Nachlese ....

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Lawfactory CGN

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Nachdem die Regulierungsbehörde Anfang 2003 im Rahmen einer Gross-Razzia zeitgleich bei zwölf Funkamateuren im Münsterland Hausdurchsuchungen durchführte und zahlreiche Amateurfunkgeräte beschlagnahmte, weil sie mit Amateurfunkgeräten und mit mehr als 500 mW ERP im Free-Net-Bereich Funkbetrieb durchgeführt haben sollen, wurden am 06.01.2005 ein weiterer Fall vor dem Amtsgericht Bonn ( 72 OWi 336/04 ) verhandelt. Der Betroffene lies sich in Verhandlung dahingehend ein, dass er lediglich ein Handfunkgerät mit einer Senderausgangsleistung von etwa 300 mW an einer selbstgebauten Antenne benutzt habe. Da ein solches und geeignetes Funkgerät auch sichergestellt wurde, stellte das Gericht das Verfahren auf Kosten der Staatskasse ein, weil zur Überzeugung des Gerichts nicht festgestellt werden konnte, dass er die zulässige äquivalente Strahlungsleistung an der verwendeten Antenne überschritten hat.

mitgeteilt von: Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln
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