Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

hb9pjt
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#1

Beitrag von hb9pjt »

Ich mache gerne Selbstbau. Aber von mir möchte ich nicht auf andere schliessen. Andere sollen machen, was sie Lust haben. Amateurfunk muss nicht Selbstbau sein.

Und ja, Deine aufgeführten Punkte lassen sich alle ohne Selbstbau ausüben!

73, Peter - HB9PJT
DL6WAB hat geschrieben: Fr 13. Nov 2020, 12:53 § 2 Begriffsbestimmungen (AFuG)

Der Amateurfunkdienst ist ein Funkdienst,

- der von Funkamateuren untereinander,
- zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien,
- zur eigenen Weiterbildung,
- zur Völkerverständigung und
- zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen
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Radnor
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#2

Beitrag von Radnor »

danke für diesen zusammenfassenden und vergleichenden Beitrag :tup:

die Überschriftfrage beantworte ich ganz klar mit: ja ...aber :roll:

Sehen wir den Amateurfunk einfach mal als großes Schiff mit vielen Personen Besatzung. Jeder hat seine Rolle und seine Aufgabe, jeder ist wichtig und jeder wird gebraucht um das Schiff auf Kurs zu halten.

Das Kapitänspatent stellt das Selbstbaurecht da und ohne Kapitän ist das Schiff verloren, also darf am Kaptiänspatent nicht gerüttelt werden. Die Frage ist, ob der wichtige Mann im Ausguck, der Smutje oder Hilfsmatrose ein Kapitänspatent braucht? wahrscheinlich nicht.

So ist es auch beim Amateurfunk mit seinen vielen Facetten und Einsatzgebieten. Es gibt eben auch die kommunikative Ebene, welche auch wichtig ist aber nicht zwingend des Selbstbaurechtes bedarf.

Wenn es jetzt z.B. einen "Trupp Afu Scouts" gäbe, welche auf kommunikativer Ebene in speziellen Teilbereichen (70cm, 2m) tätig werden um die Besatzung für morgen zu rekrutieren, dann tragen sie einen wichtigen Teil für die Zukunft bei, brauchen für ihre "Arbeit" in diesem Bereich aber nicht zwingend das Kapitänspatent.

Das Selbstbaurecht ist natürlich zwingend für den Amateurfunkdienst erforderlich, denke darüber herrscht Einigkeit. Aber warum sollte es nicht möglich sein, zusätzlich auch eine eingeschränkte Klasse zu haben, welche eben nicht über das Selbstbaurecht verfügt?
73 Klaus, Seeadler, 13GD60, DK4PK
...irgendwo in der alten Welt, im schönen Nordpfälzer Bergland :wave:
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DocEmmettBrown
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#3

Beitrag von DocEmmettBrown »

Jürgen, Du bringst es auf den Punkt, aber Du hast vergessen zu erwähnen, daß AFu gerade weil es den Selbstbau schon immer ermöglicht hatte, ganz gewaltig vom Fortschritt innerhalb der Funktechnik beigetragen hat. Viele der heutigen kommerziellen Technologien sind strenggenommen solche, die eben zuerst im AFu entwickelt und verbreitet wurden. Das heißt auch, daß es durch eine Wegnahme des Selbstbaurechts im AFu zu einer Verlangsamung in kommerziellen Funkdiensten käme. Mit anderen Worten: Die Allgemeinheit profitiert auch heute noch von den Früchten des AFus!

73 de Daniel
hb9pjt
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#4

Beitrag von hb9pjt »

Das kannst Du so sehen. Ich betrachte den Amateurfunkdienst als ein grundsätzliches Recht. Die Frequenzen gehören allen und wir können diese selbstverständlich nutzen, da sie allen gehören. Dass die Benutzung der Frequenzen koordiniert wird, ist sehr willkommen und hilft allen. Dass wir gewisses Wissen haben sollen zum Senden mit 1000 Watt, ist auch klar, deshalb auch richtig, dass es eine Prüfung gibt. Und wer Selbstbau machen möchte, soll das tun.

