Funkamateur siegt gegen Nachbarn
Funkamateur siegt gegen Nachbarn
FUNKAMATEUR SIEGT IM NACHBARSCHAFTSSTREIT
Eine Situation, die jeden treffen kann: Nachbar verklagt Funkamateur auf Unterlassung von Fernsehstörungen. So geschehen auch Anfang des Jahres in Unna. Mitte Mai kam es nun zur Verhandlung vor dem Amtsgericht und zum Ortstermin bei den Kontrahenten. Im Ergebnis wurde die Klage vollständig abgewiesen und dem Nachbarn die Prozesskosten auferlegt.
Die zivilrechtliche Urteilsbegründung: Grundsätzlich muss der Funkamateur zwar gemäß Paragraf 1004 BGB eine nicht nur unwesentliche Störung des Fernsehempfangs unterlassen. Für ihn spricht aber Paragraf 906 BGB, wonach erst einmal von einer nur unwesentlichen Beeinträchtigung auszugehen ist, wenn sich der Funkamateur innerhalb der Auflagen seiner eigenen Sendegenehmigung bewegt, die er Kraft eines Bundesgesetzes und einer Rechtsverordnung erhalten hat. Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass er die gestattete Leistung von 750 Watt nicht überschreitet.
Dennoch kann es nicht nur zu wesentlichen, sondern sogar zu erheblichen Störungen kommen: Im verhandelten Fall waren Streifen im Bild zu sehen, jedoch nur auf 80 Meter in SSB und nur bei mehr als 250 Watt Senderleistung. Bemerkenswert ist der Standpunkt des Gerichts, dass der Funkamateur in dieser Situation nicht zwingend die Leistung absenken muss; genauso möglich ist die Durchführung von Entstörungsmaßnahmen beim Nachbarn – allerdings auf Kosten des Funkamateurs.
Während des Ortstermins wurde das für die Störungen verantwortliche Scartkabel zwischen Satellitenempfänger und Fernsehgerät vonseiten des Beklagten mit mehreren Ferritringkernen versehen. Danach waren auf allen Kurzwellenbändern selbst bei über 600 Watt Leistung keine Störungen mehr wahrzunehmen. Der Funkamateur ist so seiner Verpflichtung zur Beseitigung nachgekommen. Der Nachbar hat die Klage schließlich verloren, weil sie nun durch Wegfall des eigentlichen Klagegrundes nicht mehr begründet war.
Vor Ort waren beteiligt: Dipl.-Ing. Ulfried Überschar, DJ6AN, und Dr. Ralph Schorn, DC5JQ, als Berater des Prozessbevollmächtigten des Funkamateurs, sowie Dipl.-Ing. Ralf Bürger, DL1DC, für die Regulierungsbehörde. Er bestätigte dem Gericht als sachverständiger Zeuge, dass die gewählte Entstörmaßnahme die übliche technische Vorgehensweise sei. Der betroffene Funkamateur wurde vertreten von Rechtsanwalt Michael Riedel, DG2KAR, Köln. Der Beklagte teilte in diesem Zusammenhang mit, dass ihm der DARC e.V., dem er als Mitglied angehört, eine finanzielle Unterstützung verweigert hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und hat das Aktenzeichen 16 C 31/04 Amtsgericht Unna.
Als Quintessenz aus diesem richtungsweisenden Urteil empfiehlt die AGZ e.V. Funkamateuren, dem gestörten Nachbarn schriftlich und dokumentiert die Kooperation in der Form anzubieten, dass man die Entstörung seiner Geräte vornimmt.
Quelle: AGZ e.V. Rundspruch HAM-Radio 2day Nr. 135/04 vom 30.05.2004
ANMERKUNG:
Der Empfehlung der AGZ e.V. sollte erst nach genauer Prüfung der Sach- und Rechtslage gefolgt werden.
Im Einzelfall ist nicht auszuschliessen, dass die Störungen des Rundfunk- oder Fernsehempfangs auf einem
Defekt oder einer fehlerhaften Installation der Empfangsanlage beruhen.
Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln
DG2KAR
Eine Situation, die jeden treffen kann: Nachbar verklagt Funkamateur auf Unterlassung von Fernsehstörungen. So geschehen auch Anfang des Jahres in Unna. Mitte Mai kam es nun zur Verhandlung vor dem Amtsgericht und zum Ortstermin bei den Kontrahenten. Im Ergebnis wurde die Klage vollständig abgewiesen und dem Nachbarn die Prozesskosten auferlegt.
Die zivilrechtliche Urteilsbegründung: Grundsätzlich muss der Funkamateur zwar gemäß Paragraf 1004 BGB eine nicht nur unwesentliche Störung des Fernsehempfangs unterlassen. Für ihn spricht aber Paragraf 906 BGB, wonach erst einmal von einer nur unwesentlichen Beeinträchtigung auszugehen ist, wenn sich der Funkamateur innerhalb der Auflagen seiner eigenen Sendegenehmigung bewegt, die er Kraft eines Bundesgesetzes und einer Rechtsverordnung erhalten hat. Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass er die gestattete Leistung von 750 Watt nicht überschreitet.
