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"Vor Gericht am Freitag den 13."

Verfasst: Di 17. Mai 2005, 17:44
von Lawfactory CGN
Verfahren gegen CB-Funker wegen fehlender Belehrung eingestellt


Nicht nur Besuch von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erhielt im Oktober 2004 ein Funkfreund aus Stolberg bei Aachen, sondern man übergab ihm zugleich auch eine Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichts Eschweiler, wonach er verdächtig sein soll, "eine Sendeanlage ohne Frequenzzuteilung genutzt zu haben".

Bei der Hausdurchsuchung wurde ein Kurzwellentransceiver sichergestellt.

Im Januar 2005 erhielt er von der Behörde einen Bußgeldbescheid in Höhe von 400,00 EUR. In diesem warf man ihm vor, im September 2004 und unbestimmte Zeit vorher einen Leistungsverstärker ("Brenner") auf einer dem CB-Funk zugeteilten Frequenz benutzt zu haben. Als Beweismittel berief sich die Behörde u.a. auf eine – angebliche – Aussage des Betroffenen während der Hausdurchsuchung, wonach er den Betrieb eines "unzulässigen Mobilfunkgerätes" mit einem "unzulässigen Sendeendverstärker" zugegeben habe, diese Geräte jedoch von ihm veräußert worden seien. Auch soll er eingestanden haben, über einen Zeitraum von vier Wochen den Kurzwellentransceivers betrieben zu haben.

Gegen den Bußgeldbescheid ließ der Betroffene von seinem Verteidiger Einspruch einlegen.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bonn am Freitag den 13. Mai 2005 bestritt der Betroffene, ein derartiges Geständnis abgegeben zu haben. In der Beweisaufnahme und nach Vernehmung eines der Messbeamten blieb offen, ob der Betroffene tatsächlich ein Geständnis – so wie von der Behörde behauptet – abgegeben hat. Jedenfalls stand zur Überzeugung des Gerichtes fest, dass der Betroffene vor Abgabe der umstrittenen Äußerungen nicht belehrt wurde ( § 136 StPO ).

Daraus ergab sich ein Beweisverwertungsverbot und das Gericht stellte das Verfahren gemäß ( § 47 OWiG auf Kosten der Staatskasse ein. (Amtsgericht Bonn – 76 OWi 122/05 – Beschluss vom 13. Mai 2005).

mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln
http://www.lawfactory-cologne.de

Re: "Vor Gericht am Freitag den 13."

Verfasst: Di 17. Mai 2005, 20:32
von Blackjack
<span style="color:red"> <span style="font-size:12pt"> Einfach nur zu blöd !!! </span> </span> Bild
<span style="color:blue"> Das war mal wieder eine Ohrfeige für die RegTP ! </span> Bild Bild

Re: "Vor Gericht am Freitag den 13."

Verfasst: Di 17. Mai 2005, 20:46
von 13RK52
Und so geht es jedem hier die Regtp Kommt und geht aber Eschweiler und Umgebung funkt immer noch und so wird es immer bleiben einen grosses Danke an Michael Riedel

Re: "Vor Gericht am Freitag den 13."

Verfasst: Di 17. Mai 2005, 21:19
von Komet
Michael Riedel kenne ich persönlich.Der hatte mal eine Verhandlung wegen einer Scannersache in Stuttgart Bild

Re: "Vor Gericht am Freitag den 13."

Verfasst: Di 17. Mai 2005, 21:55
von DK5VQ
Apropos RegTP:

Wird heutzutage überhaupt noch kontrolliert ? Ich meine wer bezahlt die Jungs denn wenn CB nix mehr kostet ? HI
Im übrigen hab ich in meinen über 20 Jahren noch nie Besuch gehabt. Und ich habe auch ne ganze Weile viel Betrieb gemacht auf USB im "Niemandsland" Ein Kollege von mir ist damals nur aufgeflogen, weil er QSL-Manager bei AT war. Dem haben Sie dann die Lincoln samt Endstufe mitgenommen und er musste etwa 2000 DM Strafe zahlen. Möchte nicht wissen was alleine der Polizeieinsatz mit Durchsuchungsbefehl gekostet hat. Das war ein morts spektakel. Man darf denke ich alles treiben, nur halt nicht übertreiben.

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Mario
TS50

Re: "Vor Gericht am Freitag den 13."

Verfasst: Mi 18. Mai 2005, 18:38
von Kookaburra
@ 13RK52

hast vollkommen recht Bild

wir sollten uns alle ein grosses schild an die haustüre hängen.
( mit der aufschrift )

ALS CB FUNKER KENNE ICH MEINE RECHTE
( MICHAEL RIEDEL )


vielleicht fährt der GILB dann freiwillig weiter Bild
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Re: "Vor Gericht am Freitag den 13."

Verfasst: Mi 18. Mai 2005, 18:46
von Malta-Main-Taunus
@ Homo_transmittens
Da hast Du nicht ganz genau gelesen. Das "Geständnis" steht weiter im Raum. Zur Einstellung des Verfahrens (nicht Freispruch) kam es, weil der aus Film und Fernsehen bekannte Satz: alles was Sie von jetzt an sagen kann gegen Sie verwendet werden.... gefehlt hat.