Notruf absetzen im Amatuerfunk.

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Kid_Antrim
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Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#16

Beitrag von Kid_Antrim »

Alexander hat geschrieben:Hallo Ben..

... die Rechtslage ist eindeutig: Ohne Genehmigung - also sogenannter Lizenz - darfst Du auf keiner Frequenz im Amateurfunkbereich senden - auch nicht bei einer Notlage. Es geht noch weiter: Ein berechtigter Funkamateur, darf Dir gar nicht antworten, weil Du in diesem Fall keine Genehmigung hast. Funkst Du doch - auch bei einem Notruf - begehst Du inzwischen "keine" Straftat mehr (das war früher ganz anders), jedoch ist es eine Ordnungswidrigkeit welche mit z.T. erheblichen Geldbusen belegt werden kann. Ob dies jemand macht, ist ne völlig andere Sache.

vy 73 de Alexander
Ich möchte auch gerne mit einem Geldbusen belegt werden :)
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Charly Whisky
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Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#17

Beitrag von Charly Whisky »

Spass beiseite:

Wer wäre nicht froh, nach einem (illegal) abgesetzten Notruf mit einem Bußgeld belegt zu werden?

Immerhin ist man ja dann noch in der Lage, selbiges zu zahlen :paper:
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DocEmmettBrown
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Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#18

Beitrag von DocEmmettBrown »

Eger1 hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 18:59und der normale Menschenverstand sagt mir, dass das auch richtig ist, so zu handeln.
Oha, das mit den normalen (gesunden) Menschenverstand ist im 3. Jahrtausend ein Glücksspiel geworden. ;)
Aber ich gebe Dir natürlich 100% Recht.
DL16LMA hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 19:03Nun mal ganz ehrlich, hört jemand diese Anruffrequenzen noch mit?
Nimm einfach die Frequenz, bei der die Wahrscheinlichkeit, daß ein QSO zustande kommt, am größten ist!
Kid_Antrim hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 19:38
Alexander hat geschrieben:Ein berechtigter Funkamateur, darf Dir gar nicht antworten, weil Du in diesem Fall keine Genehmigung hast. Funkst Du doch - auch bei einem Notruf - begehst Du inzwischen "keine" Straftat mehr (das war früher ganz anders), jedoch ist es eine Ordnungswidrigkeit welche mit z.T. erheblichen Geldbusen belegt werden kann.
Ich möchte auch gerne mit einem Geldbusen belegt werden :)
Dave, nein, willst Du nicht. Bei der ausgelutschten Finanzlage dürfte Dein Geldbusen nur noch ziemlich...ähm...Themawechsel! %)

@Alexander
Es ist richtig, daß es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit oder in besonderen Umständen um eine Straftat handelt. Richtig ist aber auch, daß diesem ein höheres Rechtsgut, nämlich die Rettung von Leib und Leben gegenübersteht. Und deswegen wird so etwas erst gar nicht verfolgt. Also alles gut! :)

73 de Daniel
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Charly Whisky
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Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#19

Beitrag von Charly Whisky »

Was? Keine Straftat?

Da kommt dann also nur der Sanka ohne Polizei :sup:
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Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk

#20

Beitrag von DocEmmettBrown »

13STW hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 21:26Wobei ich mich frage, wie ein solches Szenario aussehen soll. Man rennt als Nicht-Funkamateur mit einem AFU Gerät im Wald ohne Mobilfunknetz herum und bricht sich beide Füße oder findet eine halbtote Oma.
Nö, keine Oma, sondern eine hübsche, blonde, bewußtlose Polizistin. Kein Mobilfunknetz, aber ihre Tetra-Handquetsche liegt daneben. Keine Ahnung, ob das noch unter OWi läuft oder schon als Straftat (*). :clue:

73 de Daniel

(*) Das Funken natürlich, Ihr Ferkel! %) %) %)
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Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#21

Beitrag von Alexander »

DL16LMA hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 18:21
Alexander hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 18:14 ...
Im übrigen gibt es in der Schweiz (dort ganz sicher) und wahrscheinlich auch in Österreich spezielle Frequenzen die für Katastrophen in den Bergen vorgesehen sind.
...
73 de Alexander
Gibts da ne Quelle?
Ja gibt es, hier zb. ist eine: https://www.rega.ch/de/einsatz/weitere- ... tfunk.aspx Auf den Frequenzen dort, wird man direkt die Luftrettung erreichen können. Ich habe nachgesehen, das scheint es nur in der Schweiz zu geben. Darüberhinaus, gibt es Zusatzgeräte für Handys, welche bei nichtvorhandenem Netz, über Satellit, eine ständig besetzte Notrufzentrale erreicht, was die Wahrscheinlichkeit dass der Notruf auch gehört wird, deutlich erhöht. Einlesenswerter Artikel zu diesem Thema ist hier zu finden: https://www.bergwelten.com/a/notfall-a ... biltelefon
Mehr konnte ich in der Kürze nicht auftreiben. 73
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Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk

#22

Beitrag von DocEmmettBrown »

13STW hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 21:55
DocEmmettBrown hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 21:32aber ihre Tetra-Handquetsche liegt daneben.
oder man legt mit dem Notruf den kompletten Flugfunkverkehr auf der Nordhalbkugel lahm und es stürzen 147 Flugzeuge deshalb ab...
Mit 'ner Tetra-Büchse? Kann man das? :shock: %)

73 de Daniel

PS: Ja, ich weiß auch, daß Flugfunk auf AM läuft und Tetra dicketal ist. ;)
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Re: Notruf absetzen im Amatürfunk.

