danke für diesen zusammenfassenden und vergleichenden Beitrag
die Überschriftfrage beantworte ich ganz klar mit: ja ...aber
Sehen wir den Amateurfunk einfach mal als großes Schiff mit vielen Personen Besatzung. Jeder hat seine Rolle und seine Aufgabe, jeder ist wichtig und jeder wird gebraucht um das Schiff auf Kurs zu halten.
Das Kapitänspatent stellt das Selbstbaurecht da und ohne Kapitän ist das Schiff verloren, also darf am Kaptiänspatent nicht gerüttelt werden. Die Frage ist, ob der wichtige Mann im Ausguck, der Smutje oder Hilfsmatrose ein Kapitänspatent braucht? wahrscheinlich nicht.
So ist es auch beim Amateurfunk mit seinen vielen Facetten und Einsatzgebieten. Es gibt eben auch die kommunikative Ebene, welche auch wichtig ist aber nicht zwingend des Selbstbaurechtes bedarf.
Wenn es jetzt z.B. einen "Trupp Afu Scouts" gäbe, welche auf kommunikativer Ebene in speziellen Teilbereichen (70cm, 2m) tätig werden um die Besatzung für morgen zu rekrutieren, dann tragen sie einen wichtigen Teil für die Zukunft bei, brauchen für ihre "Arbeit" in diesem Bereich aber nicht zwingend das Kapitänspatent.
Das Selbstbaurecht ist natürlich zwingend für den Amateurfunkdienst erforderlich, denke darüber herrscht Einigkeit. Aber warum sollte es nicht möglich sein, zusätzlich auch eine eingeschränkte Klasse zu haben, welche eben nicht über das Selbstbaurecht verfügt?
73 Klaus, Seeadler, 13GD60, DK4PK
...irgendwo in der alten Welt, im schönen Nordpfälzer Bergland