Staatsanwaltschaft Nürnberg: Verfahren eingestellt

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Staatsanwaltschaft Nürnberg: Verfahren eingestellt

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AG Nürnberg hebt Beschlagnahmeanordnung auf

Ergänzend zu der Mitteilung vom 29.06.2005 mit dem Titel "Funkamateure sind verdächtig", wird mitgeteilt, dass das Amtsgericht Nürnberg auf die Beschwerde des Betroffenen hin, durch Beschluss vom 19.07.2005 die Beschlagnahmeanordnung aufgehoben hat. Der betroffene Funkamateur hat zwischenzeitlich auch seine Funkgeräte zurück erhalten.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hat das Verfahren am 27.07.2005 gemäss
§ 170 Abs. 2 StPO eingestellt u n d die Sache zur Verfolgung der
Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben.

mitgeteilt von: Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln
Zuletzt geändert von Lawfactory CGN am Fr 5. Aug 2005, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.
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