Essen: Journalist war zu schnell am Einsatzort – Scanner sic

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Lawfactory CGN

Essen: Journalist war zu schnell am Einsatzort – Scanner sic

#1

Beitrag von Lawfactory CGN »

Essen: Journalist war zu schnell am Einsatzort – Scanner sichergestellt

Das Amtsgericht Dortmund erließ im Februar 2005 gegen einen freien Mitarbeiter eines Essener Presseunternehmens einen Strafbefehl. Ihm wurde vorgeworfen, gegen das Abhörverbot gemäß § 148 Abs. 1 Nr. 1 TKG verstoßen zu haben, indem er mit einem Scanner den Polizei- und Feuerwehrfunk abgehört, so davon Kenntnis erhielt, dass in einem Dortmunder Baumarkt ein Brand ausgebrochen sein sollte und sich unmittelbar zu diesem Einsatzort begeben haben soll. Einem vor Ort anwesenden Polizeibeamten fiel auf, dass sich in dem Fahrzeug ein Scanner befand der mit der Stromversorgung des Fahrzeugs verbunden war. Der Scanner wurde sichergestellt. Der Betroffene ließ durch seinen Verteidiger gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Dortmund erklärte der Journalist, dass er die Information über den Einsatzort telefonisch von einem Informanten erhalten habe. Das Gericht beschloss den Scanner sachverständig begutachten zu lassen und setzte die Verhandlung auf unbestimmte Zeit aus. Ohne einen weiteren Termin zu bestimmen, stellte das Amtsgericht Dortmund (95 Cs 69/05) nun das Verfahren gemäß § 153 StPO ein. Der Journalist verzichtete freiwillig auf die Rückgabe des Gerätes.

mitgeteilt von : Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln
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yaesu-User

Re: Essen: Journalist war zu schnell am Einsatzort – Scanner

#3

Beitrag von yaesu-User »

Dumme Leute gibts!
So einen Scanner würde ich gerade als Journalist noch mit zur Polizei schleifenund offen liegen lassen! Sowas lässt man zuhause gut verwahrt!
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grinsekater
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Re: Essen: Journalist war zu schnell am Einsatzort – Scanner

#4

Beitrag von grinsekater »

Oder man speichert lediglich Amateurfunkfrequenzen usw. darauf ab, dann können die Herrschaften Strafverfolger es ja gern überprüfen lassen.....

Der Betrieb ist schliesslich ja grundsätzlich erlaubt, wenn man damit nichts "Verbotenes" hört. Und das muss nachgewiesen werden.

73, Andy
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earth
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Re: Essen: Journalist war zu schnell am Einsatzort – Scanner

#5

Beitrag von earth »

Ich habe da noch was gefunden, in Sachen Scanner und BOS:

In der März(98) Ausgabe der Fachzeitschrift " Radio hören und Scannen" aus dem VTH-Verlag wird folgendes berichtet:
Der verantwortliche Redakteur der Zeitschrift hat ende 1997 vor dem Amtsgericht Burgdorf / Hannover ein erstes Urteil gewonnen. In der aufsehenerregenden Begründung wurde zum ersten Mal klar definiert, was man mit einem Radio-Scanner hören darf! Nämlich ALLES, was NICHT verschlüsselt ist! Also auch: Polizeifunk, Flugfunk, Mobiltelefone, etc. (Aktenzeichen Az 4DS / 16JS 7932/97) In der Urteilsbegründung heisst es:
Nach der derzeitigen Rechtslage ist es die Aufgabe des Herstellers einer Funkanlage, dafür zu sorgen, daß Nachrichten, die für die Funklage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden, indem das Gerät so hergestellt wird, daß der Empfang dieser Nachrichten technisch nicht möglich ist. Damit ist im Sinne des Abhörverbotes des Telekommunikationsgesetzes ALLES ÖFFENTLICH UND FREI HÖRBAR, was mit einem ganz normalen Radio-Scanner empfangen werden kann. Wer NICHT ABGEHÖRT WERDEN WILL MUß HINGEGEN SELBST FÜR SCHUTZ SORGEN. Beispielsweise durch eine Verschlüsselung. Und die muß sogar laufend dem Stand der Abhörtechnik angepasst werden!


Trifft das Urteil noch zu???
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grinsekater
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Re: Essen: Journalist war zu schnell am Einsatzort – Scanner

#6

Beitrag von grinsekater »

@earth:

das war ein Urteil des Amtsgerichts Burgdorf, was nur für diesen einen Fall Rechtskraft erhielt.

Jedes andere Gericht kann anders entscheiden. (Und die meisten tun es auch...)

Also bloss nicht drauf verlassen.

73, Andy
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earth
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Re: Essen: Journalist war zu schnell am Einsatzort – Scanner

#7

Beitrag von earth »

OK, Danke.

Ich habe nämlich auch schon öfter gehört, das Personen wegen der Sache verurteilt wurden.

Wie heißt denn eigentlich der Gesetzestext, wo drin steht, das gewisse Frequenzen nicht gehört werden dürfen?

Mfg
Christoph
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grinsekater
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Re: Essen: Journalist war zu schnell am Einsatzort – Scanner

#8

Beitrag von grinsekater »

@ earth:

Hier die aktuellen Fassungen der einschlägigen §§:

§ 89 TKG 2004 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden.
Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend.
Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.


§ 148 TKG 2004 Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer
Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt oder
2. entgegen § 90 Abs. 1 Satz 1 eine dort genannte Sendeanlage
a) besitzt oder
b) herstellt, vertreibt, einführt oder sonst in den Geltungsbereich
dieses Gesetzes verbringt.
(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 Buchstabe b fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Hoffe, geholfen zu haben.