Für mich ist es aber keine Ausnahmeregelung, da sehe ich nicht warum es das sein soll.

73, Peter - HB9PJT
DL6WAB hat geschrieben: Fr 13. Nov 2020, 13:53 Ich betrachte den Amateurfunkdienst in seiner jetzigen Form als eine Art "Ausnahmeregelung" oder "Ausnahmegenehmigung" für technisch wissenschaftlich Interessierte Funkamateure, die nur dann experimentieren und forschen können, wenn es diese Ausnahmeregelung gibt. Nimmt die Ausnahmeregelung niemand mehr in Anspruch (oder gibt man sie freiwillig auf oder verzichtet darauf), braucht sie auch nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Das ist meine Befürchtung.
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#5

Beitrag von DocEmmettBrown »

DL6WAB hat geschrieben: Fr 13. Nov 2020, 14:02Es gibt eben Organisationen, die sind darauf angewiesen! Davon profitiert die gesamte Gesellschaft. Deshalb finde ich es absurd, diese den Funkamateuren zugestandenen Privilegien (Ausnahmegenehmigung) leichtsinnig aufs Spiel zu setzen, nur weil es nicht jeder für sich in Anspruch nehmen will.
Bingo!

73 de Daniel
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#6

Beitrag von hb9pjt »

Dann ist Autofahren auch eine Ausnahmeregelung? Weil nur Autofahrer das dürfen, somit ist das eine Ausnahme vom Grundsatz des Verbots für einen doch sehr eingeschränkten und privilegierten Personenkreis, die ihre Sachkenntnis in Form einer Prüfung nachgewiesen haben?

73, Peter - HB9PJT
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DF5WW
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#7

Beitrag von DF5WW »

Naja, die Frequenzen mögen zwar prinzipiell allen gehören aber eben nicht jeder darf sie auch nach eigenem
Gutdünken nutzen. Die Verwaltung der Frequenzen liegt beim jeweiligen Staat und der macht halt entsprechende
Vorschriften, Regeln und vergibt Zuteilungen. Ist in der Schweiz auch nicht anders. Auch da musst Du eine Lizenz
machen und das auch schon unter 1 kW. Ist ja nicht umsonst so das unsere beiden Ländern die Prüfungen
gegenseitig anerkennen. Wäre ich pro Jahr länger in der Schweiz könnte ich als Klasse A ein HB9 beantragen und
als Klasse E ein HB3 und umgekehrt. Genauso können Schweizer in DL Prüfung machen und bekommen mit der
Bescheinigung ihr HB Rufzeichen und umgekehrt.

Ausnahmeregelung ist der AFu deshalb zwar nicht aber er verlangt eine Prüfung um eine Zuteilung zu erhalten.

:wink: :wink:
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#8

Beitrag von DocEmmettBrown »

DL6WAB hat geschrieben: Fr 13. Nov 2020, 14:23Der Staat gesteht mir etwas zu und gibt mir dafür die alleinige Verantwortung, damit sollte man sehr vorsichtig, verantwortungsvoll und weise umgehen!
...und nicht leichtfertig für eine zusätzliche Lizenzklasse auf's Spiel setzen! ;)

73 de Daniel
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DF5WW
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#9

Beitrag von DF5WW »

Die ja hier garnicht zur Debatte steht ?
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#10

Beitrag von DC5WP »

Also die Zulassungsklassen haben sich ja im Laufe der letzten Jahrzehnte immer mal ein wenig geändert - da wurde was einfacher gemacht und dann was zusammengelegt und dann wieder was dazu gemacht .... Jetzt gibt Klasse E und Klasse A, beide nicht schwer um zu bestehen. Irgendwie ist das Evolution.
Generell denke ich schon das die Anforderungen etwas gesunken sind - das ist auch gut so. Warum soll man ein existierendes System jetzt mutwillig kaputt machen?
Klasse A darf alles, Klasse E darf fast alles .... Gut ist.

