehe ich nicht so. Was ist daran denn schmachvoll? Da gibt es aber wirklich Schlimmeres.

Wichtig ist doch, dass man seine Rechte kennt, und sich "im Falle des Falles" dann auch entsprechend verhält. Und "Fehler" macht jeder mal. Passieren kann auch jedem alles. :clue: Und aus Fehlern Anderer kann man immer lernen, das gilt auch für JEDEN!

Es gibt ja schliesslich auch (Hilfe-)Foren, wo sich Leute relativ offen über ganz andere Begegnungen mit der Staatsmacht austauschen, zum Beispiel welche, die mal mit ein paar Gramm Marihuana erwischt worden sind, oder die wegen Alk am Steuer oder Raserei zur MPU müssen/mussten und sich gegenseitig Ratschläge geben, wie man daraus das Beste macht. Sowas ist meiner Ansicht nach schon etwas peinlicher, als wenn einem die BNetzA mal ein Freenet-Afu-Gerät aus der Bude geholt hat, das an der Hochantenne betrieben worden sein soll. :lol:

Darum fände ich es schon gut, wenn es zum Thema "Funk" auch sowas gäbe, und gerade weil hier sehr viele Funkfreunde aktiv sind, wäre diese Rubrik dafür ja auch gut geeignet.

Dein Fall liegt wirklich zu lange zurück, als dass es für heutige Zeiten noch relevant wäre. Schliesslich waren das damals alles Straftaten und daher bestand auch Ermittlungszwang, wenn denen irgendwas bekannt wurde. Das ist inzwischen jedenfalls schon mal anders.

Ich hatte bisher (seit 1975) überhaupt noch keine solchen Erlebnisse, abgesehen von ein paar (polizeilichen) Verkehrskontrollen, wo man zwar hin und wieder mal nach manchen Dingen, die ich im Auto hatte, gefragt hat, sich aber mit meinen Einlassungen dazu -für mich folgenlos- zufrieden gab. :)

73, Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
Yaesu FT857D

Re: Hausdurchsuchung auch bei Ordnungswidrigkeit ?

#17

Beitrag von Yaesu FT857D »

Also ich würde mich nicht darauf verlassen, wenn die BnetzA mit Polizei kommt und dann keinen Durchsuchungsbeschluss hat.
Heutzutage werden durch die Beamten andere Sachen für den Durchsuchungsbeschluss beim Richter genannt. Wenn die erst mal drin sind, können die weiteren Verdachtsmomenten nachgehen.
Habe ich mal so, vor über 13 Jahren erlebt. Bei der Durchsuchung für eine andere Sache, gingen die Zollbeamten einfach an meine Funkgeräte und nahmen die in Betrieb! (Amateurfunkgeräte)
Als ich den Beamten auf die illegale Inbetriebnahme des AFU-Gerätes aufmerksam machte, bekam ich den Kommis "Wir dürfen im Rahmen der Durchsuchung alles.".
(mein Anwalt hat das später als unrechtmässig gerügt)
Auch alle Videokassetten und Bücher wurden vorläufig beschlagnahmt. Es hätten ja dort Beweise für die andere Sache gefunden werden können...
Benutzeravatar
grinsekater
Santiago 9+30
Beiträge: 7102
Registriert: Fr 8. Aug 2003, 16:31
Standort in der Userkarte: Extertal
Wohnort: JO42NB

Re: Hausdurchsuchung auch bei Ordnungswidrigkeit ?

#18

Beitrag von grinsekater »

Bei mir war 2004 mal die Steuerfahndung mit DS-Beschuss (aber ohne Polizei), die haben sich für die Funkgeräte gar nicht interessiert, fragten nur kurz, was das das denn sei.
Nur als der Scanner, der im Schlafzimmer stand, und den ich in der Hektik auszuschalten vergessen hatte, kurz "Laut" gab, grinste der eine Beamte nur, und meinte, "na, na, na, das will ich jetzt aber nicht gehört haben, machen Sie das Ding mal besser aus". Das war´s und sie haben weiter nach Belegen für Steuerhinterziehung gesucht... :lol: Glück gehabt? :clue:

73, Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
odo
Santiago 9+30
Beiträge: 6274
Registriert: Di 1. Feb 2005, 22:46
Standort in der Userkarte: 12627 Berlin
Wohnort: Berlin

Re: Hausdurchsuchung auch bei Ordnungswidrigkeit ?

