Folgen einer Gross-Razzia ...

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Nachdem die Regulierungsbehörde Anfang des Jahres im Rahmen einer Gross-Razzia zeitgleich bei zwölf Funkamateuren im Münsterland Hausdurchsuchungen durchführte und zahlreiche Amateurfunkgeräte beschlagnahmte, weil sie mit Amateurfunkgeräten und mit mehr als 500 mW ERP im Free-Net-Bereich Funkbetrieb durchgeführt haben sollen, wurden am 29. November 2004 zwei Fälle vor dem Amtsgericht Bonn verhandelt. Die zuständige Richterin am Amtsgericht Bonn T. überzeugte durch eine sorgfältige und verständige Verhandlungsführung, indem sie den für den Tatvorwurf wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten Beachtung schenkte. Das Begehren des Vertreters der Regulierungsbehörde, das Gericht möge ein Rechtsgutachten mit dem Ziel einholen, festzustellen, dass auf den zugewiesenen Frequenzen nur mit den in der Amtsblattverfügung spezifizierten Funkgeräten gesendet werde dürfe, lehnte das Gericht ab. Das Gericht stellte beide Verfahren gemäss § 47 OWiG und ohne Beweisaufnahme ein. Die Kosten des Verfahren fallen der Staatskasse zur Last. Die zur Verhandlung erschienenen 16 Zeugen, es handelte sich um Beamte der Regulierungsbehörde und Polizeibeamte, wurden entlassen. ( Beschlüsse des AG Bonn vom 29.11.2004 – 73 OWi 334/04 und 73 OWi 308/04 –).


mitgeteilt von: Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln

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