Schwarzhören gestattet ?

Frequenzwaschl
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Schwarzhören gestattet ?

#1

Beitrag von Frequenzwaschl »

Dere

Anlässlich der Niederösterreichischen Notfunkübung vom 3. 10. 21. Mir gehts hier nur um den Empfang der Aussendungen, Relais usw.

" Auf PMR446 Kanal 8, 145,500 MHz und auf OE1XUU wurden fingierte Notmeldungen eingespielt "

.....................................eigentlich nix auf CB dabei.............................................

Somit ist Mann eigentlich gezwungen sich ein Afu-Gerät für den Empfang zu kaufen, selbst Pmr446 würde nur mit ungesetzlicher Ausstattung zb X-50Na auf dem Dach der Gartenhütte etwas bringen.

Schwarzhören im Notfall doch gestattet/geduldet ?


73 helmut
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DF5WW
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Re: Schwarzhören gestattet ?

#2

Beitrag von DF5WW »

Naja, ein Amateurfunkgerät braucht man definitiv nicht zum hören, da reicht auch ein legaler Empfänger
wie bspw der RSP1a (SDR Empfänger) der alle diese Bereiche umfasst. Amateurfunk darf sowieso jeder
hören und wie es bei PMR in Österreich aussieht kann Dir sicher einer der OE´s hier im Forum beantworten.

Was natürlich explizit nicht erlaubt ist (zumindest hier in DL) ist das abhören der BOS Dienste. Das steht
hier immer noch als Straftatbestand in den Gesetzen, also auch nix mit OWI.

An so einen SDR Empfänger kannst Du natürlich auch eine X-500 anschliessen mit entsprechendem Adapter.
Dann ist das nix illegales. An ein zugelassenes PMR Gerät aber eine anzuschließen wäre natürlich illegal.
73´s, Jürgen.
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Re: Schwarzhören gestattet ?

#3

Beitrag von Goldi 01 »

Hallo vom Goldi 01 oder DO1NH
In Deutschland darfst du auch an einem PMR Handfunkgerät eine Hochantenne anschließen.Nur zum hören, erlaubt.Allerdings darfst du damit dann,kein Sendebetrieb vornehmen.
73
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DF5WW
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Re: Schwarzhören gestattet ?

#4

Beitrag von DF5WW »

Goldi 01 hat geschrieben: Do 14. Okt 2021, 11:26 Hallo vom Goldi 01 oder DO1NH
In Deutschland darfst du auch an einem PMR Handfunkgerät eine Hochantenne anschließen.Nur zum hören, erlaubt.Allerdings darfst du damit dann,kein Sendebetrieb vornehmen.
73
Gilt aber auch nur für Geräte die einen Anschluss für separate Antennen vorgesehen haben. Modifizierst Du eine
PMR Gurke mit fester Antenne so das man das kann ist die Zulassung gleich erloschen. Kräht zwar in DL kaum ein
Hahn nach und mir wäre das auch vollkommen Wurscht aber in OE (da kommt der TE ja her) gilt evtl. anderes.

:wink: :wink:
73´s, Jürgen.
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Re: Schwarzhören gestattet ?

#5

Beitrag von Goldi 01 »

Hallo vom Goldi

@DF5WW

Lerne doch mal das lesen.Ich schrieb extra (nur zum hören, senden nicht erlaubt).
Deine Bemerkungen zu meinen Kommentaren sind leider nur Provokativ.Du bist einer der verdächtigen ,die nur Selbstdarsteller sind.

Auf Grund deiner stetigen negativ Aüsserungen mir gegenüber werde ich hier nur noch lesen.Die Forumsregeln gelten auch für Dich.

Hab noch einen schönen Tag.Und Nase hoch. :think:
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DF5WW
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Re: Schwarzhören gestattet ?

#6

Beitrag von DF5WW »

@ Goldi,

warum lernst Du es nicht einfach ? Du schriebst das es in DL erlaubt ist PMR-Geräte mit externer Antenne
auszustatten. Ist es zum Empfang natürlich aber dann darfst Du das Gerät generell nicht mehr zum senden
nutzen. Auch dann nicht wenn Du nur eine Gummiwurst drauf schraubst denn durch die Modifikation des
Gerätes alleine ist dessen Zulassung generell erloschen.

Ich sprach im übrigen von Geräten die nicht über eine "Werksseitige" Möglichkeit eines externen Anschlusses
verfügen. Solche die darüber verfügen sind mir im übrigen nicht bekannt.

Zeig mir im übrigen mal alle Kommentare die nur gegen Dich gehen. Möchte ich stark anzweifeln.
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Re: Schwarzhören gestattet ?