#19

Beitrag von odo »

[quote="315";p="225812"]

Wichtig ist doch, dass man seine Rechte kennt, und sich "im Falle des Falles" dann auch entsprechend verhält.[/quote]

Das ist heute -dank Internet- einfacher als damals.

Mein "Vergehen" fiel in eine Zeit wo das Fernmeldegesetz mal für eine Weile ausser Kraft war.

Leider hatte ich das zu der Zeit nicht gewusst und eine Unterschrift unter das verkehrte Dokument gesetzt.... :wall:
:wave: :wave:
odo
Benutzeravatar
grinsekater
Santiago 9+30
Beiträge: 7102
Registriert: Fr 8. Aug 2003, 16:31
Standort in der Userkarte: Extertal
Wohnort: JO42NB

Re: Hausdurchsuchung auch bei Ordnungswidrigkeit ?

#20

Beitrag von grinsekater »

Richtig, heute kann man sich wirklich schon im Vorfeld bestens informieren, man muss es aber auch tun! Vielen ist das aber viel zu anstrengend, die heulen lieber nachher rum, wenn es "geknallt" hat und sie nur Fehler gemacht haben. Von solchen Leute kenne ich etliche, wenn auch eher aus anderen Deliktsbereichen. Selbst schuld, grösstenteils. :clue:

Ich war auch lange in einschlägigen Foren unterwegs und hab mir da sehr viel Hintergrundwissen angeeignet. Das hatte zwar mit Funk nun gar nichts zu tun, ist aber letztlich auch in diesen Bereich übertragbar.
Vielfach erwarten die Behörden, dass der Betroffene bei einer Durchsuchung "gestresst" ist, und dann unüberlegte Fehler (Angaben zur Sache, Unterschriften, Lebensgeschichte erzählen usw.) macht. Damit erzielen sie einen Grossteil ihrer Erfolge.
Man muss bei einer Kontrolle/Durchsuchung als Verdächtiger/Beschuldigter erst mal überhaupt nichts sagen, nichts zugeben und auch nichts unterschreiben, es besteht keinerlei Verpflichtung, und seine Situation verbessert man damit garantiert nicht. Schliesslich kann der Laie kaum beurteilen, welches juristische Gewicht seine Angaben bei den Ermittlern haben.

Also Fresse halten, bis der Kram vorbei ist, nach Rücksprache mit einem Anwalt kann man ja immer noch weitersehen (und ggf. auf "kooperativ" machen). :wink:

73, Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
Wolf
Santiago 9
Beiträge: 1446
Registriert: Sa 10. Dez 2005, 21:33
Standort in der Userkarte: Duisburg Rheinhausen
Kontaktdaten:

Re: Hausdurchsuchung auch bei Ordnungswidrigkeit ?

#21

Beitrag von Wolf »

Hallo,

die Voraussetzungen, unter denen die Bundesnetzagentur Durchsuchungen vornehmen darf, sind in § 14 Abs. 12 EMVG geregelt. Dort heißt es u.a.:

"Unter den in Absatz 7 genannten Voraussetzungen sind die Bediensteten der Bundesnetzagentur befugt, Grundstücke, Räumlichkeiten und Wohnungen zu betreten, auf oder in denen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte die Ursache störender Aussendungen zu vermuten ist. Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch den verantwortlichen Bediensteten der Bundesnetzagentur schriftlich angeordnet werden. Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 sollen nur nach vorheriger Anhörung des Betroffenen erfolgen, es sei denn, die Maßnahme würde dadurch unangemessen verzögert. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 des Grundgesetzes wird nach Maßgabe der Sätze 1 und 2 eingeschränkt."
(Fettung von mir)

Die "in Absatz 7 genannten Voraussetzungen" besagen, dass "aufgrund einer elektromagnetischen Störung
1. eine Gefahr für Leib oder Leben einer Person oder für fremde Sachen von bedeutendem Wert,
2. eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzung eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes oder
3. eine Beeinträchtigung eines zu Sicherheitszwecken verwendeten Empfangs- oder Sendefunkgerätes" bestehen muss und "die Ursache der Störung nicht auf anderem Wege zu ermitteln" ist.

