"Auf die Dauer hilft nur Power ...."

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Lawfactory CGN

"Auf die Dauer hilft nur Power ...."

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Amtsgericht stellt Verfahren gegen CB-Funker ein

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post stellte im Juni 2004 einem Funkfreund aus Leverkusen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 400,00 EUR zu und warf ihm in diesem vor, im März 2004 und unbestimmte Zeit vorher einen Leistungsverstärker ("Brenner") auf einer dem CB-Funk zugeteilten Frequenz benutzt zu haben.

Zuvor erließ das Amtsgericht Leverkusen antragsgemäß einen Durchsuchungsbefehl. Im Rahmen der Hausdurchsuchung wurde ein in der Ausgangsleistung regelbarer Leistungsverstärker mit einem maximalen Verstärkungsfaktor 10 sichergestellt.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bonn am 09.Mai 2005 erklärte der Betroffene, dass er den "Brenner" zum Ausgleich von Dämpfungsverlusten, verursacht durch überlanges Antennenkabel, eine schlechte Antenne und einen sehr ungünstigen Antennenstandort, benutzt habe; er wollte bei seinen Funkfreunden in der Umgebung genauso gut und mit der gleichen Feldstärke empfangen werden, wie er deren Signale empfängt; gestört habe er niemand und er ging sicher davon aus, dass er die erlaubte äquivalente Strahlungsleistung zu keiner Zeit überschritten habe und die Benutzung eines solchen Gerätes erlaubt sei.

In der einstündigen Verhandlung rügte der Betroffene u.a. die grobe Art und Weise, mit der einer der Beamten der Regulierungsbehörde – dieser erschien entschuldigt nicht zur Verhandlung –die Funkanlage auseinander nahm. Der Verteidiger des Betroffenen rügte eine Vielzahl von Formfehlern und Ermittlungsdefiziten, insbesondere hegte er Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung. Nach seiner Ansicht folge daraus ein Beweisverwertungsverbot.

Ausgiebig und kontrovers wurde zwischen dem Verteidiger und dem Vertreter der Regulierungsbehörde u.a. die Frage diskutiert, ob die Einholung eines Sachverständigengutachtens verhältnismäßig und zur weiteren Wahrheitsfindung geeignet sei.

Dem Vorschlag des Verteidigers, das Verfahren einzustellen und einen Verzicht auf die Herausgabe des Leistungsverstärkers zu protokollieren, stimmte der Vertreter der Regulierungsbehörde nicht zu.

Daraufhin protokollierte das Gericht den freiwilligen Verzicht des Betroffenen auf die Herausgabe des "Brenners" und stellte das Verfahren wegen Geringfügigkeit ( § 47 OWiG) auf Kosten der Staatskasse ein. (Amtsgericht Bonn – 73 OWi 309/04 – Beschluss vom 09. Mai 2005).

mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln
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Brock
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Re: "Auf die Dauer hilft nur Power ...."

#2

Beitrag von Brock »

Ok, ich finde es nicht so gut, wenn ein CB-Funker einen Brenner nutzt. Andererseits, Faktor 10 ist nicht so dolle, und die RegTP sollte durchaus mal etwas gedämpft werden in ihrer Vorgehensweise.
Daher: Bild
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