#7

Beitrag von criticalcore5711 »

DF5WW hat geschrieben: Do 14. Okt 2021, 14:50 Ich sprach im übrigen von Geräten die nicht über eine "Werksseitige" Möglichkeit eines externen Anschlusses
verfügen. Solche die darüber verfügen sind mir im übrigen nicht bekannt.
Team MiCo, Tecom Duo C.
Bei der Duo C zwar "verklebt" aber werksseitig mit SMA ausgestattet.
Bei der MiCo das gleiche, wobei die Antenne selbst vom Fuß abgeschraubt werden kann und gegen eine andere ausgetauscht.

Beide Geräte sind werksseitig mit Buchsen ausgestattet.
Das bisschen Kleber ist null hinderniss.
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Re: Schwarzhören gestattet ?

#8

Beitrag von criticalcore5711 »

Krampfader hat geschrieben: Do 14. Okt 2021, 20:55 bei meinen beiden DJ-A446
Völlig anderes Gerät als das MiCo und nur Ansatzweise mit dem Duo vergleichbar.
Krampfader hat geschrieben: Do 14. Okt 2021, 20:55 Und bei meinen kleinen 5 Stk. TeCom PS wurde der Kleber in der sommerlichen Hitze meines Kraftfahrzeuges so weich sodass sich alle Antennen problemlos runterschrauben ließen, siehe:
Ist beim Duo das gleiche.
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Re: Schwarzhören gestattet ?

#9

Beitrag von Fensterbrettfunker »

DF5WW hat geschrieben: Do 14. Okt 2021, 11:14 Was natürlich explizit nicht erlaubt ist (zumindest hier in DL) ist das abhören der BOS Dienste.
Wird in AT, behaupte ich mal, nicht anders sein.
Der Unterschied liegt wohl aber bei den Prioritäten. Wie ich das rausgelesen habe, wird bei den Nachbarn in bestimmten Notsituationen schon mal ein gewisser Teil des BOS auf öffentliche Frequenzen ausgelagert.
Selbst das wäre aber leider hierzulande angesichts der stocksteifen Wichtigtuerpolitik wohl kaum denkbar..

Jetzt auch mit PMR :!:
CB eher passiv. Sind ja alle nur noch auf Weitverbindungen aus, und da möchte ich nicht stören.
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Re: Schwarzhören gestattet ?

#10

Beitrag von criticalcore5711 »

DF5WW hat geschrieben: Do 14. Okt 2021, 11:14 Amateurfunk darf sowieso jeder
hören und wie es bei PMR in Österreich aussieht kann Dir sicher einer der OE´s hier im Forum beantworten.
Das kann ihm theoretisch jeder aus ganz Europa beantworten, PMR446 ist jedermannfunk, in der dazugehörigen EN steht was erlaubt ist. Grundsätzlich gilt, auch wenn einige Länder nicht alles gleich schnell oder vollständig nach dieser EN umsetzen das jeder dort funke darf und jeder dort hören darf.

Was nun mal nicht erlaubt ist, wie zb. X-50n zum Senden zu benutzen usw. Gilt in dem Fall aber NUR für den Sendebetrieb.

Dadurch das du das aber nicht senden möchtest ;-) sondern du nur gerne guten Empfang haben willst ist eine x-50n auf dem Dach an einem PMR Gerät absolut unproblematisch. Willst du es sogar mit noch mehr Gewinn und getarnt dann benutz doch einfach eine vielleicht noch auf dem Dach befindliche alte fernsehantenne, zum Empfangen geht das ohne Probleme.
DF5WW hat geschrieben: Do 14. Okt 2021, 11:14 An ein zugelassenes PMR Gerät aber eine anzuschließen wäre natürlich illegal.
Nö, nur wenn er in dieser Konstellation senden würde.
Denn nur dann können Sie ihn erwischen, ob aber Scanner bzw. SDR Sticks nicht mehr Probleme bereiten? In OE ist meines Wissens nach der Kauf von Afu Geräten auch nur für Rufzeicheninhaber wirklich legal. Und Scanner bzw SDR war früher in DE auch nicht für jeden denkbar. Oder wieso hatten viele Opas heimlich ein umgebauten Radio im Keller und unterhalb 88MHz (87MHz) was empfangen zu können?
DF5WW hat geschrieben: Do 14. Okt 2021, 14:50 Auch dann nicht wenn Du nur eine Gummiwurst drauf schraubst denn durch die Modifikation des
Gerätes alleine ist dessen Zulassung generell erloschen.
Bullshit, schon deshalb nicht haltbar weil du dann nicht mal eine defekte Antenne gegen eine baugleiche ersatzantenne tauschen dürftest. Dann dürften PMR Geräte auch kein batteriefach mehr haben, du könntest ja bei 5V anstelle der üblichen 4,5V (3xAAA/3xAA) plötzlich 550mW aussenden...