Dennoch kann es nicht nur zu wesentlichen, sondern sogar zu erheblichen Störungen kommen: Im verhandelten Fall waren Streifen im Bild zu sehen, jedoch nur auf 80 Meter in SSB und nur bei mehr als 250 Watt Senderleistung. Bemerkenswert ist der Standpunkt des Gerichts, dass der Funkamateur in dieser Situation nicht zwingend die Leistung absenken muss; genauso möglich ist die Durchführung von Entstörungsmaßnahmen beim Nachbarn – allerdings auf Kosten des Funkamateurs.
Während des Ortstermins wurde das für die Störungen verantwortliche Scartkabel zwischen Satellitenempfänger und Fernsehgerät vonseiten des Beklagten mit mehreren Ferritringkernen versehen. Danach waren auf allen Kurzwellenbändern selbst bei über 600 Watt Leistung keine Störungen mehr wahrzunehmen. Der Funkamateur ist so seiner Verpflichtung zur Beseitigung nachgekommen. Der Nachbar hat die Klage schließlich verloren, weil sie nun durch Wegfall des eigentlichen Klagegrundes nicht mehr begründet war.
Vor Ort waren beteiligt: Dipl.-Ing. Ulfried Überschar, DJ6AN, und Dr. Ralph Schorn, DC5JQ, als Berater des Prozessbevollmächtigten des Funkamateurs, sowie Dipl.-Ing. Ralf Bürger, DL1DC, für die Regulierungsbehörde. Er bestätigte dem Gericht als sachverständiger Zeuge, dass die gewählte Entstörmaßnahme die übliche technische Vorgehensweise sei. Der betroffene Funkamateur wurde vertreten von Rechtsanwalt Michael Riedel, DG2KAR, Köln. Der Beklagte teilte in diesem Zusammenhang mit, dass ihm der DARC e.V., dem er als Mitglied angehört, eine finanzielle Unterstützung verweigert hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und hat das Aktenzeichen 16 C 31/04 Amtsgericht Unna.
Als Quintessenz aus diesem richtungsweisenden Urteil empfiehlt die AGZ e.V. Funkamateuren, dem gestörten Nachbarn schriftlich und dokumentiert die Kooperation in der Form anzubieten, dass man die Entstörung seiner Geräte vornimmt.
Quelle: AGZ e.V. Rundspruch HAM-Radio 2day Nr. 135/04 vom 30.05.2004
ANMERKUNG:
Der Empfehlung der AGZ e.V. sollte erst nach genauer Prüfung der Sach- und Rechtslage gefolgt werden.
Im Einzelfall ist nicht auszuschliessen, dass die Störungen des Rundfunk- oder Fernsehempfangs auf einem
Defekt oder einer fehlerhaften Installation der Empfangsanlage beruhen.
Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln
DG2KAR
Zuletzt geändert von Lawfactory CGN am Mi 2. Jun 2004, 10:20, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Funkamateur siegt gegen Nachbarn
Der Fall des Funkamateurs und seinem steitwilligen Nachbarn lässt sich uach auf den CB-Funk übertragen, nur hier eben nur bis zur Leistungsobergrenze 4Watt bzw 10Weirp
Darauf achten daß die Kiste ein sauberes oberwellenfreies Signal bringt
Darauf achten daß die Kiste ein sauberes oberwellenfreies Signal bringt
Re: Funkamateur siegt gegen Nachbarn
@Zero
ich möchte ja keine Diskussion vom Zaun brechen, aber Zero, Deine Bitte bzw. Dein Hinweis ist glaube ich hier in diesem Forum nur für wenige von Bedeutung.
Trotzdem danke für den Hinweis
73 de DQA318
ich möchte ja keine Diskussion vom Zaun brechen, aber Zero, Deine Bitte bzw. Dein Hinweis ist glaube ich hier in diesem Forum nur für wenige von Bedeutung.