#23

Beitrag von DocEmmettBrown »

Oh, weil ich gerade auf den Threadtitel schaue: Was genau ist eigentlich Amatuerfunk? :shock:

73 de Daniel
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Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#24

Beitrag von DocEmmettBrown »

13STW hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 22:09aber vielleicht trägt sie ja ein gerade eben beschlagnahmtes Flugfunkgerät bei sich.
Praktisch, dann kann man ja gleich den Rettungs-Schraubhuber einweisen. ;)

73 de Daniel
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Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#25

Beitrag von Nasa »

DL16LMA hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 19:03 Nun mal ganz ehrlich, hört jemand diese Anruffrequenzen noch mit?
Zumindest die 145.500MHz ist die 2m Mobil-Anruffrequenz und wird daher immer mitgescannt wenn ich daheim qrv bin.
Mobil unterwegs ist die Frequenz ebenfalls im Auto eingeschaltet, falls jemand mein Rufzeichen auf dem Auto
entdeckt und mich anrufen möchte. :mrgreen:

Die 70cm-Frequenzen? Nö!

Gruß,
Lothar
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Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#26

Beitrag von Jack4300 »


DL16LMA hat geschrieben:
Alexander hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 18:14 ...
Im übrigen gibt es in der Schweiz (dort ganz sicher) und wahrscheinlich auch in Österreich spezielle Frequenzen die für Katastrophen in den Bergen vorgesehen sind.
...
73 de Alexander
Gibts da ne Quelle?
https://www.rega.ch/de/einsatz/weitere- ... tfunk.aspx
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Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#27

Beitrag von Jack4300 »

DL16LMA hat geschrieben:Nun mal ganz ehrlich, hört jemand diese Anruffrequenzen noch mit?
Ich glaube ich würde es auch eher, wenn möglich über ein erreichbares Relais versuchen. Ich glaube, da ist die Wahrscheinlichkeit am größten, dass man jemanden erreicht.
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Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#28

Beitrag von Nightrider »

Danke für den Trad ,ich fahre demnächste in die Alpen und habe mir schon Gedanken dazu gemacht da Funkgeräte immer im Rucksack sind ....

https://de.wikipedia.org/wiki/Alpines_Notsignal


Zum Notruf mittels Funkgerät siehe den Abschnitt Notruf per Funk im Artikel Notruf.
Land Frequenz CTCSS
Flag of Switzerland.svg Schweiz 161,300 MHz 123 Hz

Notruf über Notrufkanal (161,300 MHz)
Handfunkgerät für den Notrufkanal

In einigen Regionen der Alpen besteht die Möglichkeit, im 2-Meter-Band auf der Frequenz 161,300 MHz („E-Kanal“, „Emergency“- oder „Notrufkanal“) einen Notruf abzusetzen. Dieser Notruf wird von einer Funkstation des dafür betriebenen Funknetzwerkes empfangen und an die dauernd besetzte Leitstelle weitergeleitet. Die Alarmierung über den Notrufkanal an eine dauernd besetzte Leitstelle ist in folgenden Regionen möglich:
Gebiete mit der Möglichkeit zum Absetzen eines Notrufes über den "Notrufkanal" Region Dauernd besetzte Leitstelle Funknetzwerkbetreiber
Schweiz (ohne Wallis) REGA-Einsatzzentrale[48] REGA (Regacom)[49]
Wallis KWRO (VIVA)[50] KWRO[51] und REGA (Regacom)[52]
Haute-Savoie SDIS 74 (CODIS)[53] SDIS 74[54]
Aostatal COR[55] Protezione Civile Valle d'Aosta[56]

Der „Notrufkanal“ steht jedermann (Bevölkerung, Dienststellen und Behörden) ausschließlich für die Alarmierung in Notfällen zur Verfügung[57] . Über den Emergency- bzw. Notfunkkanal kann mittels eines dafür zugelassenen Funkgerätes Hilfe in Notfällen angefordert werden. Über den Emergency- bzw. Notfunkkanal soll ein Notruf nur dann erfolgen, wenn kein Mobilfunkempfang vorhanden ist und kein Telefon in erreichbarer Nähe zur Verfügung steht.

Das für den Notrufkanal betriebene Funknetzwerk erlaubt eine zuverlässige Alarmierung der Search-and-Rescue-Einsatzkräfte über den „Notrufkanal“ mit einem Handfunkgerät, wenn Sichtverbindung zu einer Funkstation besteht. Falls die 1. Fresnelzone frei von jeglichen Hindernissen, wie Sträucher, Bäume, Felsen, Haus- und Hüttenwände ist, kann mit einem Handfunkgerät zuverlässig ein Notruf über den „Notrufkanal“ zur in Sichtverbindung stehenden Funkstation abgesetzt werden.

