Rechtsstreit
Klage gegen Mobilfunkmast zurückgewiesen
(24.10.2005/sts) Die Forschungsgemeinschaft Funk berichtet in Ihrer Veröffentlichung vom 20.Oktober über den Ausgang einer Klage vor dem Obersten Gerichtshof in Wien zum Thema "Gesundheitliche Störungen in der Umgebung ortsfester Mobilfunksender". Der Oberste Österreichische Gerichtshof sieht demnach keinen Zusammenhang zwischen Schlafstörungen sowie Migräne und einer Sendeanlage. Er hat damit die Klage einer Wienerin, die einen Mobilfunkmast als Ursache hierfür verantwortlich machte, zurückgewiesen.
Nach einem langwierigen Rechtsstreit, der sich über mehrere Instanzen bis hin zum OGH zog, scheiterte die Klage endgültig. Der OGH hält in seinem Urteil fest, es könne kein Kausalzusammenhang zwischen der Sendeanlage und einer behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigung der Klägerin festgestellt werden.
Klage gegen Mobilfunkmast zurückgewiesen
Klage gegen Mobilfunkmast zurückgewiesen
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Re: Klage gegen Mobilfunkmast zurückgewiesen
BRAVO!
anscheinend haben die oesterreicher nicht nur die schoensten masten entlang der autobahnen sondern auch noch richter die zwischen einbildung und realitaet unterscheiden koennen!
da koennen sich manch deutsche gerichte mit ihrem rumgeeiere wenns um emv geht ne scheibe abschneiden.
war aber wohl auch schon die 2 oder 3 instanz ?? -> oberster gerichtshof
anscheinend haben die oesterreicher nicht nur die schoensten masten entlang der autobahnen sondern auch noch richter die zwischen einbildung und realitaet unterscheiden koennen!
da koennen sich manch deutsche gerichte mit ihrem rumgeeiere wenns um emv geht ne scheibe abschneiden.
war aber wohl auch schon die 2 oder 3 instanz ?? -> oberster gerichtshof
Re: Klage gegen Mobilfunkmast zurückgewiesen
sp9 schrieb am 24.10.2005 23:21 Uhr:
BRAVO!
anscheinend haben die oesterreicher nicht nur die schoensten masten entlang der autobahnen sondern auch noch richter die zwischen einbildung und realitaet unterscheiden koennen!
da koennen sich manch deutsche gerichte mit ihrem rumgeeiere wenns um emv geht ne scheibe abschneiden.
war aber wohl auch schon die 2 oder 3 instanz ?? -> oberster gerichtshof
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