Trotzdem danke für den Hinweis
73 de DQA318
- Rossi
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Re: Funkamateur siegt gegen Nachbarn
na endlich mal ein gerechtes uhrteil auf die eh schon geschundene funkerwelt die ja für jede störung verantwortlich ist
der schrott der so verkauft wird mit angeblichen ce zeichen billig aus taiwan bringt nix da muß dann doch wieder qualität herhalten
der schrott der so verkauft wird mit angeblichen ce zeichen billig aus taiwan bringt nix da muß dann doch wieder qualität herhalten
Vorsitz der Jackson Dynasty 13JD 15/Rossi Rodgau locator JO40KA
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Re: Funkamateur siegt gegen Nachbarn
habe die meldung heute morgen auf der arbeit auch schon beim funkmagazin gelesen, somit war das ein guter start in den tag
Name: Matthäus | Call: 13OT057 | QTH: Aachen | QRV: DB0WA: 145.7875 CTCSS: 94.8 Hz / DB0WA DMR TS2 Ref:4045 / CB: 12 USB
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- Registriert: Do 21. Nov 2002, 20:20
- Standort in der Userkarte: Nordbaden
Re: Funkamateur siegt gegen Nachbarn
<hr>Zitat Anfang<hr>na endlich mal ein gerechtes uhrteil auf die eh schon geschundene funkerwelt die ja für jede störung verantwortlich ist der schrott der so verkauft wird mit angeblichen ce zeichen billig aus taiwan bringt nix da muß dann doch wieder qualität herhalten <hr>Zitat Ende<hr>Kommentar<hr>
Dann bin ich mal gespannt ob in der nächsten Zeit
- ebay mit diversen gebrauchten Billigbrennern a la Zetagi B300P, RM KL300 usw. geflutet wird
- sich plötzlich alle "verantwortungsbewussten" CB-Funker bei den diversen Händlern mit ordentlichen PA´s eindecken (Bsp. RM HLA-150, UVP 329.- EURO oder RM HLA-300, UVP 449.-)
Gruss
Christian
Dann bin ich mal gespannt ob in der nächsten Zeit
- ebay mit diversen gebrauchten Billigbrennern a la Zetagi B300P, RM KL300 usw. geflutet wird
- sich plötzlich alle "verantwortungsbewussten" CB-Funker bei den diversen Händlern mit ordentlichen PA´s eindecken (Bsp. RM HLA-150, UVP 329.- EURO oder RM HLA-300, UVP 449.-)
Gruss
Christian
O dominus misit sapientiae!
- schweißfuß
- Santiago 9+30
- Beiträge: 2599
- Registriert: Do 23. Okt 2003, 10:50
- Standort in der Userkarte: Groß-Umstadt
- Kontaktdaten:
Re: Funkamateur siegt gegen Nachbarn
Ja Christian,
das Problem bei diesen von Dir empfohlenen Endstufen ist halt, daß diese Geräte den
Leistungsbedarf des etwas anspruchsvolleren Brennerfahrers nicht ganz abdecken können...
Aber als Einsteigergeräte, um halt mal reinzuschnuppern, oder als Treiberstufe für z.B.
nen XForce 1,2KW tun sie es latürnich !
http://www.xforceamps.com/shop/index.ph ... ia=&rec=10
Dann noch nen ordentlichen 2KW Oberwellenfilter von Kenwood dahinter, und man ist für
die meisten Fälle einigermaßen gerüstet...
vy 73,55
Tom
das Problem bei diesen von Dir empfohlenen Endstufen ist halt, daß diese Geräte den
Leistungsbedarf des etwas anspruchsvolleren Brennerfahrers nicht ganz abdecken können...
Aber als Einsteigergeräte, um halt mal reinzuschnuppern, oder als Treiberstufe für z.B.
nen XForce 1,2KW tun sie es latürnich !
http://www.xforceamps.com/shop/index.ph ... ia=&rec=10
Dann noch nen ordentlichen 2KW Oberwellenfilter von Kenwood dahinter, und man ist für
die meisten Fälle einigermaßen gerüstet...
vy 73,55
Tom
Groß-Umstadt ** JN49KU ** ** TH548 ** 13GD007 ** http://www.sofafunker.de
Re: Funkamateur siegt gegen Nachbarn
Hey Leute ..
Es handelt sich doch nicht bei dem Streit um Leistung sondern um die Dummheit des Nachbarn
Wie kann ich mich 3 Jahre um was streiten was man in 5 Minuten aus der Welt schaffen kann aber manche verstehen es nicht auch wenn sie am Boden liegen können sie nicht aufhören und streiten so lange weiter bis die aus der Welt sind
Mit anderen Worten ich kann mir vorstellen das der Nachbar nicht aufrecht gehen kann und aus der Steinzeit kommt da er ja nur auf das hört was seine „Freunde“ sagen
Und über die Freunde möchte ich kein Wort verlieren da sie es nicht wert sind
CU/Jolly
73/55 Es lebe der Amateurfunk und zu 100% die HF
Es handelt sich doch nicht bei dem Streit um Leistung sondern um die Dummheit des Nachbarn
Wie kann ich mich 3 Jahre um was streiten was man in 5 Minuten aus der Welt schaffen kann aber manche verstehen es nicht auch wenn sie am Boden liegen können sie nicht aufhören und streiten so lange weiter bis die aus der Welt sind
Mit anderen Worten ich kann mir vorstellen das der Nachbar nicht aufrecht gehen kann und aus der Steinzeit kommt da er ja nur auf das hört was seine „Freunde“ sagen
Und über die Freunde möchte ich kein Wort verlieren da sie es nicht wert sind
CU/Jolly
73/55 Es lebe der Amateurfunk und zu 100% die HF