Was definitiv zum erlöschen der Zulassung führt, sind Modifikationen für die das Gerät geöffnet werden muss. Wenn du nur ne Antenne umschraubst und sonst keine Änderungen an Leistung und Hub vornimmst kannst du zb. Zuhause zum hören die X-50 nehmen und unterwegs mit der originalen gummiwurst senden, denn dort ist ja nichts modifiziert.

Selbst wenn du nach dem billigsten Beispiel (hinzufügen von Reflektor und Direktoren, "Billig WLAN Yagi" https://www.heise.de/ct/artikel/Die-0-E ... ?seite=all) eine richtantenne aus der angebrachten gummiwurst machst ist das zum hören erlaubt und nach abnehmen des "boom" ist das ganze wieder ein völlig legales PMR Gerät.

In der EN steht zwar irgendwo ein Verweis zu noch mehr EN, und dann auch nochmal für PMR von "Integral Antenna" die Rede ist, ABER! (jetzt wirds lustig) wie genau diese auszusehen hat, ob nun wirklich fester Bestandteil oder eben wie bei einigen hier gezeigten Geräten eben doch "Schraubbar" ist da nicht genau definiert. Sonst wäre die MiCo so auch nicht zulässig.
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Re: Schwarzhören gestattet ?

#11

Beitrag von mibo666 »

criticalcore5711 hat geschrieben: Fr 15. Okt 2021, 00:41 Selbst wenn du nach dem billigsten Beispiel (hinzufügen von Reflektor und Direktoren, "Billig WLAN Yagi" https://www.heise.de/ct/artikel/Die-0-E ... ?seite=all) eine richtantenne aus der angebrachten gummiwurst machst ist das zum hören erlaubt und nach abnehmen des "boom" ist das ganze wieder ein völlig legales PMR Gerät.
Du darfst damit auch senden, du kannst dich auch im passenden Abstand vor eine Laterne oder eine Metallfassade stellen. Es liegt kein Eingriff in das Gerät vor, du warst mit keinem Werkzeug dran.

Eine X-50 kannst du auch anschließen, wenn du sie z.B. über eine Kroko Klemme ankoppelst. Senden ist auch erlaubt, es liegt ja kein Eingriff im Gerät vor.

So würde ICH die Vorschriften auslegen, so macht es meiner Meinung nach Sinn. Aber vielleicht sehen das unsere Oberbedenkenträger ja ganz anders.....

Ich habe jedenfalls noch kein PMR Funkgerät gesehen bei dem sich die Antenne abschrauben lässt. Dieses Team Teil ist die Ausnahme und das Gerät (wenn ich das jetzt nicht verwechsle) ist auch nur in D und NL zugelassen.

An den Threadstarter: Du darfst alle Sendungen empfangen die an die die Öffentlichkeit gerichtet sind: Rundfunk, Amateurfunk, PMR, Freenet,
Was Nichtöffentlich ist, das darfst du nicht empfangen, bei "versehentlichem" Empfang darfst du davon keine Aufzeichnungen anfertigen und niemandem von der Tatsache des Empfangs erzählen. Krass, oder?
Früher gehörte dazu der Polizeifunk, Schnurlose Telefone (ja, heute auch noch, da ist aber alles digital), aktuell Krankenwagen, Feuerwehr, Betriebsfunk und auch der Flugfunk ! Zumindest bei letzterem habe ich aber noch nie davon gehört das da jemand Ärger bekommen hätte, theoretisch ist es aber verboten.

Wie die Strafen für das illegale Abhören heute ausfallen weiß ich nicht, früher(vor EU) war es ziemlich drastisch, und noch ein bisschen davor sogar tödlich.

Gruß

MiBo
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Re: Schwarzhören gestattet ?

#12

Beitrag von criticalcore5711 »

mibo666 hat geschrieben: Fr 15. Okt 2021, 01:29 Du darfst damit auch senden, du kannst dich auch im passenden Abstand vor eine Laterne oder eine Metallfassade stellen. Es liegt kein Eingriff in das Gerät vor, du warst mit keinem Werkzeug dran.
Jain, theoretisch klingt das logisch, Praktisch kannst du so über die zulässigen 500mW kommen was das ganze beim Senden wiederum nicht legal macht, und richtantennen sind zum Senden auch nicht erlaubt. Somit hast du schon zwei Punkte die dagegen sprechen.
mibo666 hat geschrieben: Fr 15. Okt 2021, 01:29 Eine X-50 kannst du auch anschließen, wenn du sie z.B. über eine Kroko Klemme ankoppelst. Senden ist auch erlaubt, es liegt ja kein Eingriff im Gerät vor.
Auch da hast du das Problem mit dem 500mW.
Außerdem kannst das bei der X-50 vergessen, die ist dafür nicht geeignet. (C Load und die Spule liegt an Masse:http://4.bp.blogspot.com/-najoJ619tEU/T ... tena_X.GIF)
mibo666 hat geschrieben: Fr 15. Okt 2021, 01:29 Ich habe jedenfalls noch kein PMR Funkgerät gesehen bei dem sich die Antenne abschrauben lässt.
Sind hier im Beitrag ja noch mehr genannt worden, und bei vielen wo man es am Ende doch nicht denkt is nur bisschen Kleber verwendet worden um das ganze zu fixieren.
mibo666 hat geschrieben: Fr 15. Okt 2021, 01:29 Dieses Team Teil ist die Ausnahme und das Gerät (wenn ich das jetzt nicht verwechsle) ist auch nur in D und NL zugelassen
In der Anleitung steht was von "erfüllt die EU" blah, blah "2014/blah" ... aber kann schon sein das die aktuell nur für DE/NL zugelassen ist. Direkt hab ich jetzt nur in der Anleitung auf Seite 14 gelesen das es wohl konform ist.
mibo666 hat geschrieben: Fr 15. Okt 2021, 01:29 Zumindest bei letzterem habe ich aber noch nie davon gehört das da jemand Ärger bekommen hätte, theoretisch ist es aber verboten.
Doch, meist aber nur Geldstrafen.. Mist ich finde den link nicht.
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Re: Schwarzhören gestattet ?

