Benutzung von "Walkie-Talkies" am Steuer -OWI-Tatbestand?

Yaesu FT857D

Re: Benutzung von "Walkie-Talkies" am Steuer -OWI-Tatbestand

#16

Beitrag von Yaesu FT857D »

Heute auf RTL Nitro bzw. letzte Woche auf VOX im Automobil dem Automagazin in der Rubrik "Recht so" gesehen:
Das HFG und andere Funkgeräte während der Fahrt, sind vom Handy §§ ausgenommen.
Hab aber das dazu passende Gerichtsurteil noch nicht gefunden... (das Aktenzeichen wurde genannt konnte ich mir in der Eile nicht merken)
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Teddy01
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Re: Benutzung von "Walkie-Talkies" am Steuer -OWI-Tatbestand

#17

Beitrag von Teddy01 »

Genau das hab ich auch gesehn aber Urteil weiß ich auch nicht.
Alexander
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Re: Benutzung von "Walkie-Talkies" am Steuer -OWI-Tatbestand

#18

Beitrag von Alexander »

Hallo zusammen...

... Funkgeräte auch Handfunkgeräte sind von der Regelung eines Benutzungsverbotes ausgenommen. Es gilt wie der Name schon sagt nur für Handy`s.

Gruß Alexander
Zuletzt geändert von Alexander am Sa 16. Feb 2013, 17:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Flunder

Re: Benutzung von "Walkie-Talkies" am Steuer -OWI-Tatbestand

#19

Beitrag von Flunder »

Wie ich das schon vor 2 Jahren hier in diesem Fred erwähnte. Es hat sich nichts geändert... :D
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grinsekater
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Re: Benutzung von "Walkie-Talkies" am Steuer -OWI-Tatbestand

#20

Beitrag von grinsekater »

Um den Thread mal wieder hochzuholen: Gerade eben hat jemand auf einem Afu-Relais (DB0UG) erzählt, was ihm gestern widerfahren ist. Er fuhr mit dem Fahrrad irgendwo herum und funkte dabei mit einem Amateurfunk-Handfunkgerät. Dabei wurde er von der Polizei angehalten, die ihm erzählen wollte, das sei (lt. dem "Handyverbot") aber nicht erlaubt.

Da er weder Ausweis noch Lizenz mitführte, fuhren sie mit zu ihm nach Hause und dort zeigte er ihnen die Dokumente. Er wies sie auch darauf hin, dass Funkgerät überhaupt nicht unter das Handyverbot fallen, aber die meinten wohl nur, darum würde sich jetzt "der Richter kümmern" und sie kündigten an, eine (Owi?-)Anzeige zu schreiben.

Mal gucken, was dabei rauskommt, er wird wohl den Bussgeldbescheid abwarten und dann Widerspruch einlegen, mit der Begründung, der Tatbestand sei nicht erfüllt, weil er kein Mobiltelefon, sondern ein Handfunkgerät genutzt hatte. Sollte eigentlich reichen, damit das Ding gleich wieder eingestellt wird.

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Re: Benutzung von "Walkie-Talkies" am Steuer -OWI-Tatbestand

#21

Beitrag von Rubberduck01 »

Und gleich den Beamten "Willkür" vorwerfen und auf Unterlassung klagen da man sie ja drauf hingewiesen hat *g*
Flunder

Re: Benutzung von "Walkie-Talkies" am Steuer -OWI-Tatbestand

#22

Beitrag von Flunder »

Mit 1,6 Promille darf ich als Radfahrer am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Was ich sowieso nicht nach vollziehen kann. Da werden die Herrn Polizisten aber eindeutig den kürzeren ziehen mit der Geschichte HFG am Fahrrad. Wahrscheinlich noch junge Polizisten. Bei mir kam auch mal ein Streifenwagen bis auf den Verkehrshof hinterher. Der junge Beamte warf mir vor das ich mich im Linienbus nicht angeschnallt habe. Ich flüsterte ihm ins Ohr, das er sich darüber mal ausgiebig erkundigen solle. Er sah aber seinen Fehler ein. Das mal am Rande hier... :D
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grinsekater
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Re: Benutzung von "Walkie-Talkies" am Steuer -OWI-Tatbestand

#23

Beitrag von grinsekater »

In dem von mir geschilderten Fall bestand die Streifenwagenbesatzung wohl aus Mann und Frau. Wortführer soll der Mann gewesen sein, er soll dem Delinquenten wohl auch "befohlen" haben, das Funkgerät sofort auszuschalten.

Es könnten also auch irgendwelche Profilierungsbestrebungen eine gewisse Rolle für sein Auftreten gespielt haben, sonst hätte die Beamtin vielleicht nie gemerkt, was für einen "tollen, durchsetzungsfähigen" Kollegen sie doch hat. :lol:

Ach ja, einen Alkotest "musste" der Radfahrer auch machen, ob er überhaupt irgendwas getrunken hatte, ist mir aber nicht bekannt.

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Re: Benutzung von "Walkie-Talkies" am Steuer -OWI-Tatbestand

#24

Beitrag von KLC »

Naja , ich hoffe nicht, daß sich der ganze Kram zum Unguten wendet.
Aber wir haben ja die durch unseren Bundesverkehrsminister Karl Ransauer vorangetriebene €uroumstellung des Flensburger Punktekontos im Verkehrszentralregister . Da ich mich jetzt noch nach über 11Jahren über die tolle Währungsumstellung (im zynischen Sinn) freue, schwant mir hier auch nix Gutes. Da kann man zur Volkswirtschaftlichen Führerschein-Fluktuation wohl auch noch solche alten Probleme unterrepresentativer Randgruppen vergolden , bis die demoskopische En"d"wicklung diese Sache irgendwann ad acta legt.

Ich hoffe nicht. :seufz: Rolf
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