Neues von der BnetzA

Alexander
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Neues von der BnetzA

#1

Beitrag von Alexander »

Hallo Funkfreunde,
vom DARC HF-Referat und Bandwacht kommt folgene Nachricht:

BNetzA: Befristete Erlaubnis für das 160-m-Band bis Ende 2021 verlängert
Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) werden gemäß Amtsblatt 24 der BNetzA vom 23.12.2020 bei der Nutzung der Frequenzbereiche 1850 - 1890 kHz und 1890 - 2000 kHz im Amateurfunk bis zum 31. Dezember 2021 die folgenden Abweichungen von den Nutzungsbestimmungen gestattet:
1. In den Frequenzbereichen 1850 - 1890 kHz und 1890 - 2000 kHz wird die Verwendung einer Sendeleistung von maximal 750 Watt PEP durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A an Wochenenden gestattet.
2. In den Frequenzbereichen 1850 - 1890 kHz und 1890 - 2000 kHz wird die Verwendung einer Sendeleistung von maximal 100 Watt PEP durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E an Wochenenden gestattet.
3. In den Frequenzbereichen 1850 - 1890 kHz und 1890 - 2000 kHz wird die Teilnahme an Amateurfunk-Wettbewerben (Kontestbetrieb) an Wochenenden gestattet.
Im gleichen Amtsblatt finden sich auch Verlängerungen befristeter Erlaubnisse für die Bereiche 2320 – 2450 MHz, 5650 – 5850 MHz, 50 – 52 MHz und 70,150 – 70,200 MHz.

Das koplette Amtsblatt 24 erscheint (erst) am 23. Dez. 2020 und kann dann hier runtergeladen werden:

https://www.bnetza-amtsblatt.de/2020/

oder schon bei folgender Quelle: https://www.facebook.com/groups/darchfref/


Gruß Alexander
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DF5WW
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Re: Neues von der BnetzA

#2

Beitrag von DF5WW »

Scheint sich fortzusetzen was ich für die Klasse E erhofft hatte. Nämlich Nutzung der Frequenzbereiche die für eine
Teilnahme am Hamnet unumgänglich sind. Ich fand das immer schon etwas suspekt das man früher als C´ler alles
oberhalb von 144 MHz durfte aber seit Klasse E eben nicht mehr. Bleibt zu hoffen das dies dann auch mal endgültig
in die zugelassenen Bänder für E mit einfliesst.

6m darf Klasse E ja auch bereits und diese "Verlängerung" wird eh marginal sein weil wir ja eine entsprechende feste
Zuteilung bekommen werden. Die Verfügung war jetzt halt erstmal der schnellere Weg für die BNetzA.

4m bleibt dabei natürlich noch "Spielwiese" für Klasse A only aber sollte es dort mal zu einer festen Zuteilung kommen
wird sicherlich Klasse E auch partizipieren.

By the way, alles Sachen die ein DARC in Verbindung mit dem RTA bei Gesprächen mit der Behörde und dem Ministerium
so durchboxt. Beitrag für einen Verband zu zahlen der den AFu unterstützt sollte also kein Hemmnis sein. Ist zwar wieder
3.- € teurer geworden aber meine 102.- € sind schon überwiesen für 2021. Günstiger wird es erst wenn wir wieder mehr
Mitgliederzahlen schreiben. Solange müssen jetzt die Mitglieder für die "Verweigerer" mitzahlen.

:clue: :clue:
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Re: Neues von der BnetzA

#3

Beitrag von 13CT925 »

DF5WW hat geschrieben: So 20. Dez 2020, 15:16 Ich fand das immer schon etwas suspekt das man früher als C´ler alles
oberhalb von 144 MHz durfte aber seit Klasse E eben nicht mehr.
Naja, dafür durfte man mit der "C" auch nichts unterhalb 144Mhz ;-)
Alexander hat geschrieben: So 20. Dez 2020, 14:43
Das koplette Amtsblatt 24 erscheint (erst) am 23. Dez. 2020 und kann dann hier runtergeladen werden:
Das gibts hier schon zu lesen:
https://funkbasis.de/viewtopic.php?f=4&t=49982
Verfügung 127/2020, oder Seite 1878
....73 Joe
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DF5WW
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Re: Neues von der BnetzA

#4

Beitrag von DF5WW »

13CT925 hat geschrieben: So 20. Dez 2020, 15:29 Naja, dafür durfte man mit der "C" auch nichts unterhalb 144Mhz ;-)
Zwar korrekt aber zu der Zeit gab es zwischen 30 und 144 MHz auch noch nichts zugängliches. Auch
nicht für die A oder B ... Die A durfte ja auch auf 10, 15 und 80m (mit CW Prüfung 30 BPM).