73, Andy
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Sloop
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Re: Essen: Journalist war zu schnell am Einsatzort – Scanner

#9

Beitrag von Sloop »

Mal ne blöde Frage: wenn ich in meinem KFZ einen Scanner fest einbaue und auch mit ner festen Antenne, kann mir doch eigentlich nix passieren wenn ich kein Polizeifunk abhöre, oder?? Was genau ist denn nun verboten abzuhören? wenn ich absolut KEINE Frequenzen abspeichere, die verboten sind, dann kann mir doch keiner nachweisen, dass ich vielleicht mal kurz bei der Polizei reingehört habe, oder nicht? Beispiel: Fenster alle geschlossen, der Scanner ist an und ich höre just 4 fun aus purer Neugier Polizeifunk ab, während ich fahre. Dann sehe ich eine allgemeine Strassensperre mit Kontrolle. Ich schalte die Frequenz einfach um, z.B. auf den einzig abgespeicherten Kanal mit dem CB-Kanal FM-9 (nur als Beispiel) und lass den scanner dort weiterlaufen.

Jetzt kuckt irgendein Beamter bei mir rein und sieht dass ich nen Scanner hab. Der kann mir doch nix anhaben, wie soll er bitte nachweisen, ob ich was verbotenes gehört habe? Ich frage nur deshalb, weil ich gerne einen Scanner in mein KFZ verbauen möchte. Und zwar nicht weil ich mich schützen möchte oder irgendwelche Straftaten begehen möchte, sondern einfach aus purem Fun und Neugier.

Was denkt ihr, was sollte ich da beachten? oder soll ich das lieber gleich ganz lassen?
[VERBORGEN]
odo
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Re: Essen: Journalist war zu schnell am Einsatzort – Scanner

#10

Beitrag von odo »

Sloop schrieb am 03.05.2007 22:24 Uhr:
....
Was denkt ihr, was sollte ich da beachten? oder soll ich das lieber gleich ganz lassen?

Mach was du willst, aber mach was. Bild Bild Bild Bild
Es ghibt ne Menge Leute, die mit nem eigenbauten Scanner ganz offen spazierenfahren.
Erst wenn du den "verdeckt" benutzt wird ein Kontolleur stutzig.

Dass man keine "unerlaubten" Frequenzen fest einspeichert versteht sich von selbst.
Ich scanne nur "verdächtige" Frequenzbereiche um festzustellen ob dort "Aktivität" vorhanden ist. Bild Bild Bild
Das ist nicht verboten Bild Bild Bild

73, odo
:wave: :wave:
odo
wiesenfunker

Re: Essen: Journalist war zu schnell am Einsatzort – Scanner

#11

Beitrag von wiesenfunker »

Kann ich was schööönes aus eigener Erfahrung berichten.
Es war etwa 1996 und der damalige BGS hatte einen Grosseinsatz an unserer Grenze, der mächtig Staub aufwirbelte und das auf allen Kanälen - hi. Also mit meinem Kumpel rein ins Auto und mal nachsehen, was da los ist.
Booh, war ja umwerfend, gleich ganze Hundertschaften in Schützenlinie durch den Wald ziehen zu sehen. Nur grüne Autos, wohin man blickte und wir allein nun mitten drin. Auf einmal waren wir "im Gespräch" und nach kurzer Zeit wurden wir von mehreren Fahrzeugen eingekeilt, gestoppt und tatsächlich mit vorgehaltener Knarre aus dem Auto gezogen. Ohne Vorwarnung standen wir mit der "acht" ums Handgelenk an einem hohem Zaun. Man hielt uns wohl für Schleuser. Das Auto wurde komplett auseinanderenommen und wir mussten dann einzeln zum Verhör in so eine Art mobile Einsatzleitstelle. Feinste Sache! Der Kleinbus war voller PC´s, dutzenden Funkgeräten - kurz gesagt, randvoll mit Technik. Dann kam ein Beamter hinzu, der meinen damaliger AE-39H in der Hand hielt, der im Auto lag. Der lief soagar noch, war aber bereits von der Antenne getrennt!!! Absolut keine Zeit mehr zum ausschalten gehabt, so schnell waren wir draussen!
Ohhh-jeeeh, dachte ich: "willkommen im Club!" Bild

Ihr haltet mich jetzt vielleicht für einen Schwätzer, aber der nette Beamte hatte den auch noch nicht ausgeschalten und da lief der dann nun, ohne anzuhalten! Es war wie ein Witz, denn logo - der Lautsprecher blieb still! Ich sagte nur, das wir Amateurfunk gehört hatten und erhofte mir, das dies mein Kumpel auch so sagen würde. Gut, nach einigen Rechtfertigungsversuchen, was wir denn dort treiben, konnte ich wieder zu meinem Auto gehen. Dort durchblätterten derweile paar Beamte jeden Autoatlas und jedes Heftchen, was da im Auto lag.

Das Ende vom Lied war ein mündlicher Platzverweis und wir durften uns dann sogar wieder entfernen. Auf dem Nachhauseweg lief dann freilich wieder unser Amateurfunk. KEINER hatte das Teil genauer unter die Lupe genommen! Bild

Kurzum, hätten die Beamten dort nicht andere Sorgen gehabt, wäre es ziemlich Knete geworden. Nicht einmal die zwei ausgenuckelten Pilsner Urquell auf dem Rücksitz war ein Anstoss.

Aber Leute - blos nicht nachmachen! Das wird nicht immer so "unblutig" abgehen - hi. Bild
Zuletzt geändert von wiesenfunker am Fr 4. Mai 2007, 09:40, insgesamt 1-mal geändert.
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