Besteht keine Sichtverbindung zu einer Funkstation, ist die Alarmierung über den „Notrufkanal“ mit Handfunkgeräten unzuverlässig oder gar unmöglich.[58] In solchen Fällen kann der Notruf per Satellitentelefon oder PLB erfolgen.[59]

Eine weitere Alternative ist in der Schweiz der Einsatz eines Polycom-Handfunkgeräts. Polycom weist eine deutlich größere Anzahl an Funkstationen als der Notrufkanal auf.[60][61] Dies führt insbesondere am Talboden zu einer generell besseren Netzabdeckung. Der „Notrufkanal“ ermöglicht in der Regel eine zuverlässige Alarmierung auf Berggipfeln und Berggraten, am Talboden kann in der Regel kein Notruf über den „Notrufkanal“ abgesetzt werden. Mit der Test-Taste des Handfunkgeräts kann getestet werden, ob ein allfälliger Notruf über den „Notrufkanal“ abgesetzt werden kann.

Technische Informationen zur Alarmierung:

Alarm: Alarm-Taste oder 5-Ton-Ruf 21414 (ZVEI-1/2); Quittung: 3 lange Töne und die Leitstelle meldet sich zu Wort.

Test: Test-Taste oder 5-Ton-Ruf 21301 (ZVEI-1/2); Quittung: 2 lange Töne.

Die Alarmierung der dauernd besetzten Leitstelle erfolgt mit dem Selektivruf und ist nur mit Tonsquelch 123,0 Hz (CTCSS) möglich! Ausnahme: In der Schweiz kann die Leitstelle auch ohne Tonsquelch erreicht werden.

Der „Notrufkanal“ basiert auf einem analogen Datenübertragungsverfahren mit Frequenzmodulation. Die Vorteile von einem digitalen Datenübertragungsverfahren, wie zum Beispiel die Vorwärtsfehlerkorrektur, werden für den „Notrufkanal“ nicht genutzt. Dies ist bereits ein Grund, weshalb nach Möglichkeit das Mobiltelefon an Stelle des Handfunkgeräts für das Absetzen eines Notrufes eingesetzt werden sollte.

An erhöhten Standorten kann der Mobilfunkempfang aus verschiedenen technischen Gründen unzuverlässig oder nicht vorhanden sein, obwohl Sichtverbindung zu einer Mobilfunkantenne besteht. Als Beispiel für solche erhöhten Standorte sind die direkt an das Schweizer Mittelland angrenzenden Höhenzüge des Jura und der Voralpen zu nennen. An erhöhten Standorten mit unzuverlässigen oder fehlenden Mobilfunkempfang ist ein Handfunkgerät für den Notrufkanal eine geeignete Ergänzung zum Mobiltelefon. In tieferen Lagen kann der Notruf zuverlässig über das Mobiltelefon und in höheren Lagen mit dem Handfunkgerät über den Notrufkanal zur in Sichtverbindung stehenden Funkstation abgesetzt werden.
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Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#29

Beitrag von guglielmo »

Es ist ja nicht immer so, das Rechtsvorschriften, Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht gleich anwendbar sind. Letztere dienen dazu Rechtsgüter zu schützten. Nun gibt es aber immer wieder Situationen in denen sich bestimmte Rechtsgüter gegenseitig im Wege stehen. Hier wird dann abgewogen welches Rechtsgut höher zu bewerten ist. Rettet jemand das Leben eines Anderen, oder versucht dies zumindest, wird das Rechtsgut Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit höher Bewertet als andere Rechtsgüter. Somit wird ein Verletzen von Funkvorschriften folgenlos bleiben. Jedenfalls solange, solange dies in einem vernünftigen Verhältnis geschieht. Angenommen ein Gast ist bei einem Amateurfunker auf einer einsamen Insel ohne Mobilfunknetz und Telefon. Nun erleidet der Amateurfunker eine gesundheitliche Komplikation und verliert das Bewustsein. Jetzt hat der Gast selbsverständlich das Recht die Funkanlage "unbefugt" zu benutzen um Hilfe herbei zu rufen. Andere Amateurfunker werden hoffentlich sich kooperativ zeigen, auch wenn der Anrufer kein Rufzeichen sein eigen nennt. Bei den genannten Notruffrequenzen sollte es ja nicht der Normalfall sein, das jeder Bürger einen Transceiver bei sich hat um einen Notruf abzusetzen. Also eher eine theoretische Frage,
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Re: Notruf absetzen im Amatuerfunk.

#30

Beitrag von Nasa »

Joha hat geschrieben: Mi 22. Mai 2019, 09:43 Eine PIN zum RZ wäre ein Ansatz. Somit wäre eine eindeutige Identifikation möglich, wenn ein Notruf abgesetzt wird. Missbrauch kostet x Euro.
Genau.
Und wenn man 3 mal hintereinander die PIN falsch eingegeben hat, wird die Lizenz eingezogen :dlol: :dlol: :dlol:
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