Bis vor einigen Jahren war es bei Durchsuchungen oft gängige Praxis, die richterliche Anordnung zu umgehen und von vornherein "Gefahr im Verzug" geltend zu machen. Dem hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2001 durch ein Urteil, das aufgrund einer Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen erging, einen Riegel vorgeschoben. In den Leitsätzen zu dem Urteil heißt es u.a.:

"Der Begriff "Gefahr im Verzug" in Art. 13 Abs. 2 GG ist eng auszulegen; die richterliche Anordnung einer Durchsuchung ist die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme.

"Gefahr im Verzug" muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen nicht aus."

Zur Frage, wie man sich (generell) bei Hausdurchsuchungen verhalten soll, gibt es einen sehens/hörenswerten Vortrag von Rechtsanwalt Udo Vetter ("lawblog.de") mit dem Tiel "Sie haben das Recht zu schweigen".
-> http://chaosradio.ccc.de/23c3_m4v_1346.html

Gruß
Wolf :-)
do1mde

Re: Hausdurchsuchung auch bei Ordnungswidrigkeit ?

#22

Beitrag von do1mde »

....In Sachen Hausdurchsuchung / Gerätebeschlagnahme und ähnlichem könnte ich einiges erzählen - allerdings ist es schon so lange her daß inzwischen die geltende Gesetzgebung sich mehrmals geändert hat und somit sind das "alte Kamellen" die ja heutzutage keine Gültigkeit mehr haben und somit uninteressant sind.....

...wenn jedoch die damalige RegTP mit zwei Polizeibeamten plus Hausdurchsuchungsbefehl auftaucht und mit schriftlich unterstellt wird daß ich "Sendebetrieb im Bereich von 6 MHz gemacht habe", meine Bude durchsucht wird und mein damaliger Yaesu FT 100 beschlagnahmt wird - dann werde ich eben doch sauer....
Dummerweise - nach sofortiger Kontaktaufnahme mit dem nachher genannten Anwalt und Erteilung der Prozessvollmacht - schrieb dann die RegTP daß die Sendetätigkeit von einer Station zwischen "Landsberg/Lech und Augsburg" ausging und auch ein anonymer Anruf auf die Sendetätigkeit hinwies......
Dümmer ging´s natürlich nicht mehr - nachdem der Rechtsanwalt auf ein Messprotokoll bestand - aber niemals eines bekam weils keines gab, wurde entsprechender Widerspruch eingelegt.
Ein paar Tage später bekam ich vom Landgericht Augsburg ein Schreiben - der Durchsuchungsbefehl wird mit sofortiger Wirkung "außer Vollzug gesetzt" - die beschlagnahmten Geräte müssen unverzüglich wieder ausgehändigt werden, alle mir entstandenen Auslagen und Kosten ausnahmlos ersetzt werden.
Meinen FT 100 hat man mir dann mit der Post zurückgeschickt - die Auslagen wurden denen in Rechnung gestellt und komplett beglichen.....

http://www.lawfactory.de/html/hinweise.html

...und dieser Mann hatte das alles zu meiner Zufriedenheit geregelt..


73 Mike
Benutzeravatar
grinsekater
Santiago 9+30
Beiträge: 7102
Registriert: Fr 8. Aug 2003, 16:31
Standort in der Userkarte: Extertal
Wohnort: JO42NB

Re: Hausdurchsuchung auch bei Ordnungswidrigkeit ?

#23

Beitrag von grinsekater »

@ do1mde :

Sehr schön. :tup: Da hast Du Dich genau richtig verhalten. Ich hab auch mal irgendwo gelesen, dass irgendein Gericht jetzt entschieden hat, dass die ihre Messprotokolle grundsätzlich rausrücken müssen, wenn sie irgendwem irgendwas vorwerfen und Bussgelder haben wollen.

RA Riedel ist mir bekannt, (und Udo Vetter von lawblog.de selbstverständlich auch, thx @ Wolf für das Video, daraus kann so mancher ne Menge lernen... :D) ), haben die Dir denn damals auch Deine Kosten für den Rechtsanwalt bezahlt? Wie teuer war das eigentlich, ungefähr?

Das frage ich deshalb, weil man im Regelfall bei Einschaltung von Anwälten vor Anklageerhebung oft auf seinen eigenen Anwaltskosten sitzen bleibt, weil die Rechtsordnung im Vorfeld für Beschuldigte noch keinen "Verteidigungsbedarf" vorsieht.

73, Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
Benutzeravatar
Feuervogel
Santiago 7
Beiträge: 577
Registriert: So 5. Okt 2003, 21:18
Standort in der Userkarte: 91257 Pegnitz
Wohnort: Pegnitz
Kontaktdaten:

Re: Hausdurchsuchung auch bei Ordnungswidrigkeit ?

#24

Beitrag von Feuervogel »

Das sind doch mal Erfahrungswerte !!!
Ja das mit 6 Mhz ist ja bei vielen kein unbeschriebenes Blatt . Wo wir im Jahre 1993 angeschissen wurden , und damals eben zeitgleich bei etwa 15 Stationen in der Region die BAPT zus. mit Pol. vor der Türe stand hat man im jungen alter auch FALSCH reagiert . Man nam es zur Kentniss und bezahlte eben ...
Andere Referenzen in den letzten 10 Jahren zeigen auch klar , sich wehren !!! Nicht einfach alles hinnehmen , Protokolle zeigen lassen , Akteneinsicht und natürlich nen kompetenten Anwalt hinzu ziehen . Da sieht man dann meistens das NIX dahinter war ! Wer gegenteiliges Weis , einfach mal die Hose runter lassen . Die letzten mir bekannten Fälle sind im Sande verlaufen und ist nichts rumgekommen .
Deshalb auch meine Frage vor einigen Wochen wegen dem Peil und Ortungssystem ?? Es gibt ja auch bekannte Unbelehrbare Fälle , da spielte aber ja auch Dummheit eine gewisse Rolle .
Vielen Dank auch mal für den VideoLink . Das Thema ist ja zur Zeit immer heiss disskutiert ..

73de
UWE
CB Station Feuervogel ---- UWE ----- DO 5 JD ------ 13 LR 050 -------- Juliett Delta 05 ----- GD 10 ----- Pegnitz / Oberfranken ---
*** http://www.extrembreaker.de ***
Flunder

Re: Hausdurchsuchung auch bei Ordnungswidrigkeit ?

#25

Beitrag von Flunder »

Schön mal so einen Fall zu lesen. Wie man auch versucht auf dummen Bauernfang zu gehen. Sicherlich klappt das auch öfters. Wie im wahren Leben. Man muss sich nicht alles gefallen lassen. Ich habe sowas Gott sei Dank in der Familie die solche Aktionen kippen können wenn man auf Bauernfang unterwegs ist.
Benutzeravatar
grinsekater
Santiago 9+30
Beiträge: 7102
Registriert: Fr 8. Aug 2003, 16:31
Standort in der Userkarte: Extertal
Wohnort: JO42NB

Re: Hausdurchsuchung auch bei Ordnungswidrigkeit ?

#26

Beitrag von grinsekater »

[quote="478";p="226050"]
Andere Referenzen in den letzten 10 Jahren zeigen auch klar , sich wehren !!! Nicht einfach alles hinnehmen , Protokolle zeigen lassen , Akteneinsicht und natürlich nen kompetenten Anwalt hinzu ziehen . Da sieht man dann meistens das NIX dahinter war ! Wer gegenteiliges Weis , einfach mal die Hose runter lassen . Die letzten mir bekannten Fälle sind im Sande verlaufen und ist nichts rumgekommen .
[/quote]

Genau, das vermute ich nämlich auch schon die ganze Zeit.

Darum sind konkrete, nachvollziehbare Fälle im Netz, wo man sonst zu allem Möglichen seitenweise Urteile usw. findet, auch eher dünn gesät, und "man" beschränkt sich auf Allgemein-Aussagen und vage Hinweise auf irgendwelche "Hyper-Super-auf-den-Meter-genau-Peilsysteme", vor denen jetzt jeder Angst haben soll.
Dass man aber genau damit bspw. einen 27.555-Piraten oder jemanden mit 20 Watt auf 15 USB erwischt hat, davon liest man nirgends was. :?

Was also mal interessant wäre, auch und gerade bei den Fällen, die "im Sande verlaufen" sind:

Was ist vorgefallen?

Was war der genaue Tatvorwurf?

Wer kam (mit Polizei?) wann, mit oder ohne DS-Beschluss?

Wurden irgendwelche Aussagen gemacht? Wurde irgendwas zugegeben?

Was wurde sichergestellt?

Wurde ein Anwalt eingeschaltet, zwecks Akteneinsicht? Wie teuer war der? Wurden -bei Einstellung des Verfahrens- diese Kosten erstattet?