#13

Beitrag von Fensterbrettfunker »

mibo666 hat geschrieben: Fr 15. Okt 2021, 01:29 und auch der Flugfunk !
Aber dann wohl erst seit 9/11, oder? Ich meine "damals" also als die ersten "Mutiband-Kurbelradios" aufkamen, war der noch öffentlich?
mibo666 hat geschrieben: Fr 15. Okt 2021, 01:29 Was Nichtöffentlich ist, das darfst du nicht empfangen, bei "versehentlichem" Empfang darfst du davon keine Aufzeichnungen anfertigen und niemandem von der Tatsache des Empfangs erzählen. Krass, oder?

Soweit zu DE. Der TE ist aber wohl Österreicher :wink:
Und da muss man wohl mindestens eine Ausnahme zulassen: Wenn BOS auf öffentlichen Frequenzen stattfindet (würde sich sonst ja beißen)..
Wäre aber wirklich spannend, wenn sich mal ein rechtskundiger Ösi dazu äußern könnte.
Ich könnte mir auch vorstellen, daß man dort einfach die Sache grundsätzlich etwas lockerer sieht als in unserem überregulierten *ich zensier mich mal besser selbt*

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Re: Schwarzhören gestattet ?

#14

Beitrag von ROMEO 1 »

Frequenzwaschl hat geschrieben: Do 14. Okt 2021, 11:05 Dere

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Schwarzhören im Notfall doch gestattet/geduldet ?


73 helmut
Wie schon aufgrund der Überschrift zu erwarten war, kann die Diskussion nur abschweifen/ausufern, jeder versteht die Frage anders.

Was versteht man eigentlich unter "schwarzhören" ? Landläufig ja wohl den Empfang von Rundfunksendern, ohne die dafür vorgesehenen Geräte angemeldet zu haben bzw. die dafür geforderten Gebühren zu bezahlen!

Wenn man jetzt bedenkt, dass PMR, AFu ja kein Rundfunk ist und für den Empfang auch keine Gebühren verlangt werden, dann kann es den Tatbestand des "Schwarzhörens" gar nicht geben. Und was es nicht gibt, kann man weder verbieten noch gestatten (da braucht es auch keine Notfälle).

Alle anderen Betrachtungsweisen gehen jetzt wieder in Richtung Besitz/Modifikation von Geräten, ob erlaubt oder nicht erlaubt. Das hatten wir aber schon zur Genüge. Für den Empfang von Aussendungen auf PMR-/AFu-Frequenzen gibt es Geräte die jeder legal besitzen darf.
73 / Horst

Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
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Re: Schwarzhören gestattet ?

#15

Beitrag von Fensterbrettfunker »

ROMEO 1 hat geschrieben: Fr 15. Okt 2021, 10:56 Was versteht man eigentlich unter "schwarzhören" ? Landläufig ja wohl den Empfang von Rundfunksendern, ohne die dafür vorgesehenen Geräte angemeldet zu haben bzw. die dafür geforderten Gebühren zu bezahlen!
Na, das waren Zeiten :) Daran hätte ich aber nun so gar nicht gedacht. Nicht in Zeiten, in denen ein Jeder seine "bunte Kirchensteuer" abdrücken muss, ob er damit nun was anfangen kann/will oder nicht. Und schon sind wir bei einer weiteren Ungereimtheit in diesem unseren Lande.
Bevor ich aber völlig in´s OT abschweife:
Vielleicht kann sich der TE ja nochmal äußern, wie er es nun genau gemeint hatte. Die Rubrik spricht für mich schon ein Wenig dafür, das es um die Unterscheidung öffentlich/nicht öffentlich gehen könnte..

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