ParkplatzsperreNosensus hat geschrieben: ↑Fr 13. Mär 2020, 12:02Genau! Das ganze ist zum grössten Teil in der WEG enthalten bzw. wird in der jeweiligen Teilungserklärung beschrieben.
Davon abweichen (Teilungserklärung) kann die Eigentümergemeinschaft nur auf Antrag mit 2/3 Mehrheit.
Erging mir so bei meiner Parkplatzsperre für meinen Parkplatz vor dem Haus. Musste ich genehmigen lassen, obwohl mir der Parkplatz gehört....
einem Bekannten ging es auch so, dass sein privat Parkplatz von anderen zugestellt war, dann war es wieder so weit ein 2t Betongewicht vor den widerrechtlichen Benutzer eines vorne dran in 10cm Abstand und fertig,