Gab es Messprotokolle?

Wann war das Ganze?

Und was kam letztlich dabei raus?

Solche Erfahrungsberichte von (ehemals) Betroffenen könnten endlich mal ein bischen Licht in´s Dunkel all der Mutmassungen bringen und letztlich für alle User hier sehr hilfreich sein. Hoffentlich ringen sich viele hier dazu durch, mal ein wenig davon zu erzählen. :)

73, Andy
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
Flunder

Re: Hausdurchsuchung auch bei Ordnungswidrigkeit ?

#27

Beitrag von Flunder »

Gesetzesvorlagen wurden hier schon genug kopiert. Was der Grinsekater schreibt interessiert sicherlich die meisten. Was ich darf und was nicht ist doch allgemein bekannt. :paper:
yamseq

Re: Hausdurchsuchung auch bei Ordnungswidrigkeit ?

#28

Beitrag von yamseq »

[quote="478";p="226050"]
Deshalb auch meine Frage vor einigen Wochen wegen dem Peil und Ortungssystem ??

das ist Stand der Technik, Erfassungszeit liegt bei ca. 100ms, http://www.rohde-schwarz.co.uk/file_628 ... dbl_de.pdf

Es gibt ja auch bekannte Unbelehrbare Fälle , da spielte aber ja auch Dummheit eine gewisse Rolle .

frage mich wieso sich hier alle heiß machen, so lange keiner Meldet haben die garkein Bock auf irgendwelchen 27.555 und so rumzuhören. ( nur mal zur info 3x27.555= 82.665Mhz und 5xf 137.775Mhz, sowas interessiert die)
Aber haut euch weiter gegenseitig die Taschen voll...


Vielen Dank auch mal für den VideoLink . Das Thema ist ja zur Zeit immer heiss disskutiert ..

dieses "aktuelle" Thema ist 4 J alt, aber egal
73de
UWE[/quote]

desweiteren gibt es noch einen Unterschied, bei Funkamateuren oder Personen mit einer anderweitigen Funkgenehmigung, wird eine Vorsatzhandlung unterstellt, da diese Personen in einer Prüfung über die Rechtslage geprüft wurden, somit eine vorsätzliche OWI
begangen wird,
das hat 1. zur Folge das die Strafen erheblich höher ausfallen (meist Faktor 3-4) und 2. die kosten für einen Anwalt von einer Rechtschutzversicherung in der Regel nicht übernommen werden.

Mess- und Prüfprotokolle müssen zur Hausdurchsuchung nicht mitgebracht werden, lediglich der Hausdurchsuchungsbefehl.
Die Protokolle müssen aber zur Verfahrensaufnahme vorhanden sein und natürlich auch dem Anwalt/Beschuldigten zur Verfügung/Einsicht gestellt werden.

In der Regel sind es aber mehrere Verstöße, meist werden nicht zugeteilte Frequenzbereiche benutzt mit erhöhter Sendeleistung.
Also zum kommt noch der Verstoß gegen EMVG/U dazu.
Zuletzt geändert von yamseq am So 23. Mai 2010, 12:19, insgesamt 3-mal geändert.
Benutzeravatar
Holgi
Santiago 9
Beiträge: 1143
Registriert: So 8. Aug 2004, 15:21

Re: Hausdurchsuchung auch bei Ordnungswidrigkeit ?

#29

Beitrag von Holgi »

[quote="1904";p="226071"]...
das ist Stand der Technik...
...
[/quote]

Huuuu! Das sind ja 24 Seiten! Wer soll den soviel lesen? :think:
Dann doch lieber Schauergeschichten a´la TKKG! :dlol:

73s Holgi
http://www.proamateurfunk.de
NEU: Jetzt NOCH freundlicher gegenüber beratungsresistenten Usern!
Benutzeravatar
doeskopp
Santiago 9+30
Beiträge: 5299
Registriert: Sa 15. Aug 2009, 17:45

Re: Hausdurchsuchung auch bei Ordnungswidrigkeit ?

#30

Beitrag von doeskopp »

@yamseq

Wo gibts denn die aktuellen Preise? Das sind ja geile Spielsachen. Da könnte man glatt das Funken vergessen und zum Peiler werden. :dlol:

Grüße from Doeskopp
Antworten

Zurück zu „Recht - Allgemeines“