:wink: :wink:
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DK3NH
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Re: Neues von der BnetzA

#5

Beitrag von DK3NH »

Alexander hat geschrieben: So 20. Dez 2020, 14:43 Das koplette Amtsblatt 24 erscheint (erst) am 23. Dez. 2020 und kann dann hier runtergeladen werden:

https://www.bnetza-amtsblatt.de/2020/
Wie dort auch steht, wurde es bereits am 9. Dezember veröffentlcht; ich hatte es mir auch schon gestern heruntergeladen. Der 23. ist das amtliche Erscheinungsdatum.

Es ist mit 228 Seiten recht umfangreich, aber glücklicherweise ist die Afu-Verfügung gleich am Anfang.

73, Werner
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DF5WW
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Re: Neues von der BnetzA

#6

Beitrag von DF5WW »

Moin Werner,

beim 23.12. geht es wahrscheinlich eher darum das diese Verfügungen (AFU) dann einzeln auf der
entsprechenden Seite der BNetzA zur Verfügung gestellt werden. So war es ja bisher auch immer
das die spezifischen Sachen dann serarat ausgekoppelt und veröffentlicht wurden.

:wink: :wink:
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Re: Neues von der BnetzA

#7

Beitrag von DK3NH »

Ach so, ja, die Einzelveröffentlichung der Vfg Nr. 127/2020. Das wird es sein, ich war schon etwas verwundert, die anderen Vfggn hatte ich auch immer einzeln abgespeichert...
dco333
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Re: Neues von der BnetzA

#8

Beitrag von dco333 »

Das Amtsblatt kann bereits heruntergeladen werden, es ist auf der Seite nur noch nicht verklinkt:
https://www.bnetza-amtsblatt.de/download/49
13CT925
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Re: Neues von der BnetzA

#9

Beitrag von 13CT925 »

Hmm....ist mein Post #3 hier nicht sichtbar, oder warum wird mehrfach doppelt genannt? ;-)
Kilo-Whiskey
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Re: Neues von der BnetzA

#10

Beitrag von Kilo-Whiskey »

Warum ist denn das alles nur an Wochenenden gestattet? UNd von wann bis wann ist denn WOchenende???
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Ulf
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Re: Neues von der BnetzA

#11

Beitrag von Der Dude »

:)
Kilo-Whiskey hat geschrieben: So 20. Dez 2020, 19:36 Warum ist denn das alles nur an Wochenenden gestattet? UNd von wann bis wann ist denn WOchenende???
Weil dann die Primärnutzer nicht arbeiten.
Also denke ich mal Freitag, 16 Uhr bis Montag, 8 Uhr. :dlol:
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Re: Neues von der BnetzA

#12

Beitrag von JGM10 »

Naja, dafür durfte man mit der "C" auch nichts unterhalb 144Mhz
Es gab aber 6m Sonderzuteilungen auch für Klasse C lizensierte
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Re: Neues von der BnetzA

#13

Beitrag von Alexander »

Das ist so nicht ganz richtig:

Für die 6m Frequenzen, gab es zunächst "keine" Zuteilung in DL, für keine der Lizenzklassen. Später jedoch wurden (ich glaub es waren 2000) in Form einer Verlosung, an der man teilnehmen konnte. Ich war einer von den glücklichen Gewinnern. Erst viel später gab es eine reguläre Zuteilung.
Man musste übrigens, ständig telefonisch erreichbar sein.

Gruß Alexander
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Re: Neues von der BnetzA

#14

Beitrag von 29dk02 »

Mal eine Frage von einem unwissenden Auslaender:

Das 160 Meterband ist in Deutschland von 1850 bis 2000 kHz immer nur befristet benutzbar- nicht staendig? Warum das denn?
DQA318
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Re: Neues von der BnetzA

#15

Beitrag von DQA318 »

Lieber DF5WW,

Deine Aussage, die Mitglieder müssen für die "Verweigerer" mitzahlen, halte ich für absolut unangebracht.

Ich habe im Jahr 2017, nach 32jähriger Mitgliedschaft, den DARC verlassen. In dieser Zeit war ich als Gerätewart, stellvertretender OVV und zum Schluss noch 4 Jahre als OVV tätig.

Ich glaube Du solltest Dir zuerst überlegen was Du schreibst, bevor Du hier Menschen als "Verweigerer" denunzierst.

73 de Andi
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