Zum Anfüttern gibt es Ausbildungsrufzeichen und zum leichten Einstieg gibt es Klasse E.

Ach herrje ........ ist das anstrengend.

Ich habe meine Prüfung abgelegt, damit ich basteln kann ... und das fast nur aus diesem Grund .....
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DF5WW
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#11

Beitrag von DF5WW »

Für Dich und mich anscheinend nicht und auch für andere nicht wirklich aber Forderungen nach einer
"Einfachstklasse" stellen hier ja auch nicht viele. Halt eben nur einer mit Schein und ein paar die sich
auf sein Pferdchen setzen wollen aber keinen Sattel haben (Lizenz).

:clue: :clue:
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#12

Beitrag von heavybyte »

Zu meiner Zeit hat man halt gebastelt, weil man musste, es nicht viel zu kaufen gab und wenn, hatte man nicht das Geld dazu.
Ohne diese Eigenbau-Erlaubnis wäre auch damals schon der Amateurfunk ein Nischenhobby gewesen, etwas für Gutbetuchte.

Heute darfst du basteln, was scheinbar nichtmehr so attraktiv ist, weil der Chinese Geräte verkauft wozu du Unsummen ausgeben müsstest um sie selbst zu bauen, sofern es dir überhaupt gelingen würde.

Apropos...Gutbetucht.....damals gab es ein sehr prominenten OM, den König von Jordanien, Hussein I.

Wer mit dem ein QSO hatte, bekam eine ganz tolle QSL-Karte, konnte man sich einrahmen und sonstwo hinhängen.

Schaut euch mal die Geschichte im Wiki an, Rubrik Hussein als Amateurfunker:
https://de.wikipedia.org/wiki/Hussein_I._(Jordanien)


Heutzutage stillen die Jungen ihre Abenteuerlust zu Hause auf dem Sofa an der Spielekonsole, wir mussten das im wahren Leben erledigen :sup:


Achso JA, ich bin für Selbstbaurecht mit allem wenn und aber, entsprechend auch Ja zu einer technischen Prüfung.

Gruß
Lothar
Mache die Dinge so einfach wie möglich, aber nicht einfacher.
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#13

Beitrag von heavybyte »

DL6WAB hat geschrieben: Fr 13. Nov 2020, 17:46 Deshalb sollten wir Funkamateure dieses besondere Privileg um jeden Preis schützen und nicht leichtfertig aufs Spiel setzen!
Ein weiser Satz, gelassen daher gesagt :tup:
Mache die Dinge so einfach wie möglich, aber nicht einfacher.
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#14

Beitrag von DL16LMA »

Servus,
kurz mal einen Vergleich mit dem Führerschein...

Wenn ich einen PKW Führerschein mache der Klasse B, lerne ich auch nicht die Theorie für Klasse C Bereich Fahrzeugtechnik.


Ich finde es sollte weiterhin ein Selbstbaurecht geben, nur halt nicht für die, die eine Klasse XY machen und einen Einstieg in den Amateurfunk erleben möchten...


Beste Grüße,
Ben
||| Funkgeräte: Ja, hab ich |||
Mich interessiert der Empfang mehr als zu senden.

Zu finden bin ich in München :tup:
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Re: Hat der Amateurfunkdienst ohne das Selbstbaurecht überhaupt noch eine Existenzberechtigung?

#15

Beitrag von Kanalratte I »

DL16LMA hat geschrieben: Fr 13. Nov 2020, 20:37 Ich finde es sollte weiterhin ein Selbstbaurecht geben, nur halt nicht für die, die eine Klasse XY machen und einen Einstieg in den Amateurfunk erleben möchten...
Das Problem ist eben, daß das im Amateurfunkgesetz so nicht machbar ist. Also muss man das Gesetz ändern. Und damit öffnet man die Büchse der Pandorra.
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